1.2.3 Inhalt
L I – Gesetzgebungsakte
a) Verordnungen
Diese Rubrik enthält Verordnungen, die entweder gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat (ordentliches Gesetzgebungsverfahren) oder einzeln von einem der beiden Organe unter Beteiligung des anderen erlassen werden (besonderes Gesetzgebungsverfahren):
Verordnung (EU) 2015/475 des Europäischen Parlaments und des Rates
Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates
b) Richtlinien
Diese Rubrik enthält Richtlinien, die entweder gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat (ordentliches Gesetzgebungsverfahren) oder vom Rat unter Beteiligung des Europäischen Parlaments erlassen werden (besonderes Gesetzgebungsverfahren):
Richtlinie (EU) 2015/254 des Europäischen Parlaments und des Rates
Richtlinie (EU) 2015/121 des Rates
c) Beschlüsse
Diese Rubrik enthält Beschlüsse, die entweder gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat (ordentliches Gesetzgebungsverfahren) oder vom Rat unter Beteiligung des Europäischen Parlaments erlassen werden (besonderes Gesetzgebungsverfahren):
Beschluss (EU) 2015/601 des Europäischen Parlaments und des Rates
Beschluss (EU, Euratom) 2015/457 des Rates
d) Haushaltspläne
Diese Rubrik enthält die Gesamthaushaltspläne der Europäischen Union und die Berichtigungshaushaltspläne. Den Haushaltsplänen werden die Rechtsakte zu ihrem endgültigen Erlass vorangestellt:
Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2015/339 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015
Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2015/366 des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014
Die Nummer wird dem endgültigen Erlass des Gesamthaushaltsplans bzw. des Berichtigungshaushaltsplans zugeordnet. Der eigentliche Gesamthaushaltsplan trägt keine eigene Nummer, wogegen Berichtigungshaushaltspläne eine vom Autor vergebene Nummer tragen („Berichtigungshaushaltsplan Nr. 2 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014“).
L II – Rechtsakte ohne Gesetzescharakter
a) Internationale Übereinkünfte
Unter „internationalen Übereinkünften“ (im Folgenden „Übereinkünfte“) sind u. a. Übereinkünfte zu verstehen, die die Europäische Union und/oder die Europäische Atomgemeinschaft abschließen; ferner Übereinkünfte zwischen Mitgliedstaaten, Übereinkünfte und Protokolle der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten sowie interne Übereinkünfte der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, Übereinkünfte in Form eines Briefwechsels usw.
Diese Übereinkünfte werden nicht nummeriert.
Diese Rubrik enthält:
Beschluss (EU) 2015/209 des Rates vom 10. November 2014 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – und über die vorläufige Anwendung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020)
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Färöern zur Assoziierung der Färöer mit dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020)
Beschluss (EU) 2015/105 des Rates vom 14. April 2014 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Aserbaidschan an Programmen der Union und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls
Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Aserbaidschan an Programmen der Union
Beschluss (EU) 2015/1796 des Rates vom 1. Oktober 2015 über den Abschluss des Abkommens für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung von „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“
Mitteilung über das Inkrafttreten des Abkommens für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und an das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung zu „Horizont 2020“ sowie zur Regelung der Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“
b) Verordnungen
Diese Rubrik enthält bestimmte Verordnungen des Rates (unmittelbar auf die Verträge gestützte Verordnungen und Durchführungsverordnungen), Verordnungen der Kommission (unmittelbar auf die Verträge gestützte Verordnungen, delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen) sowie Verordnungen der Europäischen Zentralbank:
Verordnung (EU) 2015/106 des Rates
Durchführungsverordnung (EU) 2015/81 des Rates
Delegierte Verordnung (EU) 2015/281 der Kommission
Durchführungsverordnung (EU) 2015/52 der Kommission
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank … (EZB/2015/13)
c) Richtlinien
Diese Rubrik enthält bestimmte Richtlinien (unmittelbar auf die Verträge gestützte Richtlinien und Durchführungsrichtlinien) des Rates, Richtlinien der Kommission (unmittelbar auf die Verträge gestützte Richtlinien, delegierte Richtlinien und Durchführungsrichtlinien):
Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates
Richtlinie (EU) 2015/565 der Kommission
Delegierte Richtlinie (EU) 2015/573 der Kommission
Durchführungsrichtlinie (EU) 2015/1168 der Kommission
d) Beschlüsse
Diese Rubrik enthält folgende Beschlüsse:
Beschluss (EU, Euratom) 2015/578 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten
Beschluss (EU) 2015/1614 des Europäischen Parlaments
Beschluss (EU) 2018/509 des Europäischen Rates
Beschluss (EU) 2015/468 des Europäischen Parlaments und des Rates
Beschluss (EU) 2015/1025 des Rates
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/156 des Rates
Beschluss (GASP) 2015/76 des Rates
Beschluss (EU) 2015/119 der Kommission
Delegierter Beschluss (EU) 2015/1602 der Kommission
Durchführungsbeschluss (EU) 2015/103 der Kommission
Beschluss (EU) 2015/299 der Europäischen Zentralbank … (EZB/2015/5)
Beschlüsse der EZB, die bereits eine von der EZB vergebene Nummer tragen („EZB/2015/5“), werden doppelt nummeriert (siehe 1.2.2, Doppelte Nummerierung).
