Die öffentliche Finanzkontrolle in der Europäischen Union

Das Online-Portal Die öffentliche Finanzkontrolle in der Europäischen Union enthält Informationen zu Mandat, Status, Organisationsstruktur, Tätigkeit und Output der Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU und der Mitgliedstaaten. Sonstige öffentliche Rechnungskontrollbehörden, die in einigen Mitgliedstaaten – beispielsweise in Regionen oder Provinzen – bestehen, sind nicht berücksichtigt.
Die im Portal Die öffentliche Finanzkontrolle in der Europäischen Union bereitgestellten Informationen machen deutlich, welch zentrale Rolle die modernen Rechnungskontrollbehörden in der Union haben und veranschaulichen ihren Beitrag zum wirksamen Funktionieren unserer Demokratien. An den Unterschieden und Ähnlichkeiten zwischen den Obersten Rechnungskontrollbehörden der EU wird die große Vielfalt vor Augen geführt, durch die sich die Europäische Union auszeichnet und die Teil ihres Fundaments ist.

Das Informationsmaterial wurde in enger Zusammenarbeit mit den verschiedenen Rechnungskontrollbehörden zusammengestellt und auch die Aktualisierung wird auf diesem Weg erfolgen. Der Europäische Rechnungshof spricht den nationalen ORKB sowie ihren Mitarbeitern für ihre Unterstützung seinen Dank aus.

Wir hoffen, dass dieses Portal das Interesse von Prüfern, politischen Entscheidungsträgern und Gesetzgebern in der ganzen EU und darüber hinaus weckt und einen wertvollen Beitrag zur laufenden Forschung im Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle darstellt.

OBERSTE RECHNUNGSKONTROLLBEHÖRDEN DER EU UND DER MITGLIEDSTAATEN – EIN ÜBERBLICK

EINLEITUNG

Öffentliche Kontrolle ist ein integraler Bestandteil demokratischer Systeme. Alle 27 Staaten, die derzeit die Europäische Union (EU) bilden, haben Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass öffentliche Ausgaben der Rechenschaftspflicht unterliegen, dass sie transparent sind und dass für eine solide Kontrolle gesorgt ist. Hierbei sind die Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) als externe öffentliche Prüfer von Bedeutung.

Die ORKB führen unabhängige Untersuchungen der wirtschaftlichen, wirksamen und sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel sowie der Einhaltung der geltenden Vorschriften bei der Tätigung öffentlicher Ausgaben und bei der Erhebung öffentlicher Einnahmen durch. Sie unterstützen die parlamentarische Kontrolle der Regierungen durch ihre faktenbasierten, objektiven und unparteiischen Prüfungsberichte und tragen dadurch zur Verbesserung der Politiken, der Programme, der öffentlichen Verwaltung und des Finanzmanagements ihres Landes bei. Damit wird bei den Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen in das unseren Gesellschaften zugrunde liegende Prinzip der Checks and Balances geschaffen und die Weiterentwicklung gut funktionierender Demokratien sichergestellt.

Neben der Förderung und Entwicklung der Rechenschaftspflicht und Transparenz des Regierungshandelns spielen die EU-ORKB eine aktive Rolle bei der Unterstützung des Kapazitätsaufbaus öffentlicher Rechnungskontrollorgane in Drittstaaten.

Viele ORKB, von denen hier die Rede ist, können auf eine reiche – mitunter mehrere hundert Jahre lange – Geschichte zurückblicken, während andere erst vor Kurzem in ihrer derzeitigen Form errichtet wurden. Aufbau, Aufgabenbereich und Befugnisse der meisten ORKB haben sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt, mitunter als Ergebnis politischen Wandels oder einer Reform der öffentlichen Verwaltung. Das Vorhandensein einer unabhängigen ORKB ist eine Voraussetzung für den EU-Beitritt.

DIE EU UND IHRE MITGLIEDSTAATEN

Die Europäische Union wurde im Jahr 1993 mit dem Vertrag von Maastricht gegründet. Ihre Vorläufer – die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) – gehen auf die 1950er-Jahre zurück. Seit 1993 traten 16 Länder der Union bei (in den Jahren 1995, 2004, 2007 und 2013). Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs im Jahr 2020 gehören der EU derzeit 27 Mitgliedstaaten an.

ORKB-MODELLE
UND LEITUNGSSTRUKTUR

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die ORKB Kategorien zuzuordnen. Herkömmlicherweise lassen sich die ORKB in Organisationsstrukturen einteilen, die in der französischen/römischen, angelsächsischen oder germanischen Tradition verwurzelt sind. Heutzutage wird jedoch in erster Linie zwischen Einrichtungen mit und ohne Rechtsprechungsfunktion unterschieden. Eine weitere Unterscheidung kann zwischen monokratischen ORKB unter Leitung einer einzigen Person (Präsident*, Auditor General oder Comptroller and Auditor General) und ORKB getroffen werden, die von einem Kollegialorgan (z. B. Kollegium, Senat oder Plenum) geleitet werden.

Innerhalb dieses breiten Spektrums könnten weitere Unterscheidungen vorgenommen werden, beispielsweise nach der Befugnis der ORKB, auch auf den nachgeordneten Regierungsebenen Prüfungen durchzuführen, oder nach der Beziehung zwischen der ORKB und ihrem nationalen Parlament.

LEITUNGSSTRUKTUR DER ORKB

  Leitungsgremium/
Leitung der ORKB
Anzahl der
Personen im
Leitungsgremium
Amtszeit (in Jahren)
EUROPÄISCHE UNION
Europäischer
Rechnungshof
Kollegialorgan 27 Präsident: 3 (verlängerbar)
Mitglieder: 6 (verlängerbar)
BELGIEN
Rekenhof
Cour des comptes
Rechnungshof
Generalversammlung 12 6 (verlängerbar)
BULGARIEN
Сметна палата на Република България
Präsident und
zwei Vizepräsidenten
 3 Präsident: 7
(nicht verlängerbar)
Vizepräsidenten: 7 (verlängerbar)
DÄNEMARK
Rigsrevisionen
Präsident  1 6 (einmalig
um vier Jahre verlängerbar)
DEUTSCHLAND
Bundesrechnungshof
Präsident, Senat (Großer Senat) 16 Präsident: 12
(nicht verlängerbar)
Abteilungsleiter: unbegrenzt bis zur gesetzlichen Altersgrenze
ESTLAND
Riigikontroll
Präsident  1 5 (verlängerbar)
FINNLAND
Valtiontalouden tarkastusvirasto
Präsident  1 6 (verlängerbar)
FRANKREICH
Cour des comptes
Erster Präsident
und sechs
Kammerpräsidenten
 7 Unbegrenzt bis zur gesetzlichen Altersgrenze
GRIECHENLAND
Ελεγκτικό Συνέδριο
Plenum 42 Präsident: 4
(nicht verlängerbar)
Mitglieder und Richter: unbegrenzt bis zur gesetzlichen Altersgrenze
IRLAND
Office of the Comptroller and Auditor General
Comptroller and Auditor General  1 Unbegrenzt bis zur gesetzlichen Altersgrenze
ITALIEN
Corte dei conti
Präsident  1 Unbegrenzt bis zur gesetzlichen Altersgrenze
KROATIEN
Državni ured za reviziju
Präsident  1 8 (verlängerbar)
LETTLAND
Latvijas Republikas Valsts kontrole
Rat,
Präsident
 7 4 (verlängerbar,
maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten)
LITAUEN
Valstybės kontrolė
Präsident  1 5 (einmal verlängerbar)
LUXEMBURG
Cour des comptes
Präsident,
Vizepräsident und drei Räte
 5 6 (verlängerbar)
MALTA
National Audit Office
Präsident  1 5 (einmal verlängerbar)
NIEDERLANDE
Algemene Rekenkamer
Kollegium  3 Unbegrenzt bis zur gesetzlichen Altersgrenze (70 Jahre)
ÖSTERREICH Rechnungshof Präsident  1 12 (nicht verlängerbar)
POLEN
Najwyzsza Izba Kontroli
Präsident und
(in einigen Fällen) Kollegium
18 Präsident: 6
(einmal verlängerbar)
Kollegium: 3 (verlängerbar)
PORTUGAL
Tribunal de Contas
Präsident und Plenum 19 Präsident: 4
Mitglieder: unbegrenzt
RUMÄNIEN
Curtea de Conturi a României
Plenum 18 9 (nicht verlängerbar)
SCHWEDEN
Riksrevisionen
Präsident  1 7 (nicht verlängerbar)
SLOWAKEI
Najvyšší kontrolný úrad Slovenskej republiky
Präsident  1 7 (einmal verlängerbar)
SLOWENIEN
Računsko sodišče Republike Slovenije
Senat  3 9 (verlängerbar)
SPANIEN
Tribunal de Cuentas
Plenum 13 Präsident: 3 (verlängerbar)
Sonstige Mitglieder ("Consejeros de Cuentas"): 9 (verlängerbar)
Generalstaatsanwalt: 5 (verlängerbar)
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Nejvyšší kontrolní úřad
Senat 17 Präsident und Vizepräsident:
9 (verlängerbar)
Mitglieder: unbegrenzt bis zur gesetzlichen Altersgrenze
ZYPERN
Eλεγκτική Υπηρεσία της Κυπριακής Δημοκρατίας
Präsident  1 Unbegrenzt bis zur gesetzlichen Altersgrenze
UNGARN
Állami Számvevőszék
Präsident  1 12 (verlängerbar)

UNABHÄNGIGKEIT

EU-ORKB sind unabhängige öffentliche Einrichtungen. Ihre Unabhängigkeit von Legislative, Exekutive und Judikative ist verfassungsmäßig verankert. Je nach Mandat können die ORKB Ex-ante- oder Ex-post-Kontrollen durchführen, um die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben zu bewerten und Politiken, Programme und Maßnahmen oder das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unter den Aspekten der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit zu betrachten. Einige ORKB bewerten außerdem die Auswirkungen öffentlicher Politiken und Programme.

RECHTSPRECHUNGSFUNKTION

Einige ORKB haben einen Sonderstatus als Rechtsprechungsinstanzen. Dies ermöglicht es ihnen, rechtliche Schritte gegen an der Verwaltung öffentlicher Mittel beteiligte Personen oder Rechnungsführer einzuleiten, die möglicherweise in Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den öffentlichen Ausgaben und dem öffentlichen Vermögen verstrickt sind. Mit der Rechtsprechungsfunktion verfügen die ORKB über ein Instrument, das es ermöglicht, persönliche Verantwortlichkeiten öffentlich herauszustellen und Einzelpersonen des öffentlichen Dienstes zu sanktionieren.

BEZIEHUNG
ZUM PARLAMENT

Die Beziehungen zwischen den ORKB und den Parlamenten sind innerhalb der Union ebenso unterschiedlich wie die öffentlichen Rechnungskontrollbehörden selbst. Obgleich die Unabhängigkeit aller ORKB gewahrt ist, sind einige Bestandteil der parlamentarischen Kontrollstruktur.

ORKB MIT RECHTSPRECHUNGSFUNKTION / DURCHFÜHRUNG VON EX-ANTE-PRÜFUNGEN / TEIL DER PARLAMENTARISCHEN KONTROLLSTRUKTUR

  Rechtsprechungs-
funktion
Ex-ante-
Prüfung
Teil der
parlamentarischen
Kontrollstruktur
EUROPÄISCHE UNION
Europäischer Rechnungshof
     
ÖSTERREICH Rechnungshof    
BELGIEN
Rekenhof
Cour des comptes
Rechnungshof
   
BULGARIEN
Сметна палата на Република България
     
KROATIEN
Državni ured za reviziju
     
ZYPERN
Eλεγκτική Υπηρεσία της Κυπριακής Δημοκρατίας
     
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Nejvyšší kontrolní úřad
     
DÄNEMARK
Rigsrevisionen
   
ESTLAND
Riigikontroll
     
FINNLAND
Valtiontalouden tarkastusvirasto
   
FRANKREICH
Cour des comptes
   
DEUTSCHLAND
Bundesrechnungshof
     
GRIECHENLAND
Ελεγκτικό Συνέδριο
 
UNGARN
Állami Számvevőszék
   
IRLAND
Office of the Comptroller and Auditor General
   
ITALIEN
Corte dei conti
 
LETTLAND
Latvijas Republikas Valsts kontrole
     
LITAUEN
Valstybės kontrolė
   
LUXEMBURG
Cour des comptes
     
MALTA
National Audit Office
   
NIEDERLANDE
Algemene Rekenkamer
     
POLEN
Najwyzsza Izba Kontroli
   
PORTUGAL
Tribunal de Contas
 
RUMÄNIEN
Curtea de Conturi a României
     
SLOWAKEI
Najvyšší kontrolný úrad Slovenskej republiky
     
SLOWENIEN
Računsko sodišče Republike Slovenije
   
SPANIEN
Tribunal de Cuentas
 
SCHWEDEN
Riksrevisionen
   

Trotz der Verschiedenheit ist es den ORKB der EU und der Mitgliedstaaten gemein, dass sie generell enge Beziehungen zu ihren Parlamenten unterhalten. Dabei steht die Berichterstattung im Vordergrund: Die Prüfungsberichte der ORKB werden dem Parlament übermittelt. Diese Berichte werden üblicherweise in einem besonderen Ausschuss erörtert; mitunter – je nach Prüfungsgegenstand – auch von Ausschüssen, die sich mit bestimmten Themen befassen. Im Allgemeinen sind Vertreter der ORKB berechtigt, diesen Debatten beizuwohnen und/oder daran teilzunehmen. In einigen Mitgliedstaaten hat darüber hinaus der Präsident der ORKB das Recht, bei Parlamentsdebatten zu Themen gehört zu werden, die für die Tätigkeit der ORKB relevant sind.

Den Parlamenten kommt bei der Bestellung und/oder Ernennung des Präsidenten oder Leitungsgremiums einer ORKB oft eine entscheidende Rolle zu. Zusätzlich erstellen einige Parlamente den Haushaltsvoranschlag ihrer ORKB und verabschieden diesen oder bestellen einen externen Prüfer, der die Rechnungen der ORKB prüft.

Schließlich haben einige, aber nicht alle ORKB die Befugnis, die Verwaltungsausgaben ihrer nationalen Parlamente zu prüfen.

PERSONAL UND HAUSHALT

Die personellen und finanziellen Ressourcen der ORKB variieren erheblich zwischen den einzelnen Ländern, selbst wenn sie ins Verhältnis zur Einwohnerzahl oder zum geprüften Haushalt gesetzt werden. In diesen Unterschieden spiegeln sich nicht nur Mandat und Organisationsstruktur der ORKB wider, sondern auch die allgemeineren Merkmale des Mitgliedstaats und seiner nationalen Verwaltung.

Insgesamt sind bei den ORKB der EU und der Mitgliedstaaten mehr als 15 000 Personen beschäftigt. Die ORKB der vier größten EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien, auf die eine Einwohnerzahl von fast 260 Millionen entfällt) beschäftigen insgesamt rund 5 000 Mitarbeiter, wohingegen die ORKB der verbleibenden Mitgliedstaaten (mit 190 Millionen Einwohnern) rund 9 500 Mitarbeiter beschäftigen.

In der EU als Ganzes kommt auf einen Median von 20 000 Bürgern ein Mitarbeiter einer ORKB. Zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen jedoch erhebliche Unterschiede. In fast allen Fällen machen die eigenen Haushalte der ORKB weniger als 0,1 % des gesamten Staatshaushalts aus.

PERSONALAUSSTATTUNG UND HAUSHALT DER ORKB

PRÜFUNGSTHEMEN

Die EU-ORKB spielen eine zentrale Rolle im öffentlichen Rechenschaftsprozess. Als externe Prüfer der Exekutive bewerten sie das Ausmaß, in dem die Politiken und Ausgaben der Regierung die angestrebten Ziele erreichen, überprüfen das öffentliche Finanzmanagement und erstellen Berichte über die Rechnungen öffentlicher Einrichtungen, um so ihren Parlamenten unabhängige Informationen vorzulegen und ihnen Sicherheit zu liefern.

WICHTIGSTE PRÜFUNGSARTEN

PRÜFUNG DER RECHNUNGSFÜHRUNG: Untersuchung von Dokumenten, Berichten, internen Kontrollsystemen und von Verfahren der Innenrevision, Rechnungsführungs- und Finanzverfahren und sonstigen Aufzeichnungen, um zu überprüfen, ob die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage vermitteln und die Ergebnisse der Finanztätigkeiten in Einklang mit den anerkannten Rechnungsführungsstandards und -grundsätzen stehen.

COMPLIANCE-PRÜFUNG (auch "Prüfung der Einhaltung rechtlicher Normen"): Überprüfung, ob die Wirtschafts- und Haushaltsführung der geprüften Stelle, Aktivität oder des geprüften Programms in Einklang mit den maßgebenden Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften stehen.

WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG: Diese Prüfungsart umfasst eine Untersuchung von Programmen, Maßnahmen, Verwaltungssystemen und Verfahren der Einrichtungen und Organe, die Ressourcen verwalten, um die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit bei der Verwendung dieser Ressourcen zu bewerten.

Die ORKB prüfen die staatlichen Einnahmen und Ausgaben auf zentralstaatlicher oder auf Bundesebene und sind in einigen Mitgliedstaaten außerdem befugt, Prüfungen auf der Ebene regionaler, lokaler oder kommunaler Gebietskörperschaften durchzuführen. Zwar werden in erster Linie Ministerien und staatliche Stellen geprüft, doch können zu den geprüften Stellen auch staatseigene Unternehmen wie Rundfunkanstalten, Hochschulen oder Nationalbanken gehören.

Die meisten ORKB haben die Befugnis, alle öffentlichen Einnahmen und Ausgaben zu prüfen, einschließlich auf der Ebene von Privatunternehmen oder einzelnen Begünstigten.

VON DEN ORKB GEPRÜFTE EBENEN DER STAATSVERWALTUNG

  Staat Regionale
Gebietskörperschaften
Lokale
Gebietskörperschaften
Staats-
unternehmen
Öffentliche
Stellen
Gemeinden Sonstige
Begünstigte
EUROPÄISCHE UNION
Europäischer
Rechnungshof
ÖSTERREICH Rechnungshof
BELGIEN
Rekenhof
Cour des comptes
Rechnungshof
   
BULGARIEN
Сметна палата на Република България
   
KROATIEN
Državni ured za reviziju
ZYPERN
Eλεγκτική Υπηρεσία της Κυπριακής Δημοκρατίας
 
TSCHECHISCHE REPUBLIK
Nejvyšší kontrolní úřad
     
DÄNEMARK
Rigsrevisionen
   
ESTLAND
Riigikontroll
FINNLAND
Valtiontalouden
tarkastusvirasto
 
FRANKREICH
Cour des comptes
     
DEUTSCHLAND
Bundesrechnungs­hof
     
GRIECHENLAND
Ελεγκτικό Συνέδριο
UNGARN
Állami Számvevőszék
 
IRLAND
Office of the Comp­troller and Auditor General
     
ITALIEN
Corte dei conti
LETTLAND
Latvijas Republikas Valsts kontrole
LITAUEN
Valstybės kontrolė
 
LUXEMBURG
Cour des comptes
     
MALTA
National Audit Office
   
NIEDERLANDE
Algemene Rekenkamer
     
POLEN
Najwyzsza Izba Kontroli
PORTUGAL
Tribunal de Contas
RUMÄNIEN
Curtea de Conturi a României
 
SLOWAKEI
Najvyšší kontrolný úrad Slovenskej republiky
SLOWENIEN
Računsko sodišče Republike Slovenije
SPANIEN
Tribunal de Cuentas
SCHWEDEN
Riksrevisionen
     

AUSWAHL
DER PRÜFUNGSTHEMEN
UND PRÜFUNGSPLANUNG

Beim Auswahl- und Planungsprozess für die Prüfungen werden verschiedene Kriterien wie Risiko und Auswirkungen sowie die künftige Entwicklung spezifischer Politikbereiche berücksichtigt. Zahlreiche ORKB verfügen über jährliche Planungsverfahren und Prüfungspläne, die sie auf der Grundlage einer mehrjährigen Strategie und jährlicher Risikobewertungen erstellen. Diese Kombination mittel- und langfristiger Planung ermöglicht Flexibilität und versetzt die ORKB in die Lage, auf unvorhergesehene Entwicklungen zu reagieren.

ABSCHLIESSENDE BESCHLUSSFASSUNG — MONOKRATISCHE/KOLLEGIALE STRUKTUR

In einigen Ländern haben das Parlament (Mitglieder und/oder Ausschüsse), Minister oder sogar Privatpersonen/private Organisationen die Möglichkeit, die ORKB um Durchführung bestimmter Prüfungen zu ersuchen. Mit einigen wenigen Ausnahmen sind die ORKB jedoch nicht verpflichtet, diese Prüfungen durchzuführen.

Im Falle der ORKB unter Leitung einer einzelnen Person trifft diese im Allgemeinen die endgültige Entscheidung darüber, welche Prüfungen durchzuführen sind. In allen anderen Fällen wird diese Entscheidung gemeinsam vom Senat oder vom Kollegium getroffen.

PRÜFUNGSNACHWEISE
UND WEITERVERFOLGUNG

Um Prüfungsnachweise zu erlangen, untersuchen die ORKB Unterlagen, analysieren Daten und führen Befragungen oder Vor-Ort-Kontrollen durch, beispielsweise in den Räumlichkeiten der geprüften Stelle oder an einem Projektstandort. Damit sie hierzu in der Lage sind, haben die ORKB das Recht auf Zugang zu allen Informationen, die sie für die Durchführung ihrer Aufgaben als notwendig erachten, und die Mitarbeiter der geprüften Stellen sind verpflichtet, mit den Prüfern der ORKB zusammenzuarbeiten.

Im Gegenzug zu diesem uneingeschränkten Zugang unterliegen die ORKB und ihre Mitarbeiter spezifischen Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf die im Rahmen ihrer Prüfungen erlangten Informationen.

BERICHTERSTATTUNG

Auf der Grundlage ihrer Prüfungen erstellen die ORKB Berichte, in denen sie ihre Feststellungen und Bemerkungen darlegen, auf Unregelmäßigkeiten hinweisen, Prüfungsschlussfolgerungen ziehen und Empfehlungen zur Behebung von Mängeln aussprechen. Diese Empfehlungen sind ein wichtiger Bestandteil jedes Prüfungsberichts, da sie den politischen Entscheidungsträgern wertvolle Orientierungshilfen an die Hand geben. Dies kann ihnen helfen, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der öffentlichen Ausgaben sowie die Einhaltung der geltenden Vorschriften bei diesen Ausgaben zu verbessern. Außerdem kann so zur Vermeidung von Fehlern, Unregelmäßigkeiten und missbräuchlicher Verwendung beigetragen werden.

Einige ORKB haben darüber hinaus das Recht, Stellungnahmen zu (Entwürfen von) Rechtstexten zu Themen abzugeben, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wie etwa das Finanzmanagement. Dies kann auf ihre eigene Initiative oder auf die spezifische Anfrage der Legislative hin geschehen.

VERÖFFENTLICHUNGEN

Üblicherweise veröffentlichen die ORKB Jahresberichte über ihre Prüfung der Jahresrechnung des Staates und die Ausführung des Staatshaushalts. Darüber hinaus veröffentlichen einige ORKB Berichte über die Jahresabschlüsse bestimmter Einrichtungen oder Stellen (wie dem Parlament, dem Staatsoberhaupt oder der Sozialsysteme). Einige ORKB geben außerdem Prüfungsurteile zu diesen Jahresabschlüssen und zur Jahresrechnung ab.

Des Weiteren veröffentlichen die ORKB Prüfungsberichte zu spezifischen Themen, Stellungnahmen zu (Entwürfen von) Rechtsvorschriften, analysebasierte Veröffentlichungen oder Follow-up-Berichte. Mehrere ORKB veröffentlichen auch Diskussionspapiere, Analysen und Studien oder Dossiers mit Hintergrundinformationen zu Prüfungen relevanter Themen.

Außerdem veröffentlichen einige ORKB regelmäßig Berichte zur Verwaltung und Verwendung von EU-Mitteln in ihrem Land.

Schließlich veröffentlichen mehrere ORKB jährliche Tätigkeitsberichte, Periodika oder sonstige Dokumente, die Hintergrundinformationen zu ihrer Tätigkeit enthalten.

BEKANNTMACHUNG DER ERGEBNISSE

Die ORKB legen ihre Berichte in der Regel dem Parlament vor – üblicherweise denjenigen Ausschüssen, die für Haushaltsfragen und/oder andere im Rahmen einer Prüfung behandelte Themen zuständig sind. Im Allgemeinen veröffentlichen die ORKB darüber hinaus die meisten ihrer Prüfungsberichte. Jedoch können Ausnahmen für Berichte über sensible Bereiche (wie den Verteidigungsbereich) oder über Bereiche gelten, in denen spezifische Vertraulichkeitsverpflichtungen zum Tragen kommen.

Die sozialen Medien werden in breitem Umfang genutzt, um Bürger und Medien einzubinden und in einen direkten Austausch mit ihnen zu treten.

ZUSAMMENARBEIT

Zusammenarbeit mit anderen ORKB

Zusammenarbeit zwischen den EU-ORKB

Es gibt ein enges Netzwerk der Zusammenarbeit zwischen den ORKB der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Rechnungshof. Diese Zusammenarbeit findet im Rahmen des Kontaktausschusses statt, der sich aus den Präsidenten der EU-ORKB und des Europäischen Rechnungshofs zusammensetzt. Der EU-Kontaktausschuss kann Arbeitsgruppen und Taskforces zu spezifischen EU-bezogenen Prüfungsthemen einsetzen und bildet ein aktives Netzwerk für die fachlichen Beziehungen zwischen den Mitarbeitern der EU-ORKB.

Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union arbeitet der Europäische Rechnungshof mit den EU-ORKB zusammen, gleichzeitig ist es den Prüfern der EU-ORKB gestattet, (als Beobachter) an jenen Prüfungen teilzunehmen, die der Europäische Rechnungshof in ihrem Hoheitsgebiet durchführt. Der Europäische Rechnungshof informiert die jeweilige nationale ORKB standardmäßig über jeden einzelnen in ihrem Land geplanten Prüfbesuch. Die nationale ORKB entscheidet dann, ob sich ihr Personal dem Prüfungsteam des Europäischen Rechnungshofs während der Vor-Ort-Besuche anschließen möchte. Außerdem haben die EU-ORKB die Möglichkeit, gemeinsame oder koordinierte Prüfungen zu ausgewählten Themen durchzuführen.

Ferner arbeiten die EU-ORKB traditionell auf bilateraler Ebene zusammen. Dazu gehören beispielsweise der Austausch von Prüfungsmethoden und -ergebnissen sowie befristete beiderseitige Abordnungen von Mitarbeitern im Prüfungsbereich.

Zusammenarbeit mit anderen ORKB ausserhalb der EU

Die EU-ORKB haben die Möglichkeit, Peer Reviews durchzuführen oder sich an Aktivitäten zum Kapazitätsaufbau wie Partnerschaftsprojekten zu beteiligen, die die ORKB von Drittländern bei der Entwicklung ihrer rechtlichen und institutionellen Grundlagen unterstützen sollen.

Zur Unterstützung der ORKB von Ländern, die einen EU-Beitritt anstreben, wurde ein eigenes Netzwerk eingerichtet. Ziel dieses Netzwerks sind die Förderung und Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern, hauptsächlich durch praktische Zusammenarbeit im kleinen Maßstab.

Einige EU-ORKB arbeiten auch eng mit Rechnungskontrollbehörden in Ländern zusammen, mit denen der betreffende Mitgliedstaat aus historischen Gründen enge Beziehungen unterhält und/oder die zu ihrer Sprachgemeinschaft gehören.

Zusammenarbeit mit anderen Rechnungskontrollbehörden auf nationaler Ebene

Je nach ihrer Staatsorganisation haben die EU-Mitgliedstaaten die öffentliche Finanzkontrolle Einrichtungen übertragen, die auf Bundes- oder zentralstaatlicher Ebene sowie auf Ebene der Länder, Regionen, Provinzen oder Gemeinden tätig sind. In Ländern mit eigenständigen regionalen Rechnungskontrollbehörden legen die ORKB den Schwerpunkt ihrer Prüfungen in der Regel auf die Ebene der Zentralregierung und arbeiten, sofern erforderlich, mit den anderen öffentlichen Rechnungskontrollbehörden in ihrem Mitgliedstaat zusammen.

Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen

Alle EU-ORKB sind Mitglieder von INTOSAI und EUROSAI.

INTOSAI

Die Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) bietet den Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) einen institutionalisierten Rahmen für Wissenstransfer und Wissensvermehrung zur weltweiten Verbesserung der externen öffentlichen Finanzkontrolle, um damit Fachkompetenz, Ansehen und Einfluss der ihr angehörenden ORKB in den jeweiligen Staaten zu steigern.

Die INTOSAI wurde 1953 als autonome, unabhängige und unpolitische Organisation gegründet. Sie hat einen speziellen Beraterstatus im Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) der Vereinten Nationen.

Das INTOSAI-Generalsekretariat hat seinen Sitz bei der ORKB Österreichs.

Die EU-ORKB beteiligen sich an verschiedenen Projekten der INTOSAI, wie ihrem Forum für fachliche Verlautbarungen ("Forum for INTOSAI Professional Pronouncements", FIPP), das die internationalen Prüfungsnormen ISSAI festlegt, in denen die grundsätzlichen Voraussetzungen für ORKB und die allgemeinen Grundsätze für die Prüfung öffentlicher Einrichtungen festgelegt sind.

(Quelle: INTOSAI.)

EUROSAI

Die Europäische Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (EUROSAI) ist eine der Regionalen Arbeitsgruppen der INTOSAI. Sie wurde im Jahr 1990 mit 30 Mitgliedern (ORKB von 29 europäischen Staaten und Europäischer Rechnungshof) gegründet. Im Jahr 2023 beläuft sich die Mitgliederzahl auf 51 ORKB.

Der Sitz des EUROSAI-Generalsekretariats befindet sich bei der ORKB Spaniens.

(Quelle: EUROSAI.)

Zusätzlich beteiligen sich die EU-ORKB an Projekten einer Vielzahl von Organisationen, die im Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle tätig sind, und einige fungieren als externe Prüfer internationaler, zwischenstaatlicher oder supranationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen (UN) und ihrer Sonderorganisationen, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder der Welthandelsorganisation (WTO). Dadurch stellen sie auch die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der finanziellen Beiträge ihrer Länder zu diesen Organisationen sicher.

Schließlich ist es für die EU-ORKB gängige Praxis, an Kooperationsinitiativen mit internationalen Organisationen teilzunehmen (z. B. mit der OECD, der Interparlamentarischen Union (IPU), dem Institute of Internal Auditors (IIA) und der International Federation of Accountants (IFAC)). Diese Art der Zusammenarbeit dient üblicherweise der schwerpunktmäßigen Behandlung aktueller Fragen im Zusammenhang mit der öffentlichen Finanzkontrolle und kann Abordnungen, Schulungen, den Austausch von Kenntnissen und andere Formen des fachlichen Austauschs umfassen.

FACTSHEETS

EUROPÄISCHE UNION

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF

Seit 1977

Website: www.eca.europa.eu

Leitbild:

Im Zuge unserer unabhängigen, professionellen und wirkungsvollen Prüfungsarbeit bewerten wir die Sparsamkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Handelns der EU, um die Rechenschaftspflicht, die Transparenz und das Finanzmanagement zu verbessern und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und wirksam auf aktuelle und künftige Herausforderungen zu reagieren, mit denen die EU konfrontiert ist.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) prüft alle Einnahmen und Ausgaben der EU und der von der EU geschaffenen Einrichtungen und sonstigen Stellen.

Er bewertet, ob die EU-Finanzen im Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsführung verwaltet werden und ob alle Einnahmen und Ausgaben im Einklang mit den geltenden Verordnungen getätigt wurden. Der EuRH legt dem Europäischen Parlament (EP) und dem Rat eine jährliche Zuverlässigkeitserklärung über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Verwendung der EU-Mittel vor. Außerdem berichtet er über etwaige Unregelmäßigkeiten, die er feststellt.

Der EuRH erstattet nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahrs einen Jahresbericht. Er kann ferner jederzeit seine Bemerkungen zu besonderen Fragen vorlegen, insbesondere in Form von Sonderberichten, und Stellungnahmen abgeben.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Artikel 285 bis 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;
  • Verordnung über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union.

