5.8 Hervorhebungen
Wörter, Sätze oder Textpassagen, auf die der Autor besonders aufmerksam machen will, Fremdwörter und im Text angeführte Titel von Veröffentlichungen werden kursiv gesetzt (siehe 5.9.4).
In Texten in Kursivschrift sind die hervorzuhebenden Wörter gewöhnlich gesetzt.
Will man keine Kursivschrift verwenden, kann man die hervorzuhebenden Teile auch in Anführungszeichen setzen. Die gemischte Verwendung dieser beiden Hervorhebungsmittel ist zu vermeiden.
Die Verwendung von Fettschrift für Hervorhebungen ist zwar zulässig, sollte jedoch nur sparsam eingesetzt werden.
Verwendung von Kursivschrift
In Kursivschrift sind zu setzen:
In Kursivschrift können gesetzt werden:
Fortsetzung, Übertrag
Ein übermäßiger Gebrauch der Hervorhebungsmittel sollte unter allen Umständen vermieden werden, da dies den ursprünglichen Zweck der Hervorhebung vollständig zunichte macht, wie es folgende Beispiele zeigen:
Zwei wesentliche Gründe haben die Verfasser des Vertrags von Rom bewogen, Wein, Most und Traubensaft in die Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse (Anhang II) aufzunehmen, die Gegenstand einer gemeinsamen Agrarpolitik sein müssen.
Auch die Tafeltrauben sind in dieser Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aufgeführt, bilden jedoch keine getrennte Rubrik, denn sie fallen unter die Kategorie Obst und unterliegen folglich den für den Sektor Obst und Gemüse geltenden Bestimmungen.