Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-23/01 (Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Beroep te Brussel): Robelco NV gegen Robeco Groep NV (Richtlinie 89/104/EWG — Artikel 5 Absatz 5 — Bestimmungen über den Schutz gegen die Verwendung eines Zeichens zu anderen Zwecken als der Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen — Umfang dieses Schutzes — Einer Marke ähnliche Zeichen)
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