GEPRÜFTE STELLEN

Der EuRH prüft alle Aspekte der Ausführung des EU-Haushalts. Die Europäische Kommission ist die wichtigste geprüfte Stelle des EuRH und wird über seine Prüfungsarbeiten, seinen Prüfungsansatz und die relevanten Prüfungsergebnisse informiert.

Zusätzlich zu den Generaldirektionen der Europäischen Kommission prüft der EuRH

  • die Europäischen Entwicklungsfonds;
  • die Agenturen und Exekutivagenturen der EU, die Gemeinsamen Unternehmen und sonstigen Einrichtungen;
  • die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfonds;
  • die Europäische Zentralbank;
  • Anleihe- und Darlehensoperationen der EU (z. B. den europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus);
  • den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus und den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Kollegialstruktur ohne Rechtsprechungsfunktion.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der EuRH ist der externe Prüfer der Europäischen Union. Er ist eines der sieben EU-Organe und führt seine Prüfungen in völliger Unabhängigkeit durch.

Der EuRH gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese bedarf der Genehmigung des Rates.

BEZIEHUNGEN ZUM
EUROPÄISCHEN PARLAMENT/RAT/ZU DEN PARLAMENTEN DER MITGLIEDSTAATEN

Der EuRH stellt alle seine Berichte und Stellungnahmen einschließlich des Jahresberichts dem EP und dem Rat vor. Diese Berichte bilden die Grundlage für das jährliche Entlastungsverfahren für den EU-Haushalt; die Gesetzgeber können im Rahmen ihrer Tätigkeit darauf zurückgreifen.

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Der Präsident des EuRH stellt den Jahresbericht dem Haushaltskontrollausschuss (CONT) sowie dem Plenum des Europäischen Parlaments vor und ist eingeladen, an der Aussprache über die Entlastung im EP-Plenum teilzunehmen. Die Mitglieder des EuRH werden regelmäßig aufgefordert, dem CONT und anderen Ausschüssen und Arbeitsgremien des EP relevante Berichte des EuRH vorzustellen.

RAT DER EU

Der Präsident des EuRH stellt den Jahresbericht dem Rat "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN) vor und kann aufgefordert werden, ausgewählte Sonderberichte von besonderem Interesse vorzustellen.

Auf Arbeitsebene ist der Hauptansprechpartner des EuRH der Haushaltsausschuss des Rates, welcher sich mit allen finanziellen Angelegenheiten einschließlich des Entlastungsverfahrens befasst. Die Berichte des EuRH werden den zuständigen Vorbereitungsgremien des Rates vorgestellt, die sich auf einen Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates einigen, die dann auf einer höheren Ebene des Rates angenommen werden.

PARLAMENTE DER EU-MITGLIEDSTAATEN

Der EuRH informiert auch die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse in den Mitgliedstaaten über seine Berichte und Stellungnahmen. Darüber hinaus können die Mitglieder des EuRH seine Veröffentlichungen – insbesondere den Jahresbericht und die Sonderberichte – in den Parlamenten der Mitgliedstaaten vorstellen.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Tony Murphy trat sein Amt als Präsident im Oktober 2022 an.

AMTSZEIT

3 Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Von den EuRH-Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählt.

LEITUNGSGREMIUM

Kollegium mit 27 Mitgliedern, eines aus jedem Mitgliedstaat.

Die EuRH-Mitglieder üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der EU aus. Bei ihrem Amtsantritt leisten sie vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einen entsprechenden Eid.

AMTSZEIT

6 Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Die Mitglieder des EuRH werden vom Rat der EU nach Anhörung des EP gemäß den Vorschlägen der einzelnen Mitgliedstaaten ernannt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der EuRH besteht aus fünf Kammern, einem Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich, einem Verwaltungsausschuss und einem Generalsekretariat. Der Präsident, die einzelnen Prüfungskammern und der Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich werden jeweils von Direktionen unterstützt, denen Prüfer zugewiesen werden.

Den Vorsitz im Kollegium der 27 EuRH-Mitglieder führt der Präsident. Üblicherweise tritt das Kollegium zweimal monatlich zusammen und nimmt Dokumente wie die Berichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds an, bei denen es sich um die wichtigsten jährlichen Publikationen des EuRH handelt.

DIENSTE DES PRÄSIDENTEN

Der Präsident wird von der Direktion "Dienste des Präsidenten" (DOP) unterstützt, die für die Entwicklung der Strategie, die Planung und das Leistungsmanagement sowie für die institutionellen Beziehungen, die Kommunikation und die Medienarbeit zuständig ist.

Außerdem sind die für Rechtsfragen und Interne Revision zuständigen Dienststellen dem Präsidenten unmittelbar unterstellt.

PRÜFUNGSKAMMERN

Der EuRH weist seine Mitglieder einer der fünf Prüfungskammern zu.

Die Tätigkeit der einzelnen Kammern wird an Themen der EU-Politik ausgerichtet. Die Kammern unterstehen der Leitung eines Doyens, der von den Mitgliedern der jeweiligen Kammer aus ihrer Mitte für eine verlängerbare Amtszeit von zwei Jahren gewählt wird. Jedes Mitglied ist für spezifische Prüfungsaufgaben verantwortlich.

Jede Kammer hat zwei Zuständigkeitsbereiche:

  • Annahme von Sonderberichten, besonderen Jahresberichten und Stellungnahmen;
  • Ausarbeitung der Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds zur Annahme durch das Kollegium der Hofmitglieder.

AUSSCHUSS FÜR QUALITÄTSKONTROLLE IM PRÜFUNGSBEREICH

Der Ausschuss für Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich besteht aus dem für die Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich zuständigen Mitglied und fünf weiteren Mitgliedern (ein Vertreter jeder Prüfungskammer). Er befasst sich mit den Prüfungsstrategien, Prüfungsrichtlinien und der Prüfungsmethodik des EuRH sowie mit der Unterstützung und Entwicklung von Prüfungstätigkeiten und der Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich. Er ist für methodische Aspekte zuständig und führt die hofweite auftragsbegleitende Qualitätssicherung durch.

VERWALTUNGSAUSSCHUSS

Beschlüsse zu weiter reichenden strategischen und administrativen Fragen werden vom Verwaltungsausschuss und gegebenenfalls vom Kollegium der Mitglieder gefasst.

Der Verwaltungsausschuss setzt sich aus dem Präsidenten des EuRH (Vorsitz), den Doyens der einzelnen Kammern, dem für institutionelle Beziehungen zuständigen Mitglied und dem für die Qualitätskontrolle im Prüfungsbereich zuständigen Mitglied zusammen. Er befasst sich mit allen Verwaltungsangelegenheiten und Beschlüssen zur Strategie, zu den Außenbeziehungen und zur Kommunikation.

GENERALSEKRETÄR

Das Kollegium des EuRH ernennt einen Generalsekretär für einen verlängerbaren Zeitraum von sechs Jahren.

Hauptzuständigkeitsbereiche des Generalsekretärs sinddas Hofsekretariat und die prüfungsunterstützenden Dienste (Personal, Finanzen und Allgemeine Dienste; Information, Arbeitsumgebung und Innovation; Übersetzungen, Sprachdienstleistungen und Veröffentlichung).

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 980 (entspricht 969 VZÄ) (31.12.2022) (davon 59 % im Prüfungsbereich)
  • Die Mitarbeiter stammen aus allen EU-Mitgliedstaaten und werden im Allgemeinen über EU-weite allgemeine Auswahlverfahren eingestellt.
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 48 %; ♀ 52 %. Durchschnittsalter: 47,4

HAUSHALT

  • Der EuRH wird aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert.
  • 175,06 Millionen Euro (2023), ausschließlich Verwaltungsausgaben
  • Auf den Haushalt des EuRH entfallen weniger als 0,1 % der Gesamtausgaben der EU und rund 1,5 % der gesamten Verwaltungsausgaben der EU.

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH

Die Prüfungen stützen sich auf Unterlagen und werden, falls erforderlich, vor Ort bei den anderen EU-Organen sowie bei den Einrichtungen und sonstigen Stellen durchgeführt, die im Namen der EU Einnahmen oder Ausgaben verwalten. Für die Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Zusammenhang mit der Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben der EU gelten spezifische Regelungen.

Die Prüfung in den Mitgliedstaaten erfolgt in Verbindung mit den einzelstaatlichen ORKB oder, wenn diese nicht über die erforderliche Zuständigkeit verfügen, mit den zuständigen einzelstaatlichen Dienststellen. Der EuRH arbeitet mit den ORKB der Mitgliedstaaten unter Wahrung der Unabhängigkeit beider Seiten vertrauensvoll zusammen.

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der EuRH beschließt sein Arbeitsprogramm in unabhängiger Weise. Sein jährliches Planungsverfahren beruht auf einer mehrjährigen Risikobewertung der verschiedenen Politikbereiche.

Das EP und der Rat können dem EuRH potenzielle Prüfungsthemen vorschlagen.

Der EuRH veröffentlicht sein Arbeitsprogramm auf seiner Website.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Im Rahmen seiner Tätigkeit untersucht der EuRH, in welchem Umfang die politischen Ziele der EU erreicht werden, und bewertet die Lage bei Haushaltsführung und Finanzmanagement der Union.

Der EuRH führt verschiedene Arten von Prüfungen durch:

  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen – Betrachtet werden hier die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von EU-Politiken und -Programmen. Der Schwerpunkt dieser Prüfungen der optimalen Mittelverwendung liegt auf spezifischen Management- oder Haushaltsthemen. Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage von Kriterien wie öffentliches Interesse, Verbesserungspotenzial, Risiko von unzulänglicher Leistung oder von Unregelmäßigkeiten.
  • Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen – Betrachtet werden hier die Zuverlässigkeit der Jahresrechnung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (insbesondere im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeitserklärung), und es wird bewertet, ob die Systeme und Vorgänge in spezifischen Haushaltsbereichen mit den einschlägigen Regeln und Verordnungen übereinstimmen.

Der EuRH führt seine Prüfungen in Übereinstimmung mit den internationalen Prüfungsnormen und Berufsgrundsätzen im Einklang mit seiner Verpflichtung zur Einhaltung dieser Rahmen – insbesondere dem INTOSAI-Rahmenwerk für Fachliche Verlautbarungen (INTOSAI Framework of Professional Pronouncements, IFPP), den International Standards on Auditing (ISA) sowie den von der INTOSAI und dem IFAC herausgegebenen Berufsgrundsätzen – durch.

Die einschlägigen Methoden und Leitlinien werden auf einer Online-Plattform (AWARE, Accessible Web-based Audit Resource for the ECA) zur Verfügung gestellt, die den Prüfern des Hofes bei der Auswahl, Planung, Durchführung und Berichterstattung von Compliance-Prüfungen, Prüfungen der Rechnungsführung und Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie Aufträgen, die keine Prüfungen sind (Analysen und Stellungnahmen), im EU-Kontext helfen soll.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Zu den Veröffentlichungen des EuRH gehören

  • Jahresberichte, die im Wesentlichen die Ergebnisse der Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen zum EU-Haushalt und zu den Europäischen Entwicklungsfonds enthalten, aber auch Aspekte der Haushaltsführung sowie Leistungsaspekte behandeln;
  • besondere Jahresberichte zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen, Gemeinsamen Unternehmen und sonstigen Stellen der EU;
  • Sonderberichte, in denen die Ergebnisse ausgewählter Prüfungen zu spezifischen Politik- oder Ausgabenbereichen oder zu Haushalts- und Managementfragen dargelegt werden;
  • Stellungnahmen zu neuen oder geänderten Rechtsakten mit erheblichen Auswirkungen auf das Finanzmanagement, die entweder auf Ersuchen eines anderen Organs oder auf eigene Initiative des EuRH erstellt werden;
  • Analysen, die – häufig aus einer Querschnittsperspektive und auf der Grundlage früherer Prüfungen oder anderer öffentlich zugänglicher Informationen – einführende Beschreibungen und analytische Betrachtungen liefern sollen.

— BERICHTERSTATTUNG

Alle Veröffentlichungen des EuRH sind auf seiner Website in allen EU-Amtssprachen zugänglich. Darüber hinaus verbreitet der EuRH seine Berichte aktiv über eine Reihe von Kanälen einschließlich sozialer Medien.

— ZUSAMMENARBEIT

Der EuRH unterhält enge Beziehungen zu nationalen ORKB und internationalen Prüfungsorganisationen, führt Peer Reviews durch, kommuniziert mit Thinktanks und Forschungseinrichtungen und beteiligt sich am akademischen Diskurs.

Im November 2022 übernahm der EuRH auf dem XXIV. Internationalen Kongress der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INCOSAI) in Rio de Janeiro von der ORKB Brasiliens den Vorsitz des Komitees für fachliche Normen der INTOSAI (PSC). In dieser Eigenschaft ist der EuRH auch ein Mitglied des Präsidiums der INTOSAI.

 

 

BELGIEN

REKENHOF /
COUR DES COMPTES /
RECHNUNGSHOF

Seit 1831

Website: www.ccrek.be

Leitbild:

In seinem Leitbild präsentiert der Rechnungshof Belgiens seine Vision, die Werte, die die Grundlage für eine gute Erfüllung seiner Tätigkeiten bilden, und die von ihm verwendeten Strategien zur Verbesserung der Arbeitsweise der Behörden durch seine Prüfungen.

Der belgische Rechnungshof strebt eine verbesserte Funktionsweise der Behörden an. Zu diesem Zweck legt er als Ergebnis eines mit der geprüften Stelle durchgeführten kontradiktorischen Verfahrens nützliche und zuverlässige Informationen vor, zu denen Feststellungen, Beurteilungen und Empfehlungen gehören, die sich an parlamentarische Versammlungen, Mitglieder der Regierung und die geprüften Stellen richten.

Der belgische Rechnungshof arbeitet unabhängig, wobei er internationale Prüfungsnormen berücksichtigt und den Anforderungen bezüglich Fachwissen, Integrität und Motivation entspricht. Der belgische Rechnungshof berücksichtigt soziale Entwicklungen und strebt eine wegbereitende Rolle im Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle an.

Das Leitbild im Volltext kann auf der folgenden Website in niederländischer und französischer Sprache aufgerufen werden:

https://www.ccrek.be/NL/Voorstelling/VisieEnWaarden.html

https://www.ccrek.be/FR/Presentation/VisionsEtValeurs.html

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der Rechnungshof Belgiens prüft die Einnahmen und Ausgaben sowie die Umsetzung von Politiken durch die Exekutivgewalt. Außerdem hat er gegenüber den Rechnungsführern des öffentlichen Sektors eine rechtsprechende Funktion und nimmt weitere spezifische Aufgaben wahr.

In Ausführung seiner Tätigkeit hat der belgische Rechnungshof das Recht auf Zugang zu allen Dokumenten und Informationen, die er als erforderlich erachtet. Vor-Ort-Kontrollen sind möglich.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Belgische Verfassung von 1831: Artikel 180;
  • Sondergesetz vom 16. Januar 1989 bezüglich der Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen: Artikel 50 und 71;
  • Gesetz vom 29. Oktober 1846 bezüglich der Organisation des Rechnungshofs;
  • Gesetz vom 16. Mai 2003 zur Festlegung der für die Haushalte, die Kontrolle der Zuschüsse und die Buchführung der Gemeinschaften und Regionen sowie für die Organisation der Kontrolle durch den Rechnungshof geltenden allgemeinen Bestimmungen: Artikel 2 und 10;
  • Geschäftsordnung des Rechnungshofs;
  • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union: Artikel 287 Absatz 3.

GEPRÜFTE STELLEN

Der belgische Rechnungshof prüft

  • den Föderalstaat;
  • die Gemeinschaften;
  • die Regionen;
  • die Provinzen;
  • die öffentlichen Einrichtungen der genannten Verwaltungsebenen.

Die Prüfung von Gemeinden fällt nicht in seinen Zuständigkeitsbereich.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Kollegialstruktur mit Rechtsprechungsfunktion.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der belgische Rechnungshof ist von den von ihm geprüften Stellen unabhängig. Auch gegenüber den parlamentarischen Versammlungen genießt er Autonomie: Er legt seine eigenen Prioritäten für die Erfüllung seines Auftrags fest und wählt die Gegenstände seiner Prüfung anhand objektiver Auswahlkriterien aus.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der belgische Rechnungshof prüft öffentliche Behörden und bewertet die Umsetzung und die Auswirkungen öffentlicher Politiken, um die parlamentarischen Versammlungen zu informieren.

Im Hinblick auf den Haushalt hat der belgische Rechnungshof die spezifische Aufgabe, den parlamentarischen Versammlungen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Außerdem begutachtet er die Rechnungslegung der öffentlichen Behörden.

— ORGANISATION

LEITUNG

ERSTE VORSITZENDE

Hilde François wurde am 30. Mai 2023 ernannt.

AMTSZEIT

Sechs Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Der Erste Vorsitzende wird von der Abgeordnetenkammer gewählt.

LEITUNGSGREMIUM

Die aus 12 Personen bestehende Generalversammlung umfasst eine französischsprachige und eine niederländischsprachige Kammer. Jede Kammer besteht aus einem Vorsitzenden, vier Mitgliedern und einem Kanzler. Der dienstälteste Vorsitzende bzw. Kanzler trägt jeweils den Titel eines Ersten Vorsitzenden ("Premier Président"/"Eerste Voorzitter") bzw. eines Hauptkanzlers ("Greffier en chef"/"Hoofdgriffier").

AMTSZEIT

Die Mitglieder des belgischen Rechnungshofs werden für ein verlängerbares Mandat von sechs Jahren ernannt.

WAHL/ERNENNUNG

Die Mitglieder des belgischen Rechnungshofs werden von der Abgeordnetenkammer gewählt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Die Dienste des Rechnungshofs sind in drei Sektoren, die zusammen zehn Direktionen umfassen, unterteilt. Jede Direktion wird von einem ersten Auditor-Direktor geleitet.

Die Einteilung in Sektoren entspricht den Zuständigkeiten der Generalversammlung, der niederländischsprachigen Kammer und der französischsprachigen Kammer.

Die Generalversammlung des belgischen Rechnungshofs ist für die Angelegenheiten bezüglich des föderalen Staates, der Region Brüssel-Hauptstadt und der Gemeinschaftlichen Gemeinschaftskommission, der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie für die Interpretation europäischer und föderaler Vorschriften zuständig.

Die Angelegenheiten bezüglich der Französischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaftskommission, der Wallonischen Region, der öffentlichen Einrichtungen, die diesen Behörden unterliegen, und der wallonischen Provinzen fallen in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der französischsprachigen Kammer.

Die Angelegenheiten bezüglich der Flämischen Gemeinschaft und der Flämischen Region, der von ihnen abhängigen öffentlichen Einrichtungen und der flämischen Provinzen fallen in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der niederländischsprachigen Kammer.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 452,45 VZÄ (2023) (rund 71 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 59 %; ♀ 41 %. Durchschnittsalter: 48,7 Jahre

HAUSHALT

  • Der belgische Rechnungshof wird aus dem Staatshaushalt finanziert.
  • 60,4 Millionen Euro (2023), ausschließlich Verwaltungsausgaben
  • < 0,05 % des gesamten Staatshaushalts (2023)

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Die Planung des belgischen Rechnungshofs ist in den folgenden drei Arten von Dokumenten niedergelegt:

  • mehrjähriger Strategieplan;
  • operative Jahrespläne (nach Direktion);
  • jährliche Verwaltungspläne (nach Dienst).

Bei der Erstellung dieser Pläne berücksichtigt er die folgenden Aspekte:

  • Einhaltung seiner rechtlichen Verpflichtungen;
  • Risikoanalyse;
  • parlamentarische Interessen;
  • finanzielles und soziales Interesse;
  • Mehrwert der Prüfung;
  • Verfügbarkeit von Ressourcen;
  • Abdeckung des Prüfungsbereichs.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der belgische Rechnungshof führt Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Prüfungen der Rechnungsführung sowie Prüfungen zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit durch.

Er hat seine Prüfungsmethoden mithilfe von Handbüchern und Arbeitsdateien vereinheitlicht.

Der belgische Rechnungshof führt seine Prüfungen in Übereinstimmung mit den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) durch.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der belgische Rechnungshof veröffentlicht

  • jährliche Prüfungsberichte;
  • besondere Berichte zu spezifischen Themen;
  • Stellungnahmen zu Haushaltsentwürfen;
  • jährliche Tätigkeitsberichte.

— BERICHTERSTATTUNG

Der belgische Rechnungshof informiert die parlamentarischen Versammlungen, die Minister und die Behörden über die Ergebnisse seiner Prüfungen. Alle Berichte des belgischen Rechnungshofs sind auf seiner Website aufrufbar.

— ZUSAMMENARBEIT

Der belgische Rechnungshof stellt auf seiner Website, durch seine Veröffentlichungen und im Rahmen von Studientagen allgemeine Informationen über seine Strategie, seine Arbeitsmethoden und die Ergebnisse seiner Prüfungen zur Verfügung.

Er unterhält regelmäßige Kontakte zu anderen an der öffentlichen Finanzkontrolle in Belgien beteiligten Akteuren, insbesondere, um nützliche Erfahrungen auszutauschen und seine Prüfungstätigkeiten zu planen.

Er führt Austauschprogramme und gemeinsame Schulungen im Bereich der Rechnungsprüfung mit dem Europäischen Rechnungshof und Rechnungshöfen in anderen Ländern durch. Er leistet Beiträge zur Arbeit internationaler Organisationen.

Der belgische Rechnungshof ist aktiv an Entwicklungen in seinem Prüfungs- und Tätigkeitsbereich beteiligt. 

 

 

BULGARIEN

СМЕТНА ПАЛАТА НА РЕПУБЛИКА БЪЛГАРИЯ

Seit 1995
Gegründet 1880

Website: www.bulnao.government.bg

Leitbild:

Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans und der Verwaltung sonstiger öffentlicher Mittel und Aktivitäten durch wirksame, wirtschaftliche und sparsame Prüfungsarbeit mit dem Ziel, die Verwaltung und die Rechenschaftspflicht in Bezug auf die öffentlichen Ressourcen zu verbessern.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der bulgarische Rechnungshof kontrolliert die Ausführung des Haushaltsplans sowie sonstiger öffentlicher Mittel und Tätigkeiten im Einklang mit dem Gesetz über den Rechnungshof und international anerkannten Prüfungsstandards.

Hauptaufgabe des bulgarischen Rechnungshofs ist es, die Zuverlässigkeit und Echtheit der Jahresabschlüsse von aus dem Staatshaushalt finanzierten Einrichtungen sowie die rechtmäßige, wirksame, wirtschaftliche und sparsame Verwaltung öffentlicher Ressourcen und Aktivitäten zu überprüfen und dem Parlament zuverlässige und objektive Informationen über seine Tätigkeit vorzulegen.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Artikel 91 der Verfassung der Republik Bulgarien (1991)
  • Gesetz über den Rechnungshof vom 13. Februar 2015

GEPRÜFTE STELLEN

Der Rechnungshof prüft

  • den Staatshaushalt, die Haushalte des staatlichen Sozialversicherungssystems und der nationalen Krankenkasse, die Haushalte von 265 Gemeinden; sonstige vom Parlament angenommene Haushalte, die Haushalte der Ausgaben tätigenden Dienststellen sowie die Verwaltung ihrer Vermögensgegenstände;
  • die Haushalte der bulgarischen Akademie der Wissenschaften, der staatlichen Hochschulen, der bulgarischen Telegrafenagentur, des bulgarischen nationalen Fernsehens und des bulgarischen nationalen Rundfunks;
  • öffentliche Mittel, die Personen mit einer Wirtschaftstätigkeit ausgezahlt werden; die mit EU-Fonds und sonstigen internationalen Programmen und Übereinkommen verbundenen Rechnungen, einschließlich der Verwaltung durch die jeweils zuständigen Einrichtungen und die Endbegünstigten der Mittel;
  • die Haushaltsausgaben der bulgarischen Nationalbank und die Verwaltung dieser Ausgaben, die Bestimmung der Höhe des jährlichen Einnahmenüberschusses der Bank bezogen auf ihre Dotation aus dem Staatshaushalt sowie sonstige Aspekte, die im Zusammenhang mit dem Staatshaushalt relevant sind;
  • die Quellen und die Verwaltung der Staatsverschuldung, die staatlich garantierten Schuldtitel, die kommunale Verschuldung und den Einsatz von Schuldtiteln;
  • die Privatisierung und die Konzessionsvergabe in Bezug auf staatliches und kommunales Eigentum sowie öffentliche Gelder und Vermögenswerte, die Personen zur Verfügung gestellt werden, die nicht dem öffentlichen Sektor angehören;
  • die Umsetzung von internationalen Übereinkommen, Verträgen, Abkommen oder sonstigen internationalen Rechtsakten, sofern dies im betreffenden internationalen Rechtsakt vorgesehen ist oder eine befugte Stelle den Auftrag hierzu erteilt hat;
  • staatliche Unternehmen, die keine Handelsunternehmen sind;
  • Handelsunternehmen, deren Kapital sich zu mindestens 50 % in staatlichem und/oder kommunalem Besitz befindet;
  • juristische Personen mit staatlich verbürgten oder durch staatlichen und/oder kommunalen Besitz gesicherten Verbindlichkeiten;
  • sonstige öffentliche Mittel, Vermögenswerte und Tätigkeiten, sofern der Rechnungshof im Wege eines Rechtsakts damit beauftragt wurde.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Von der Regierung unabhängiger Rechnungshof unter Leitung eines Präsidenten.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der bulgarische Rechnungshof führt seine Tätigkeiten unabhängig von allen staatlichen Einrichtungen aus.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der bulgarische Rechnungshof erstattet dem Parlament über seine Vorjahrestätigkeiten Bericht.

Der Jahresabschluss des bulgarischen Rechnungshofs wird von einer unabhängigen Kommission zugelassener Prüfer geprüft, die vom Parlament benannt werden.

Das Parlament kann den bulgarischen Rechnungshof jährlich mit bis zu fünf Prüfungen beauftragen.

Der bulgarische Rechnungshof legt dem Parlament Berichte über die Durchführung von Prüfungen vor, mit denen das Parlament ihn beauftragt hatte, sowie die Prüfungsberichte und Prüfungsurteile, die er dem Parlament nach geltender Rechtslage übermitteln muss.

Der bulgarische Rechnungshof legt parlamentarischen Ausschüssen auf eigene Initiative oder auf Ersuchen des Parlaments Prüfungsberichte zur Untersuchung vor, die von erheblicher Bedeutung für die Verbesserung der Haushaltsdisziplin und der Verwaltung des Haushalts und anderer öffentlicher Mittel und Tätigkeiten sind.

Innerhalb des Haushalts- und Finanzausschusses des Parlaments wurde ein ständiger Unterausschuss für die Rechenschaftspflicht im öffentlichen Sektor geschaffen, um eine engere Zusammenarbeit und engere Beziehungen zwischen dem bulgarischen Rechnungshof und dem Parlament zu gewährleisten.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Dimitar Glavchev wurde am 28. Juli 2023 ernannt.

AMTSZEIT

7 Jahre, nicht verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident des bulgarischen Rechnungshofs wird vom Parlament gewählt.

LEITUNGSGREMIUM

Das Leitungsteam des bulgarischen Rechnungshofs besteht aus einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und zwei Mitgliedern, die Vertreter des "Institute of Certified Public Accountants" und des "Institute of Internal Auditors" sind.

Das Leitungsteam wird nach dem Grundsatz der "offenen Verwaltung" gebildet.

AMTSZEIT

Vizepräsidenten: 7 Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Die Vizepräsidenten und die Mitglieder werden vom Parlament auf Vorschlag des Präsidenten des bulgarischen Rechnungshofs gewählt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der bulgarische Rechnungshof umfasst sechs Direktionen (zwei für Prüfungen der Rechnungsführung, zwei für Compliance‑Prüfungen des Finanzmanagements, eine für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und eine für besondere Prüfungen).

Seine beiden Vizepräsidenten sind jeweils für drei Direktionen zuständig. Außerdem gibt es sieben Direktionen mit verschiedenen administrativen Zuständigkeiten, die alle direkt dem Präsidenten des bulgarischen Rechnungshofs unterstehen.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 398 VZÄ (2023) (76 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 23 %; ♀ 77 %. Durchschnittsalter: 49

HAUSHALT

  • Der bulgarische Rechnungshof wird aus dem Staatshaushalt finanziert.
  • 12,044 Millionen Euro (Haushalt des Jahres 2022 auf 2023 übertragen)
  • 0,112 % des gesamten Staatshaushalts

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der bulgarische Rechnungshof beschließt sein Arbeitsprogramm in unabhängiger Weise. Er plant seine jährliche Prüfungstätigkeit anhand von prioritären Bereichen und Kriterien.

Das jährliche Planungsverfahren basiert auf einem strategischen Dreijahresplan für Prüfungen. Im Rahmen dieses Verfahrens werden Prüfungsbereiche festgelegt, aus denen jährlich die besonderen Prüfungsaufgaben zur Aufnahme ins jährliche Prüfungsprogramm ausgewählt werden. Die Auswahl der Prüfungsaufgaben erfolgt nach Kriterien, die der bulgarische Rechnungshof angenommen hat.

Außerdem kann das Parlament den bulgarischen Rechnungshof mit bis zu fünf weiteren Prüfungen pro Jahr beauftragen.

Der bulgarische Rechnungshof veröffentlicht sein Arbeitsprogramm auf seiner Website.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der bulgarische Rechnungshof führt die folgenden Arten von Prüfungen durch:

  • Prüfungen der Rechnungsführung;
  • Compliance-Prüfungen;
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen;
  • besondere Prüfungen.

Der bulgarische Rechnungshof führt seine Prüfungen in Übereinstimmung mit den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie bewährten Verfahren durch.

Er hat ein Prüfungshandbuch entwickelt, um die international anerkannten Prüfungsnormen im Rahmen seiner Tätigkeit umzusetzen.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der Rechnungshof veröffentlicht

  • alle Prüfungsberichte, auf die sich das Gesetz über den Rechnungshof erstreckt, mit Ausnahme derjenigen, die als Verschlusssachen eingestuft werden, sowie von Teilen von Berichten, die der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden;
  • einen jährlichen Bericht über seine Tätigkeiten;
  • einen Prüfungsbericht über seinen Jahresabschluss;
  • Informationen über die Vorlage von Entwürfen von Prüfungsberichten – ein Verfahren, das es ermöglicht, ehemalige Führungskräfte der geprüften Stellen zu informieren, wenn eine Prüfung zu dem Zeitraum durchgeführt wurde, in dem sie leitend tätig waren;
  • Berichte über die Umsetzung seiner Empfehlungen, einschließlich Informationen über nicht umgesetzte Empfehlungen;
  • die Jahresabschlüsse politischer Parteien sowie die Listen ihrer Spender;
  • Berichte über die Finanzkontrolle politischer Parteien gemäß dem Gesetz zu den politischen Parteien;
  • im vereinheitlichten öffentlichen Register geführte Informationen über die Parteien, Parteikoalitionen und Initiativausschüsse, die für eine Teilnahme an den Wahlen registriert sind. Diese Informationen erstrecken sich auch auf die Finanzierung von Wahlkampagnen einschließlich der Spender, Werbeagenturen usw.;
  • Prüfungsberichte über die Finanzierung von Wahlkampagnen gemäß dem Wahlgesetz;
  • zusammenfassende Prüfungsberichte über den Jahresabschluss;
  • Berichte mit Prüfungsurteilen zu den Übersichten über die Ausführung des Staatshaushalts, zum Haushalt des staatlichen Sozialversicherungssystems, zum Haushalt der nationalen Krankenkasse sowie zu den Haushaltsausgaben der bulgarischen Nationalbank im vorangegangenen Jahr;
  • ins Bulgarische übersetzte ISSAI.

— BERICHTERSTATTUNG

Alle Veröffentlichungen des bulgarischen Rechnungshofs einschließlich aller Prüfungsberichte sind auf seiner Website öffentlich zugänglich. Die Website ist die wichtigste Plattform für die Verbreitung von Informationen zu seiner Tätigkeit insgesamt und dient darüber hinaus der Transparenz und der Unterrichtung der Öffentlichkeit.

