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Rechtssache C-608/11: Beschluss des Gerichtshofs vom 12. Juli 2012 — Land Wien/Europäische Kommission (Rechtsmittel — Kernenergie — Erweiterung des Kernkraftwerks Mochovce (Slowakische Republik) — Entscheidung der Kommission, das Beschwerdeverfahren einzustellen — Nichtigkeitsklage — Weigerung der Kommission, die angeforderten Dokumente zu übermitteln — Untätigkeitsklage — Mindestanforderungen des Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts — Unzulässigkeit)
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