Allerdings werden in einigen Fällen Beschlüsse ohne Adressaten in einer Form erlassen, die derjenigen der früheren „Beschlüsse“ ähnelt.
e) Empfehlungen
Diese Rubrik enthält Empfehlungen des Rates in den in den Artikeln 121, 126, 140 und 292 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Fällen, Empfehlungen der Kommission (Artikel 292) und Empfehlungen der Europäischen Zentralbank (Artikel 292):
Empfehlung (EU) 2015/1029 des Rates
Empfehlung (EU) 2015/682 der Kommission
Empfehlungen der EZB, die bereits eine von der EZB vergebene Nummer tragen, werden doppelt nummeriert (siehe 1.2.2, Doppelte Nummerierung).
Die anderen Empfehlungen werden in der Reihe C veröffentlicht.
f) Leitlinien
Diese Rubrik enthält Leitlinien der Europäischen Zentralbank. Diese Leitlinien, die bereits eine vom Autor vergebene Nummer tragen („EZB/2015/20“), werden doppelt nummeriert (siehe 1.2.2, Doppelte Nummerierung):
Leitlinie (EU) 2015/732 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/20)
g) Geschäfts- und Verfahrensordnungen
Diese Rubrik enthält Geschäfts- und Verfahrensordnungen der Organe und Einrichtungen der Europäischen Union; die Geschäftsordnungen der sonstigen Stellen werden im Amtsblatt C veröffentlicht:
Ausschuss der Regionen – Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Rechnungshofs der Europäischen Union
Änderungen der Dienstanweisung für den Kanzler des Gerichts
Wenn die Geschäftsordnung im Anhang eines Rechtsakts steht, dann wird sie in der Rubrik des betreffenden Rechtsakts veröffentlicht:
Beschluss (EU) 2015/354 des Rates vom 2. März 2015 über die Annahme der Geschäftsordnung des bei der Europäischen Investitionsbank errichteten Ausschusses für die Investitionsfazilität (Rechtsakt, in dessen Anhang die Geschäftsordnung steht)
Geschäfts- und Verfahrensordnungen werden nicht nummeriert.
h) Rechtsakte von Gremien, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte eingesetzt wurden
Diese Rubrik enthält Beschlüsse von Gremien, die im Rahmen internationaler Übereinkünfte eingesetzt wurden, sowie Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Diese Rechtsakte haben zwei Nummern (siehe 1.2.2, Doppelte Nummerierung):
Beschluss Nr. 1/2015 des AKP-EU-Botschafterausschusses … [2015/1909]
Beschluss Nr. 1/2015 des Ausschusses EU-Schweiz … [2015/542]
Regelung Nr. 78 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) … [2015/145]
Beschluss Nr. 3/JP/2018 … [2019/347]
i) Interinstitutionelle Vereinbarungen
Interinstitutionelle Vereinbarungen regeln bestimmte Aspekte der Konsultation und Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen und sind das Produkt des Konsenses zwischen diesen – d. h., sie stellen eine Form der gemeinsamen Geschäftsordnung dar.
Die Organe beschließen, diese Vereinbarungen in der Reihe L oder in der Reihe C zu veröffentlichen, je nach ihrem Kontext, ihrem Umfang und ihren Auswirkungen.
L III – Sonstige Rechtsakte
Europäischer Wirtschaftsraum
Diese Rubrik enthält:
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 159/2014 … [2015/94]
Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 226/17/COL … [2018/564]
Beschluss des Ständigen Ausschusses der EFTA-Staaten Nr. 2/2015/SC … [2015/2024]
Mit Ausnahme der Verfahrensordnung des EFTA-Gerichtshofs sind diese Rechtsakte doppelt nummeriert (vgl. 1.2.2, Doppelte Nummerierung).
In den von der EFTA-Überwachungsbehörde veröffentlichten Rechtsakten wird die Jahreszahl in der Nummer des Rechtsakts lediglich mit zwei Ziffern angegeben: 226/17/COL (das Kürzel „COL“ verweist auf das Kollegium der Überwachungsbehörde).
L IV – Vor dem 1. Dezember 2009 in Anwendung des EG-Vertrags, des EU-Vertrags und des Euratom-Vertrags angenommene Rechtsakte
In dieser Rubrik werden bis auf Weiteres Rechtsakte veröffentlicht, die vor dem 1. Dezember 2009 in Anwendung des EG-Vertrags, des EU-Vertrags und des Euratom-Vertrags angenommen wurden:
Beschluss 2010/16/GASP/JI des Rates vom 30. November 2009 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus
Berichtigungen
Berichtigungen betreffen nicht immer alle Sprachfassungen bzw. in den Sprachfassungen, in denen sie vorgenommen werden, nicht zwangsläufig die gleichen Textteile (die Berichtigungen sind daher die einzige nicht synoptische Rubrik des Amtsblatts). Deshalb werden sie immer an letzter Stelle im Amtsblatt veröffentlicht. Berichtigungen werden nicht nummeriert:
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2015/1509 des Rates vom 4. September 2015 zur Ernennung eines italienischen Stellvertreters im Ausschuss der Regionen