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Fünfter Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Aufrechterhaltung der Visumpflicht in bestimmten Drittländern unter Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit nach Artikel 1 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2005 des Rates in Bezug auf den Gegenseitigkeitsmechanismus
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