TITJUR$
Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia u.a. / Kommission
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 10. März 2005. # Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia Soc. coop. rl und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. # Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit rechtswidriger Beihilferegelungen mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und die Rückforderung der unvereinbaren Beihilfen angeordnet wird - Ausnahme vom nationalen Rückforderungsverfahren - Nichtigkeitsklage - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit. # Verbundene Rechtssachen T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00.
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Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia u.a. / Kommission
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 10. März 2005. # Gruppo ormeggiatori del porto di Venezia Soc. coop. rl und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. # Staatliche Beihilfen - Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit rechtswidriger Beihilferegelungen mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und die Rückforderung der unvereinbaren Beihilfen angeordnet wird - Ausnahme vom nationalen Rückforderungsverfahren - Nichtigkeitsklage - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit. # Verbundene Rechtssachen T-228/00, T-229/00, T-242/00, T-243/00, T-245/00 bis T-248/00, T-250/00, T-252/00, T-256/00 bis T-259/00, T-265/00, T-267/00, T-268/00, T-271/00, T-274/00 bis T-276/00, T-281/00, T-287/00 und T-296/00.
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