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Rechtssache C-562/10: Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 12. Juli 2012 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland (Vertragsverletzungsklage — Art. 56 AEUV — Deutsche Regelung der Pflegeversicherung — Im Fall des Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat ausgeschlossene Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege — Geringere Höhe der exportierbaren Geldleistungen — Keine Erstattung der Kosten der Miete von Pflegehilfsmitteln in anderen Mitgliedstaaten)
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