Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-370/03: Hellenische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (EAGFL — Im Rahmen des Rechnungsabschlusses für die finanzierten Ausgaben zu ziehende Konsequenzen)
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