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Rechtssache C-119/12: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. November 2012 (Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs — Deutschland) — Josef Probst/mr.nexnet GmbH (Elektronische Kommunikation — Richtlinie 2002/58/EG — Art. 6 Abs. 2 und 5 — Verarbeitung personenbezogener Daten — Für die Gebührenabrechnung und die Forderungseinziehung erforderliche Verkehrsdaten — Forderungseinziehung durch eine dritte Gesellschaft — Personen, die auf Weisung der Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste handeln)
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