Rechtssache C-70/15: Urteil des Gerichtshofs (ZweiteKammer) vom 7. Juli 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Najwyższy — Polen) — Emmanuel Lebek/Janusz Domino (Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen — Verordnung [EG] Nr. 44/2001 — Art. 34 Nr. 2 — Nichteinlassung des Beklagten — Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen — Versagungsgründe — Keine rechtzeitige Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an den Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat — Begriff „Rechtsbehelf“ — Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand — Verordnung [EG] Nr. 1393/2007 — Art. 19 Abs. 4 — Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke — Frist, innerhalb der der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig ist)
Maintenance EN
alert Bitte beachten Sie, dass diese Website diese Woche einige Updates erhalten wird. Infolgedessen können bei Benutzern Instabilitäten und eingeschränkte Funktionen auftreten. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten.
Web Content Display (Global)
Publication Detail Actions Portlet
custom-survey-notification
Publication Detail Portlet

Publication detail

Home
Publication Viewer

Dokumentanzeige

Pop up window annotations