Durchführungsverordnung (EU) Nr. 894/2014 der Kommission vom 14. August 2014 über ein Fangverbot für Ringwadenfänger, die die Flagge Spaniens, Frankreichs, Kroatiens, Italiens oder Maltas führen oder in diesen Mitgliedstaaten registriert sind und im Atlantik östlich von 45° W oder im Mittelmeer Fischerei auf Roten Thun betreiben
Maintenance EN
alert Bitte beachten Sie, dass diese Website diese Woche einige Updates erhalten wird. Infolgedessen können bei Benutzern Instabilitäten und eingeschränkte Funktionen auftreten. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.
Web Content Display (Global)
Publication Detail Actions Portlet
custom-survey-notification
Publication Detail Portlet

Publication detail

Home
Publication Viewer

Dokumentanzeige

Pop up window annotations