Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1977 über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft - Abteilung Garantie - an den Ausgaben des Großherzogtums Luxemburg für Erstattungen bei Ausfuhren nach Drittländern und für Interventionen auf dem Binnenmarkt für den Verbuchungszeitraum 1970
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