80/306/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. Februar 1980, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Indien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberhemden, auch Sport- und Arbeitshemden, aus Geweben, für Männer und Knaben, der Tarifnummer ex 61.03 des Gemeinsamen Zolltarifs, Kategorie 8, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich)
80/306/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. Februar 1980, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Indien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberhemden, auch Sport- und Arbeitshemden, aus Geweben, für Männer und Knaben, der Tarifnummer ex 61.03 des Gemeinsamen Zolltarifs, Kategorie 8, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich)
80/306/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. Februar 1980, mit der die Französische Republik ermächtigt wird, aus Indien stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Oberhemden, auch Sport- und Arbeitshemden, aus Geweben, für Männer und Knaben, der Tarifnummer ex 61.03 des Gemeinsamen Zolltarifs, Kategorie 8, von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der französische Text ist verbindlich)