80/21/EWG: Entscheidung der Kommission vom 11. Dezember 1979, mit der Irland ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Mäntel, Umhänge und Jacken aus Geweben, für Frauen, Mädchen und Kleinkinder, andere als Kleidung der Kategorie 15 A, der Tarifstelle ex 60.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.02-31, 32, 33, 35, 36, 37, 39, 40) (Kategorie 15 B) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)
80/21/EWG: Entscheidung der Kommission vom 11. Dezember 1979, mit der Irland ermächtigt wird, aus Hongkong stammende und in den übrigen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befindliche Mäntel, Umhänge und Jacken aus Geweben, für Frauen, Mädchen und Kleinkinder, andere als Kleidung der Kategorie 15 A, der Tarifstelle ex 60.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs (NIMEXE-Kennziffern 61.02-31, 32, 33, 35, 36, 37, 39, 40) (Kategorie 15 B) von der Gemeinschaftsbehandlung auszuschließen (Nur der englische Text ist verbindlich)
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