Der bulgarische Rechnungshof veröffentlicht Pressemitteilungen und kurze Videoclips zu seinen Prüfungsberichten, organisiert Pressekonferenzen und informelle Zusammenkünfte mit den Medien. Er beteiligt sich an Fernsehsendungen und Interviews, gibt den Anstoß zu Diskussionsrunden und Konferenzen und nimmt daran teil.

Der bulgarische Rechnungshof ist in den sozialen Medien aktiv.

— ZUSAMMENARBEIT

Der bulgarische Rechnungshof arbeitet mit anderen Regierungsbehörden zusammen, um die Effizienz des Kontrollsystems zu steigern und um gegen Kriminalität und Korruption vorzugehen. Darüber hinaus arbeitet er mit Nichtregierungsorganisationen zusammen, um bewährte Verfahren auszutauschen und die berufliche Entwicklung zu fördern.

 

 

DÄNEMARK

RIGSREVISIONEN

Seit 1976

Website: www.rigsrevisionen.dk

Leitbild:

Der Rechnungshof Dänemarks ("Rigsrevisionen") überprüft, ob die staatlichen Mittel wirksam und entsprechend den Absichten des dänischen Parlaments ("Folketinget") eingesetzt werden.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der dänische Rechnungshof prüft die Rechnungen der Regierung und untersucht, ob sie ihre Finanzmittel im Einklang mit den Absichten und Beschlüssen des dänischen Parlaments verwaltet.

Er hat das Recht auf Zugang zu allen Informationen, die er zur Ausübung seiner Tätigkeiten benötigt.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

Rechnungshofgesetz Dänemarks: Originalfassung aus dem Jahr 1976, aktuelle überarbeitete Fassung aus dem Jahr 2012.

GEPRÜFTE STELLEN

Der Rechnungshof prüft

  • alle Rechnungen der Regierung
    • Ministerien: 21 (Stand: Dezember 2022);
    • Regierungsbehörden: 135;
  • die Rechnungen der Einrichtungen, Vereinigungen und Stiftungen, deren Ausgaben oder Rechnungsdefizite vollständig oder teilweise mit staatlichen Mitteln gedeckt werden;
  • die Rechnungen unabhängiger per Gesetz eingerichteter Verwaltungseinheiten;
  • die Rechnungen von öffentlich-privaten Partnerschaften und Unternehmen, an denen der Staat direkt oder indirekt als Partner oder als haftbarer Geschäftspartner beteiligt ist.

Die Prüfung der dänischen Zentralbank fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des dänischen Rechnungshofs.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Von der Regierung unabhängiger Rechnungshof unter Leitung einer Präsidentin/eines Präsidenten.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der dänische Rechnungshof ist eine dem dänischen Parlament unterstellte unabhängige Organisation. Die Präsidentin/der Präsident darf nicht Mitglied des Parlaments sein.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der dänische Rechnungshof ist in der Wahrnehmung seiner Aufgaben völlig unabhängig. Der vom dänischen Parlament eingesetzte Rechnungsprüfungsausschuss ist das einzige Gremium, das den Rechnungshof auffordern kann, eine Prüfung in einem bestimmten Bereich durchzuführen.

Der dänische Rechnungshof übermittelt alle seine Berichte dem Rechnungsprüfungsausschuss, und die Präsidentin/der Präsident stellt die Berichte im Rahmen der monatlichen Sitzungen dieses Ausschusses vor.

Der Rechnungshof arbeitet eng mit den zuständigen Ministerien zusammen und gibt ihnen Orientierungshilfen zu ihren Methoden der Rechnungslegung und -prüfung an die Hand.

Der Haushalt des Rechnungshofs wird vom Parlament festgelegt.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENTIN

Birgitte Hansen wurde am 1. Mai 2022 zur Präsidentin ernannt.

AMTSZEIT

6 Jahre, einmalig um 4 Jahre verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Die Präsidentin/der Präsident wird vom Sprecher des dänischen Parlaments auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und mit Billigung des Geschäftsordnungsausschusses des Parlaments ernannt.

LEITUNGSGREMIUM

Die Präsidentin/der Präsident leitet den Rechnungshof, wobei ihn ein beratendes Gremium unterstützt, das sich aus den vier Abteilungsleitern des Rechnungshofs zusammensetzt.

AMTSZEIT

Die Abteilungsleiter werden für unbefristete Zeiträume ernannt.

WAHL/ERNENNUNG

Die Präsidentin/der Präsident ernennt die Abteilungsleiter.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der dänische Rechnungshof besteht aus vier Abteilungen, die jeweils einem Abteilungsleiter unterstellt sind.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 269 (Stand: Ende 2022)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 46 %; ♀ 54 %

HAUSHALT

  • Rund 30 Millionen Euro (2022)
  • 37 % der Prüfungsressourcen des dänischen Rechnungshofs werden größeren Untersuchungen spezifischer Bereiche (Wirtschaftlichkeitsprüfungen) zugewiesen, 63 % der jährlichen Prüfung der Rechnungen der dänischen Regierung.
  • < 0,01 % der gesamten Staatsausgaben

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Die Präsidentin/der Präsident und die vier Abteilungsleiter treten wöchentlich zusammen, um die Strategie sowie die Planung der Tätigkeiten des dänischen Rechnungshofs zu besprechen.

Der Rechnungshof ist verpflichtet, auf Aufforderung des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmte Themen zu untersuchen und über sie Bericht zu erstatten. Diese Aufgaben machen im Durchschnitt rund ein Drittel der in größeren Untersuchungen behandelten Prüfungsthemen des dänischen Rechnungshofs aus.

Alle Prüfungen werden auf der Grundlage von Bewertungen der Prüfungserheblichkeit und des Risikos geplant.

Die jährlichen Prüfungstätigkeiten und größeren Untersuchungen des dänischen Rechnungshofs werden ein Jahr im Voraus geplant. Der Plan wird jedoch ständig aktualisiert, um ihn an neue Entwicklungen anzupassen.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der dänische Rechnungshof wählt seinen Prüfungsansatz und seine Prüfungsmethode in unabhängiger Weise aus.

Er führt seine Tätigkeiten im Einklang mit den dänischen Rechtsvorschriften und den dänischen Prüfungsgrundsätzen für den öffentlichen Sektor aus, die auf den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) beruhen.

Der Rechnungshof führt Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch.

Um die Auswirkungen seiner Prüfungen zu überprüfen, untersucht er in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss die Umsetzung seiner Empfehlungen durch die geprüften Stellen.

Darüber hinaus sind die Ministerien verpflichtet, auf die Prüfungsberichte des Rechnungshofs zu antworten.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der dänische Rechnungshof veröffentlicht

  • einen Jahresbericht über die Prüfung der Rechnungen der dänischen Regierung;
  • einen Jahresbericht über die Prüfung der Verwaltung der dänischen Regierung;
  • größere Untersuchungen in spezifischen Bereichen (rund 20-22 pro Jahr);
  • einen Jahresbericht über seine eigenen Tätigkeiten, Ergebnisse und Rechnungen;
  • Mitteilungen zur Weiterverfolgung aller Prüfungsberichte;
  • zusätzliche Mitteilungen zu bestimmten Themen;
  • die dänischen Prüfungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor.

— BERICHTERSTATTUNG

Gemäß dem dänischen Gesetz über die Unterrichtung der Öffentlichkeit übermittelt der Rechnungshof die Mitteilungen und Prüfungsberichte dem Rechnungsprüfungsausschuss, bevor er sie auf seiner Website veröffentlicht.

Das erste Kapitel der größeren Untersuchungen sowie ausgewählte Prüfungsberichte und Mitteilungen werden ins Englische übersetzt.

Der dänische Rechnungshof ist schwerpunktmäßig um einen Wissensaustausch mit der Außenwelt bemüht, um die Qualität seiner Dienste für den öffentlichen Sektor zu verbessern.

In jedem Jahr richtet er vier bis fünf Seminare zum Informationsaustausch für externe Interessenträger aus.

— ZUSAMMENARBEIT

Der dänische Rechnungshof arbeitet mit den Dienststellen für interne Revision der Ministerien und sonstigen geprüften Stellen zusammen.

 

 

DEUTSCHLAND

BUNDESRECHNUNGSHOF

Seit 1950
Gegründet 1714

Website: www.bundesrechnungshof.de

Leitbild:

Die Grundprinzipien für die Tätigkeit des Bundesrechnungshofes sind Unabhängigkeit, Neutralität, Objektivität und Glaubwürdigkeit.

So fördern seine Prüfungen die Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit staatlichen Handelns.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der Bundesrechnungshof (BRH) prüft alle Einnahmen und Ausgaben sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Darunter fallen auch Verfügungsfonds und Ausgaben der Nachrichtendienste.

Der BRH hat Zugang zu allen Stellen und Informationen, die er zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt, auch zu den Stellen, die Bundesmittel erhalten oder Einnahmen des Bundes erheben.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Grundgesetz (Artikel 114, Absatz 2) (1949)
  • Bundeshaushaltsordnung (Artikel 88 und ff.) (1969)
  • Haushaltsgrundsätzegesetz (Artikel 53 und ff.) (1969)
  • Bundesrechnungshofgesetz

GEPRÜFTE STELLEN

Der BRH hat Zugang zu allen Einrichtungen oder Stellen, die Bundesmittel bewirtschaften, z. B.:

  • Bundesministerien und deren nachgeordnete Stellen
  • Stellen der mittelbaren Bundesverwaltung
  • Sozialversicherungsträger
  • öffentliche Unternehmen
  • Empfänger von Zuwendungen des Bundes
  • Verwaltungen der Verfassungsorgane

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Kollegialstruktur ohne Rechtsprechungsfunktion.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der BRH ist eine oberste Bundesbehörde und steht auf der gleichen Stufe wie die Bundesministerien.

Der BRH ist ein unabhängiges Organ und weder die Exekutive noch die Legislative sind befugt, dem BRH Weisungen oder bestimmte Prüfungsaufträge zu erteilen. Das Parlament kann aber mit Prüfungsbitten an den BRH herantreten.

Traditionsgemäß wird das Amt des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung vom jeweiligen Präsidenten des BRH ausgeübt. Er wirkt durch Vorschläge, Gutachten oder Stellungnahmen auf eine wirtschaftliche Erfüllung der Bundesaufgaben und eine dementsprechende Organisation der Bundesverwaltung hin. Er kann das Parlament auch in Fragen der Gesetzgebung beraten.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Mit seiner Prüfungs- und Beratungstätigkeit unterstützt der BRH den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung. Das Parlament nutzt den Jahresbericht (die Bemerkungen) des BRH als Grundlage für die Entlastung der Bundesregierung.

Der BRH berichtet sowohl an die Exekutive als auch die Legislative und kann beratend tätig werden, bevor abschließende Entscheidungen getroffen werden.

In der Phase der Haushaltsaufstellung nimmt der BRH an den Ressortverhandlungen zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den Fachministerien teil und kann sich zu jedem Einzelplan äußern. Er berät auch während des Haushaltsvollzugs.

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Kay Scheller wurde am 30. Juni 2014 zum Präsidenten ernannt.

AMTSZEIT

12 Jahre, keine Wiederwahl. Die Amtszeit endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die gesetzliche Altersgrenze von derzeit 67 Jahren erreicht wird.

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt.

LEITUNGSGREMIUM

Entscheidungen des BRH werden in der Regel im Kollegium getroffen. Ein solches Kollegium umfasst stets den Abteilungsleiter und den Prüfungsgebietsleiter (Zweierkollegium). In manchen Fällen tritt der Präsident oder der Vizepräsident hinzu (Dreierkollegium). Die Mitglieder des BRH besitzen richterliche Unabhängigkeit.

Bestimmte Entscheidungen wie beispielsweise die Aufnahme von Bemerkungsbeiträgen in den Jahresbericht sind stets dem Großen Senat vorbehalten. Er ist das oberste Entscheidungsgremium des BRH.

AMTSZEIT

Die Abteilungsleiter haben Beamtenstatus. Die Dienstzeit endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die gesetzliche Altersgrenze von derzeit 67 Jahren erreicht wird.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der BRH besteht aus neun Prüfungsabteilungen und 49 Prüfungsgebieten. Eine weitere Abteilung befasst sich schwerpunktmäßig mit internationalen Prüfungstätigkeiten und unterstützt den Präsidenten in seiner Funktion als Mitglied des United Nations Board of Auditors. Die Präsidialabteilung nimmt zentrale Verwaltungsaufgaben wahr.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Insgesamt: 1 080 (Stand: 2023) (80 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 58 %; ♀ 42 %. Durchschnittsalter: > 51

HAUSHALT

  • 187 Millionen Euro (2023)
  • 0,04 % des gesamten Bundeshaushalts

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der Präsident, der Vizepräsident, der Große Senat sowie alle Kollegien sind in die Strategie- und Arbeitsplanung des BRH eingebunden.

Die Prüfungsgebiete führen in ihrer jeweiligen fachlichen Zuständigkeit regelmäßig eine Aufgaben- und Risikoanalyse durch. Auf dieser Grundlage entwickeln sie eine mittelfristige Prüfungsplanung und legen so ihre Prüfungsstrategie für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren fest.

Die Prüfungsgebiete erstellen Jahresarbeitspläne und stimmen diese miteinander ab. Auf diesen Arbeitsplänen beruht der Gesamtarbeitsplan des BRH.

Der BRH kann frei darüber entscheiden, ob er Prüfungsbitten aus dem Parlament oder dessen Ausschüssen nachkommt.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der BRH führt Wirtschaftlichkeits- und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen sowohl als nachgängige als auch als begleitende Prüfung durch und berät proaktiv. Er bestimmt Zeit und Art seiner Prüfungen selbst und kann örtliche Erhebungen vornehmen.

Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind eine wesentliche Aufgabe und werden in der Regel mit Elementen der Ordnungsmäßigkeitsprüfung oder der Einzel- und Gesamtrechnungsprüfung kombiniert (umfassende Prüfung). Weiterer strategischer Prüfungsmaßstab ist die Nachhaltigkeit.

Folgende Prüfungsarten werden vom BRH durchgeführt:

  • Bei der Schwerpunktprüfung untersucht der BRH vertieft eine bestimmte Fragestellung oder einen bestimmten Aspekt des Verwaltungshandelns.
  • Die Querschnittsprüfung zielt darauf ab, durch Vergleich einer repräsentativen Auswahl betroffener Stellen Erkenntnisse über das Verwaltungshandeln in einem abgegrenzten Aufgabenbereich zu gewinnen.
  • Durch Orientierungsprüfungen verschafft sich der BRH Einblick in ihm bisher nicht hinreichend bekannte Prüfungsfelder. Eine Orientierungsprüfung zielt nicht auf eine abschließende Beurteilung des Verwaltungshandelns ab; sie kommt insbesondere zur Vorbereitung weiterer Prüfungen in Betracht.
  • Durch Kontrollprüfungen stellt der BRH fest, inwieweit die zuständigen Stellen die notwendigen Folgerungen aus früheren Feststellungen des BRH oder aus parlamentarischen Beschlüssen gezogen haben.
  • Die Geschäftsprüfung dient dem BRH dazu, einen umfassenden Überblick über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der geprüften Stelle zu gewinnen.
  • Begleitende Prüfungen, bei denen der BRH Einzelentscheidungen im Rahmen von Großvorhaben gesondert und in jeder Projektphase prüfen kann. Dadurch kann der BRH Mängel frühzeitig erkennen und die Entscheidungsträger rechtzeitig unterrichten.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der BRH erstellt:

  • Prüfungsmitteilungen über die Prüfungsergebnisse, die er der geprüften Stelle zur Stellungnahme zuleitet,
  • die jährlichen Bemerkungen, die aus den Bänden I und II bestehen. Band I wird im Herbst jeden Jahres veröffentlicht, Band II im Frühling des Folgejahres. Zusammen bilden sie eine aktuelle Grundlage für das parlamentarische Entlastungsverfahren,
  • Beratungsberichte,
  • Sonderberichte.

Der BRH unterrichtet den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung jederzeit über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung.

Außerdem veröffentlicht der Präsident in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung "Leitsätze der externen Finanzkontrolle" und Gutachten.

In seinen Prüfungsmitteilungen und Berichten empfiehlt der BRH Verbesserungen und äußert sich zu aktuellen Angelegenheiten wie Gesetzesvorhaben und großen Beschaffungsvorhaben bzw. berät auf Grundlage seines Fachwissens.

— BERICHTERSTATTUNG

Der BRH stellt seine Bemerkungen in der Bundespressekonferenz der Öffentlichkeit vor und veröffentlicht seine Arbeitsergebnisse (einschließlich Bemerkungen, Sonderberichte und abschließende Prüfungsmitteilungen) auf seiner Website.

Dort finden sich auch die vom Präsidenten in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung erstellten Produkte.

— ZUSAMMENARBEIT

Aufgrund des föderalen Staatsaufbaus in Deutschland werden die übrigen staatlichen Ebenen von Landesrechnungshöfen und kommunalen Rechnungsprüfungsämtern geprüft. Da die Finanzsysteme zwischen Bund und den 16 Ländern aber stark verflochten sind, arbeiten der BRH und die unabhängigen Landesrechnungshöfe eng zusammen.

Der Schwerpunkt dieser Zusammenarbeit liegt auf von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufgaben und der Auftragsverwaltung durch die Länder.

 

 

ESTLAND

RIIGIKONTROLL

Seit 1990
Gegründet 1918

Website: www.riigikontroll.ee

Leitbild:

Dem estnischen Parlament ("Riigikogu"), der Regierung und den lokalen Gebietskörperschaften zu helfen, intelligent zu handeln und wichtige Entscheidungen von öffentlichem Interesse erst zu treffen, nachdem alle Arten von Informationen so gründlich wie möglich gegeneinander abgewogen wurden.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der Rechnungshof Estlands führt Prüfungen im öffentlichen Sektor durch und überprüft, ob die öffentlichen Mittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit verwendet wurden.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Gesetz über den Rechnungshof (2002)
  • Kapitel XI der Verfassung der Republik Estland (1992) – Der Rechnungshof

GEPRÜFTE STELLEN

Der Rechnungshof prüft die Tätigkeiten

  • der Kanzlei des Parlaments, des Präsidialamts der Republik, der Gerichte, der estnischen Zentralbank, der Finanzaufsichtsbehörde, der Staatskanzlei und des Justizkanzleramts;
  • der Regierungsbehörden und der staatlichen Behörden, die sie verwalten;
  • der lokalen Behörden in Bezug auf den Besitz, die Nutzung und die Veräußerung kommunalen Vermögens (ausschließlich Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen), unbewegliches und bewegliches staatliches Vermögen, das in ihren Besitz gelangt ist, zweckgebundene Mittel und Zuschüsse aus dem Staatshaushalt sowie für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben zugewiesene Mittel (Prüfung der Rechnungsführung, Compliance-Prüfung und Wirtschaftlichkeitsprüfung);
  • der Stiftungen und gemeinnützigen Vereinigungen, die von einer lokalen Behörde gegründet wurden oder in denen eine lokale Behörde Mitglied ist;
  • juristischer Personen des öffentlichen Rechts;
  • der Stiftungen und gemeinnützigen Vereinigungen, die vom Staat oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gegründet wurden oder in denen der Staat oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts Mitglied ist;
  • der Unternehmen, bei denen der Staat, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder die oben genannten Stiftungen gemeinsam oder einzeln im Wege der Mehrheitsbeteiligung oder auf andere Weise einen beherrschenden Einfluss ausüben, sowie von Tochtergesellschaften dieser Unternehmen;
  • der Unternehmen, die Darlehen vom Staat erhalten haben oder deren Darlehen oder sonstige vertragliche Verpflichtungen staatlich besichert sind;
  • der Unternehmen, bei denen eine lokale Behörde im Wege der Mehrheitsbeteiligung oder auf andere Weise einen beherrschenden Einfluss ausübt, sowie von Tochtergesellschaften dieser Unternehmen;
  • sonstiger Personen, die öffentliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwendung und dem Erhalt staatlicher Vermögenswerte wahrnehmen.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Von der Regierung unabhängiger Rechnungshof unter Leitung eines Präsidenten.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der estnische Rechnungshof ist eine unabhängige staatliche Einrichtung, die in der estnischen Verfassung verankert ist.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der Haushalt des Rechnungshofs wird vom Parlament gebilligt.

Der estnische Rechnungshof ist dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig und legt seine Berichte dem für die Kontrolle des Staatshaushalts zuständigen Parlamentsausschuss vor.

Der Präsident ist berechtigt, an Kabinettssitzungen teilzunehmen und sich zu Angelegenheiten, die seinen Zuständigkeitsbereich betreffen, zu äußern.

Die Tätigkeiten des estnischen Rechnungshofs werden jährlich von einer vom Parlament auf Vorschlag des Finanzausschusses beauftragten Prüfungsgesellschaft geprüft.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Janar Holm wurde am 7. März 2018 ernannt und trat sein Amt am 9. April 2018 an, indem er den Amtseid vor dem estnischen Parlament leistete. Herr Holm trat seine zweite Amtszeit am 11. April 2023 an, indem er den Amtseid vor dem estnischen Parlament leistete.

AMTSZEIT

5 Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident wird vom estnischen Parlament auf Vorschlag des Präsidenten der Republik ernannt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der Rechnungshof Estlands besteht aus drei strukturellen Einheiten. Die Prüfungsabteilung führt Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch. Sie umfasst sieben Prüfungsgruppen. Die für Analysen zuständige Abteilung erstellt analytische Berichte und führt besondere Aufgaben aus. Die für Entwicklung und Verwaltung zuständige Dienststelle unterstützt die Prüfungsabteilung und den Präsidenten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und koordiniert die Arbeiten des Rechnungshofs.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 79,6 VZÄ (2023) (74 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 32 %; ♀ 68 %. Durchschnittsalter: 44

HAUSHALT

  • 5,86 Millionen Euro (2023)
  • 70,5 % für Personalkosten, 29,5 % für Betriebskosten
  • 0,035 % des gesamten Staatshaushalts

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der Rechnungshof entscheidet unabhängig und eigenständig über die von ihm zu prüfenden Themen, die Prüfungsarten und den zugehörigen Zeitplan.

Er veröffentlicht auf seiner Website detaillierte Informationen über sein Prüfungsprogramm sowie den Stand der laufenden Prüfungen.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der estnische Rechnungshof führt verschiedene Arten von Prüfungen durch:

  • im Rahmen von Prüfungen der Rechnungsführung bewertet er, ob die Jahresabschlüsse von Einrichtungen ein korrektes und zuverlässiges Bild ihrer Finanzlage vermitteln. Der Rechnungshof beurteilt, ob die Rechnungen korrekt sind und eine potenziell missbräuchliche Verwendung der Mittel ausgeschlossen wurde. Bei Prüfungen der Rechnungsführung wird auch die Rechtmäßigkeit der Vorgänge betrachtet.
  • im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen untersucht der Rechnungshof, ob der öffentliche Sektor Mittel auf sparsame, wirtschaftliche und wirksame Weise verwendet. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung kann auch als Prozess definiert werden, bei dem untersucht wird, ob die geprüften Einrichtungen die von ihnen verfolgten Ziele erreichen und ob dies ordnungsgemäß und mit einem möglichst geringen Kostenaufwand geschieht. Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden die Tätigkeiten des öffentlichen Sektors zur Lösung von Problemen auf strategischer Ebene bewertet, die Problemen zugrunde liegenden Ursachen eingehend analysiert und Ideen geliefert, wie diese Ursachen beseitigt werden könnten. Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird außerdem angestrebt bewährte Verwaltungsverfahren zu ermitteln und zu ihrer Verbreitung beizutragen.
  • im Rahmen von Compliance-Prüfungen prüft der Rechnungshof die Rechtmäßigkeit von Tätigkeiten. Dies ist der wichtigste bei Prüfungen lokaler Gebietskörperschaften verfolgte Ansatz.

Der Rechnungshof hat das Recht auf Zugang zu allen Informationen, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind, einschließlich beschränkt zugänglicher Informationen, und alle geprüften Stellen sind verpflichtet, auf Anfrage Informationen vorzulegen.

Er führt seine Prüfungen im Einklang mit den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (fachliche Verlautbarungen der INTOSAI – INTOSAI Professional Pronouncements) und seinem Prüfungshandbuch durch.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der Rechnungshof Estlands veröffentlicht Prüfungsberichte, die entweder auf Prüfungen der Rechnungsführung oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen fußen.

Zusätzlich zu den Prüfungsberichten erstellt der Rechnungshof Sonderberichte, bei denen nicht unbedingt klassische Prüfungsverfahren eingesetzt werden, sondern die Analyse einer einzigen Frage im Vordergrund steht.

Der Rechnungshof legt dem Parlament darüber hinaus jedes Jahr zwei zentrale Berichte vor:

  • eine Analyse der Verwendung und des Erhalts staatlicher Vermögenswerte im vorausgegangenen Haushaltsjahr;
  • eine Evaluierung des konsolidierten Jahresberichts des Staates, in der der Rechnungshof u. a. bewertet, ob die Jahresrechnung des Staates korrekt ist und die wirtschaftlichen Vorgänge rechtmäßig waren.

— BERICHTERSTATTUNG

Die Veröffentlichungen des Rechnungshofs sind auf seiner Website in estnischer Sprache mit Zusammenfassungen auf Englisch verfügbar. Darüber hinaus verbreitet der Rechnungshof seine Berichte aktiv über die sozialen Medien.

— ZUSAMMENARBEIT

Der Rechnungshof arbeitet mit den lokalen Behörden und der Staatsregierung zusammen, um die von den Regierungsbehörden und den von ihnen verwalteten Stellen für die interne Kontrolle und die Innenrevision eingesetzten Systeme zu verbessern.

Darüber hinaus sind juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, dem Rechnungshof eine Kopie ihrer genehmigten Jahresberichte zu übermitteln.

 

 

FINNLAND

VALTIONTALOUDEN TARKASTUSVIRASTO

Seit 1825

Website: www.vtv.fi

Leitbild:

Die Tätigkeiten des Rechnungshofs Finnlands werden von den Werten Verantwortlichkeit, Transparenz, Objektivität und Respekt geleitet. Das Leitmotiv des finnischen Rechnungshofs lautet: „Together – sustainable future, shared knowledge“.

Er hat sich die folgenden strategischen Prioritäten gesetzt:

  • Auswirkungen auf die Gesellschaft
  • Wesentlichkeit und Aktualität
  • Kundenorientierte Produkte und Dienstleistungen
  • Kompetentes Personal und Wohlbefinden am Arbeitsplatz
  • Effiziente gemeinsame Verfahren und Vorgehensweisen
  • Aktive Mitgestaltung der Zukunft

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der Rechnungshof Finnlands ist eine unabhängige Behörde, die die Staatsfinanzen prüft, die Finanzpolitik bewertet und die Finanzierung von Wahlkampagnen und politischen Parteien überwacht.

Der Rechnungshof prüft das Finanzmanagement seitens der Zentralregierung und die Verwaltung staatlicher Vermögenswerte und überwacht die Finanzpolitik, Wahlkampagnen und die Finanzierung politischer Parteien. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf die Finanzen der Zentralregierung insgesamt. Der Rechnungshof hat nach der finnischen Verfassung weitreichende Rechte auf Zugang zu Informationen.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Verfassung Finnlands (1919 und 1999);
  • Gesetz über den finnischen Rechnungshof (676/2000);
  • Gesetz über das Recht des finnischen Rechnungshofs, bestimmte Transfers von Finanzmitteln zwischen Finnland und den Europäischen Gemeinschaften zu prüfen (353/1995);
  • Gesetz über die Umsetzung des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion und über die Begrenzung der gesamtstaatlichen Ausgaben (869/2012);
  • Gesetz über die Finanzierung von Kandidaten bei Wahlen (273/2009);
  • Gesetz über die politischen Parteien (10/1969).
  • Gesetz über die Verwaltungsbereiche für Sozialleistungen (611/2021)
  • Gesetz über die Organisation von Sozial-, Gesundheits- und Rettungseinsätzen in der Region Uusimaa (Laki sosiaali- ja terveydenhuollon sekä pelastustoimen järjestämisestä Uudellamaalla) (615/2021).

Das finnische Parlament hat das Gesetz über das Transparenzregister am 24.2.2023 gebilligt. In Finnland wird das erste Transparenzregister der nordischen Länder Anfang 2024 eingeführt. Der finnische Rechnungshof wird das Register führen und die Meldepflicht überwachen.

GEPRÜFTE STELLEN

Der finnische Rechnungshof prüft

  • die Regierung und die Ministerien;
  • die Regierungsbehörden und -stellen;
  • außerhalb des Haushaltsplans geführte Mittel;
  • staatliche und staatlich kontrollierte Unternehmen;
  • Transfers von Finanzmitteln und Zuschüssen von der Zentralregierung an Gemeinden, Unternehmen und sonstige Einrichtungen;
  • Transfers von Finanzmitteln zwischen Finnland und der Europäischen Union.

Die folgenden Mittel und Einrichtungen werden vom finnischen Rechnungshof nicht geprüft:

  • Finanzen des Parlaments;
  • Finanzmittel, die in den Zuständigkeitsbereich des Parlaments fallen;
  • die Bank von Finnland oder die Finanzaufsichtsbehörde;
  • die Sozialversicherungsanstalt.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Eine unabhängige nationale Rechnungsprüfungsbehörde unter Leitung eines Präsidenten.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der finnische Rechnungshof ist eine unabhängige Einrichtung, die dem Parlament zugeordnet ist und die das öffentliche Finanzmanagement und die Einhaltung der Haushaltsvorschriften prüft und die Regeln der Finanzpolitik überwacht. Darüber hinaus überwacht sie Wahlkampagnen und die Finanzierung politischer Parteien.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Die Rolle und die Aufgaben des Rechnungshofs sowie sein Recht auf Zugang zu Informationen sind in der finnischen Verfassung verankert. Der finnische Rechnungshof ist seit 2001 dem Parlament zugeordnet. Er trifft unabhängige Entscheidungen darüber, was, wie und wann er prüft. Der Präsident entscheidet über den Prüfungs- und Aufsichtsplan. Der Zuständigkeitsbereich des finnischen Rechnungshofs erstreckt sich nicht auf die Tätigkeiten des Parlaments.

Das Parlament wählt den Präsidenten des finnischen Rechnungshofs im Rahmen einer Plenarsitzung. Ebenso kann nur das Parlament (auf Vorschlag des für den Rechnungshof zuständigen Ausschusses)) den Präsidenten seines Amts entheben. Der für die Prüfung der Jahresrechnung des Parlaments zuständige Prüfer prüft auch den Jahresabschluss des Rechnungshofs.

Das Parlament kann dem finnischen Rechnungshof nur durch Gesetz Aufgaben übertragen.

Das Parlament legt als gesetzgebendes Organ die Rolle und die Aufgaben des Rechnungshofs fest, genehmigt seinen Haushaltsvorschlag, entscheidet über seine Ressourcen im Rahmen des Staatshaushalts und debattiert über seinen Jahresbericht.

Der finnische Rechnungshof erstellt Jahresberichte über den Stand der Verwaltung der zentralstaatlichen Finanzen, die Finanzpolitik und die Transparenz der Wahlkampagnen und der Parteienfinanzierung. Darüber hinaus legt er jedes Jahr im September dem Parlament seinen jährlichen Tätigkeitsbericht vor. Außerdem legt der Rechnungshof jährlich zwei gesonderte Berichte vor: im Mai einen gesonderten Bericht über die Prüfung der endgültigen Rechnungen der Zentralregierung aus dem Vorjahr und über den Jahresbericht der Regierung sowie im Dezember einen gesonderten Bericht über die Überwachung der Finanzpolitik.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Sami Yläoutinen wurde am 20. Dezember 2021 zum obersten Rechnungsprüfer Finnlands und Präsidenten des finnischen Rechnungshofs gewählt. Er trat sein Amt am 1. Januar 2022 an.

AMTSZEIT

Sechs Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Vom Parlament gewählt.

LEITUNGSGREMIUM

Der Präsident des finnischen Rechnungshofs genehmigt den Prüfungs- und Aufsichtsplan, beschließt über die Berichte an das Parlament und erlässt Prüfungsleitlinien.

Der Präsident wird in Managementangelegenheiten und bei der Beschlussfassung in Bezug auf die allgemeine Politik vom Verwaltungsrat des Rechnungshofs unterstützt. Der Verwaltungsrat erörtert Fragen, die im Hinblick auf die Verwaltung und Funktionsweise des Rechnungshofs von grundlegender Bedeutung und weitreichend sind, sowie wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Koordinierung der Tätigkeiten.

