79/782/EWG: Entscheidung der Kommission vom 31. August 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Südkorea stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe, ausgenommen Frottiergewebe aus Baumwolle und Bänder, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 58.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 58.04-07 ; 11 ; 15 ; 18 ; 41 ; 43 ; 45 ; 61 ; 63 ; 67 ; 69 ; 71 ; 75 ; 77 ; 78), Kategorie 32, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen
79/782/EWG: Entscheidung der Kommission vom 31. August 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Südkorea stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe, ausgenommen Frottiergewebe aus Baumwolle und Bänder, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummer ex 58.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 58.04-07 ; 11 ; 15 ; 18 ; 41 ; 43 ; 45 ; 61 ; 63 ; 67 ; 69 ; 71 ; 75 ; 77 ; 78), Kategorie 32, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen
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