Rechtssache C-32/14: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 1. Oktober 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Törvényszék — Ungarn) — ERSTE Bank Hungary Zrt/Attila Sugár (Vorlage zur Vorabentscheidung — Richtlinie 93/13/EWG — Missbräuchliche Klauseln in Verträgen zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern — Hypothekendarlehensvertrag — Art. 7 Abs. 1 — Unterlassung der Verwendung missbräuchlicher Klauseln — Angemessene und wirksame Mittel — Schuldanerkenntnis — Notarielle Beurkundung — Erteilung einer Vollstreckungsklausel durch einen Notar — Vollstreckungstitel — Pflichten des Notars — Prüfung missbräuchlicher Klauseln von Amts wegen — Gerichtliche Kontrolle — Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität)
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