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Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-455/01: Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik (Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Richtlinie 96/98/EG — Schiffsausrüstung — Freier Warenverkehr — Maßnahmen gleicher Wirkung — Erfordernis des Besitzes einer durch eine anerkannte innerstaatliche Organisation ausgestellten Konformitätsbescheinigung — Nichtanerkennung von Prüfungen, die von in den anderen Mitgliedstaaten anerkannten Organisationen durchgeführt wurden)
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