Verordnung (EWG) Nr. 3710/91 der Kommission vom 19. Dezember 1991 zur Festsetzung der repräsentativen Marktkurse, die für bestimmte Beträge im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere für die Berechnung der Währungsausgleichsbeträge, angewendet werden müssen
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