4.5 Identifikator, vom Gerichtshof der Europäischen Union zugeteilt
Europäischer Urteilsidentifikator (ECLI)
Der Europäische Urteilsidentifikator (European Case-Law Identifier – ECLI) wurde entwickelt, um die korrekte und eindeutige Angabe von Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte zu erleichtern. Er wurde 2014 schrittweise vom Gerichtshof der Europäischen Union eingeführt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allen seit 1954 von den Gerichten der Europäischen Union gefällten Entscheidungen (Urteile, Beschlüsse, Gutachten des Gerichtshofs, Entscheidungen (Überprüfungsverfahren)), den Schlussanträgen und Stellungnahmen der Generalanwälte und den Informationen über diese Entscheidungen (Leitsätze und Zusammenfassungen, Informationen über nicht veröffentlichte Entscheidungen) einen ECLI zugeordnet.
Der ECLI umfasst fünf obligatorische Bestandteile, ausschließlich in lateinischen alphanumerischen Zeichen, die durch einen Doppelpunkt voneinander getrennt sind:
ECLI:EU:C:2006:710
Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case-Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung (ABl. C 127 vom 29.4.2011, S. 1).
Gerichtshof der Europäischen Union, Zitierweise der Rechtsprechung:
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_126035/de
Europäisches Justizportal:
https://e-justice.europa.eu/content_european_case_law_identifier_ecli-175-de.do
Regeln für das Zitieren der Rechtsprechung:
siehe 5.9.3.