Neben dem Präsidenten setzt sich der Verwaltungsrat aus den Referatsleitern, zwei Prüfungsleitern, dem Kommunikationsmanager und dem Personalmanager zusammen. Das Personal des finnischen Rechnungshofs kann auch einen eigenen Vertreter aus seiner Mitte wählen, der für eine Zeit von höchstens drei Jahren Mitglied des Verwaltungsrats ist. Der Präsident kann bei Bedarf Sachverständige für einen begrenzten oder unbegrenzten Zeitraum in den Verwaltungsrat einladen.

AMTSZEIT

Der Verwaltungsrat ist ein ständiges Gremium, das in der Geschäftsordnung vorgesehen ist. Die Amtszeit des Personalvertreters im Verwaltungsrat beträgt drei Jahre, während die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats auf unbestimmte Zeit ernannt werden.

WAHL/ERNENNUNG

Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats wird gemäß der vom Präsidenten des Rechnungshofs gebilligten Geschäftsordnung festgelegt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Die Mitarbeiter des Rechnungshofs sind drei Referaten zugeordnet: einem Prüfungsreferat, einem Referat für Überwachung und Aufsicht und einem Referat für gemeinsame Dienste.

Die Überwachung der Finanzpolitik (die zum Referat für Überwachung und Aufsicht gehört) ist eine unabhängige Funktion innerhalb des Rechnungshofs. In ihrem Rahmen wird die Einhaltung der Vorschriften für die Finanzpolitik sowie die Festlegung und Verwirklichung fiskalpolitischer Ziele kontrolliert.

 

Darüber hinaus verfügt der Rechnungshof gemäß dem Gesetz über den finnischen Rechnungshof über einen Beirat, dessen Ernennung vom Präsidenten beschlossen wird, sowie über eine Instanz für Strafen und Sanktionen.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 135 Vollzeitkräfte und 10 Teilzeitkräfte (2022) (76 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 43 %; ♀ 57 %. Durchschnittsalter: 47,8

HAUSHALT

  • 17 Millionen Euro (2022)
  • 0,03 % des gesamten Staatshaushalts

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Die Prüfungs- und Aufsichtstätigkeiten beruhen auf dem vom Rechnungshof angenommenen Prüfungs- und Aufsichtsplan. Der Plan erstreckt sich auf einen Zeitraum von vier Jahren. Der Prüfungs- und Aufsichtsplan wird einmal jährlich erstellt, kann jedoch bei Bedarf im Laufe des Jahres aktualisiert werden.

Die Prüfungs- und Aufsichtstätigkeiten des Rechnungshofs beruhen auf den in seiner Strategie 2019–2023 festgelegten gesellschaftlichen Zielen, die er mit seiner Tätigkeit verfolgt:

  • verbesserte Wirksamkeit der Verwaltung der Staatsfinanzen;
  • Stärkung des Vertrauens in die Informationsgrundlage für die Entscheidungsfindung;
  • größeres Vertrauen in die offene, effiziente und nachhaltige Arbeitsweise der finnischen Zentralregierung.

In den Maßnahmen- und Finanzierungsplänen des Rechnungshofs werden Ergebnisziele für seine Tätigkeiten festgelegt, die die Voraussetzungen und die Grundlage für die Wirksamkeit der Maßnahmen schaffen.

Die Planung von Prüfungs- und Aufsichtsthemen beruht auf der Bewertung der Risiken, die bezüglich der Finanzen der Zentralregierung und deren Verwaltung festgestellt wurden, sowie auf der Überwachung von Veränderungen im operativen Umfeld. Das Hauptkriterium für die Ausrichtung einer Prüfung ist die Bedeutung des Themas im Hinblick auf die Finanzen des Zentralstaats. Weitere Faktoren, die die Auswahl der Prüfungsthemen beeinflussen, sind die Bedeutung der Angelegenheit für das Parlament und die Entscheidungsträger, die Aktualität bzw. Zeitnähe sowie die Prüfbarkeit des Themas.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der Rechnungshof Finnlands nimmt die Aufgaben wahr, die in der Verfassung festgelegt sind, indem er Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance‑Prüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Prüfungen der Finanzpolitik durchführt. Außerdem führt er Prüfungen durch, bei denen verschiedene Prüfungsarten miteinander kombiniert werden.

Die Prüfungen richten sich nach den vom Rechnungshof auf der Grundlage der Prüfungsnormen ISSAI ausgearbeiteten Prüfungsleitlinien. Die Prüfungshandbücher des Rechnungshofs sind öffentlich zugänglich und auf seiner Website abrufbar.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der finnische Rechnungshof veröffentlicht

  • seine Jahresberichte, Jahresrechnungen, Prüfungs- und Aufsichtspläne, Finanzierungs- und Maßnahmenpläne;
  • Berichte über seine Prüfung der endgültigen Rechnungen der Zentralregierung;
  • Berichte über seine Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, kombinierte Prüfungen und Prüfungen der Finanzpolitik;
  • Evaluierungen und Berichte zur Überwachung der Finanzpolitik;
  • gesonderte Berichte an das Parlament, einschließlich des Jahresberichts des finnischen Rechnungshofs, eines Berichts über die Prüfung der endgültigen Rechnungen der Zentralregierung aus dem Vorjahr und über den Jahresbericht der Regierung, eines Berichts über die Überwachung der Finanzpolitik, eines Berichts über die Überwachung der Finanzierung von Wahlkampagnen und eines Berichts über die Überwachung der Parteienfinanzierung;
  • Berichte über die Überwachung der Finanzierung von Parteien und Wahlkampagnen;
  • Berichte über die Überwachung der Parteienfinanzierung;
  • Follow-up-Berichte;
  • Themenpapiere, Stellungnahmen, Ausblicke und eingehende Analysen.

— BERICHTERSTATTUNG

Die vom finnischen Rechnungshof durchgeführten Prüfungen sowie andere Veröffentlichungen und Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem finnischen Rechnungshof werden auf seiner Website und in den sozialen Medien angekündigt. Informationen über bevorstehende Prüfungen und Veröffentlichungen sind ebenfalls auf der Website aufgeführt. Darüber hinaus werden im Einklang mit gesonderten Vereinbarungen Medienveröffentlichungen, Blogs und sonstiges Kommunikationsmaterial erstellt.

— ZUSAMMENARBEIT

Der finnische Rechnungshof ist um eine Zusammenarbeit mit seinen Interessenträgern und den geprüften Stellen bemüht und pflegt den aktiven Dialog mit ihnen. Er arbeitet mit Interessenträgern sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene zusammen.

Zusätzlich zu ihrer Prüfungstätigkeit können Vertreter des finnischen Rechnungshofs als Sachverständige fungieren, beispielsweise im Rahmen von parlamentarischen Ausschüssen und Arbeitsgruppen der Regierung. Der finnische Rechnungshof beteiligt sich auch an Diskussionen auf den Gebieten der öffentlichen Finanzen und der Entwicklung der Verwaltung.

 

 

FRANKREICH

COUR DES COMPTES

Seit 1807
Gegründet 1319

Website: www.ccomptes.fr

Leitbild:

Unabhängigkeit, Kollegialitätsprinzip, kontradiktorisches Verfahren.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der Rechnungshof Frankreichs ("Cour des comptes", CDC) ist gemeinsam mit den 17 Regional- und Überseekammern (CRTC) zuständig für

  • die Bewertung der öffentlichen Rechnungslegung sowie für die Sanktionierung oder Entlastung von Rechnungsführern;
  • die Durchführung von Compliance- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu allen öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen oder entsprechenden Mitteln;
  • die Bescheinigung der Rechnungen des Staates und der Sozialversicherung;
  • die Bewertung öffentlicher Politiken.

Am 1. Januar 2023 trat eine umfassende Reform in Kraft. Mit der Reform wird ein gemeinsames System für Rechnungsführer und Anweisungsbefugte geschaffen, mit dem die persönliche und finanzielle Haftung der Rechnungsführer – mit Ausnahme bestimmter Übersee-Körperschaften – beendet und die Verstöße neu definiert werden, die bisher vor das Disziplinargericht für Haushalt und Finanzen (CDBF) gebracht wurden, das nun aber nicht mehr existiert. Der Finanzrichter wird nicht mehr über die öffentliche Rechnungslegung urteilen, sondern über die Urheber der schwersten Finanzdelikte – Rechnungsführer und Anweisungsbefugte gleichermaßen, wobei das grundlegende Prinzip der Trennung zwischen Anweisungsbefugten und Rechnungsführern bestehen bleibt. Mit der Reform wurde auch die Politik eingeführt, alle Berichte des Rechnungshofs zu veröffentlichen. Darüber hinaus wurde der Umfang des Jahresberichts neu definiert, der sich beispielsweise auf Aufgaben erstrecken könnte, die nach einer öffentlichen Konsultation ausgewählt wurden.

Die Wirtschaftlichkeits- und Compliance-Prüfungen sind hauptsächlich unterteilt in "organbezogene Prüfungen" (Prüfung einer bestimmten Einrichtung) und "thematische Untersuchungen" (Untersuchung zu einem Thema, das die öffentliche Verwaltung oder öffentliche Politiken betrifft).

Der CDC und die CRTC stellen zusammen die französischen Finanzkontrollorgane dar. Sie haben Zugang zu allen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Verfassung Frankreichs (Artikel 47-2)
  • Finanzkontrollordnung;
  • spezifische Prüfungsgesetze und -vorschriften.

GEPRÜFTE STELLEN

Der CDC und die CRTC prüfen

  • die gesamte staatliche Verwaltung und alle Rechnungen des Staates;
    • die Rechnungen des Präsidialamts der Republik, der Nationalversammlung und des Senats;
    • die Ministerien (Zentralverwaltungen, Stellen mit Zuständigkeiten auf nationaler Ebene und dezentrale Stellen);
    • die Regierungsbehörden und ihr territoriales Netz;
    • Unternehmen im öffentlichen Eigentum;
  • die Verwaltung und die Rechnungen der Sozialversicherung;
  • die Verwaltung und die Rechnungen lokaler Gebietskörperschaften (von der regionalen bis zur kommunalen Ebene) und ihrer Behörden, öffentliche Krankenhäuser, Sekundarschulen usw.;
  • privaten Einrichtungen gewährte öffentliche Mittel;
  • von Wohltätigkeitsorganisationen verwendete Mittel, sofern es sich um im Rahmen öffentlicher Kampagnen erhaltene Spenden handelt;
  • von privaten Einrichtungen verwendete Mittel, sofern diese Mittel aus privaten, steuerfreien Zuwendungen stammen.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Kollegialstruktur mit Rechtsprechungsfunktion.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der CDC ist von der Regierung und vom Parlament unabhängig und wahrt zu beiden die gleiche Distanz.

Der Erste Präsident ist außerdem der Vorsitzende

  • des Finanzrats ("Haut Conseil des finances publiques" – HCFP);
  • des Rates für Pflichtbeiträge (CPO).

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der CDC ist von der Regierung und vom Parlament unabhängig. Er leitet seine Prüfungsberichte zusammen mit Empfehlungen an sie weiter.

Der CDC bescheinigt die Rechnungslegung beider Parlamentskammern.

Im Rahmen seiner Evaluierungs- und Kontrollaufgaben arbeitet das Parlament eng mit dem CDC zusammen, um die Empfehlungen des CDC weiterzuverfolgen. Das Parlament und der Premierminister können den CDC auffordern, eine begrenzte Anzahl von Prüfungen durchzuführen. Das Parlament kann den CDC zudem mit der Bewertung öffentlicher Politiken beauftragen.

— ORGANISATION

LEITUNG

ERSTER PRÄSIDENT

Pierre Moscovici wurde am 3. Juni 2020 ernannt.

AMTSZEIT

Die Amtszeit des Ersten Präsidenten endet mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze.

WAHL/ERNENNUNG

Der Erste Präsident wird vom Staatspräsidenten auf Vorschlag des Premierministers per Dekret, das vom Ministerrat beschlossen wird, ernannt.

LEITUNGSGREMIUM

Der CDC wird von einem Kollegium geleitet, dem der Erste Präsident und die Kammerpräsidenten angehören. Der Generalstaatsanwalt, der unabhängig ist, nimmt an den Sitzungen des Kollegiums teil.

Die CRTC werden von Präsidenten geleitet, die Mitglieder des CDC sind. Den Vorsitz des Obersten Rates der CRTC führt der Erste Präsident.

AMTSZEIT

Der Erste Präsident und die Kammerpräsidenten sind richterliche Bedienstete. Ihre Amtszeit ist lediglich durch die gesetzliche Altersgrenze begrenzt.

WAHL/ERNENNUNG

Die Kammerpräsidenten und der Generalstaatsanwalt werden vom Staatspräsidenten auf Vorschlag des Premierministers per Dekret, das vom Ministerrat beschlossen wird, ernannt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der CDC ist in sechs Kammern nach Prüfungsbereich, eine gerichtliche Kammer, eine Abteilung für strategische Planung und Veröffentlichung und ein Generalsekretariat gegliedert.

Der Generalstaatsanwalt, die Generalanwälte und die regionalen Finanzstaatsanwälte sind vom CDC und von den CRTC unabhängig und fungieren als Staatsanwälte (Anträge zur Einleitung von Gerichtsverfahren, Schlussfolgerungen zu allen Berichten der Finanzkontrollorgane, Stellungnahmen zu ihrer Organisation und ihren Methoden, Beziehungen zu den Justizbehörden usw.).

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 1 803 (2022), 68 % im Prüfungsbereich (819 im CDC und 984 in den CRTC)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 49 % ♀ 51 %. Durchschnittsalter: 49,10

HAUSHALT

  • 232,13 Millionen Euro (2022) (51 % für den CDC, 49 % für die CRTC)
  • < 0,007 % des gesamten Staatshaushalts

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Nachdem der Erste Präsident den Generalstaatsanwalt um Stellungnahme ersucht hat, legt er die allgemeine Organisation des CDC fest, plant die Prüfungen und die Bewertungen und weist die Ressourcen den verschiedenen Kammern zu. Die Aufschlüsselung des Programms in einzelne Prüfungen findet in den Kammern auf Ebene der Teams statt.

In den einzelnen CRTC wird demselben Verfahren gefolgt.

Die Prüfungsthemen werden auf der Grundlage von Risikobewertungen, den Zeitplänen für die obligatorischen Prüfungen der verschiedenen Einrichtungen, Prüfungserfahrungen sowie unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses ausgewählt. Im Einklang mit dem Strategieplan 2020-2025 wird eine öffentlich zugängliche Plattform es den Bürgerinnen und Bürgern ab 2023 ermöglichen, sich an der Planung einiger Prüfungen zu beteiligen.

Derzeit und bis zum 1. Januar 2023 (siehe die vorstehenden Informationen zur Reform) bezieht sich die Rechtsprechungstätigkeit auf ausgewählte Rechnungen, die in einem mehrjährigen Zeitraum geprüft und beurteilt werden.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Alle Arten von Prüfungen beruhen auf Methoden, die vom CDC/den CRTC im Einklang mit internationalen Standards festgelegt werden.

Bei der Rechtsprechungstätigkeit werden strenge Verfahrensregeln befolgt.

Die Methodik des CDC zur Bewertung öffentlicher Politiken ist in praktischen Leitlinien und Schulungen dargelegt.

Alle Tätigkeiten entsprechen den Grundsätzen der Kollegialität und des kontradiktorischen Verfahrens.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der CDC veröffentlicht

  • einen allgemeinen Jahresbericht zu 15 bis 20 Themen, der auch dem Präsidenten der Republik vorgelegt wird;
  • einen Jahresbericht über die Ausführung des Staatshaushalts und die Ergebnisse des vergangenen Jahres;
  • eine jährliche Bescheinigung der Rechnungen des Staates für das vergangene Jahr;
  • eine jährliche Bewertung der Situation im Bereich der öffentlichen Finanzen und der Aussichten für das laufende Jahr;
  • einen Jahresbericht über die Ausführung des Sozialversicherungshaushalts und eine jährliche Bescheinigung der entsprechenden Rechnungen für das Vorjahr;
  • einen Jahresbericht über die öffentlichen Finanzen der Kommunen für das Vorjahr;
  • fünf bis 10 thematische Berichte pro Jahr;
  • "Flash-Audit"-Berichte: Bei Flash-Audits kommt ein beschleunigtes Verfahren zum Einsatz, um neue staatliche Fördermaßnahmen zu analysieren und nützliche Hinweise und Bemerkungen für die künftige Entwicklung zu liefern.
  • alle Berichte über die Verwendung privater Zuwendungen durch Wohltätigkeitsorganisationen;
  • alle der Regierung übermittelten Hauptberichte (die an einen Minister gerichtet werden).

2021 veröffentlichte der französische Rechnungshof auch eine Reihe von Abhandlungen zu den erheblichen strukturellen Problemen, die Frankreich betreffen. In diesen ausführlichen Zusammenfassungen kürzlich erschienener Veröffentlichungen und neuer Produkte werden die großen Herausforderungen der nächsten Jahre analysiert und wird aufgezeigt, mit welchen Instrumenten diese Herausforderungen potenziell bewältigt werden könnten. Sie tragen in einer wichtigen Zeit der Reflexion für die Bürgerinnen und Bürger dazu bei, die öffentliche Debatte objektiver zu gestalten, wobei darauf geachtet wird, eine wirksame öffentliche Politik mit der Förderung eines nachhaltigen Wachstums in Einklang zu bringen.

Die CRTC veröffentlichen

  • ihre verwaltungsbezogenen Prüfungsberichte, die den lokalen Behörden vorgelegt werden;
  • einige Berichte, die Bestandteil des allgemeinen Jahresberichts des CDC sind.

— BERICHTERSTATTUNG

Die Pflicht des CDC zur Unterrichtung der Öffentlichkeit ist in der Verfassung verankert. Daher berichtet er über einen immer größeren Teil seiner Tätigkeit in den Medien (33 000 Zitate in der Presse im Jahr 2022, von denen 23 300 ausschließlich den Rechnungshof betrafen), auf seiner Website (über 2,1 Millionen Besuche im Jahr 2022, davon 1,4 Millionen Einzelbesucher) und in sozialen Medien (183 500 Follower). Die Finanzkontrollorgane veröffentlichten 1 362 Berichte; 1 256 richteten sich an die CRTC.

Der CDC übermittelt alle seine Hauptberichte der Regierung und dem Parlament und veröffentlicht sie anschließend.

Das Parlament erhält und verwendet die sechs Jahresberichte und die thematischen Berichte des CDC. Der CDC veröffentlicht auch Informationen über das Follow-up seiner Empfehlungen.

Ferner veröffentlicht er alle Berichte über Wohltätigkeitsfonds.

Die CRTC übermitteln ihre verwaltungsbezogenen Prüfungsberichte den lokalen Behörden. Diese müssen die Berichte in ihren Ratssitzungen, die der Öffentlichkeit und den Medien offen stehen, vortragen.

Der CDC und die CRTC geben ihre Urteile öffentlich ab. Sie veröffentlichen annotierte Rechtsprechungssammlungen.

— ZUSAMMENARBEIT

Der CDC arbeitet eng mit den CRTC zusammen, die ihre eigene Tätigkeit unabhängig durchführen. Er leitet die Untersuchungen, die gemeinsam mit den CRTC in Bereichen gemeinsamer Zuständigkeit durchgeführt werden.

Der CDC arbeitet mit parlamentarischen Ausschüssen, mit dem Staatsrat, mit den Justizbehörden über den Generalstaatsanwalt, mit sonstigen unabhängigen Verwaltungsbehörden und den staatlichen Generalinspektionen zusammen.

Auf internationaler Ebene kooperiert der CDC mit anderen ORKB im Rahmen von bilateralen Initiativen wie Partnerschaften oder themenbezogener Zusammenarbeit und nimmt seine Rolle in multilateralen Organisationen wie dem Kontaktausschuss der ORKB der EU, EUROSAI, INTOSAI und AISCCUF – der Vereinigung französischsprachiger ORKB – wahr. Er führt mit anderen ORKB oder im Rahmen seiner eigenen Recherchen zahlreiche internationale Studien durch, die als Ergänzung zu Prüfungen systematischen Charakter annehmen, und beantwortet seinerseits ähnliche Anfragen (126 Studien im Jahr 2022).

Der CDC ist außerdem der gesetzliche Abschlussprüfer für eine Reihe internationaler Organisationen. Im Jahr 2022 betraf dies das Welternährungsprogramm, den Europarat, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sowie die Welthandelsorganisation. Der französische Rechnungshof ist seit dem 1. Juli 2022 Mitglied im United Nations Board of Auditors. Der Rechnungshof untersucht die Verwaltung und Rechnungsführung dieser Organisationen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit.

 

 

GRIECHENLAND

ΕΛΕΓΚΤΙΚΟ ΣΥΝΕΔΡΙΟ

Seit 1833

Website: www.elsyn.gr

Leitbild:

Der Rechnungshof Griechenlands ist zuständig für die externe Prüfung des Staates und trägt maßgeblich zur Qualität und Wirtschaftlichkeit des Finanzmanagements im öffentlichen Sektor Griechenlands bei.

Mit seinen Prüfungen verfolgt er die folgenden strategischen Hauptziele:

  • Verbesserung des Finanzmanagements und der Rechenschaftspflicht öffentlicher Einrichtungen;
  • Stärkung der Systeme der Finanzkontrolle und der Rechenschaftspflicht;
  • Verbesserung der Verwaltung von Einrichtungen durch die Überwachung und Bewertung der internen Kontrollsysteme;
  • Steigerung der Prüfungskapazität;
  • Bereitstellung wichtiger Informationen für das griechische Parlament, die ihm dabei helfen, seine Aufsichtsfunktion auf wirksamere Weise wahrzunehmen.

Um diese Ziele zu erreichen, konzentriert sich der griechische Rechnungshof auf Bereiche von hohem Prüfungsinteresse, sorgt dafür, dass die durchgeführten Prüfungen immer größere Auswirkungen erzielen, und setzt die verfügbaren Ressourcen in optimaler Weise ein.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der griechische Rechnungshof prüft die Ausgaben und die Rechnungen des Staates, der lokalen Behörden und sonstigen juristischen Personen, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist oder wenn diese öffentliche Mittel erhalten.

Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf Stellen und Ministerien der Regierung, lokale Gebietskörperschaften und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Sektors. Darüber hinaus kann er sich an der Prüfung der Rechnungen juristischer Personen des privaten Rechts beteiligen.

Er hat das Recht auf uneingeschränkten Zugang zu allen IT-Systemen, Rechnungsführungsunterlagen, Belegen und Mitarbeitern der Zentralregierung und lokaler Gebietskörperschaften. Er kann außerdem die relevanten Informationen von allen zuständigen Behörden anfordern. Diese sind zur Zusammenarbeit verpflichtet.

GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT

Der griechische Rechnungshof entscheidet über Rechtsmittel und Rechtsbehelfe in Streitsachen im Zusammenhang mit

  • Renten;
  • Rechnungsprüfungen im Allgemeinen;
  • der zivilrechtlichen Haftung von Beamten, Bediensteten von lokalen Behörden und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts für Schäden, die dem Staat, diesen Einrichtungen und juristischen Personen durch Betrug oder Fahrlässigkeit in Ausübung ihrer Aufgaben entstehen;
  • der Haftung von Beamten für den Erwerb von Vermögen, dessen rechtlicher Ursprung (nach Prüfung ihrer jährlichen Erklärungen über ihr Vermögen und ihre Verbindlichkeiten) nicht gerechtfertigt werden kann.

Der griechische Rechnungshof gibt ferner Stellungnahmen zu folgenden Themen ab:

  • Gesetzesentwürfe zu a) Rentenangelegenheiten (durch die Verfassung vorgeschrieben), b) Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung im Zusammenhang mit dem Finanzmanagement durch staatliche Einrichtungen, c) Fragen bezüglich des öffentlichen Auftragswesens und d) Angelegenheiten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen;
  • Fragen finanzieller Art, sofern die Stellungnahme der Beilegung eines bereits bei ihm anhängigen Rechtsstreits nicht vorgreift;
  • Beschlussentwürfe über a) die Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben des Staatshaushalts und b) die Änderung der Kriterien und Bedingungen für die Einstufung oder Aufhebung der Einstufung von Einnahmen als uneinbringlich.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

In Artikel 98 der griechischen Verfassung sind die Befugnisse des griechischen Rechnungshofs verankert, die nach Maßgabe des Gesetzes ausgeübt werden. Das Gesetz 4700/2020 (A 127) über ein einheitliches Verfahren für den griechischen Rechnungshof, das einen umfassenden Rechtsrahmen für Aufträgen vorausgehende Prüfungen enthält, und das Gesetz 4820/2021 (Α 130) über das Organgesetz des griechischen Rechnungshofs sind besonders wichtig.

GEPRÜFTE STELLEN

Das Prüfungsmandat des griechischen Rechnungshofs erstreckt sich auf

  • das Präsidialamt der Republik;
  • das Präsidialamt der Regierung;
  • das Parlament;
  • 19 Ministerien;
  • 7 dezentrale Verwaltungen;
  • 5 verfassungsmäßige unabhängige Behörden und 18 unabhängige Verwaltungsbehörden, die nicht unmittelbar durch die Verfassung errichtet wurden;
  • 332 Gemeinden (lokale Behörden der ersten Ebene);
  • 13 Regionen (lokale Behörden der zweiten Ebene);
  • 26 Sozialversicherungsträger;
  • 106 staatliche Krankenhäuser.

Darüber hinaus prüft der griechische Rechnungshof die Rechnungen rund 450 sonstiger juristischer Personen des Staates, juristischer Personen des öffentlichen und des privaten Rechts im Eigentum lokaler Behörden (755) sowie subventionierte private Einrichtungen.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Ein Rechnungshof mit gerichtlicher Zuständigkeit sowie Prüfungs- und Beratungsfunktion.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der griechische Rechnungshof ist das oberste öffentliche Finanzgericht im griechischen Justizsystem.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der griechische Rechnungshof muss dem Parlament einen Jahresbericht über seine Prüfungstätigkeiten sowie einen Bericht über die Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Jahresabschlusses, der Vermögensübersicht und sonstiger Jahresabschlüsse des Staates vorlegen.

Jedes Jahr legt der Präsident des griechischen Rechnungshofs dem Parlament das jährliche Prüfungsprogramm vor. Das Parlament kann vorschlagen, dass einigen der geplanten Prüfungen Priorität eingeräumt wird, und Interesse an bis zu drei weiteren Prüfungen pro Jahr äußern, deren Schwerpunkt insbesondere auf Schwachstellen in Systemen der öffentlichen Verwaltung liegt und die zusätzlich zu den bereits geplanten durchgeführt werden.

Berichte über thematische Prüfungen werden dem zuständigen parlamentarischen Ausschuss übermittelt, bevor sie an die Presse weitergegeben werden, während der Präsident des griechischen Rechnungshofs sie gemäß der Geschäftsordnung des Rechnungshofs dem Parlament vorlegt.

Ferner bewilligt das Parlament den Haushalt des Rechnungshofs auf der Grundlage der Empfehlungen des Finanz- und des Justizministeriums.

— ORGANISATION

LEITUNGSGREMIUM

Das Plenum des griechischen Rechnungshofs ist seine oberste Rechtsprechungsinstanz. Es setzt sich aus dem Präsidenten, 10 Vizepräsidenten und 40 richterlichen Mitgliedern zusammen. Das Plenum kann vollständig, als große Formation oder in einer von drei kleinen Formationen zusammentreten. Die Anzahl der Mitglieder in jeder dieser kleinen Formationen kann durch Beschluss des Plenums geändert werden.

Dem vollständigen Plenum gehören der Präsident des Rechnungshofs sowie alle Vizepräsidenten und richterlichen Mitglieder an. Der großen Formation des Plenums gehören der Präsident, die Vizepräsidenten und 20 richterliche Mitglieder an, die per Los ausgewählt werden. Jeder der drei kleinen Formationen des Plenums gehören der Präsident des Rechnungshofs sowie 14 Vizepräsidenten und richterliche Mitglieder an. Die Vizepräsidenten werden den einzelnen Formationen nach absteigendem Dienstalter zugewiesen, während die richterlichen Mitglieder alle drei Jahre gemäß den im betreffenden Beschluss des Plenums festgelegten Bedingungen per Los ausgewählt werden.

AMTSZEIT

Die Mitglieder sind Richter, die persönlich und operativ unabhängig sind und auf Lebenszeit ernannt werden.

WAHL/ERNENNUNG

Vizepräsidenten: per Präsidialdekret auf Vorschlag des Ministerrats ernannt.

Richterliche Mitglieder: durch Präsidialdekret nach Entscheidung des Obersten Justizrats befördert.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der griechische Rechnungshof wird vom Präsidenten geleitet. Ihm sind 10 Vizepräsidenten im aktiven Dienst unterstellt, von denen sieben den Vorsitz der einzelnen gerichtlichen Kammern und Spruchkörper des Rechnungshofs führen.

Die Vizepräsidenten vertreten den Präsidenten in der Reihenfolge ihres Dienstalters. Beim griechischen Rechnungshof gibt es 166 Stellen für Richter. Derzeit gibt es 40 richterliche Mitglieder, 66 Hilfsrichter sowie 14 Berichterstatter und 8 Praktikanten im Bereich Berichterstattung.

Mit der Organisationsstruktur des griechischen Rechnungshofs untrennbar verbunden ist die Ebene des Amts des Generalanwalts. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Justizbehörde, die im öffentlichen Interesse tätig ist und den Generalanwalt, den stellvertretenden Generalanwalt, drei dem stellvertretenden Generalanwalt nachgeordnete Generalanwälte und acht Berichterstatter umfasst. Derzeit werden auch Hilfsrichter und Berichterstatter abgeordnet, um seine Arbeit zu unterstützen.

Der griechische Rechnungshof setzt sich zusammen aus dem Plenum (das wie oben beschrieben strukturiert ist), sieben Kammern (unter Vorsitz eines Vizepräsidenten) mit justiziellen Befugnissen sowie drei Prüfungsabteilungen (Prüfungsabteilung I unter Vorsitz des Präsidenten sowie Prüfungsabteilung II und die Abteilung für Studien und Stellungnahmen unter Vorsitz des Vizepräsidenten), die für alle Fragen im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung von Prüfungen und der Bearbeitung des Berichts über den Jahresabschluss und die Vermögensübersicht des Staates sowie des Jahresberichts zuständig sind.

Die Organisationsstruktur umfasst ferner sechs gerichtliche Kammern (Spruchkörper, deren Vorsitz ein richterliches Mitglied führt), von denen drei für Aufträgen vorausgehende Prüfungen zuständig sind; zwei der Kollegien nehmen prüferische und richterliche Zuständigkeiten wahr, während die Vierte Gerichtliche Kammer hauptsächlich mit der Beaufsichtigung, Koordinierung und Überwachung der Prüfungen des Europäischen Rechnungshofs in Griechenland sowie mit den internationalen Beziehungen des griechischen Rechnungshofs befasst ist.

Prüfungsämter unter Leitung von Kommissaren des Rechnungshofs (d. h. Bedienstete mit Hochschulabschluss, mehr als 15 Jahren Erfahrung und im Rang von Prüfungsgebietsleitern) sind in den Ministerien, Präfekturen/Regionen und größeren Gemeinden eingerichtet. Sie haben Prüfungs- und Sanktionsbefugnisse. Derzeit gibt es 55 dieser Ämter in Athen und 56, die in ganz Griechenland verteilt sind. Beim Rechnungshof arbeiten 626 Bedienstete.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Vollständige Anzahl: 626 VZÄ (leitende Positionen: 15 %; Prüfungsbereich: 63 %; Verwaltung: 22 %) sowie 152 Richter
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 34 %; ♀ 66 %. Durchschnittsalter: 52

(Bezugszeitraum: März 2023)

HAUSHALT

  • 36,7 Millionen Euro
  • Verteilung: rund 95 % für Dienstbezüge und Gehälter
  • < 0,01 % des gesamten Staatshaushalts

(Bezugszeitraum: März 2023)

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der griechische Rechnungshof plant seine Tätigkeit in seinem Mehrjahres- und seinem Jahresarbeitsprogramm, die vom Plenum angenommen werden.

