79/389/EWG: Entscheidung der Kommission vom 28. März 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Taiwan stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Handschuhe aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, andere als Waren der Kategorie 10, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.02-50; 60; 70; 80), Kategorie 11, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen
79/389/EWG: Entscheidung der Kommission vom 28. März 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Taiwan stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Handschuhe aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, andere als Waren der Kategorie 10, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.02-50; 60; 70; 80), Kategorie 11, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen
79/389/EWG: Entscheidung der Kommission vom 28. März 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Taiwan stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Handschuhe aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert, andere als Waren der Kategorie 10, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 60.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 60.02-50; 60; 70; 80), Kategorie 11, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen