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Rechtssache T-282/08: Urteil des Gerichts vom 28. Februar 2012 — Grazer Wechselseitige Versicherung/Kommission (Staatliche Beihilfen — Beihilfe, die der Versicherungsgruppe Grazer Wechselseitige (GRAWE) von den österreichischen Behörden im Rahmen der Privatisierung der Bank Burgenland gewährt wurde — Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird — Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers — Geltung bei Auftreten des Staates als Verkäufer — Ermittlung des Marktpreises)
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