Im Mehrjährigen Prüfungsprogramm, das eine Liste mit Prüfungsthemen nach strategischer Priorität enthält, sind die Ziele und Prioritäten der geplanten Prüfungen festgelegt. Bei der Auswahl der in sein Jährliches Prüfungsprogramm aufzunehmenden Prüfungen und hinsichtlich ihrer möglichen Kombination berücksichtigt der Rechnungshof die strategischen Prioritäten des Mehrjährigen Prüfungsprogramms, die wiederkehrenden obligatorischen Prüfungsarbeiten des Rechnungshofs, etwaige Prüfungsanregungen seitens des Parlaments, der Vertreter von Einrichtungen oder der Bürger im Zusammenhang mit der Untersuchung von Beschwerden sowie die vorgeschlagene Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Rechnungskontrollbehörden.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der griechische Rechnungshof führt Aufträgen vorausgehende Prüfungen und Ex-post-Prüfungen einschließlich thematischer Prüfungen in Bereichen von großem Prüfungsinteresse (dabei kann es sich um Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen handeln) sowie Follow-up-Prüfungen im Einklang mit seinem Prüfungshandbuch und den internationalen Prüfungsnormen der INTOSAI durch.

Der griechische Rechnungshof führt die folgenden Arten von Prüfungen durch:

  • Prüfungen im Vorfeld der Vergabe von Aufträgen mit hohem Wert, wenn der Auftraggeber der Staat oder eine entsprechende juristische Personen und dies rechtlich vorgeschrieben ist (Aufträgen vorausgehende Prüfung);
  • Ex-post-Prüfungen der Rechnungen der staatlichen Mittelverwalter und der lokalen Behörden oder sonstiger juristischer Personen mit dem Ziel, eine Entscheidung des zuständigen Kommissars oder der zuständigen gerichtlichen Kammer des Rechnungshofs herbeizuführen, wonach die Rechnungen entweder als rechtmäßig angenommen oder als rechtswidrig abgelehnt werden. Im zweiten Fall wird der Fehlbetrag wieder eingezogen;
  • thematische Prüfungen (Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen) in Bereichen von großem Prüfungsinteresse gemäß dem jährlichen Prüfungsprogramm des griechischen Rechnungshofs und den internationalen Normen und Prinzipien für Oberste Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI-Rahmenwerk für Fachliche Verlautbarungen (INTOSAI Framework of Professional Pronouncements, IFPP)).

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der griechische Rechnungshof veröffentlicht

  • verbindlich vorgeschriebene Prüfungsberichte:
    • Jahresbericht über seine Prüfungstätigkeiten, einschließlich der Ergebnisse seiner Tätigkeiten, Bemerkungen, die auf seine Arbeiten zurückgehen, Reform- und Verbesserungsvorschlägen (auch zu den einschlägigen Rechtsvorschriften);
    • Zuverlässigkeitserklärung über die Ausführung des Staatshaushalts;
  • Prüfungsberichte auf eigene Initiative: Der griechische Rechnungshof veröffentlicht auch Prüfungsberichte, die sich aus seinem jährlichen Arbeitsprogramm ergeben;
  • Berichte über ursprünglich nicht geplante Prüfungen (maximal drei pro Jahr), an deren Durchführung das Parlament Interesse geäußert hat und deren Schwerpunkt insbesondere auf Schwachstellen in Systemen der öffentlichen Verwaltung liegt;
  • Stellungnahmen zu Rechtstexten;
  • Sonstiges: Berichte über das Follow-up von Prüfungsergebnissen.

— BERICHTERSTATTUNG

Der Jahresbericht des griechischen Rechnungshofs wird im griechischen Amtsblatt veröffentlicht und darüber hinaus der Öffentlichkeit auf seiner Website zugänglich gemacht. Auch Berichte über thematische Prüfungen werden auf der Website des Rechnungshofs bereitgestellt. Der Präsident legt diese Berichte gemäß der Geschäftsordnung des Rechnungshofs und dem Organgesetz des griechischen Rechnungshofs dem Parlament vor.

Urteile und Entscheidungen der Spruchkörper werden nach Entfernung der personenbezogenen Daten ebenfalls auf der Website des griechischen Rechnungshofs und in juristischen Fachzeitschriften bekannt gemacht. In Fällen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, kann das Plenum nach Prüfung der Umstände über den Präsidenten des Rechnungshofs auch eine kurze Erklärung zum Inhalt eines von ihm gefassten Beschlusses und zum voraussichtlichen Datum der Veröffentlichung abgeben.

Der griechische Rechnungshof kann Konferenzen organisieren, auf denen er seine Prüfungsergebnisse den geprüften Stellen und den einschlägigen Interessenträgern vorstellt.

Die Pressestelle ist für die Herausgabe von Pressemitteilungen, deren Veröffentlichung auf der Website des Rechnungshofs und in den sozialen Medien sowie für Pressebriefings zuständig.

 

 

IRLAND

OFFICE OF THE COMPTROLLER AND AUDITOR GENERAL

Seit 1923
Gegründet 1866

Website: www.audit.gov.ie

Leitbild:

Unabhängige Untersuchung und Berichterstattung an das irische Parlament ("Dáil Éireann"), ob die öffentlichen Mittel und Ressourcen im Einklang mit den Rechtsvorschriften verwendet, wirtschaftlich verwaltet und ordnungsgemäß ausgewiesen werden.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der irische Rechnungshof ("Office of the Comptroller and Auditor General", C&AG) spielt eine zentrale Rolle im Prozess der öffentlichen Rechenschaftslegung: Er liefert dem Parlament über den Rechnungsprüfungsausschuss (" Committee of Public Accounts") Sicherheit über die Art und Weise, in der die öffentlichen Mittel verwaltet wurden, und er legt Berichte über Fragen vor, die sich aus Prüfungen und anderen Untersuchungen ergeben.

Seine Hauptaufgaben sind

  • die Prüfung und die Berichterstattung in Bezug auf die Rechnungen öffentlicher Einrichtungen;
  • die Feststellung, ob die Vorgänge öffentlicher Stellen mit den für sie maßgebenden Rechtsvorschriften übereinstimmen und die Mittel für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden;
  • die Untersuchung, ob die öffentlichen Stellen die Ressourcen sparsam und wirtschaftlich verwalten und über Mechanismen verfügen, mit denen die Wirksamkeit von Maßnahmen bewertet werden kann;
  • die Genehmigung der Freigabe staatlicher Mittel für gesetzlich zulässige Zwecke.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Verfassung Irlands: Artikel 33 (1922, im Jahr 1937 ersetzt);
  • "Exchequer and Audit Departments Act" (1866);
  • "Comptroller and Auditor General Act" (1923, geändert 1993);
  • "Comptroller and Auditor General and Committees of the Houses of the Oireachtas (Special Provisions) Act" (1998).

GEPRÜFTE STELLEN

Der C&AG prüft

  • die Rechnungen staatlicher Stellen: 44;
  • die Fonds der Ministerien: 27;
  • die Einrichtungen des Finanzsektors: 29;
  • die Einrichtungen des Gesundheitswesens: 29;
  • die Nord/Süd-Behörden: 7;
  • den Bildungssektor: 43;
  • halbstaatliche Stellen: 108.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Von der Regierung unabhängiger Rechnungshof unter Leitung eines Comptroller and Auditor General.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Vollkommen unabhängig.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Im Vordergrund der Beziehung zum Parlament steht die Berichterstattung. Die Ergebnisse der Prüfungstätigkeiten werden dem Parlament in Form von Prüfungsbescheinigungen und Berichten über das Finanzmanagement vorgelegt. Darüber hinaus untersucht der Rechnungsprüfungsausschuss die Sonderberichte des C&AG. Der C&AG arbeitet eng mit dem Rechnungsprüfungsausschuss zusammen. Der C&AG wohnt allen Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses bei. Die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchungen des C&AG bilden eine Grundlage für Nachforschungen des Rechnungsprüfungsausschusses.

— ORGANISATION

LEITUNG

COMPTROLLER AND AUDITOR GENERAL

Seamus McCarthy wurde am 28. Mai 2012 ernannt.

AMTSZEIT

Unbegrenzt bis zur gesetzlichen Altersgrenze.

WAHL/ERNENNUNG

Der Comptroller and Auditor General wird vom irischen Präsidenten nach Nominierung durch das Parlament ernannt.

LEITUNGSGREMIUM

Der Vorstand ("Audit Board"), dem der Comptroller and Auditor General, der Rechnungsführer ("Secretary") und die Prüfungsleiter angehören, sowie die Leitung ("Management Board"), der die Prüfungsleiter und stellvertretenden Prüfungsleiter angehören.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der Vorstand führt die unabhängige Aufsicht über den Rechnungshof und ist für die Entwicklung und Umsetzung der Strategie zuständig. Die Leitung koordiniert die Tätigkeiten des Rechnungshofs.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 191 VZÄ (Dezember 2022)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 50 %; ♀ 50 %. Durchschnittsalter: 42 Jahre

HAUSHALT

  • 15,9 Millionen Euro (2022)
  • < 0,02 % der gesamten Staatsausgaben

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der C&AG entscheidet unabhängig über sein Arbeitsprogramm im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Dieses Arbeitsprogramm beruht auf der Gesamtstrategie für die Berichterstattung sowie auf den spezifischen Teilstrategien. Das Programm für die Prüfungen der Rechnungsführung ist, sofern zutreffend, auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ausgelegt.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der C&AG führt Prüfungen der Rechnungsführung und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch. Dies geschieht im Einklang mit den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie dem Ethikkodex des C&AG.

Der C&AG verwendet Handbücher der Prüfung der Rechnungsführung und der Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie praktische Leitlinien.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der C&AG erarbeitet Folgendes:

  • Prüfungsurteile zur öffentlichen Rechnungslegung;
  • Berichte zu wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit und der Verwaltung der öffentlichen Mittel;
  • Prüfungsmitteilungen – im Anschluss an Prüfungen zu Fragen im Zusammenhang mit der internen Finanzkontrolle, der Verwaltung und der Corporate Governance;
  • Bewilligungen von Kreditlinien zwecks Freigabe staatlicher Mittel durch die irische Zentralbank zu gesetzlich vorgesehenen Zwecken.

— BERICHTERSTATTUNG

Die Einrichtungen des öffentlichen Sektors sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse dem Parlament vorzulegen. Diese Jahresabschlüsse enthalten den Prüfungsbericht des C&AG.

Jedes Jahr legt der C&AG dem Parlament die Jahresabschlüsse der Ministerien und Behörden sowie einen Bericht über die Rechnungslegung der öffentlichen Dienste vor. Darüber hinaus werden dem jeweils zuständigen Minister Sonderberichte vorgelegt. Dieser stellt den betreffenden Bericht dem Parlament vor.

Die Berichte sind auf der Website des C&AG und in der Bibliothek des irischen Parlaments öffentlich zugänglich. Pressemitteilungen werden parallel zur Veröffentlichung aller Sonderberichte herausgegeben.

— ZUSAMMENARBEIT

Der C&AG arbeitet mit dem irischen Kommunalprüfungsdienst ("Local Government Audit Service") zusammen. Dem Kommunalprüfungsdienst obliegt die Prüfung der lokalen Gebietskörperschaften. Alle Berichte des Kommunalprüfungsdienstes werden dem C&AG zur Verfügung gestellt.

 

 

ITALIEN

CORTE DEI CONTI

Seit 1948
Gegründet 1862

Website: www.corteconti.it

Leitbild:

Gemäß Artikel 100 der italienischen Verfassung führt der italienische Rechnungshof (Corte dei conti) vorgängige Prüfungen zur Rechtmäßigkeit der Maßnahmen der Regierung sowie nachgängige Prüfungen der Ausführung des Staatshaushalts durch. An der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Einrichtungen, die regelmäßig Zahlungen aus dem Staatshaushalt erhalten, beteiligt er sich in den gesetzlich festgelegten Fällen und Formen. Über die Ergebnisse seiner Prüfungen erstattet er dem Parlament Bericht. Der Corte dei conti hat die gerichtliche Zuständigkeit in Fragen der öffentlichen Rechnungslegung und in weiteren Angelegenheiten, die gesetzlich festgelegt sind. Die Unabhängigkeit des Corte dei conti und seiner Mitglieder von der Regierung ist rechtlich verbrieft. Der Rechnungshof besteht aus Richtern, die den Prüfungs- und Rechtsprechungskammern oder der Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen sind.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Gemäß dem italienischen Verfassungsaufbau handelt es sich beim Corte dei conti (Cdc) um die externe Rechnungskontrollbehörde des Staates, die unabhängig von Parlament und Regierung das Ziel verfolgt, die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwaltung der öffentlichen Finanzen sicherzustellen und ihre Stabilität zu bewerten.

GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT

Der Cdc ist Teil der Gerichtsorganisation Italiens und hat gemäß Artikel 103 Absatz 2 der italienischen Verfassung die gerichtliche Zuständigkeit in Fragen der öffentlichen Rechnungslegung und in weiteren Angelegenheiten, die gesetzlich festgelegt sind.

Dementsprechend greifen für Führungskräfte, Mitarbeiter, rechnungspflichtige Beamte und sonstige in der öffentlichen Verwaltung beschäftigte Personen im Fall eines festgestellten Schadens zulasten öffentlicher Mittel nicht die üblichen zivilrechtlichen Vorschriften, sondern die besonderen Regelungen für die Haftung im Bereich Verwaltungs- und Rechnungswesen.

Bei Verlust oder Verschwendung öffentlicher Mittel können Verwaltungsbeamte – Beamte des Staates oder anderer öffentlicher Verwaltungsstellen – sowie öffentliche oder private Einrichtungen und/oder Einzelpersonen, die mit der Verwaltung öffentlicher Mittel im öffentlichen Interesse betraut sind, haftbar gemacht werden.

Die Schäden können materiell (Verlust materieller/finanzieller Vermögenswerte) oder immateriell ("danno morale") sein.

Nur Staatsanwälte der regionalen Staatsanwaltschaft des Cdc können Haftungsklagen vor den regionalen Rechtsprechungskammern des Cdc erheben.

Die gerichtliche Zuständigkeit des Cdc erstreckt sich außerdem auf die Tätigkeit der rechnungspflichtigen Beamten, d. h. der Personen, denen die Verwaltung öffentlicher Mittel und Güter obliegt (z. B. Staatskassenbeamte usw.).

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

Prüfungen:

  • Artikel 81, 97, 100, 117 und 119 der italienischen Verfassung (1948);
  • Gesetz Nr. 20/1994;
  • Gesetz Nr. 131/2002.
  • Gesetz Nr. 266/2005;
  • Gesetz Nr. 213/2012;
  • Gesetz Nr. 120/2020;
  • Gesetzesdekret Nr. 77/2021.

Gerichtliche Befugnisse:

  • Artikel 103 und 108 der italienischen Verfassung;
  • Prozessordnung des Corte dei conti ("Codice della giustizia contabile") gemäß Gesetzesdekret Nr. 174/2016;
  • Gesetz Nr. 19/1994;
  • Gesetz Nr. 20/1994;
  • Gesetz Nr. 639/1996;
  • Gesetz Nr. 120/2020;
  • Gesetzesdekret Nr. 77/2021.

GEPRÜFTE STELLEN

Der Cdc prüft

  • Ministerien;
  • öffentliche Behörden und staatliche Stellen einschließlich unabhängiger Behörden;
  • von der öffentlichen Hand finanzierte Einrichtungen;
  • Regionen, Provinzen, Gemeinden, Metropolen und mit ihnen verbundene Unternehmen;
  • Privatunternehmen, bei denen der italienische Staat, die Regionen oder die lokalen Stellen über eine Mehrheitsbeteiligung verfügen.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Der Cdc erfüllt sowohl Prüfungsaufgaben als auch gerichtliche Aufgaben.

Außerdem nimmt der Cdc eine beratende Funktion für das Parlament, die Regierung, Regionen, Gemeinden, Provinzen und Metropolen wahr.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Gemäß der italienischen Verfassung ist der Cdc autonom und von den anderen Staatsorganen unabhängig.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Als Rechnungskontrollbehörde erstattet der Cdc dem Parlament über seine Prüfungsergebnisse Bericht.

Seine Kontroll- und Prüfungstätigkeiten erstrecken sich auf die Regierungshandlungen und die öffentliche Verwaltung und zielen darauf ab, die Rechtmäßigkeit und Stabilität der öffentlichen Finanzen sicherzustellen.

Sollten Maßnahmen der Exekutive nicht im Einklang mit den Rechtsvorschriften stehen, kann der Cdc eine negative Stellungnahme abgeben, die zur Unwirksamkeit dieser Maßnahmen führt.

Der Cdc nimmt auf Ersuchen der Regierung, der Regionen, Gemeinden und Metropolen eine beratende Funktion in Fragen der Rechnungsführung wahr. Außerdem legt er dem Parlament und der Regierung Stellungnahmen zum Erlass von Gesetzen, zu Gesetzesprojekten, Verwaltungs- und Rechtsvorschriften und den entsprechenden Entwürfen vor. Für die Einführung, Änderung oder Aufhebung von Vorschriften bezüglich der Rechnungsführungssysteme und für die Einführung oder Änderung von Modellen, Unterlagen und Aufzeichnungen in der Rechnungsführung ist eine Stellungnahme des Cdc verbindlich vorgeschrieben.

Der Cdc ist an den Verfahren zur Annahme des Haushaltsgesetzes und der sonstigen Wirtschaftsplanungsdokumente beteiligt.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Guido Carlino wurde am 11. September 2020 ernannt (mit Wirkung vom 15. September 2020).

AMTSZEIT

Die Amtszeit des Präsidenten endet mit Erreichen der Altersgrenze (70 Jahre).

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident des Cdc wird vom Staatspräsidenten auf Vorschlag des Präsidenten des Ministerrats ernannt, der den zukünftigen Präsidenten aus einer Liste der engeren Wahl der Richter des Rechnungshofs auswählt, die zuvor vom Präsidialrat des Cdc zusammengestellt wurde.

LEITUNGSGREMIUM

Der Präsidialrat des Cdc hat 11 Mitglieder: den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Cdc, den Generalstaatsanwalt des Cdc, vier vom Parlament ernannte Mitglieder sowie vier Richter des Cdc.

AMTSZEIT

4 Jahre.

WAHL/ERNENNUNG

Die vier Richter werden von den Richtern des Cdc aus ihrer Mitte ernannt. Die externen Mitglieder werden von der Abgeordnetenkammer (2) und vom Senat (2) ernannt; es handelt sich um Professoren der Rechtswissenschaften und/oder Anwälte mit einer Berufserfahrung von mindestens 20 Jahren.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der Cdc ist in Prüfungs- und Rechtsprechungskammern auf nationaler und regionaler Ebene gegliedert, die durch die Generalstaatsanwaltschaft sowie regionale Staatsanwaltschaften ergänzt werden.

Der Cdc hat seinen Sitz in Rom und verfügt über Außenstellen in ganz Italien. In jeder der 19 Regionen und in den beiden autonomen Provinzen gibt es also regionale Prüfungskammern, regionale Rechtsprechungskammern sowie regionale Staatsanwaltschaften.

Ferner umfasst der Cdc mehrere zentrale Prüfungskammern und drei zentrale Berufungskammern in Rom sowie eine für Sizilien. Die Berufungskammern fungieren als Gerichte zweiter und letzter Instanz.

Die Generalstaatsanwaltschaft arbeitet an der Seite der Rechtsprechungskammern. Der Generalstaatsanwalt des Cdc hat seinen Sitz in Rom, während die regionalen Staatsanwälte in den regionalen Rechtsprechungskammern angesiedelt und für ihre jeweilige Region zuständig sind.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl der Richter: 503; Durchschnittsalter: 54;
  • Anzahl der Beamten (einschließlich der Leitungsebene): 2 340; Durchschnittsalter: 52;
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 306; ♀ 197 (Richter); ♂ 893; ♀ 1 447 (Beamte).

HAUSHALT

  • 502,177 Millionen Euro (2023)

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Zu Beginn jedes Jahres verabschiedet der Cdc in unabhängiger Weise seinen allgemeinen Prüfungsplan, der Prüfungsvorgaben, -strategien und -kriterien für die zentralen Prüfungskammern sowie Hinweise für die regionalen Prüfungskammern enthält. Die einzelnen zentralen und regionalen Prüfungskammern verabschieden ebenfalls ihre eigenen Prüfungspläne.

In jedem Plan werden Parameter wie die finanzielle Relevanz, das potenzielle Risiko bezüglich Fehlern oder Rechtsverstößen, die Ergebnisse früherer Prüfungen, spezifische Anträge oder Vorschläge öffentlicher Behörden sowie die personellen und technischen Ressourcen berücksichtigt.

Der Cdc übermittelt seinen eigenen jährlichen Prüfungsplan den Präsidenten der Abgeordnetenkammer und des Senats sowie auf regionaler Ebene den Präsidenten der Regionen und den Regionalräten sowie den geprüften Stellen.

Der jährliche Prüfungsplan enthält

  • die Planung der Tätigkeiten;
  • die Stellen, die vom Cdc geprüft werden können;
  • die ausgewählten Parameter und Kriterien sowie das ausgewählte Stichprobenverfahren;
  • die Tätigkeiten und Themen, die vom Cdc geprüft werden können.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der Cdc führt die folgenden Arten von Prüfungen durch:

  • vorgängige Compliance-Prüfungen in Bezug auf die finanziell bedeutendsten Maßnahmen und Verwaltungsanweisungen, die von der Regierung gesetzesgemäß erlassen wurden, mit dem Ziel, Gesetzesverstöße, die auf Regierungshandeln zurückgehen, zu verhindern;
  • Ex-post-Wirtschaftlichkeitsprüfungen aller Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung mit dem Ziel, die Übereinstimmung der Ergebnisse mit den gesetzlich festgelegten Zielen zu bewerten;
  • Prüfung des Finanzmanagements der Einrichtungen einschließlich Unternehmen, die regelmäßig Zahlungen aus dem staatlichen, regionalen oder lokalen Haushalt erhalten.

Die geprüften Stellen haben das Recht, vor Annahme des endgültigen Berichts auf die Feststellungen des Cdc zu antworten.

Im Rahmen dieses kontradiktorischen Verfahrens

  • informiert der Cdc die geprüften Stellen über seinen jährlichen Prüfungsplan sowie über die Gegenstände, die Bedingungen, die Verfahren und die allgemeine Planung der Prüfung;
  • pflegt der Cdc einen kontinuierlichen und konstruktiven Dialog mit den geprüften Stellen und den Leitern ihrer Abteilungen für Innenrevision;
  • veröffentlicht der Cdc seinen endgültigen Bericht und stellt seine Bemerkungen im Kontext einer öffentlichen Anhörung im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der betreffenden Prüfungskammer vor.

Betreffend seine Wirtschaftlichkeitsprüfungen erstellt der Cdc Berichte, die seine Analysen, Bewertungen und Empfehlungen enthalten. Die geprüften Stellen sollten diesen Empfehlungen folgen, um Probleme im Bereich der Verwaltung der öffentlichen Finanzen zu beseitigen und dadurch eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten. Sie sollten den Cdc außerdem über alle Maßnahmen in Kenntnis setzen, die anschließend auf der Grundlage der Empfehlungen eingeführt werden.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der Cdc informiert das Parlament im Wege von:

  • Jahresberichten über den Gesamtjahresabschluss des Staates;
  • viermonatlichen Berichten über die Ausgabengesetze (betreffend Kosten, die mit rechtlichen Bestimmungen zusammenhängen);
  • besonderen Anhörungen, bei denen der Cdc seine Stellungnahme zum Wirtschafts- und Finanzplan der Regierung und zu ihrem Haushaltsgesetzentwurf vorstellt;
  • spezifischen Berichten über die regionale und lokale Finanzierung;
  • einem jährlichen Bericht über die Koordinierung der öffentlichen Finanzen;
  • Berichten über die Kosten für Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor;
  • Berichten über die Verwaltung von EU-Finanzmitteln;
  • Berichten über die Verwaltung öffentlicher Einrichtungen und Stellen.

— BERICHTERSTATTUNG

Die Berichte des Cdc werden auf seiner Website veröffentlicht.

— ZUSAMMENARBEIT

Das zentrale Kontrollsystem des Staates wird von der Rechnungsführungsabteilung im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen überwacht, die von einem staatlichen "Generalbuchhalter" geleitet wird.

In jedem Ministerium überprüft eine unabhängige zentrale Rechnungsführungsstelle, die Teil der Rechnungsführungsabteilung ist, dass das Verwaltungshandeln mit dem einschlägigen Haushaltsrecht und den relevanten von den Ministerien erlassenen Verwaltungsvorschriften im Einklang steht (z. B., ob die voraussichtlichen Ausgaben rechtmäßig sind). Die zentrale Rechnungsführungsstelle genehmigt jede als rechtmäßig angesehene Mittelbindung bzw. verweist unregelmäßige Vorgänge gegebenenfalls an den Minister, der die Rechnungsführungsabteilung anweisen kann, die betreffenden Vorgänge zu überprüfen. Diese Fälle werden dem Cdc automatisch übermittelt.

Das Generalinspektorat der Finanzen führt örtliche Erhebungen bei den Ministerien und sonstigen öffentlichen Stellen durch und kann Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Es überprüft auch die korrekte Funktionsweise der Innenrevision bei den einzelnen Stellen. Die Berichte des Generalinspektorats werden dem Generalbuchhalter und, sofern finanzielle Verluste ermittelt werden, dem Generalstaatsanwalt des Cdc zugeleitet, der Strafermittlungsverfahren gegen Beamte einleiten kann. 

 

 

KROATIEN

DRŽAVNI URED ZA REVIZIJU

Seit 1993

Website: www.revizija.hr

Leitbild:

Die Arbeit des Rechnungshofs der Republik Kroatien ist auf die Prüfung von Finanzberichten und wirtschaftlichen Tätigkeiten ausgerichtet. Sie soll Regelkonformität, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Einrichtungen, die öffentliches Vermögen verwalten, sowie anderer Einrichtungen verbessern. Außerdem trägt der Rechnungshof dazu bei, dass öffentliches Eigentum und sonstige verfügbare Ressourcen besser verwaltet werden und dass das kroatische Parlament, die Regierung sowie die Bürger der Republik Kroatien ausführlicher darüber informiert werden, wie die finanziellen, außerbudgetären und sonstigen Ressourcen den geprüften Stellen zur Verwaltung und Verwendung zur Verfügung gestellt werden und welche Ergebnisse mit dieser Verwaltung erzielt werden.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der kroatische Rechnungshof prüft die Einnahmen und Ausgaben, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Jahresabschlüsse, finanziellen Vorgänge und Programme sowie Projekte und Tätigkeiten der geprüften Stellen, die im Gesetz über den Rechnungshof sowie im Gesetz über die Finanzierung von politischen Aktivitäten, Wahlkampagnen und Referenden festgelegt sind.

Er bewertet, ob die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage vermitteln, ob die Ergebnisse der Finanztätigkeiten im Einklang mit anerkannten Rechnungsführungsstandards stehen, ob die Gesetze und Verordnungen eingehalten werden und ob bei den Programmen und Projekten, die aus dem Staatshaushalt oder dem Haushalt einer selbstverwalteten lokalen oder regionalen Gebietskörperschaft finanziert werden, für Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit gesorgt ist.

Der Rechnungshof führt seine Prüfungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene durch.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Verfassung (1990);
  • Gesetz über den Rechnungshof (2019);
  • Gesetz über die Finanzierung von politischen Aktivitäten, Wahlkampagnen und Referenden (2019).

GEPRÜFTE STELLEN

  • staatliche Stellen;
  • selbstverwaltete lokale und regionale Gebietskörperschaften;
  • juristische Personen, die aus dem Haushalt finanziert werden;
  • juristische Personen, die von der Republik Kroatien oder von einer selbstverwalteten lokalen oder regionalen Gebietskörperschaft geschaffen wurden, und juristische Personen, die sich im Besitz der Republik Kroatien oder von selbstverwalteten lokalen oder regionalen Gebietskörperschaften befinden;
  • Unternehmen und sonstige juristische Personen, deren Hauptanteilseigner die Republik Kroatien oder eine selbstverwaltete lokale oder regionale Gebietskörperschaft ist und/oder über deren Verwaltung die Republik Kroatien oder eine selbstverwaltete lokale oder regionale Gebietskörperschaft einen entscheidenden Einfluss ausübt;
  • juristische Personen (Tochtergesellschaften), die juristische Personen gründen und deren Gründer die Republik Kroatien oder eine lokale oder regionale Gebietskörperschaft ist;
  • juristische Personen, die für ihre Tätigkeiten Mittel aus Pflichtbeiträgen, Mitgliedsbeiträgen oder sonstigen gesetzlich festgelegten Einnahmen beziehen;
  • politische Parteien, unabhängige Vertreter und Mitglieder von Vertretungsgremien selbst verwalteter lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, wie im Gesetz über die Finanzierung von politischen Aktivitäten und Wahlkampagnen festgelegt;
  • juristische Personen in der Republik Kroatien, die Mittel der Europäischen Union, internationaler Finanzierungsmechanismen und anderer internationaler Organisationen oder Einrichtungen bewirtschaften, die zur Finanzierung des öffentlichen Bedarfs aufgewendet werden;
  • neben den genannten geprüften Stellen ist gemäß Titel IV des Gesetzes über den Rechnungshof auch die Kroatische Nationalbank eine geprüfte Stelle.

Rund 16 195 Stellen fallen in die Prüfungszuständigkeit des kroatischen Rechnungshofs.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Von der Regierung unabhängiger Rechnungshof unter Leitung eines Präsidenten.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Gemäß der Verfassung der Republik Kroatien ist der Rechnungshof die Oberste Rechnungskontrollbehörde der Republik und nimmt seine Tätigkeit autonom und unabhängig wahr.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Den rechtlichen Rahmen für die Beziehungen zwischen dem kroatischen Rechnungshof und dem Parlament bilden das Gesetz über den Rechnungshof, das Gesetz über die Finanzierung von politischen Aktivitäten, Wahlkampagnen und Referenden sowie die Geschäftsordnung des kroatischen Parlaments.

Der kroatische Rechnungshof legt dem Parlament einen jährlichen Tätigkeitsbericht, einen Prüfungsbericht über die Ausführung des Staatshaushalts sowie weitere Prüfungsberichte vor (einzeln oder thematisch gruppiert). Die Berichte werden in den Sitzungen der jeweiligen Ausschüsse und in Plenarsitzungen erörtert. Vor der Aussprache über die Prüfungsberichte in Ausschüssen oder im Plenum fordert das Parlament die Regierung zur Stellungnahme auf.

Der parlamentarische Ausschuss für Finanzen und Staatshaushalt sowie – je nach Prüfungsthema – andere Ausschüsse erörtern die Prüfungsberichte, wobei der Präsident und weitere Vertreter des kroatischen Rechnungshofs zugegen sind. Der jeweilige Ausschuss nimmt dann eine Schlussfolgerung zu den Prüfungsberichten an.

Nach der Aussprache im Plenum gelangt das Parlament zu einer Schlussfolgerung, die wiederum die Regierung dazu verpflichtet, innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Umsetzung der Empfehlungen des kroatischen Rechnungshofs zu erwägen.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Ivan Klešić wurde am 10. Dezember 2010 ernannt und am 3. Dezember 2018 wiederernannt.

AMTSZEIT

Acht Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident wird vom kroatischen Parlament auf Grundlage eines Vorschlags des für die Auswahl und Ernennung zuständigen Ausschusses sowie einer Stellungnahme des für Finanzen und den Staatshaushalt zuständigen Ausschusses ernannt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der kroatische Rechnungshof hat seinen Hauptsitz in Zagreb und verfügt über 20 Regionalbüros. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet Kroatiens.

Die Abteilungen am Hauptsitz sind nach Art der Einrichtung und Prüfungsart gegliedert. Hinzu kommen Abteilungen für Rechtsfragen, Personal und Rechnungsführung und eine Abteilung für Innenrevision. Öffentlichkeitsarbeit und internationale Zusammenarbeit fallen in den Aufgabenbereich des Hauptsitzes.

