79/449/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. April 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus der Volksrepublik China stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberhemden, auch Sport- und Arbeitshemden, aus Geweben, für Männer und Knaben, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Tarifnummer ex 61.03 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.03-11, 15, 19) (Kategorie 8) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen
79/449/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. April 1979, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus der Volksrepublik China stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberhemden, auch Sport- und Arbeitshemden, aus Geweben, für Männer und Knaben, aus Wolle, Baumwolle oder synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, der Tarifnummer ex 61.03 des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.03-11, 15, 19) (Kategorie 8) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen
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