ISSN 1831-5380
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7.2.4 Sprachenfrage für die Organe
der Europäischen Union

Die Sprachregelung im Rahmen der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union beruht auf Artikel 290 EG-Vertrag (jetzt Artikel 342 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union): „Die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Union wird unbeschadet der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom Rat einstimmig durch Verordnungen getroffen.“

Auf dieser Grundlage erließ der Rat am 15. April 1958 die Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Sie wurde mit den verschiedenen Beitrittsverträgen geändert.

Zurzeit gibt es 24 Amtssprachen und Arbeitssprachen der Organe der Europäischen Union (siehe 7.2.1).

Irisch

Bis zum 31. Dezember 2006 wurde Irisch nicht in der Liste der Arbeitssprachen der Organe der Europäischen Union aufgeführt, dies aufgrund einer Übereinkunft zwischen Irland und der Gemeinschaft, die Irisch als eine der Vertragssprachen der Gemeinschaft festhielt, allerdings nur für die Gründungsverträge, deren Änderungsverträge sowie die Übereinkünfte zwischen Mitgliedstaaten.

Ab dem 1. Januar 2007 wird Irisch als vollständige Amtssprache der EU geführt mit folgender Einschränkung laut Verordnung (EG) Nr. 920/2005 des Rates vom 13. Juni 2005 (ABl. L 156 vom 18.6.2005, S. 3): Abweichend von der Verordnung Nr. 1 sind die Organe der Europäi­schen Union für einen verlängerbaren Zeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Wirksam­werdens dieser Verordnung von der Verpflichtung entbunden, alle Rechtsakte in irischer Sprache abzufassen und sie in dieser Sprache im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen, mit Ausnahme der vom Europäischen Parlament und dem Rat gemeinsam angenommenen Verordnungen. Diese Ausnahmeregelung war durch die Verordnung (EU) Nr. 1257/2010 des Rates (ABl. L 343 vom 29.12.2010, S. 5) bis zum 31. Dezember 2016 verlängert worden. Sie wurde durch die Verordnung (EU, Euratom) 2015/2264 des Rates (ABl. L 322 vom 8.12.2015, S. 1) erneut verlängert. Die Ausnahmeregelung gilt ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr.

Irisch oder Gälisch?

Entgegen der geläufigen Meinung sind diese beiden Bezeichnungen nicht gleichbedeutend.

Gälisch ist die Gruppe der keltischen Mundarten in Irland und Schottland.
Irisch ist die keltische Mundart in Irland.

Irisch ist die erste amtliche Landessprache in Irland (Englisch ist die zweite).

Maltesisch

Eine befristete Ausnahmeregelung für die Abfassung und Veröffentlichung von Rechtsakten der Organe der Europäischen Union in maltesischer Sprache im Amtsblatt der Europäischen Union wurde vom Rat am 1. Mai 2004 angenommen (Verordnung (EG) Nr. 930/2004 des Rates vom 1. Mai 2004 (ABl. L 169 vom 1.5.2004)): Abweichend von der Verordnung Nr. 1 sind die Organe der Europäischen Union ab dem 1. Mai 2004 für einen Zeitraum von drei Jahren von der Verpflichtung entbunden, alle Rechtsakte in maltesischer Sprache abzufassen und sie in dieser Sprache im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen. Dieser Artikel gilt nicht für Verordnungen, die gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen werden. Nach Ablauf des Zeitraums von drei Jahren hat der Rat 2007 beschlossen, diese Ausnahmeregelung zu beenden.

Letzte Änderung: 25.1.2022
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