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Rechtssache F-131/15: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juli 2016 — Stips/Kommission (Öffentlicher Dienst — Bediensteter auf Zeit, der aus Forschungs- und Investitionsmitteln besoldet wird — Art. 2 Buchst. d der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten — Unbefristeter Vertrag — Neueinstufung in die höhere Besoldungsgruppe — Neueinstufungsverfahren 2013 — Abschluss des Verfahrens nach dem 1. Januar 2014 — Inkrafttreten der Verordnung Nr. 1023/2013 — Zugangsmodalitäten zur Besoldungsgruppe AD 13 — Analoge Anwendung von Art. 45 Abs. 1 und Anhang I Abschnitt A Nr. 1 des Statuts — Ablehnung der Neueinstufung eines Bediensteten auf Zeit in Besoldungsgruppe AD 12 — Anwartschaft auf eine Neueinstufung — Grundsatz der Rechtssicherheit und Rückwirkungsverbot — Recht auf eine gute Verwaltung)
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