1.2.2 Nummerierung der Rechtsakte
Die Nummern vergibt das Amt für Veröffentlichungen.
Bestandteile der Nummerierung
Die Nummer eines Rechtsakts besteht aus drei Elementen in folgender Reihenfolge:
(Vertragskürzel) YYYY/N
Die Nummerierung der Rechtsakte variierte je nach Art des Dokuments und wird bei Verweisen auf diese Rechtsakte immer noch verwendet.
Verordnung (EU) Nr. 16/2010 der Kommission
Beschluss Nr. 284/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Wenn die Jahreszahl der laufenden Nummer vorausgeht, wird die Bezeichnung „Nr.“ dagegen nicht verwendet:
Beschluss 2010/300/EU der Kommission
Verordnung (EG) Nr. 23/1999 der Kommission
Beschluss 2010/294/EU des Rates
Verordnung (EG) Nr. 2820/98 des Rates
Die Kürzel, die auf die Verträge verweisen, wurden im Lauf der Zeit geändert, wenn bestehende Verträge geändert oder neue angenommen wurden:
Die Rechtsakten wird eine laufende Nummer einer der nebeneinander bestehenden Folgen zugewiesen, wobei die Reihenfolge der Elemente von dem jeweiligen Rechtsakt abhängig ist.
Die Verordnungen werden nach folgendem Muster nummeriert: „(Kürzel des Vertrags) Nr. …/Jahr“:
Verordnung (EU) Nr. 641/2010
Die Nummerierung der Verordnungen hat sich im Laufe der Zeit verändert:
Verordnung Nr. 17
Verordnung Nr. 1009/67/EWG
Verordnung (EWG) Nr. 1470/68
Die Richtlinien werden nach folgendem Muster nummeriert: „Jahr/laufende Nummer/Kürzel des Vertrags“:
Richtlinie 2010/24/EU des Rates
Vom 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 2014 wurden die Nummern vom Generalsekretariat des Rates vergeben.
Einige ältere Richtlinien tragen eine Ordnungszahl im Titel:
Erste Richtlinie 73/239/EWG des Rates
Die in L I veröffentlichten Beschlüsse werden nach folgendem Muster nummeriert: „Nr. laufende Nummer/Jahr/Kürzel des Vertrags“:
Beschluss Nr. 477/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
In Gesetzgebungsverfahren verabschiedete Beschlüsse werden in einer Folge mit den Verordnungen nummeriert (Beschluss Nr. 477/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, Verordnung (EU) Nr. 478/2010 der Kommission, Verordnung (EU) Nr. 479/2010 der Kommission).
Die in L II veröffentlichten Beschlüsse werden nach folgendem Muster nummeriert: „Jahr/laufende Nummer/Kürzel des Vertrags“:
Richtlinie 2010/294/EU des Rates
Der endgültige Erlass des Gesamthaushaltsplans bzw. des Berichtigungshaushaltsplans trägt eine eigene Nummer in der Inhaltsübersicht sowie unter dem Titel (z. B. „2010/117/EU, Euratom“), die jedoch bei einer Anführung nicht zitiert wird.
Doppelte Nummerierung
Einige Rechtsakte können eine doppelte Nummerierung tragen:
Bei Rechtsakten und -instrumenten der Europäischen Zentralbank sowie Beschlüssen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees wird die vom Autor zugeteilte Nummer in runden Klammern am Ende des Titels genannt:
Beschluss (EU) 2015/299 der Europäischen Zentralbank … (EZB/2015/5)
Beschluss (GASP) 2015/711 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees … (ATALANTA/4/2015)
Bei verschiedenen Rechtsakten enthält die vom Amt für Veröffentlichungen zugewiesene Nummer kein Vertragskürzel und wird in eckigen Klammern an das Ende des Titels gesetzt. Dies gilt für Beschlüsse verschiedener Gremien, die durch internationale Übereinkünfte eingesetzt wurden (z. B. AKP-EG-Botschafterausschuss), Rechtsakte, die den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) betreffen, Rechtsakte, die im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) verabschiedet werden, und Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE):
Beschluss Nr. 1/2015 des AKP-EU-Botschafterausschusses … [2015/1909]
Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 159/2014 … [2015/94]
Entscheidung der EFTA-Überwachungsbehörde Nr. 226/17/COL … [2018/564]
Regelung Nr. 78 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) … [2015/145]
Rechtsakte, die den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) betreffen, Rechtsakte, die im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) verabschiedet wurden, sowie die Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) tragen lediglich eine vom Autor vergebene Nummer.
Nicht nummerierte Rechtsakte/Texte
Einige Rechtsakte bzw. Texte tragen keine Nummer, z. B.: