Entscheidung der Kommission vom 17. Mai 1978, mit der Irland ermächtigt wird, aus den Philippinen stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberhemden, T-Shirts, Unterziehpullis, Unterhemden und dergleichen, aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, andere als Säuglingskleidung, aus Baumwolle oder synthetischen Spinnstoffen, T-Shirts und Unterziehpullis aus künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.04-01, 05, 13, 18, 28, 29, 30, 41, 50, 58) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen
Entscheidung der Kommission vom 17. Mai 1978, mit der Irland ermächtigt wird, aus den Philippinen stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberhemden, T-Shirts, Unterziehpullis, Unterhemden und dergleichen, aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, andere als Säuglingskleidung, aus Baumwolle oder synthetischen Spinnstoffen, T-Shirts und Unterziehpullis aus künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.04-01, 05, 13, 18, 28, 29, 30, 41, 50, 58) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen
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