79/384/EWG: Entscheidung der Kommission vom 27. März 1979, mit der Irland ermächtigt wird, aus Südkorea stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Parkas, Anoraks, Windjacken und dergleichen, aus Geweben, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummern ex 61.01 und ex 61.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.01-29; 31; 32 - 61.02- 25; 26; 28), Kategorie 21, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)
79/384/EWG: Entscheidung der Kommission vom 27. März 1979, mit der Irland ermächtigt wird, aus Südkorea stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Parkas, Anoraks, Windjacken und dergleichen, aus Geweben, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummern ex 61.01 und ex 61.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.01-29; 31; 32 - 61.02- 25; 26; 28), Kategorie 21, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)
79/384/EWG: Entscheidung der Kommission vom 27. März 1979, mit der Irland ermächtigt wird, aus Südkorea stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Parkas, Anoraks, Windjacken und dergleichen, aus Geweben, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen der Tarifnummern ex 61.01 und ex 61.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.01-29; 31; 32 - 61.02- 25; 26; 28), Kategorie 21, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)