Die Tätigkeiten, Aufgaben und Zuständigkeiten des kroatischen Rechnungshofs sind im Gesetz über den Rechnungshof und in der Charta des kroatischen Rechnungshofs verankert.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 293 VZÄ (2022) (83,7 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 15 %; ♀ 85 %. Durchschnittsalter: 48,3

HAUSHALT

  • Der kroatische Rechnungshof wird aus dem Staatshaushalt der Republik Kroatien finanziert.
  • Er plant in autonomer Weise die für seine Tätigkeit erforderlichen Mittel, und das kroatische Parlament stellt sie in den Staatshaushalt ein.
  • 12,4 Millionen Euro (2022)
  • 0,05 % des gesamten Staatshaushalts (2022)

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Planung und Durchführung der Prüfungstätigkeiten des kroatischen Rechnungshofs erfolgen unabhängig und im Einklang mit seinem Jahresprogramm und seinem Arbeitsplan. Das Parlament kann Anträge auf Aufnahme von Prüfungen in den Arbeitsplan des kroatischen Rechnungshofs stellen, doch geschieht dies in der Praxis selten.

Das jährliche Prüfungsprogramm und der Arbeitsplan sowie die Leitlinien zur Erstellung dieser beiden Dokumente werden vom Präsidenten genehmigt. Das Jahresprogramm und der Arbeitsplan umfassen verpflichtende Prüfungen sowie Prüfungen zu weiteren Themen.

Die Prüfung der Ausführung des Staatshaushalts ist eine verpflichtende Prüfung und beruht auf den Bestimmungen des Gesetzes über den Rechnungshof, während andere verpflichtende Prüfungen in den Bestimmungen des Gesetzes über die Finanzierung von politischen Aktivitäten, Wahlkampagnen und Referenden festgelegt sind.

Prüfungen anderer Themen innerhalb des Mandats des kroatischen Rechnungshofs werden auf der Grundlage von Kriterien bestimmt, die im Gesetz über den Rechnungshof festgelegt sind. Hierzu gehören:

  • Risikobewertung;
  • die finanzielle Bedeutung der Prüfungsthemen;
  • die Ergebnisse früherer Prüfungen – abgegebene Prüfungsurteile;
  • die zu den Tätigkeiten und zum Management der geprüften Stellen eingeholten Informationen;
  • weitere in den internen Vorschriften des kroatischen Rechnungshofs festgelegte Kriterien (nicht umgesetzte Empfehlungen und Veröffentlichung in den Medien).

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der kroatische Rechnungshof führt die folgenden Prüfungen durch:

  • Prüfungen der Rechnungsführung: Untersuchung von Dokumenten, Berichten, internen Kontrollsystemen und von Verfahren der Innenrevision, Rechnungsführungs- und Finanzverfahren und sonstigen Aufzeichnungen, um zu überprüfen, ob die Jahresabschlüsse ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage vermitteln und die Ergebnisse der Finanztätigkeiten im Einklang mit anerkannten Rechnungsführungsstandards und -grundsätzen stehen;
  • eine Compliance-Prüfung: Untersuchung finanzieller Vorgänge im Hinblick auf die rechtmäßige Verwendung der Mittel;
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Untersuchung der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit von Vorgängen sowie der Frage, inwieweit die allgemeinen Ziele oder die mit einzelnen finanziellen Vorgängen, Programmen und Projekten verbundenen Ziele auf wirksame Weise erreicht wurden.

Der kroatische Rechnungshof führt seine Prüfungen in Übereinstimmung mit Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie mit seinem Ethik-Kodex durch. Er verwendet Handbücher der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Prüfung der Rechnungsführung sowie Leitlinien.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Zu den Berichten des kroatischen Rechnungshofs gehören

  • ein jährlicher Tätigkeitsbericht, der die Ergebnisse seiner Prüfungstätigkeit für den Berichtszeitraum und Informationen zu seinen sonstigen Tätigkeiten enthält;
  • Prüfungsberichte über Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen;
  • Prüfungsberichte über thematische Prüfungen, die zur gleichen Zeit wie Einzelprüfungsberichte veröffentlicht werden und die Ergebnisse einzelner Prüfungen zu bestimmten Themen enthalten (z. B. die Prüfung von Krankenhäusern oder Nationalparks).

Der kroatische Rechnungshof veröffentlicht Mitteilungen über neue Prüfungsberichte oder sonstige Tätigkeiten auf seiner Website.

— BERICHTERSTATTUNG

Alle Prüfungsberichte werden nach ihrer Fertigstellung auf der Website veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine Pressemitteilung herausgegeben und eine Pressekonferenz organisiert.

Der kroatische Rechnungshof übermittelt seine Prüfungsberichte dem Parlament, sobald sie fertiggestellt und veröffentlicht sind.

Er veröffentlicht seinen jährlichen Tätigkeitsbericht sowie seine Strategie- und Jahrespläne auf seiner Website (den Strategieplan erst nach Unterrichtung des Parlaments).

— ZUSAMMENARBEIT

Der kroatische Rechnungshof arbeitet im Rahmen seiner Tätigkeit mit anderen staatlichen Behörden zusammen; seine Autonomie und Unabhängigkeit bleiben davon unberührt. Dies impliziert eine Zusammenarbeit mit staatlichen und Justizorganen.

Nachdem die Prüfungsberichte dem Parlament vorgelegt wurden, werden sie der Staatsanwaltschaft übermittelt.

Außerdem übermittelt der kroatische Rechnungshof auf Anfrage die entsprechenden Prüfungsberichte und verfügbaren Unterlagen dem Innenministerium.

Im Anschluss an die Prüfung von politischen Parteien, unabhängigen Vertretern und Mitgliedern von Vertretungsgremien lokaler Körperschaften, die von der Wahlliste gewählt wurden, muss der kroatische Rechnungshof die Staatsanwaltschaft über etwaige Verstöße gegen die Rechtsvorschriften informieren. Der Rechnungshof arbeitet mit der staatlichen Wahlkommission, der Steuerverwaltung, dem Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, dem Innenministerium, Gerichten und sonstigen staatlichen Stellen zusammen.

Der kroatische Rechnungshof unterhält enge Beziehungen zu anderen nationalen ORKB und internationalen Prüfungsorganisationen und beteiligt sich aktiv an den Tätigkeiten ihrer Gremien und Arbeitsgruppen. Darüber hinaus arbeitet der kroatische Rechnungshof mit verschiedenen nationalen und internationalen Berufsverbänden, Einrichtungen und Institutionen, Vertretern der Wissenschaft und der Öffentlichkeit zusammen.

 

 

LETTLAND

VALSTS KONTROLE

Seit 1991
Gegründet 1923

Website: lrvk.gov.lv

Leitbild:

Förderung

  • des effizienten und rechtmäßigen Einsatzes der Steuergelder;
  • der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Rechenschaftspflicht bei den öffentlichen Ausgaben;
  • einer fairen und transparenten Entscheidungsfindung innerhalb des öffentlichen Sektors.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Im Rahmen seiner Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen prüft der Rechnungshof Lettlands

  • die Haushaltseinnahmen und -ausgaben des Staates und der Gemeinden einschließlich der Inanspruchnahme der finanziellen Unterstützung der EU und sonstiger internationaler Organisationen oder Einrichtungen;
  • den Umgang mit dem Vermögen des Staates und lokaler Gebietskörperschaften.

Der lettische Rechnungshof legt dem Parlament jedes Jahr ein Prüfungsurteil über die Ausführung der staatlichen und kommunalen Haushalte sowie Prüfungsurteile über die korrekte Erstellung der jährlichen Finanzberichte durch die Ministerien und sonstigen Einrichtungen der Zentralregierung vor.

Der lettische Rechnungshof übermittelt dem Parlament und dem Regierungskabinett einen Bericht

  • über Prüfungen der Rechnungsführung bei den geprüften Stellen, die Gegenstand eines eingeschränkten oder versagten Prüfungsurteils oder der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils waren;
  • über alle Wirtschaftlichkeitsprüfungen;
  • über die besonders wichtigen und bedeutsamen Feststellungen.

Falls im Rahmen von Prüfungen Verstöße gegen Rechtsnormen festgestellt werden, muss der lettische Rechnungshof die zuständigen Strafverfolgungsbehörden darüber informieren. Der lettische Rechnungshof hat das Recht, bei einer Prüfung aufgedeckte Verluste ersetzen zu lassen, die dem Staatshaushalt oder dem Haushalt der lokalen Gebietskörperschaften durch das Fehlverhalten einer Person entstanden sind, wenn die Person die Verluste nicht freiwillig ersetzt und die geprüfte Stelle oder ihre übergeordnete Einrichtung nicht tätig wird, um den Verlust zurückzuerlangen.

Um die bei Prüfungen festgestellten Mängel zu beseitigen, hat der Rechnungshof den Auftrag, den geprüften Stellen Empfehlungen zu unterbreiten und die Umsetzung der Empfehlungen zu überwachen.

Der lettische Rechnungshof hat das Recht auf Zugang zu allen Informationen, die er für die Ausübung seiner Tätigkeit als notwendig erachtet.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Verfassung der Republik Lettland (1922);
  • Gesetz über den Rechnungshof (2002).

GEPRÜFTE STELLEN

Der Rechnungshof prüft

  • staatliche Einrichtungen (14 Ministerien sowie die zugehörigen 131 nachgeordneten Einrichtungen, 13 Einrichtungen des Zentralstaats) sowie nationale Hochschulen und Planungsregionen;
  • lokale Gebietskörperschaften (43 Gemeinden und 10 Städte) sowie die zugehörigen nachgeordneten Einrichtungen;
  • Unternehmen im Besitz des Staates oder der lokalen Gebietskörperschaften oder private Unternehmen mit staatlicher Beteiligung;
  • sonstige Unternehmen, Gesellschaften, Stiftungen und natürliche Personen: 1) falls sie über Ressourcen des Staates oder der lokalen Gebietskörperschaften verfügen oder diese verwahren, 2) falls sie aus Mitteln des Staates oder der lokalen Gebietskörperschaften finanziert werden oder 3) falls sie öffentliche Aufträge des Staates oder der lokalen Gebietskörperschaften vergeben.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Der lettische Rechnungshof ist eine unabhängige Oberste Rechnungskontrollbehörde mit Kollegialstruktur und wird von einem Präsidenten geleitet.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der Rechnungshof ist eines der sechs lettischen Verfassungsorgane. Als vollkommen unabhängige oberste Rechnungskontrollbehörde mit Kollegialstruktur ist der Rechnungshof ein zentrales Element im staatlichen Finanzkontrollsystem und dient dem öffentlichen Interesse, indem er unabhängige Prüfungssicherheit für den rechtmäßigen, korrekten, sparsamen, wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz der Ressourcen des Zentralstaats und der lokalen Gebietskörperschaften liefert, um die wirtschaftliche Haushaltsführung und einen transparenten Entscheidungsprozess im öffentlichen Sektor zu fördern.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der lettische Rechnungshof übermittelt seine Berichte und Prüfungsurteile dem Parlament (Saeima) und dem Regierungskabinett.

PARLAMENT

Der Rechnungshof arbeitet eng mit verschiedenen parlamentarischen Ausschüssen zusammen, in erster Linie jedoch mit dem Ausschuss für öffentliche Ausgaben und Rechnungsprüfung, bei dem es sich um den wichtigsten Adressaten der Berichte des Rechnungshofs handelt. Der Rechnungshof informiert diesen Ausschuss über die Ergebnisse aller durchgeführten Prüfungen, Schwachstellen bei den Tätigkeiten der jeweiligen Sektoren und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften, die im Rahmen der Prüfungen aufgedeckt wurden, sowie über die Fortschritte bei der Umsetzung der Empfehlungen. Der Ausschuss verfolgt eigenständig ebenfalls die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs.

Der Präsident erstattet dem Parlament einmal jährlich über die Tätigkeiten des lettischen Rechnungshofs Bericht.

REGIERUNGSKABINETT

Der lettische Rechnungshof übermittelt seine Berichte und Prüfungsurteile auch dem Regierungskabinett. Er legt dem Regierungskabinett die Berichte über Prüfungen der Rechnungsführung bei den geprüften Stellen vor, die Gegenstand eines eingeschränkten oder versagten Prüfungsurteils oder der Nichtabgabe eines Prüfungsurteils waren, sowie Berichte über alle Wirtschaftlichkeitsprüfungen und besonders wichtige und bedeutsame Feststellungen.

— ORGANISATION

LEITUNGSGREMIUM

Der Rechnungshof wird vom Präsidenten und dem Rat des Rechnungshofs geleitet. Dieser besteht aus den Leitern der fünf Prüfungsabteilungen und der Abteilung für Prüfung und Methodik.

AMTSZEIT

4 Jahre, nicht mehr als zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten zulässig.

WAHL/ERNENNUNG

Die Mitglieder des Rates werden vom Parlament auf Empfehlung des Präsidenten ernannt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der Präsident verwaltet und leitet die Tätigkeit des Rechnungshofs einschließlich der Dienste des Präsidenten, der Unterstützungsdienste und der Kanzlei, die für die Finanzplanung sowie die Rechnungsführung und Rechnungslegung des Rechnungshofs, die Organisation der Aufbewahrung von Unterlagen, Wartungstätigkeiten und Informationstechnologie zuständig ist.

Der Rat des Rechnungshofs setzt sich aus dem Präsidenten (Vorsitz) und sechs Ratsmitgliedern zusammen, die Leiter der Prüfungsabteilungen sind. Der Rat nimmt die meisten Dokumente an, in denen die Tätigkeiten des Rechnungshofs geregelt sind.

Der lettische Rechnungshof ist in fünf Prüfungsabteilungen und eine Abteilung für Prüfung und Methodik gegliedert, die sowohl Prüfungen durchführt als auch die Prüfungsmethodik des Rechnungshofs erarbeitet, aktualisiert und umsetzt. Jede Prüfungsabteilung hat einen Leiter und umfasst zwei oder drei Prüfungsgebiete. Die Prüfungsabteilungen führen Prüfungen im Einklang mit dem vom Rat des Rechnungshofs angenommenen jährlichen Prüfungsplan durch. Jede Prüfungsabteilung ist für bestimmte geprüfte Stellen und Prüfungsbereiche zuständig.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 161 VZÄ (1. März 2023) (rund 75 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 20 %; ♀ 80 %. Durchschnittsalter: 43

HAUSHALT

  • 7,45 Millionen Euro (2023)
  • Rund 0,08 % der gesamten Staatsausgaben

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Die Prüfungsplanung erfolgt jährlich und wird vom Rat des Rechnungshofs genehmigt.

Die Aufstellung des allgemeinen Arbeitsprogramms für Prüfungen des Rechnungshofs umfasst die folgenden Phasen:

  • Entwicklung der Strategie des Rechnungshofs;
  • strategische Bewertung der Prüfungsbereiche;
  • Vorbereitung von Prüfungsthemen;
  • Ausarbeitung des Arbeitsplans des Rechnungshofs.

Der Arbeitsplan des Rechnungshofs ist nur für den internen Gebrauch bestimmt, der Parlamentspräsident wird jedoch über die Richtung der für das betreffende Jahr geplanten Prüfungen informiert.

Die Prüfungsabteilungen führen ihre Arbeit im Einklang mit dem Plan aus. Die Leiter der Prüfungsabteilungen und Prüfungsgebiete treffen Entscheidungen über den genauen Prüfungsumfang, die Prüfungsfragen und die Zuweisung der Ressourcen für die Prüfung.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der lettische Rechnungshof führt die folgenden Prüfungen durch:

  • Prüfungen der Rechnungsführung, um zu bewerten, ob die Jahresabschlüsse im Einklang mit den einschlägigen Verordnungen erstellt wurden;
  • Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, um zu bewerten, ob die geprüfte Stelle im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen tätig ist und ob ihr Verwaltungshandeln den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirksamkeit entspricht.

Der Rechnungshof führt alle seine Prüfungen im Einklang mit den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) durch. Entscheidungen über die spezifischen Ansätze und Methoden sind dem Rechnungshof überlassen. Die geprüften Stellen haben die Möglichkeit, sich zu den Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs zu äußern. Außerdem müssen sie Fortschrittsberichte zur Umsetzung der Empfehlungen vorlegen.

Ein umfassender Rahmen für die kontinuierliche interne und externe Qualitätskontrolle ist vorhanden.

Darüber hinaus verwendet der Rechnungshof Handbücher für die Prüfung der Rechnungsführung, für Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Compliance‑Prüfungen, praktische Prüfungsleitlinien und spezifische interne Verfahren, die er erarbeitet hat. Diese Dokumente sind ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der lettische Rechnungshof veröffentlicht

  • ein Prüfungsurteil zum Finanzbericht über die Ausführung des Staatshaushalts und der Haushalte der lokalen Gebietskörperschaften;
  • Prüfungsurteile darüber, ob die Ministerien und anderen Einrichtungen des Zentralstaats ihre Jahresberichte korrekt erstellt haben;
  • Berichte über Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Compliance-Prüfungen;
  • Diskussionspapiere auf der Grundlage der infolge der Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Compliance-Prüfungen getroffenen Feststellungen;
  • seinen Jahresbericht.

— BERICHTERSTATTUNG

In Übereinstimmung mit dem Gesetz über den Rechnungshof informiert dieser die Öffentlichkeit und die Bürger regelmäßig über die durchgeführten Prüfungen, indem er alle Prüfungsberichte und -urteile auf seiner Website veröffentlicht, nachdem sie endgültig verabschiedet wurden. Die Informationen über Prüfungen werden zumeist über die offizielle Website des Rechnungshofs sowie über die öffentlichen Medien verbreitet; hierbei spielen sowohl Journalisten als auch soziale Medien (Facebook, Twitter, YouTube, PodBean) eine Rolle. Die Veröffentlichung der Prüfungsberichte wird stets von Pressemitteilungen oder Pressekonferenzen begleitet. In einigen Fällen – wenn das Prüfungsthema von großem öffentlichen Interesse ist – werden besonders anschauliche und leicht verständliche Zusammenfassungen der Prüfungsberichte und audiovisuellen Produkte erstellt und in der weiteren Kommunikation eingesetzt. Zusätzlich zu den Prüfungsergebnissen wird die Öffentlichkeit über den Fortschritt bei der Umsetzung der Prüfungsempfehlungen informiert. Dies erfolgt in erster Linie über die sozialen Medien. Die Zusammenfassungen der Prüfungsberichte stehen auch in englischer Sprache auf der Website des Rechnungshofs zur Verfügung.

— ZUSAMMENARBEIT

Der lettische Rechnungshof arbeitet eng mit der akademischen Welt zusammen, beispielsweise mit der "Stockholm School of Economics" in Riga, um das System der Zertifizierung für Prüfer des öffentlichen Sektors in der Republik Lettland zu pflegen.

Der Rechnungshof arbeitet mit Prüfern des privaten Sektors und insbesondere mit dem lettischen Wirtschaftsprüferverband ("Latvian Association of Certified Auditors") zusammen, um das System kontinuierlich zu stärken und bei seinen Prüfungen der Rechnungsführung in den Gemeinden effektiv auf die Arbeit zertifizierter Prüfer zurückgreifen zu können.

 

 

LITAUEN

VALSTYBĖS KONTROLĖ

Seit 1990
Gegründet 1919

Website: www.valstybeskontrole.lt

Leitbild:

Förderung des Fortschritts im öffentlichen Sektor sowie der für die Gesellschaft notwendigen Veränderungen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Die Befugnisse des litauischen Rechnungshofs sind in der Verfassung der Republik Litauen, im Gesetz der Republik Litauen über den Rechnungshof und in anderen Rechtsakten festgelegt.

Der Rechnungshof überwacht die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung und Verwendung von Staatsvermögen und die Ausführung des Staatshaushalts, führt Prüfungen im öffentlichen Sektor durch, übt Kontrolle über die Haushaltspolitik aus und führt andere Maßnahmen durch, um die im Gesetz über den Rechnungshof festgelegten Ziele zu erreichen.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Verfassung der Republik: Kapitel über den Rechnungshof (1992);
  • Gesetz über den Rechnungshof (1995, Neufassung: 1.7.2021).

ZUSTÄNDIGKEITEN DES RECHNUNGSHOFS

Der Rechnungshof prüft

  • die konsolidierten Jahresrechnungen, auf die im Gesetz über die staatliche Kontrolle verwiesen wird;
  • die Verwendung der staatlichen Haushaltsmittel, die den Haushalten der Gemeinden zugewiesen wurden;
  • die finanzielle Unterstützung, die die Republik Litauen von der EU erhält.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Von der Regierung unabhängiger Rechnungshof unter Leitung eines Präsidenten.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der litauische Rechnungshof ist eine unabhängige Oberste Rechnungskontrollbehörde. Er ist dem Parlament rechenschaftspflichtig, förmliche Beziehungen zu anderen Regierungsstellen bestehen nicht.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der litauische Rechnungshof ist dem Parlament verantwortlich und unterstützt es bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle. Das Parlament und der Rechnungshof unterhalten daher enge Beziehungen.

Besonders eng arbeitet der Rechnungshof mit dem Rechnungsprüfungsausschuss des Parlaments zusammen, der die Rechnungshofberichte erörtert und durch seine Beschlüsse zur Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs beiträgt. Im Rahmen seiner Kontrolle der Haushaltspolitik setzt sich der litauische Rechnungshof mit dem Haushalts- und Finanzausschuss des Parlaments in Verbindung, der die ihm vom Rechnungshof vorgelegten Berichte und Schlussfolgerungen berücksichtigt.

Das Parlament kann den Rechnungshof mit bestimmten Prüfungen beauftragen, die in dessen Zuständigkeitsbereich fallen.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Mindaugas Macijauskas wurde am 5. Mai 2020 ernannt.

AMTSZEIT

5 Jahre, einmal verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident wird auf Vorschlag des Präsidenten der Republik vom Parlament gewählt.

LEITUNGSGREMIUM

Der Rechnungshof untersteht der Leitung des Präsidenten und der Vizepräsidenten. Derzeit sind drei Vizepräsidenten im Amt.

Gemäß dem Gesetz der Republik Litauen über den Rechnungshof richtet der Rechnungshof einen Rat ein, der dem Präsidenten als Beratungsgremium dient.

AMTSZEIT

Die Vizepräsidenten werden für eine fünfjährige Amtszeit ernannt, die einmal verlängerbar ist.

WAHL/ERNENNUNG

Die Vizepräsidenten werden vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag des Präsidenten des Rechnungshofs ernannt.

Die Zusammensetzung und die Geschäftsordnung des Rates des Rechnungshofs werden vom Präsidenten genehmigt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der litauische Rechnungshof erfüllt drei Funktionen. Er ist

  • Oberste Rechnungskontrollbehörde;
  • Kontrollbehörde für die Investitionen der Europäischen Union;
  • finanzpolitische Institution.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 245 Bedienstete, von denen drei in Teilzeit beschäftigt sind (1. April 2023) (67 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 23 %; ♀ 77 %. Durchschnittsalter: 44 Jahre

HAUSHALT

  • 10,016 Millionen Euro (2023)

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der litauische Rechnungshof plant seine Prüfungen und Evaluierungen in jährlichen Prüfungsprogrammen und geht dabei nach eigenem Ermessen vor. In der Planungsphase wird die Tätigkeit des öffentlichen Sektors beobachtet, es werden Daten erhoben sowie bestehende und potenzielle Risiken analysiert. Die Interessenträger des Rechnungshofs können Vorschläge für Prüfungen unterbreiten.

Das Arbeitsprogramm kann laufend geändert werden, um aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der litauische Rechnungshof führt Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch. Alle angewandten Methoden stehen im Einklang mit den ISSAI und international bewährten Verfahren.

Die geprüften Stellen können zu den Entwürfen der Prüfungsberichte Stellung nehmen.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der litauische Rechnungshof veröffentlicht jährlich

  • einen Tätigkeitsbericht;
  • Schlussfolgerungen zu Prüfungen der Rechnungsführung und Berichte über
    • die konsolidierte staatliche Jahresrechnung;
    • die konsolidierte Jahresrechnung der staatlichen Sozialversicherung;
    • die konsolidierte Jahresrechnung der gesetzlichen Krankenkasse;
    • die konsolidierte Jahresrechnung der staatlichen Rentenkasse;
    • die konsolidierte nationale Jahresrechnung;
  • Berichte über Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Compliance-Prüfungen;
  • Berichte über die Umsetzung von Empfehlungen;
  • auf Evaluierungen beruhende Schlussfolgerungen/Berichte sowie Analysen.

— BERICHTERSTATTUNG

Der litauische Rechnungshof übermittelt seinen jährlichen Tätigkeitsbericht, alle seine auf Prüfungen und Evaluierungen beruhenden Schlussfolgerungen/Berichte sowie die Berichte über die Umsetzung der im Rahmen der öffentlichen Finanzkontrolle ausgesprochenen Empfehlungen dem Parlament.

Er veröffentlicht alle seine auf Prüfungen und Evaluierungen beruhenden Schlussfolgerungen sowie seinen jährlichen Tätigkeitsbericht auf seiner Website. Daten über die Ergebnisse öffentlicher Prüfungen, der Überwachung der Haushaltspolitik und der Prüfungen von Investitionen der Europäischen Union werden der Öffentlichkeit auch auf dem offenen Datenportal Litauens zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse der Überwachung der Umsetzung der im Rahmen der öffentlichen Finanzkontrolle ausgesprochenen Empfehlungen (Stand der Umsetzung der Empfehlungen, zuständige Stellen und Änderungen infolge der Umsetzung der Empfehlungen) werden laufend aktualisiert und als offene Daten auf der Website des Rechnungshofs sowie auf dem offenen Datenportal Litauens veröffentlicht.

Im Rahmen seiner Tätigkeit folgt er den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Transparenz, Rechtmäßigkeit und Professionalität.

— ZUSAMMENARBEIT

Der litauische Rechnungshof arbeitet mit dem Parlament, dem Finanzministerium, der litauischen Wirtschaftsprüferkammer, dem Verband für Interne Revision und dem Verband für kommunale Prüfung zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Normen zu entwickeln.

Er hat Kooperationsvereinbarungen mit der litauischen Zentralbank, der Obersten Offiziellen Ethikkommission, der Staatlichen Steuerinspektion, dem Wettbewerbsrat, dem Ministerium für soziale Sicherheit und Arbeit, dem Finanzministerium, der Generalstaatsanwaltschaft, dem Amt für öffentliches Auftragswesen, dem Sonderermittlungsdienst, dem Ermittlungsdienst für Wirtschaftskriminalität, der staatlichen Datenagentur, den Städten Vilnius, Kaunas und Klaipėda, der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Vilnius, der Vytautas-Magnus-Universität, der Mykolas-Romeris-Universität, dem Verband für kommunale Prüfung, der litauischen Wirtschaftsprüferkammer und dem Verband für Interne Revision geschlossen.

Zur Sicherstellung der Qualität der Prüfungen des litauischen Rechnungshofs finden regelmäßig Peer-Reviews statt.

 

 

LUXEMBURG

COUR DES COMPTES

Seit 2000
Gegründet 1840

Website: www.cour-des-comptes.public.lu

Leitbild:

Als externer Prüfer untersucht der luxemburgische Rechnungshof die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben und die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel. Er kontrolliert folglich die öffentliche Ausgabentätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit, ohne jedoch die Zweckmäßigkeit der Ausgaben zu beurteilen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der luxemburgische Rechnungshof prüft die Haushaltsführung der Organe, Verwaltungen und Dienststellen des Staates. Er ist ferner zur Prüfung anderer öffentlicher Einrichtungen befugt, sofern diese nicht einer anderen gesetzlich vorgeschriebenen Finanzkontrolle unterliegen. Außerdem kann der Rechnungshof die Verwendung öffentlicher Mittel prüfen, die juristischen Personen im öffentlichen Sektor und natürlichen oder juristischen Personen im Privatsektor für einen bestimmten Zweck gewährt wurden. Dies geschieht mit Blick auf die Verwendung dieser öffentlichen Mittel entsprechend dem Zweck, für den sie vorgesehen sind.

Bei der Wahrnehmung seiner Prüfungstätigkeit hat der luxemburgische Rechnungshof das Recht auf Zugang zu allen Unterlagen, die er für erforderlich hält. Zusätzlich zu seiner Prüfungstätigkeit kann der luxemburgische Rechnungshof vom Parlament um Stellungnahme zu Gesetzentwürfen ersucht werden.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Artikel 105 (überarbeitet) der luxemburgischen Verfassung (1868);
  • Rechnungshofgesetz (8. Juni 1999) in der geänderten Fassung.

GEPRÜFTE STELLEN

Der luxemburgische Rechnungshof prüft

  • Organe, Verwaltung und Dienststellen des Staates;
  • Ministerien;
  • staatliche Behörden;
  • sonstige öffentliche Einrichtungen;
  • jene Teile öffentlicher und privater Einrichtungen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden;
  • politische Parteien.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Kollegialstruktur ohne Rechtsprechungsfunktion.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der luxemburgische Rechnungshof ist ein unabhängiges Organ.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Gegenüber dem Parlament hat der luxemburgische Rechnungshof eine beratende Funktion. Er legt dem Parlament alle seine Berichte vor. Ferner kann er bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften konsultiert werden. Außerdem kann ihn das Parlament um Durchführung einer Prüfung zu einem bestimmten Thema ersuchen.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Marc Gengler wurde im Jahr 2005 ernannt.

AMTSZEIT

6 Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident des luxemburgischen Rechnungshofs wird auf der Grundlage einer vom Parlament erstellten Vorschlagsliste vom Großherzog ernannt.

LEITUNGSGREMIUM

Der luxemburgische Rechnungshof wird von einem Kollegium geleitet, dem der Präsident, der Vizepräsident und drei Räte angehören.

AMTSZEIT

6 Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Die Mitglieder des Kollegiums des luxemburgischen Rechnungshofs werden vom Großherzog auf der Grundlage einer vom Parlament erstellten Vorschlagsliste ernannt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der luxemburgische Rechnungshof trifft Entscheidungen als Kollegium mit Mehrheitsbeschluss. Der Präsident führt den Vorsitz in den Sitzungen. Bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.

Der luxemburgische Rechnungshof ist in einen Prüfungs- und einen Verwaltungsbereich gegliedert. Der Prüfungsbereich umfasst vier Prüfungsabteilungen, an deren Spitze jeweils ein Mitglied steht.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 32 (2023)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 65,6 %; ♀ 34,4 %

HAUSHALT

  • 5,2 Millionen Euro (2023)
  • Auf der Grundlage des Voranschlags des Rechnungshofs werden entsprechende Mittel im Staatshaushalt bereitgestellt.

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der luxemburgische Rechnungshof entscheidet selbst über sein jährliches Arbeitsprogramm. Das Kollegium legt das Planungsverfahren fest und nimmt am Jahresende das Arbeitsprogramm für das folgende Jahr an.

Das Parlament kann den Rechnungshof ersuchen, Prüfungen in bestimmten Bereichen durchzuführen.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der luxemburgische Rechnungshof führt Prüfungen der Rechnungsführung und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch.

Im Zuge des Prüfungsverfahrens übermittelt er seine Feststellungen den geprüften Stellen, die innerhalb einer bestimmten Frist dazu Stellung nehmen können, bevor die Berichte dem Parlament vorgelegt werden.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der luxemburgische Rechnungshof veröffentlicht

  • einen Gesamtbericht über die Rechnungen des Staates;
  • Sonderberichte über bestimmte Bereiche der Haushaltsführung, die er auf eigene Initiative oder auf Ersuchen des Parlaments erstellt;
  • Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und zum Haushaltsvollzug.

— BERICHTERSTATTUNG

Der luxemburgische Rechnungshof legt seine Jahres- und Sonderberichte dem Parlament vor und veröffentlicht sie außerdem auf seiner Website.

— ZUSAMMENARBEIT

Der luxemburgische Rechnungshof arbeitet eng mit den von ihm geprüften Stellen und den zuständigen Ministerien zusammen.

 

 

MALTA

NATIONAL AUDIT OFFICE

Seit 1997
Gegründet 1814

Website: www.nao.gov.mt

Leitbild:

Beitrag zur Förderung von Rechenschaftspflicht, angemessener Qualität und bewährten Verfahren bei staatlichem Handeln.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der maltesische Rechnungshof ist als nationale Rechnungskontrollbehörde für die externe Finanzkontrolle auf Ebene des Staates und der lokalen Gebietskörperschaften zuständig. Er ist verpflichtet, auf Ebene der Zentralregierung Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen durchzuführen.

Darüber hinaus kann er sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit staatlichen Finanzen, Vermögen oder Mitteln prüfen, die von Regierungsstellen oder -einrichtungen verwaltet werden oder ihrer Kontrolle unterliegen.

Der maltesische Rechnungshof kann auch die Rechnungen und/oder Tätigkeiten von Behörden oder öffentlichen Einrichtungen prüfen, die Mittel verwalten, halten oder verwenden, die direkt oder indirekt dem Staat gehören. Ebenso kann er die Tätigkeiten von Unternehmen oder anderen Einrichtungen prüfen, an denen der Staat die Mehrheitsanteile hält.

Der Rechnungshof ist gemäß den entsprechenden Rechtsgrundlagen befugt, Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchzuführen, um die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit von Programmen, Funktionen, Initiativen oder sonstigen Tätigkeiten des öffentlichen Sektors zu bewerten.

Darüber hinaus ist der Rechnungshof für die Prüfung der lokalen Gebietskörperschaften zuständig und ernennt zu diesem Zweck private Wirtschaftsprüfer zu Kommunalprüfern. Er leistet diesen Prüfern technische und administrative Unterstützung.

Der maltesische Rechnungshof hat das Recht auf Zugang zu allen Informationen, die er für die Ausübung seiner Tätigkeit für notwendig erachtet.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Verfassung Maltas: Artikel 108 (1964)
  • Gesetz über den Präsidenten des Rechnungshofs und den Rechnungshof (1997)
  • Art. 120 der Geschäftsordnung des Repräsentantenhauses (1995)
  • Gesetz über die lokalen Gebietskörperschaften (1995)

GEPRÜFTE STELLEN

Der Rechnungshof prüft

  • Ministerien: 21 (obligatorisch);
  • alle staatlichen Einrichtungen (obligatorisch);
  • lokale Gebietskörperschaften (obligatorisch im Sinne des Gesetzes über die lokalen Gebietskörperschafen) sowie die unter "Mandat" aufgeführten Stellen, nämlich:
  • Behörden oder öffentliche Einrichtungen, die Mittel verwalten, halten oder verwenden, die direkt oder indirekt dem Staat gehören (nur obligatorisch, wenn in einschlägigen Rechtsvorschriften ausdrücklich so vorgesehen);
  • sonstige Einrichtungen, die staatliche Mittel halten oder verwenden (nur obligatorisch, wenn in einschlägigen Rechtsvorschriften ausdrücklich so vorgesehen);
  • Unternehmen oder andere Einrichtungen, an denen der Staat Mehrheitsanteile hält (nicht obligatorisch).

Hinweis: Der maltesische Rechnungshof ist primär zur Durchführung von Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen auf Ebene des Staates verpflichtet; außerdem kann er zentrale und lokale Gebietskörperschaften sowie andere Einrichtungen, die öffentliche Mittel halten oder verwalten, jeder Art von Prüfung unterziehen. Öffentliche Einrichtungen und bestimmte andere juristische Personen des öffentlichen Rechts werden jedoch von Prüfern des Privatsektors geprüft.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Von der Regierung unabhängiger Rechnungshof unter Leitung eines Präsidenten.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der maltesische Rechnungshof ist der externe Prüfer des Staates. Er ist bei der Durchführung seiner Prüfungen völlig unabhängig. Der Präsident darf weder der Aufsicht noch der Kontrolle durch eine andere Person unterliegen.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der Präsident berichtet direkt dem Sprecher des Repräsentantenhauses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Parlaments und der Finanzminister können den Rechnungshof um Untersuchungen zu allen Angelegenheiten ersuchen, die in sein Mandat fallen. Der für die lokalen Gebietskörperschaften zuständige Minister kann laut Gemeindeordnung den Präsidenten ebenfalls um Untersuchungen auf Ebene der Gemeinderäte ersuchen.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Charles Deguara wurde am 30. März 2016 erstmals ernannt. Am 30. März 2021 wurde er für eine weitere Amtszeit wiederernannt.

AMTSZEIT

5 Jahre, einmal verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident des Rechnungshofs wird vom Präsidenten der Republik im Einklang mit einer Entschließung des Repräsentantenhauses ernannt, der mindestens zwei Drittel der Parlamentsabgeordneten zugestimmt haben müssen.

LEITUNGSGREMIUM

Ein offizielles Leitungsgremium gibt es nicht, der Präsident wird aber von einem Vizepräsidenten und drei Abteilungsleitern unterstützt.

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident des Rechnungshof und sein Stellvertreter werden, wie vorstehend erwähnt, vom Präsidenten der Republik ernannt.

Die Abteilungsleiter werden im Wege eines internen und/oder externen Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen ernannt. Ein internes Auswahlgremium führt Gespräche mit den Bewerbern und berichtet darüber. Der Präsident ernennt den erfolgreichen Bewerber auf Vorschlag des Auswahlgremiums.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der maltesische Rechnungshof besteht aus vier Abteilungen, von denen drei jeweils einem Abteilungsleiter unterstehen. Diese sind

  • die Abteilung für Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen, die für die Analyse des Finanzberichts der Regierung, die Prüfung einiger Ministerien und Regierungsbehörden, lokaler Gebietskörperschaften und einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen zuständig ist;
  • die Abteilung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die für Wirtschaftlichkeitsprüfungen/Prüfungen der optimalen Mittelverwendung zuständig ist;
  • die Abteilung für Sonderprüfungen und Untersuchungen, die für die Erstellung von Untersuchungsberichten zuständig ist, die in der Regel vom Rechnungsprüfungsausschuss oder vom Finanzminister verlangt werden;
  • die Abteilung "IKT" ist für IT-Prüfungen sowie dafür zuständig, die anderen Prüfungsabteilungen bei der Durchführung ihrer Prüfungen mit Blick auf die Informationstechnologien zu unterstützen.

Die Prüfungsabteilungen werden durch eine Finanz- und Verwaltungsabteilung unter der Leitung eines Managers ergänzt; diese Abteilung ist für Finanz-, Verwaltungs- und Personalfragen zuständig.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 58 VZÄ (Dezember 2022) (81 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 40 %; ♀ 60 %. Durchschnittsalter: 46

HAUSHALT

  • 3,85 Millionen Euro (2021); 3,9 Millionen Euro (2022)
  • Der maltesische Rechnungshof wird zur Gänze aus dem maltesischen Staatshaushalt finanziert.
  • Rund 0,07 % der gesamten Staatsausgaben

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der maltesische Rechnungshof hat bei der Wahl seiner Prüfungsthemen freie Hand. Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Finanzministerium können ihm Untersuchungen im Zusammenhang mit öffentlichen Mitteln nahelegen. Der Rechnungshof kommt solchen Ersuchen in der Regel zwar nach, ist dazu aber nicht verpflichtet.

Der maltesische Rechnungshof erstellt jährliche Prüfungsprogramme mit den für das betreffende Jahr geplanten Prüfungen, die vom Präsidenten und vom Vizepräsidenten genehmigt werden.

Bei der Auswahl der Prüfungsbereiche, die in das jährliche Prüfungsprogramm aufgenommen werden, berücksichtigt der Rechnungshof verschiedene Kriterien, wie wahrgenommene Risiken in Bezug auf den Gegenstand, die Aktualität des Themas, die gesellschaftliche und finanzielle Bedeutung oder das Ausmaß des Interesses von Parlament und Regierung, Medien oder Öffentlichkeit. Außerdem hat der Rechnungshof kürzlich ein Risikobewertungssystem für Ministerien eingeführt. Dieses wird nun weiterentwickelt, um Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Risikoelemente abzudecken. Diese Vorgehensweise führt zu einem ausgewogeneren Spektrum an Prüfungen.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der maltesische Rechnungshof führt Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, investigative Prüfungen und IT-Prüfungen durch.

Berichte über Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen werden jährlich veröffentlicht, und zwar innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres (31. Dezember). Andere Berichte werden nach Fertigstellung veröffentlicht.

Außerdem veröffentlicht der maltesische Rechnungshof gegen Jahresende eine jährliche Zusammenfassung der Feststellungen, die von den kommunalen Prüfern in ihren Prüfungsberichten aufgeführt werden (Titel: "Report by the Auditor General on the Workings of Local Government").

Der maltesische Rechnungshof führt seine Prüfungen im Einklang mit den einschlägigen internationalen Prüfungsnormen durch und verfügt über eigene Prüfungshandbücher für Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Für seine Tätigkeit im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung legt er das Konzept zur Themenanalyse und zum Ziehen von Schlussfolgerungen ("Issue Analysis and Drawing Conclusions", IADC) zugrunde.

Außerdem verfügt er über einen Verhaltenskodex, den seine Mitarbeiter beachten müssen.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der maltesische Rechnungshof veröffentlicht

  • einen jährlichen Bericht über die Rechnungen des Staates;
  • einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit der lokalen Gebietskörperschaften;
  • jährliche Berichte über Follow-up-Prüfungen;
  • einen jährlichen Tätigkeitsbericht und Jahresabschlüsse;
  • gesonderte Berichte über Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Berichte über investigative Prüfungen und weitere vorstehend nicht genannte Arten von Prüfungsberichten.

— BERICHTERSTATTUNG

Der maltesische Rechnungshof übermittelt alle Prüfungs- und sonstigen Berichte dem Sprecher des Repräsentantenhauses. Eine Zusammenfassung gibt jeweils in knapper Form Aufschluss über den Bericht, und in einer Pressemitteilung werden die wichtigsten Punkte hervorgehoben. Nach der Übermittlung an den Sprecher des Repräsentantenhauses veröffentlicht der maltesische Rechnungshof jeden Bericht auf seiner Website und seiner Facebook-Seite.

— ZUSAMMENARBEIT

Der maltesische Rechnungshof unterhält enge bilaterale Beziehungen zu einer Reihe von ORKB anderer EU-Mitgliedstaaten. Er ist Mitglied der INTOSAI, der EUROSAI, des Kontaktausschusses der Europäischen Union sowie des Netzwerks der Commonwealth Auditors General.

Darüber hinaus beteiligt er sich aktiv an einer Reihe internationaler Netzwerke, insbesondere der EUROSAI-Arbeitsgruppe IT-Prüfung und der INTOSAI-Arbeitsgruppe Umweltprüfung.

Er pflegt Kontakte zur Universität von Malta und hat in einigen Regierungsausschüssen Beobachterstatuts.

 

 

NIEDERLANDE

ALGEMENE REKENKAMER

Seit 1814
Gegründet 1447

Website: www.rekenkamer.nl

Leitbild:

Zur Verbesserung der Leistung und Arbeitsweise der Staatsverwaltung und der damit verbundenen Einrichtungen beizutragen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der niederländische Rechnungshof untersucht, ob der Staat die Steuergelder sinnvoll, wirtschaftlich und umsichtig verausgabt. Seine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe ist die Prüfung der Einnahmen und Ausgaben des Staates, über die er dem Parlament einmal jährlich am dritten Mittwoch im Mai (dem sogenannten "Verantwoordingsdag") Bericht erstattet. Auf der Grundlage des Prüfungsurteils des Rechnungshofs kann das Parlament entscheiden, ob der Regierung die Entlastung erteilt wird. Darüber hinaus erstattet der niederländische Rechnungshof dem Parlament zu einzelnen Prüfungen Bericht und ermöglicht es den Abgeordneten so, zu beurteilen, ob die Politik des jeweiligen Ministers wirksam ist.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Artikel 76, 77 und 78 der niederländischen Verfassung (1814);
  • Kompatibilitätsgesetz (2016).

GEPRÜFTE STELLEN

Der niederländische Rechnungshof prüft

  • 23 Einzelpläne des Staatshaushalts, hauptsächlich von Ministerien und Staatsfonds;
  • mehr als 100 (Gruppen von) juristische(n) Personen mit gesetzlich zugewiesenen Aufgaben.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Kollegialstruktur ohne Rechtsprechungsfunktion.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der niederländische Rechnungshof ist der externe Prüfer des Staates. Er ist eine unabhängige Einrichtung und hat den verfassungsrechtlichen Rang eines hohen Staatsrats. Nationale öffentliche Einrichtungen dieser Art wurden zur Wahrung des demokratischen Rechtsstaats geschaffen.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Die Arbeitsbeziehungen zwischen dem niederländischen Rechnungshof und dem Parlament beruhen auf Zusammenarbeit. Auf institutioneller Ebene hält das Kollegium regelmäßige Sitzungen mit dem Ständigen Finanzausschuss des Parlaments ab. Ihre Mitarbeiter stehen ebenfalls täglich in Kontakt.

Der niederländische Rechnungshof veröffentlicht seine Prüfungsfeststellungen (hauptsächlich in Form von Berichten und Rundschreiben), indem er sie dem Parlament übermittelt. Vor Veröffentlichung eines Prüfungsberichts wird dem Parlament ein vertrauliches Briefing angeboten. Nimmt das Parlament das Angebot an, wird auch dem zuständigen Minister ein vertrauliches Briefing angeboten.

Gelegentlich lädt das Parlament den niederländischen Rechnungshof in Anbetracht seines Fachwissens zur Teilnahme an parlamentarischen Anhörungen ein.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Pieter Duisenberg wurde am 1. September 2023 zum Präsidenten ernannt.

AMTSZEIT

Der Präsident des niederländischen Rechnungshofs wird auf Lebenszeit (bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 70 Jahren) ernannt.

WAHL/ERNENNUNG

Wird der Posten des Präsidenten des Rechnungshofs frei, wird ein neuer Präsident auf folgende Weise ausgewählt: Damit das Kollegium wieder voll besetzt ist, wird ein neues Mitglied ernannt, und das Staatsoberhaupt ernennt auf Empfehlung des Ministerrats eines der drei Mitglieder des Kollegiums zum neuen Präsidenten.

LEITUNGSGREMIUM

Der niederländische Rechnungshof wird von einem Kollegium geleitet, das aus dem Präsidenten und zwei Mitgliedern besteht. Sämtliche Entscheidungen werden von den Mitgliedern des Kollegiums gemeinsam getroffen.

Jedes Mitglied des Kollegiums fungiert als Berichterstatter für einen Teil der Tätigkeit des Rechnungshofs, der Präsident führt die Aufsicht über die gesamte Organisation.

Außerdem hat der niederländische Rechnungshof zwei außerordentliche Kollegiumsmitglieder, die zur Teilnahme an bestimmten Tätigkeiten aufgefordert werden können, etwa an der Beaufsichtigung von Prüfungen, der Durchführung externer Aktivitäten oder der Vertretung von Kollegiumsmitgliedern.

AMTSZEIT

Die Mitglieder des Kollegiums des niederländischen Rechnungshofs werden auf Lebenszeit (bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 70 Jahren) ernannt.

WAHL/ERNENNUNG

Die Mitglieder des Kollegiums werden vom Staatsoberhaupt ernannt. Der Ernennungsbeschluss wird von Kollegium und Parlament gemeinsam ausgearbeitet.

Das Kollegium wählt auf der Grundlage eines offenen Einstellungsverfahrens mindestens vier Bewerber aus. Die Bewerberliste wird der zweiten Kammer des Parlaments übermittelt, die jedoch nicht daran gebunden ist. Die zweite Kammer übermittelt dem Staatsoberhaupt dann eine Liste mit drei Bewerbern, und das Staatsoberhaupt ernennt den vom Parlament bevorzugten Bewerber.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Das Kollegium des niederländischen Rechnungshofs stützt sich auf eine Organisation, an deren Spitze ein Generalsekretär steht, der durch Gesetz bestimmt und vom Staatsoberhaupt vereidigt wird. Der niederländische Rechnungshof verfügt über ein Managementteam, das dem Generalsekretär unterstellt ist und aus den sechs Leitern der Prüfungsabteilungen und dem Leiter der Unterstützungsdienste besteht. Das Managementteam ist für die Qualität der Organisation und der Prüfungen zuständig.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 276 VZÄ (Februar 2023) (61,4 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 50 %; ♀ 50 %. Durchschnittsalter: 46

HAUSHALT

  • 39,5 Millionen Euro (2023)
  • 0,01 % der gesamten Staatsausgaben (2023)

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der niederländische Rechnungshof beschließt selbst, welche Prüfungen er durchführt. Das Parlament sowie Minister und Staatssekretäre haben jedoch die Möglichkeit, ihn um Durchführung einer Prüfung zu ersuchen.

Der niederländische Rechnungshof hat ein fortlaufendes Prüfungsprogramm, das jährlich mehrmals überarbeitet wird, um dem Ausgang der strategischen Dialoge Rechnung zu tragen. Ein Teil seiner Prüfungskapazitäten wird mehrjährigen Prüfungsprogrammen zugewiesen, die auf Themen ausgerichtet sind, denen große finanzielle oder gesellschaftliche Bedeutung beigemessen wird.

Der niederländische Rechnungshof prüft vorrangig Bereiche, in denen er einen Zusatznutzen erbringen kann – dank seiner besonderen Befugnisse (wie das Recht auf Zugang zu vertraulichen Informationen), seiner Unabhängigkeit und Unparteilichkeit oder weil keine andere Organisation Prüfungen in diesen Bereichen durchführen kann.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der niederländische Rechnungshof führt Prüfungen der Rechnungsführung und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch.

Er erprobt neue Prüfungsmethoden und -verfahren, experimentiert aber auch mit neuen Veröffentlichungsformen.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der niederländische Rechnungshof veröffentlicht

  • einen Jahresbericht;
  • Prüfungsberichte;
  • Schwerpunktberichte;
  • Haushaltsrundschreiben;
  • Internet-Dossiers;
  • Informationsblätter.

Der niederländische Rechnungshof gibt seine Prüfungsfeststellungen sowie seine Erfahrungswerte an die Regierung, das Parlament und die für die Verwaltung der von ihm geprüften Stellen Verantwortlichen weiter.

Er hält sich mit Veröffentlichungen vor, während und nach allgemeinen Wahlen zurück, bis eine neue Regierung eingesetzt ist.

— BERICHTERSTATTUNG

Der niederländische Rechnungshof veröffentlicht Berichte auf seiner Website und postet Informationen über seine Veröffentlichungen in sozialen Medien.

Am dritten Mittwoch im Mai (dem sogenannten "Verantwoordingsdag") gibt er ein unabhängiges Prüfungsurteil zu den Rechnungen des Staates und zum operativen Management, zum Finanzmanagement und zur Qualität der politischen Informationen, die die Minister dem Parlament vorlegen, ab.

— ZUSAMMENARBEIT

Der niederländische Rechnungshof betreibt aktiv Zusammenarbeit und Wissensaustausch mit Prüfungseinrichtungen des Königreichs der Niederlande. Unter diesen Einrichtungen sind lokale Rechnungsprüfungsämter und Rechnungsprüfungsausschüsse ebenso zu finden wie die Rechnungskontrollbehörden der Karibischen Niederlande.

Außerdem ist er sehr aktiv in der internationalen Fachwelt der öffentlichen Finanzkontrolle. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen darin, die institutionelle Entwicklung durch gemeinsam mit obersten Rechnungskontrollbehörden im Ausland durchgeführte Projekte zum Kapazitätsaufbau zu stärken. Der niederländische Rechnungshof arbeitet auch mit anderen ORKB zusammen und tauscht Fachkenntnisse mit ihnen aus. Ferner ist er Mitglied der INTOSAI, der EUROSAI, des EU-Kontaktausschusses und des Global Audit Leadership Forum.

Beispiele für die enge Zusammenarbeit sind gemeinsame oder parallele Prüfungen mit anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden.

 

 

ÖSTERREICH

RECHNUNGSHOF

Seit 1948
Gegründet 1761

Website: www.rechnungshof.gv.at

Leitbild:

Unabhängig und objektiv für Sie.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der Rechnungshof Österreich ist das unabhängige oberste Organ der externen Finanzkontrolle für Bund, Länder und Gemeinden.

Er überprüft, ob staatliche Mittel korrekt eingesetzt werden, d. h. die Gebarung öffentlicher Einrichtungen und privater Rechtsträger mit öffentlichen Mitteln (nach dem Grundsatz der einheitlichen Finanzkontrolle).

Der Rechnungshof Österreich prüft, ob die verfügbaren Mittel sparsam, wirtschaftlich und wirksam eingesetzt werden. Zusätzlich zu seiner Kernaufgabe – Prüfung und Beratung – erbringt er weitere staatspolitisch bedeutende Leistungen und nimmt eine Reihe von Sonderaufgaben wahr.

Der Rechnungshof Österreich entscheidet selbst und unabhängig darüber, welche Arten von Prüfungen er zu welchen Themen durchführt und welche Methoden er dabei anwendet.

Laut Verfassung hat der Rechnungshof Österreich besondere Akte der Gebarungsprüfung durchzuführen, beispielsweise

  • auf Beschluss des Nationalrats oder eines Landtags;
  • auf Verlangen von Mitgliedern des Nationalrats oder eines Landtags;
  • auf begründetes Ersuchen der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einer Bundesministerin/eines Bundesministers.

Die Verfassung begrenzt die Anzahl solcher Ersuchen, um die Unabhängigkeit des Rechnungshofs Österreich bei der Prüfungsplanung zu gewährleisten.

Darüber hinaus nimmt der Rechnungshof Österreich wichtige Sonderaufgaben wahr:

  • Erstellung des Bundesrechnungsabschlusses;
  • Nachweis der Bundesschulden und -haftungen;
  • Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen;
  • Aufgaben im Rahmen des Unvereinbarkeitsgesetzes und des Bezügebegrenzungsgesetzes;
  • Aufgaben im Zusammenhang mit den politischen Parteien und Wahlen;
  • Aufgaben im Zusammenhang mit dem Bericht über die durchschnittlichen Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes;
  • Erstellung von Gutachten für das Schiedsgremium gemäß Stabilitätspakt 2012.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

Aufgaben, Funktion, Organisation und Stellung des Rechnungshofs Österreich sind in folgenden Rechtsakten geregelt:

  • Sechstes Hauptstück des Bundes-Verfassungsgesetzes (1920);
  • Rechnungshofgesetz (RHG 1948);
  • Verfassungsgerichtshofgesetz (entstehen zwischen dem Rechnungshof Österreich und einem Rechtsträger Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeiten und Befugnisse, kann der Rechnungshof Österreich den Verfassungsgerichtshof um Entscheidung anrufen);
  • Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrats und der Landtage (Regelung der strategisch bedeutsamen Teilnahme des Rechnungshofs Österreich an Sitzungen der Ausschüsse und des Plenums);
  • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (gilt unmittelbar für die Kontrolle der EU-Mittel und die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof).

GEPRÜFTE STELLEN

Der Rechnungshof Österreich prüft die Finanzgebarung (d. h. die Finanztätigkeit)

  • des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände, der Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und anderer durch Gesetz bestimmter Rechtsträger;
  • von Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Organen des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde oder von Personen verwaltet werden, die hierzu von Organen des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde bestellt sind;
  • von Unternehmen, an denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde mit mindestens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit mindestens 50 % am Stamm-, Grund- oder Eigenkapital beteiligt sind, oder die der Bund, ein Land oder eine Gemeinde allein oder gemeinsam mit anderen solchen Rechtsträgern betreibt oder tatsächlich beherrscht;
  • öffentlich-rechtlicher Körperschaften mit Mitteln des Bundes, der Länder oder der Gemeinden;
  • von Trägern der Sozialversicherung und gesetzlichen beruflichen Vertretungen (Kammern);
  • durch Gesetz bestimmter Rechtsträger, z. B. des Österreichischen Rundfunks (ORF).

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Ein eigenständiges Modell: Der Rechnungshof Österreich wird von einer Präsidentin/einem Präsidenten geleitet, folgt im Aufbau dem Westminster-Modell (monokratische Struktur) und ist zuständig für die Prüfung von Bund, Ländern und Gemeinden.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der Rechnungshof Österreich ist die Oberste Rechnungskontrollbehörde Österreichs und untersteht unmittelbar dem Nationalrat. Er ist

  • in Angelegenheiten der Bundesgebarung und der Gebarung der gesetzlichen beruflichen Vertretungen, soweit sie in die Vollziehung des Bundes fallen, als Organ des Nationalrats tätig;
  • in Angelegenheiten der Länder-, Gemeindeverbände- und Gemeindegebarung sowie der Gebarung der gesetzlichen beruflichen Vertretungen, soweit sie in die Vollziehung der Länder fallen, als Organ des betreffenden Landtags tätig.

Der Rechnungshof Österreich ist von der Bundesregierung und den Landesregierungen unabhängig und nur den Bestimmungen des Gesetzes unterworfen. Er ist daher Teil der Legislative.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Die Präsidentin/der Präsident des Rechnungshofs Österreich verkehrt mit dem Parlament und dessen Ausschüssen unmittelbar, und zwar persönlich oder durch einen von ihr/ihm entsandten Vertreter.

Die Präsidentin/der Präsident des Rechnungshofs Österreich ist berechtigt, an den Verhandlungen über die Berichte des Rechnungshofs, die Bundesrechnungsabschlüsse, Anträge betreffend die Durchführung besonderer Akte der Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof Österreich und die den Rechnungshof Österreich betreffenden Untergliederungen des Entwurfs des Bundesfinanzgesetzes im Parlament sowie in seinen Ausschüssen (Unterausschüssen) teilzunehmen.

Die Präsidentin/der Präsident des Rechnungshofs Österreich hat nach den näheren Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Geschäftsordnung des Parlaments das Recht, auf ihr/sein Verlangen in den Verhandlungen zu den vorstehend angeführten Gegenständen jedes Mal gehört zu werden.

Der Rechnungshof Österreich legt dem Nationalrat, den Landtagen und den Gemeinderäten einen Jahresbericht über seine Tätigkeiten vor. Er kann über einzelne Wahrnehmungen jederzeit an den Nationalrat, die Landtage und die Gemeinderäte berichten und erforderlichenfalls Vorschläge unterbreiten. Der Rechnungshof Österreich informiert die Bundesregierung über jeden seiner Berichte gleichzeitig mit der Vorlage an das Parlament.

Für die Verhandlung der Berichte des Rechnungshofs Österreich wird im Nationalrat ein ständiger Ausschuss eingesetzt. Bei der Einsetzung wird der Grundsatz der Verhältniswahl eingehalten.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENTIN

Margit Kraker wurde am 1. Juli 2016 ernannt.

AMTSZEIT

12 Jahre, nicht verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Die Präsidentin/der Präsident des Rechnungshofs Österreich wird auf Vorschlag des Hauptausschusses vom Nationalrat gewählt. Sie/er wird vor Antritt ihres/seines Amtes von der Bundespräsidentin/vom Bundespräsidenten angelobt.

Die Präsidentin/der Präsident des Rechnungshofs Österreich darf weder einem allgemeinen Vertretungskörper noch dem Europäischen Parlament angehören und in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied der Bundesregierung oder einer Landesregierung gewesen sein.

Sie/er ist hinsichtlich der Verantwortlichkeit den Mitgliedern der Bundesregierung oder den Mitgliedern der in Betracht kommenden Landesregierung gleichgestellt, je nachdem, ob der Rechnungshof Österreich als Organ des Nationalrats oder eines Landtags tätig ist.

LEITUNGSGREMIUM

Der Rechnungshof Österreich hat kein Leitungsgremium. Die ausschließliche Entscheidungsbefugnis liegt bei der Präsidentin/beim Präsidenten.

Es gibt keine ständige Vizepräsidentin/keinen ständigen Vizepräsidenten. Die Präsidentin/der Präsident wird im Falle ihrer/seiner Verhinderung von der rangältesten Beamtin/vom rangältesten Beamten des Rechnungshofs Österreich vertreten. Dies gilt auch, wenn das Amt der Präsidentin/des Präsidenten unbesetzt ist.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der Rechnungshof Österreich ist in fünf Sektionen und zwei Bereiche gegliedert (die Sektion Präsidium, vier Prüfungssektionen, den Prüfungsbereich Parteien und Compliance und den Bereich Steuerung, Planung und Wirkung). Die Prüfungssektionen bestehen aus jeweils zwei untergeordneten Prüfungsbereichen, in denen drei bis vier Prüfungsabteilungen thematisch zusammengefasst sind. Der Prüfungsbereich Parteien und Compliance besteht aus zwei Prüfungsabteilungen.

Diese Organisationsstruktur ermöglicht eine sektionsübergreifende Strategie- und Prüfungsplanung, einen optimierten Ressourceneinsatz durch flexible Zusammenarbeit in Prüfungsteams und fördert und verbessert den sektionsübergreifenden Wissensaustausch.

In jedem Bereich und jeder Sektion sind „Kompetenzzentren“ eingerichtet. Jedes Kompetenzzentrum hat die Themenverantwortlichkeit für einen fachlichen Querschnittsbereich mit dem Ziel, die Expertise auszubauen, die Wissensorganisation zu vertiefen und den Informationsfluss im Rechnungshof Österreich sicherzustellen. Beispiele für Querschnittsbereiche sind: Qualitätsmanagement, Datenanalyse, Krisenmanagement und -prävention, Bauprojektmanagement und Vergaberecht, internationale Verpflichtungen hinsichtlich der Klima- und Umweltziele, Finanzverfassung und nachhaltige öffentliche Finanzen, Korruptionsprävention, Compliance und Risikomanagement.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 295 (1. Januar 2023) (rund 84 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 49,8 %; ♀ 50,2 %. Durchschnittsalter: 49,4

HAUSHALT

  • 37,4 Millionen Euro (2022)
  • 0,04 % des gesamten Staatshaushalts

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der Rechnungshof Österreich plant seine Tätigkeit auf jährlicher Basis.

Er kann auch um Durchführung von Sonderprüfungen ersucht werden. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Nationalrats oder eines Landtags oder von Mitgliedern des Nationalrats oder eines Landtags oder ein begründetes Ersuchen der Bundesregierung oder einer Landesregierung oder einer Bundesministerin/eines Bundesministers. Die Verfassung begrenzt die Anzahl der Ersuche allerdings, um die Unabhängigkeit des Rechnungshofs Österreich bei der Prüfungsplanung zu gewährleisten.

2017 leitete der Rechnungshof Österreich eine Initiative ein, um die Öffentlichkeit erstmals über Facebook einzubinden. Die Bürgerinnen und Bürger wurden eingeladen, Vorschläge für relevante Themen zu unterbreiten und sich dadurch an der Entwicklung von Prüfungsaufgaben zu beteiligen. Ihre Vorschläge wurden nach Möglichkeit bei der Prüfungsplanung berücksichtigt und auf der jährlichen Prüfungsplanungskonferenz diskutiert.

Der Rechnungshof Österreich führt jährlich etwa 90 Prüfungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene durch.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Prüfungsmaßstäbe des Rechnungshofs Österreich sind die gesetzlichen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auf der Grundlage der Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit.

Der Rechnungshof Österreich kombiniert bei seinen Prüfungen

  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen und
  • Prüfungen der Rechnungsführung.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der Rechnungshof Österreich legt seine Berichte auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene vor.

Außerdem veröffentlicht er Berichte,

  • in denen besondere Fragestellungen untersucht und evaluiert werden;
  • in denen potenzielle Verbesserungen aufgezeigt und quantifiziert werden;
  • in denen Finanzfragen aufgezeigt und quantifiziert werden;
  • in denen er konkrete und umsetzbare Empfehlungen vorlegt.

— BERICHTERSTATTUNG

Der Rechnungshof Österreich veröffentlicht seine Prüfungsfeststellungen

  • auf seiner Website;
  • in sozialen Medien;
  • anhand von Pressemitteilungen.

— ZUSAMMENARBEIT

Auf nationaler Ebene arbeitet der Rechnungshof Österreich mit den Landesrechnungshöfen zwecks Abstimmung der jeweiligen Prüfungspläne zusammen.

Seit 1963 fungiert der Rechnungshof Österreich als Generalsekretariat der INTOSAI.

 

 

POLEN

NAJWYŻSZA IZBA KONTROLI

Seit 1919
Gegründet 1809

Website: www.nik.gov.pl

Leitbild:

Unabhängige und professionelle Prüfung öffentlicher Aufgaben im Interesse der Bürger und des Staates.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der polnische Rechnungshof prüft die Tätigkeit staatlicher Verwaltungsorgane, der polnischen Nationalbank, juristischer Personen des öffentlichen Rechts und anderer staatlicher Organisationseinheiten im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit und Sorgfalt. Er kann die Tätigkeit lokaler Gebietskörperschaften, kommunaler Körperschaften und anderer kommunaler Organisationseinheiten im Hinblick auf Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sorgfalt prüfen.

Außerdem kann er die Tätigkeit anderer Organisationseinheiten und Wirtschaftsteilnehmer hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit insoweit prüfen, als sie staatliche oder öffentliche Vermögenswerte oder Mittel verwenden, sowie daraufhin, ob sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Staat erfüllen.

Der polnische Rechnungshof hat das Recht auf Zugang zu allen von ihm benötigten Informationen. Seine Mitarbeiter haben uneingeschränkten Zutritt zu den Räumlichkeiten der geprüften Stellen und das Recht, alle relevanten Unterlagen und sonstiges Material zu untersuchen. Er hat das Recht, Zeugen geprüfter oder anderer Stellen zu befragen, Nachweise von ihnen einzuholen, von Mitarbeitern der geprüften Stellen mündliche oder schriftliche Erläuterungen zu verlangen, Experten und Sachverständige heranzuziehen und an den Sitzungen des Managements der geprüften Stellen teilzunehmen.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

Verfassung der Republik Polen vom 2. April 1997

Geändertes Rechnungshofgesetz vom 23. Dezember 1994.

GEPRÜFTE STELLEN

Der polnische Rechnungshof prüft u. a.

  • für Haushaltsbelange zuständige Stellen (z. B. Ministerien und staatliche Stellen);
  • staatliche Fonds mit gezielter Ausrichtung;
  • Exekutivagenturen und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts aus dem Finanzsektor;
  • Staatsbanken, darunter die polnische Nationalbank;
  • selbstverwaltete lokale Gebietskörperschaften;
  • andere Stellen, die öffentliche Ausgaben tätigen, auch solche, die dem nichtöffentlichen Finanzsektor angehören.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Ein unter der Leitung eines Präsidenten nach dem Kollegialprinzip tätiger Rechnungshof, d. h. an der Genehmigung und Verabschiedung der wichtigsten Dokumente ist ein besonderes Gremium, der sogenannte Rat, beteiligt.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der polnische Rechnungshof ist die von der Regierung unabhängige oberste Rechnungskontrollbehörde. Er ist der zweiten Kammer des polnischen Parlaments (dem Sejm) unterstellt.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der polnische Rechnungshof berichtet dem Sejm und arbeitet mit fast allen Ausschüssen des Sejm zusammen, welche – im Rahmen ihrer Zuständigkeitsbereiche – die meisten Prüfungsberichte des Rechnungshofs analysieren. Der Sejm-Ausschuss für öffentliche Finanzkontrolle analysiert die Berichte des polnischen Rechnungshofs ebenfalls, gibt Stellungnahmen zum Haushalt des Rechnungshofs ab und unterbreitet Vorschläge für potenzielle Prüfungen des Rechnungshofs, die von anderen Sejm-Ausschüssen eingebracht wurden (40-60 jährlich). Der polnische Rechnungshof informiert den Ausschuss für öffentliche Finanzkontrolle auch über seinen jährlichen Arbeitsplan.

Der Sejm erörtert die wichtigsten Berichte des polnischen Rechnungshofs: den jährlichen Tätigkeitsbericht und die Analyse der Ausführung des Staatshaushalts sowie der Grundzüge der Geldpolitik.

Der Sejm und seine Organe können vom polnischen Rechnungshof die Durchführung von Prüfungen verlangen, was jedoch selten vorkommt (ein- bis dreimal jährlich).

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Marian Banaś hat sein Amt am 30. August 2019 angetreten.

Der Präsident wird von drei Vizepräsidenten und dem Generaldirektor unterstützt.

AMTSZEIT

6 Jahre, einmal verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Die Ernennung erfolgt mit Zustimmung des Senats (der zweiten Kammer des Parlaments) durch den Sejm auf Antrag des Sejm-Marschalls oder einer Gruppe von mindestens 35 seiner Mitglieder.

LEITUNGSGREMIUM

Der Präsident und der Rat bilden das Leitungsgremium des Rechnungshofs. Bei diesem Gremium handelt es sich um ein Kollegialorgan, das aus 19 Mitgliedern besteht. Ihm gehören der Präsident des Rechnungshofs, die Vizepräsidenten, der Generaldirektor und 14 Mitglieder an, die sich aus sieben vom Rechnungshof unabhängigen Rechts- oder Wirtschaftswissenschaftlern und sieben Direktoren von Prüfungsabteilungen oder Beratern des Präsidenten des Rechnungshofs zusammensetzen.

AMTSZEIT

Der Präsident, die Vizepräsidenten und der Generaldirektor sind für die Dauer ihrer Amtszeit im Rat des Rechnungshofs tätig, während die anderen Mitglieder für eine verlängerbare Amtszeit von drei Jahren ernannt werden.

WAHL/ERNENNUNG

Die 14 Mitglieder des Rats des polnischen Rechnungshofs werden vom Sejm-Marschall auf Antrag des Präsidenten des Rechnungshofs und nach Einholung einer Stellungnahme des Sejm-Ausschusses für öffentliche Finanzkontrolle ernannt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der polnische Rechnungshof ist in Prüfungsbereiche (14 Abteilungen und 16 Regionalbüros) sowie Verwaltungs- und Unterstützungsabteilungen (4) gegliedert. Die Gebietszuständigkeiten der einzelnen Regionalbüros – die vom Status her Prüfungsabteilungen gleichzusetzen sind – entsprechen der polnischen Verwaltungsgliederung (Regionen).

Die Aufsicht über die von den Prüfungsabteilungen und Regionalbüros vorgenommenen Prüfungen führt der Präsident oder einer der Vizepräsidenten des polnischen Rechnungshofs.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 1 576 VZÄ (2021) (71 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 53 %; ♀ 47 %. Durchschnittsalter: über 41 (Prüfer)

HAUSHALT

  • Haushalt des polnischen Rechnungshofs: 308 Millionen PLN bzw. rund 68 Millionen Euro (Januar 2021)
  • Zuweisung: Der Rat des polnischen Rechnungshofs nimmt den Haushaltsentwurf des Rechnungshofs an. Der Finanzminister nimmt ihn in den Entwurf des Staatshaushalts auf, der anschließend vom Parlament erörtert und gebilligt wird.
  • Rund 0,07 % des gesamten Staatshaushalts

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der polnische Rechnungshof plant seine Prüfungen auf der Grundlage seiner Vierjahresstrategie – diese umfasst die Entwicklungspläne, den Auftrag, die Ziele und strategischen Initiativen sowie die Mittel für ihre Umsetzung und für die Überwachung des Fortschritts der Umsetzung dieser Initiativen – sowie einer Dreijahresstrategie der Prüfungstätigkeiten und des jährlichen Arbeitsplans. Die Prüfung der Ausführung des Staatshaushalts ist die verfassungsmäßige und gesetzlich verankerte Hauptaufgabe des Rechnungshofs und hat daher bei der Prüfungsplanung Priorität.

Der Arbeitsplan ist das Ergebnis eines mehrstufigen Planungsprozesses, der einige Monate in Anspruch nimmt. Die Planungsgruppe für Prüfungstätigkeiten erstellt auf der Grundlage ausgewählter Prüfungsthemen, die von den Prüfungsabteilungen vorgeschlagen werden, einen Entwurf des Arbeitsplans. Die Mitglieder der Gruppe nehmen an Sitzungen mit Vertretern aller Prüfungsabteilungen teil, um ihre Vorschläge zu diskutieren. Außerdem halten sie eine Reihe interner Beratungen über Prüfungsthemen ab, die von den Direktoren der Prüfungsabteilungen, den Beratern des Präsidenten des Rechnungshofs und anderen Prüfern vorgeschlagen werden. Der Entwurf des Arbeitsplans wird dann dem Lenkungsausschuss übermittelt, der befugt ist, weitere Änderungen daran vorzunehmen. Der Lenkungsausschuss ist auch für die Ausarbeitung der technischen und organisatorischen Vorkehrungen für den jährlichen Arbeitsplan zuständig.

Der polnische Rechnungshof beobachtet Gesetzesänderungen, wertet statistische Daten aus und analysiert Pläne und Programme der Regierung sowie Pressemitteilungen und Bürgerbeschwerden. Dieses Monitoring trägt erheblich zur jährlichen und langfristigen Planung bei. Auf dieser Grundlage entwickelt der polnische Rechnungshof den Arbeitsplan und legt Prüfungsprioritäten fest.

Der Auswahl der für Prüfungen vorgeschlagenen Bereiche geht eine umfassende Risikoanalyse voraus, die sich u. a. auf Berichte und Veröffentlichungen internationaler Organisationen wie der OECD, der Weltbank, des Rates der EU oder des Europäischen Rechnungshofs, auf nationale Strategiepapiere, Finanzpläne des öffentlichen Sektors, Statistiken, an den Rechnungshof herangetragene Beschwerden, Ergebnisse von Meinungsumfragen und Medienberichte stützt.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der polnische Rechnungshof nimmt (geplante und Ad-hoc-)Prüfungen der Rechnungsführung, Ordnungsmäßigkeitsprüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie integrierte Prüfungen vor, bei denen alle drei Bereiche untersucht werden.

Die vom ihm angewandten Prüfungsnormen beruhen auf polnischem Recht, den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI, den Europäischen Leitlinien für die Anwendung der INTOSAI-Richtlinien, den Normen der International Federation of Accountants (IFAC) und seiner langjährigen Erfahrung.

Auf diesen Normen beruhende methodische Leitlinien (Prüfungshandbuch) enthalten ausführliche Instruktionen für die Durchführung einer Prüfung.

Der Ethikkodex des polnischen Rechnungshofs steht im Einklang mit international anerkannten Prüfungsnormen.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der polnische Rechnungshof veröffentlicht

  • Analysen der Ausführung des Staatshaushalts und der Grundzüge der Geldpolitik (Jahresbericht);
  • Stellungnahmen zur Entlastung des Ministerrates;
  • nachträgliche Prüfungsfeststellungen (Berichte im Anschluss an bei einer Stelle durchgeführte Prüfungen);
  • zusammenfassende Berichte zu allen geplanten und bestimmten Ad-hoc-Prüfungen (Informationen über die Prüfungsergebnisse);
  • jährliche Tätigkeitsberichte;
  • Analysen über die Verwendung von Prüfungsfeststellungen mit Bezug zu Rechtsetzung und Rechtsanwendung;
  • jährliche Arbeitspläne.

Außerdem formuliert der polnische Rechnungshof

  • Vorschläge für Gesetzesänderungen (de lege ferenda-Vorschläge);
  • Themenpapiere (über die internationalen Aktivitäten des polnischen Rechnungshofs, seine Zusammenarbeit mit anderen Prüfungseinrichtungen in Polen usw.);
  • Analysen von Anfragen und Beschwerden von Bürgern.

Follow-up von Prüfungsergebnissen:

  • Der polnische Rechnungshof informiert die geprüften Stellen über seine Feststellungen und Empfehlungen und kontrolliert systematisch, ob sie Gegenstand von Folgemaßnahmen sind. Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden in Follow-up-Berichten vorgelegt.

— BERICHTERSTATTUNG

VERÖFFENTLICHUNG DER PRÜFUNGSERGEBNISSE

Der polnische Rechnungshof veröffentlicht seine Prüfungsberichte, zugehörige Unterlagen und Informationen über seine laufenden Tätigkeiten auf seiner Website (www.nik.gov.pl) und im öffentlichen Informationsbulletin (https://bip.nik.gov.pl/).

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Seit Jahren verfolgt der polnische Rechnungshof eine aktive Informationspolitik, um der Öffentlichkeit seine Prüfungen und Tätigkeiten so objektiv und umfassend wie möglich näher zu bringen.

INTERAKTION MIT DEN BÜRGERN

Der polnische Rechnungshof ist rechtlich verpflichtet, Informationen über seine Arbeitsweise, Tätigkeiten, Produkte usw. bereitzustellen und bietet den Bürgern die Möglichkeit, mit Anliegen – z. B. Prüfungsanregungen – an ihn heranzutreten. Mit Ausnahme der vertraulichen Berichte werden alle Prüfungsberichte auf der Website des Rechnungshofs veröffentlicht. Ferner gibt der Rechnungshof eine zweimonatlich erscheinende Zeitschrift über die öffentliche Finanzkontrolle heraus.

— ZUSAMMENARBEIT

Der polnische Rechnungshof arbeitet eng mit anderen – nationalen oder lokalen – Kontroll- und Prüfungsbehörden zusammen, die ihm ihre Prüfungsergebnisse übermitteln und (unter Federführung des polnischen Rechnungshofs) bestimmte Prüfungen gemeinsam mit ihm durchführen.

Er arbeitet außerdem regelmäßig mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammen und holt systematisch den Rat externer Fachleute ein – auch, indem er Expertengruppen einrichtet.

 

 

PORTUGAL

TRIBUNAL DE CONTAS

Seit 1849
Gegründet 1389

Website: www.tcontas.pt

Leitbild:

Bessere Bewirtschaftung öffentlicher Mittel durch Förderung von Rechenschaftspflicht und Transparenz und Durchsetzung der finanziellen Haftung. Der portugiesische Rechnungshof fungiert als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Bürger, indem er darüber berichtet, wie ihre Gelder eingesetzt werden.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Im Einklang mit Verfassung und Recht nimmt der portugiesische Rechnungshof folgende Aufgaben wahr:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben sowie der Staatsverschuldung;
  • Abgabe einer Stellungnahme zu den Rechnungen des Staates und der autonomen Regionen; ab 2023 zudem Bescheinigung der Rechnungen des Staates;
  • Beurteilung des öffentlichen Finanzmanagements;
  • Durchsetzung der finanziellen Haftung.

Der portugiesische Rechnungshof hat das Recht auf Zugang zu allen Informationen, die er für erforderlich hält. Die geprüften Stellen sind zur Zusammenarbeit verpflichtet.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Verfassung der Portugiesischen Republik (1976): Artikel 107, 209 Buchstabe c, 214 und 216;
  • Gesetz über die Organisation und die Arbeitsweise des Rechnungshofs: Gesetz 98/97 vom 26. August 1997;
  • Haushaltsrahmengesetz: Gesetz 151/2015 vom 11. September 2015, Artikel 66 Absatz 6.

GEPRÜFTE STELLEN

Der portugiesische Rechnungshof prüft

  • den Staat und seine verschiedenen Dienststellen;
  • die autonomen Regionen Azoren und Madeira und deren verschiedene Dienststellen;
  • lokale Gebietskörperschaften und deren Vereinigungen oder Verbände, einschließlich Ballungsgebieten;
  • öffentliche Einrichtungen;
  • Sozialversicherungsträger;
  • öffentliche Verbände, Verbände staatlicher Stellen oder gemischte Verbände staatlicher und privater Stellen, die hauptsächlich von staatlichen Stellen finanziert werden oder deren Weisungsrecht unterliegen;
  • staatseigene Unternehmen;
  • Unternehmen der Regionen;
  • interkommunale und kommunale Unternehmen;
  • alle Einrichtungen mit finanzieller Beteiligung der öffentlichen Hand, die also Zuschüsse erhalten oder zum Teil dem Staat gehören;
  • Konzessionsnehmer für den Betrieb staatseigener Unternehmen oder Unternehmen mit Staatsbeteiligung oder Unternehmen, an deren Kapital private Anteilseigner und die öffentliche Hand beteiligt sind und die der Kontrolle der öffentlichen Hand unterliegen, Konzessionsnehmer oder Unternehmen, die öffentliche Dienste verwalten, sowie Baukonzessionäre;
  • andere Einrichtungen, die öffentliche Mittel erhalten oder verwalten.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Ein nach dem Kollegialmodell aufgebauter Rechnungshof mit Prüfungs- und Rechtsprechungsfunktion, der aus dem Präsidenten und 18 Mitgliedern (Richter mit dem gleichen Status wie Richter am Obersten Gerichtshof) besteht.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Laut Verfassung ist der portugiesische Rechnungshof ein oberstes Gericht und somit ein souveränes Organ, das dem Präsidenten der Republik, dem Parlament, der Regierung und anderen Gerichten gleichgestellt ist. Er ist als unabhängige oberste Rechnungskontrollbehörde zuständig für die externe Finanzkontrolle und prüft die Ausführung des Staatshaushalts durch die Regierung.

Die Mitglieder des portugiesischen Rechnungshofs sind Richter und daher unabsetzbar. Sie können für ihre Urteile nicht haftbar gemacht werden, außer in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der portugiesische Rechnungshof ist von allen anderen Institutionen unabhängig. In den Rechtsvorschriften sind jedoch Kooperationsverfahren u. a. in folgenden Bereichen vorgesehen:

  • Parlament und Regierung können den portugiesischen Rechnungshof ersuchen, bestimmte Einrichtungen oder Finanzthemen zu prüfen; der Rechnungshof muss diesen Ersuchen aber nicht nachkommen;
  • das Parlament kann um Übermittlung vorliegender Berichte ersuchen;
  • das Parlament kann den portugiesischen Rechnungshof um Informationen ersuchen, die dieser im Verlauf seiner Prüfungen erlangt hat;
  • die Prüfungsberichte und der Jahresbericht des portugiesischen Rechnungshofs werden in der Regel veröffentlicht und dem Parlament und anderen Interessenträgern übermittelt.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT DES PORTUGIESISCHEN RECHNUNGSHOFS

José F. F. Tavares ist seit dem 7. Oktober 2020 Präsident.

AMTSZEIT

4 Jahre.

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident des Rechnungshofs wird auf Vorschlag der Regierung vom Präsidenten der Republik ernannt.

LEITUNGSGREMIUM

Der portugiesische Rechnungshof verwaltet sich eigenständig.

Der Präsident steht an der Spitze des Organs.

Der portugiesische Rechnungshof legt seinen Haushalt selbst fest und führt ihn autonom aus. Der Haushalt wird vom Parlament gebilligt.

Das aus dem Präsidenten und allen Mitgliedern bestehende Plenum des Rechnungshofs trifft alle Entscheidungen in Bezug auf den Entwurf des jährlichen Haushaltsplans und den Strategieplan des portugiesischen Rechnungshofs.

AMTSZEIT

Die Mitglieder werden auf Lebenszeit ernannt.

WAHL/ERNENNUNG

Die Einstellung erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Auswahlverfahrens mit Auswahlausschuss.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der portugiesische Rechnungshof ist in drei Kammern sowie zwei Regionalkammern (Azoren und Madeira) gegliedert. Diese Prüfungskammern bestehen aus Prüfungs- und Verwaltungsabteilungen.

Hinzu kommen eine dem Präsidenten direkt unterstellte Abteilung für Interne Revision sowie ein Ausschuss für Prüfungsnormen.

Die Zuweisung der Mitglieder des portugiesischen Rechnungshofs zu den verschiedenen Kammern erfolgt auf der Grundlage von Kriterien in den Bereichen Studium und Beruf.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 530 (Dezember 2022)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 31 %; ♀ 69 %. Durchschnittsalter: 53
  • Anteil der Mitarbeiter im Prüfungsbereich: 60 %

HAUSHALT

  • Der portugiesische Rechnungshof wird aus dem Staatshaushalt und aus eigenen Mitteln (den geprüften Stellen berechnete Gebühren) finanziert
  • Gesamthaushalt (2023): 29 Millionen Euro
  • 0,026 % der gesamten Staatsausgaben

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der portugiesische Rechnungshof billigt alle drei Jahre einen Strategieplan im Anschluss an einen partizipativen Prozess, der in eine SWOT-Analyse (wichtigste Schwächen, Stärken, Chancen, Herausforderungen und Risiken) sowie in eine Risikoanalyse mündet, in der die Ziele und Prioritäten umrissen werden.

Für denselben strategischen Zeitraum nimmt der Rechnungshof außerdem ein Dreijahresprogramm an, auf dessen Grundlage ein mittelfristiger Arbeitsplan erstellt wird, der alle Jahrespläne für den betreffenden Zeitraum umfasst.

Ferner nimmt er ein ausführliches Jahresarbeitsprogramm an, wobei er völlig unabhängig ist.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der portugiesische Rechnungshof führt alle Arten von Prüfungen durch.

Die angewandten Verfahren und Methoden sind in den Prüfungshandbüchern des portugiesischen Rechnungshofs festgelegt, die den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie bewährten Verfahren Rechnung tragen.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der portugiesische Rechnungshof veröffentlicht alle seine Berichte und Beschlüsse, insbesondere

  • Jahresberichte und Stellungnahmen zu den Rechnungen des Staates und der autonomen Regionen;
  • Prüfungsberichte;
  • einen jährlichen Tätigkeitsbericht.

— BERICHTERSTATTUNG

Der portugiesische Rechnungshof veröffentlicht Berichte, Beschlüsse, relevante Unterlagen, Veranstaltungen und Tätigkeiten auf seiner Website.

Er kann außerdem beschließen, seine Berichte im Amtsblatt der Portugiesischen Republik zu veröffentlichen und über die Medien zu verbreiten. Er nutzt auch soziale Medien zur Kommunikation mit der Öffentlichkeit.

— ZUSAMMENARBEIT

Der portugiesische Rechnungshof ist Mitglied des INTOSAI-Präsidiums, von EUROSAI und der Organisation der ORKB portugiesischsprachiger Länder sowie assoziiertes Mitglied von OLACEFS (Organisation der ORKB von Lateinamerika und der Karibik). Der Rechnungshof hat darüber hinaus den stellvertretenden Vorsitz des EUROSAI-Netzwerks für Ethikfragen inne, das die Taskforce "Prüfung und Ethik" ersetzt und dessen Vorsitz die ORKB Kroatiens innehat. Außerdem beteiligt der Rechnungshof sich an Projekten zum Kapazitätsaufbau von ORKB, insbesondere in portugiesischsprachigen Ländern, fungiert als externer Prüfer des Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie (ELMB), der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) sowie des internationalen iberischen Nanotechnologie-Labors (International Iberian Nanotechnology Laboratory, INL). und ist Mitglied des Kontrollausschusses von EUROCONTROL.

 

 

RUMÄNIEN

CURTEA DE CONTURI A ROMÂNIEI

Seit 1992
Gegründet 1864

Website: www.curteadeconturi.ro

Leitbild:

Prüfung der Feststellung, Verwaltung und Verwendung der Finanzmittel des Staates und des öffentlichen Sektors, Berichterstattung gegenüber dem Parlament, den Verwaltungsbehörden, den öffentlichen Einrichtungen und den Steuerzahlern über die Verwendung und Verwaltung dieser Mittel im Einklang mit den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der rumänische Rechnungshof prüft die Feststellung, Verwaltung und Verwendung der Finanzmittel des Staates und des öffentlichen Sektors. Er arbeitet wie in der Verfassung vorgesehen eigenständig und ist Mitglied in internationalen Organisationen Oberster Rechnungskontrollbehörden.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Rumänische Verfassung (1991, geändert 2003);
  • Gesetz Nr. 94/1992 über die Organisation und Arbeitsweise des Rechnungshofs, das mit Änderungen und Ergänzungen später erneut veröffentlicht wurde.

GEPRÜFTE STELLEN

Der rumänische Rechnungshof prüft

  • öffentliche Behörden und Einrichtungen;
  • Verwaltungs- und Gebietseinheiten (Kreisräte, Stadt- und Gemeindeverwaltungen);
  • die rumänische Nationalbank;
  • öffentliche Unternehmen;
  • Unternehmen, an denen der Staat, Verwaltungs- und Gebietseinheiten, öffentliche Einrichtungen oder autonome Verwaltungen – einzeln oder gemeinsam – eine Mehrheitsbeteiligung halten;
  • Sozialversicherungsträger, die öffentliche Vermögenswerte, Mittel oder Fonds verwalten;
  • juristische Personen, bei denen der Staat für Darlehen bürgt oder die Zuschüsse oder andere staatliche Finanzhilfen von der zentralen oder lokalen Verwaltung oder anderen öffentlichen Einrichtungen erhalten.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Kollegialstruktur ohne Rechtsprechungsfunktion.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der rumänische Rechnungshof ist eine unabhängige öffentliche Einrichtung, die nur dem Parlament rechenschaftspflichtig ist.

Als Oberste Rechnungskontrollbehörde Rumäniens prüft der Rechnungshof die Feststellung, Verwaltung und Verwendung der Finanzmittel des Staates und des öffentlichen Sektors.

Auf Ersuchen des Parlaments billigt der rumänische Rechnungshof den Entwurf des Staatshaushalts und Gesetzentwürfe im Bereich öffentliche Finanzen und Rechnungslegung sowie Entwürfe, die geringere Einnahmen oder höhere Ausgaben als im Haushaltsgesetz vorgesehen zur Folge hätten. Er billigt ferner die Einrichtung von spezialisierten Stellen, für die die Regierung oder Ministerien zuständig sind, durch diese.

Aus der Tätigkeit des rumänischen Rechnungshofs resultierende Streitigkeiten werden auf gerichtlichem Wege beigelegt.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der rumänische Rechnungshof legt dem Parlament einen Jahresbericht über die Jahresrechnung vor, in dem die Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel dargestellt ist. Der Bericht enthält Prüfungsschlussfolgerungen und -empfehlungen.

Das Parlament kann als einzige Behörde den Rechnungshof auffordern, Prüfungen im öffentlichen Sektor durchzuführen.

Der rumänische Rechnungshof ist die einzige Einrichtung, die die Ausführung der Haushaltspläne der beiden Parlamentskammern und der Regierung prüft.

Der rumänische Rechnungshof erstellt und genehmigt seinen eigenen Haushaltsplan und übermittelt ihn der Regierung, damit diese ihn in den Entwurf des Staatshaushalts aufnimmt, der dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt wird. Im Rahmen des jährlichen Verfahrens zur Genehmigung des Haushaltsplans sind jedoch Interventionen der Regierung oder des Parlaments in Bezug auf den Haushalt möglich, der vom Plenum des rumänischen Rechnungshofs angenommen wird.

Ein spezifischer parlamentarischer Ausschuss prüft, wie der Rechnungshof seine eigenen Haushaltsmittel verwendet.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Mihai Busuioc wurde am 15. Oktober 2017 ernannt.

AMTSZEIT

9 Jahre, nicht verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident wird vom Parlament ernannt.

LEITUNGSGREMIUM

Der rumänische Rechnungshof wird von einem Plenum geleitet, dem 18 Mitglieder ("Consilieri de Conturi") angehören. Diese werden im Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz über die Organisation und Arbeitsweise der Einrichtung vom Parlament ernannt.

Der Präsident ist für die Leitung des rumänischen Rechnungshof zuständig. Dabei wird er von zwei Vizepräsidenten unterstützt, die zu den "Consilieri de Conturi" gehören und vom Parlament ernannt werden.

AMTSZEIT

Ein Drittel des Plenums wird alle drei Jahre ersetzt.

9 Jahre, nicht verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Die Mitglieder des Rechnungshofs werden vom Parlament für einen festen Zeitraum von neun Jahren ernannt. Sie sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und können nur vom Parlament gemäß den im Gesetz über die Organisation und Arbeitsweise der Einrichtung niedergelegten Bedingungen entlassen werden. "Consilieri de Conturi" sind staatliche Würdenträger und unterliegen den gleichen rechtlichen Vorgaben wie Richter. Folglich dürfen die Mitglieder des rumänischen Rechnungshofs während ihrer Amtszeit weder einer politischen Partei angehören noch sich öffentlich politisch betätigen.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der rumänische Rechnungshof ist in einer zentralen Struktur organisiert, die zehn Prüfungsabteilungen, eine Koordinierungsabteilung, eine Rechtsabteilung und das Generalsekretariat umfasst. Letzteres hat die Aufgabe, Unterstützung für die spezifischen Arbeitsbereiche des Rechnungshofs bereitzustellen. Auf Ebene der Regionen ist er in 42 regionale Rechnungsprüfungsämter und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bukarest gegliedert. Innerhalb des rumänischen Rechnungshofs existiert außerdem eine unabhängig operierende Prüfungsbehörde, die die Mittel prüft, die Rumänien von der EU erhält.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 1 966 Stellen (2023), davon 1 619 Stellen für Prüfer im Bereich der externen öffentlichen Finanzkontrolle (82,35 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 37,46 %, ♀ 62,54 %. Durchschnittsalter: 48 Jahre und 11 Monate

HAUSHALT

  • Der rumänische Rechnungshof wird aus dem Staatshaushalt finanziert.
  • 88 Millionen Euro (2023), einschließlich Verwaltungsausgaben
  • Rund 0,12 % der Gesamtausgaben aus dem Staatshaushalt

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der rumänische Rechnungshof trifft Entscheidungen über seine Arbeitsprogramme selbst.

Es gibt sowohl eine Jahres- als auch eine Mehrjahresplanung. Die Arbeitsprogramme werden vom Plenum genehmigt.

Mehrjahresprogramme erstrecken sich auf einen Zeitraum von drei Jahren.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der rumänische Rechnungshof führt folgende Arten von Prüfungen durch:

  • Prüfungen der Rechnungsführung zur Ausführung des Haushaltsplans;
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Einrichtungen, Projekten, Prozessen oder Vorhaben, bei denen öffentliche Mittel eingesetzt werden;
  • Compliance-Prüfungen.

Die Prüfungen werden gemäß den INTOSAI-Normen sowie auf der Grundlage von gesetzlichen Vorschriften, Handbüchern und Leitfäden für spezifische Tätigkeiten und anderen internen Vorschriften durchgeführt.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der rumänische Rechnungshof legt dem Parlament einen Jahresbericht über seine Prüfung der Ausführung des konsolidierten Staatshaushaltsplans für das vorangegangene Haushaltsjahr vor.

Der Jahresbericht ist die bedeutendste und bekannteste Veröffentlichung des rumänischen Rechnungshofs. In diesem Bericht sind seine wichtigsten Prüfungsfeststellungen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen zusammengefasst.

Darüber hinaus erstellt der rumänische Rechnungshof einen jährlichen Tätigkeitsbericht, der Informationen über seine Strategie, sein Mandat, seine Zuständigkeiten, seinen Auftrag und die Beziehungen zu verschiedenen Interessenträgern enthält. Dieser Bericht enthält für das jeweilige Jahr außerdem Daten und Informationen über die Organisation des Rechnungshofs, seine Tätigkeiten, Personalschulungen, den Zeitplan der Fachveranstaltungen, die erzielten Ergebnisse, seine internationalen Aktivitäten sowie seine personellen und finanziellen Ressourcen.

Einmal pro Jahr legt der rumänische Rechnungshof den Beratungsgremien der lokalen Gebietskörperschaften Jahresberichte über die kommunalen Finanzen vor. Diese Berichte sind das Ergebnis der von den regionalen Rechnungsprüfungsämtern durchgeführten Prüfungen zu den Haushaltsplänen der lokalen Verwaltungs- und Gebietseinheiten.

Der rumänische Rechnungshof erstellt auf eigene Initiative Berichte über Prüfungen in Bereichen von großem gesellschaftlichem Interesse. Diese übermittelt er dem Parlament und anderen Interessenträgern.

— BERICHTERSTATTUNG

Die Berichte und sonstigen Veröffentlichungen des rumänischen Rechnungshofs sind elektronisch auf seiner offiziellen Website (www.curteadeconturi.ro) verfügbar, ebenso wie Zusammenfassungen des Jahresberichts und des jährlichen Tätigkeitsberichts in englischer Sprache.

Der Jahresbericht des rumänischen Rechnungshofs wird im rumänischen Amtsblatt, Teil a III-a, veröffentlicht.

— ZUSAMMENARBEIT

Auf internationaler Ebene unterhält der rumänische Rechnungshof Beziehungen zu anderen ORKB durch Austausch von Erfahrungen, Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und Arbeitsgruppen sowie durch Veröffentlichung einschlägiger Studien in internationalen Fachzeitschriften.

Der rumänische Rechnungshof beteiligt sich außerdem an gemeinsamen Prüfungen sowie an in Zusammenarbeit mit anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden durchgeführten Prüfungen in Bereichen wie Umweltprüfung, Prüfung der Abfallsammlung, Prüfung von Gemeinden usw.

 

 

SCHWEDEN

RIKSREVISIONEN

Seit 2003
Gegründet 1921

Website: www.riksrevisionen.se

Leitbild:

Leistung eines Beitrags zum transparenten und wirksamen Einsatz der staatlichen Ressourcen und zu einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch unabhängige Prüfung aller staatlichen Tätigkeiten.

Der schwedische Rechnungshof erfüllt außerdem Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene, wie die Entwicklung und Förderung der öffentlichen Finanzkontrolle. Darüber hinaus engagiert er sich für die Stärkung der Rechnungskontrollbehörden in Entwicklungsländern.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der schwedische Rechnungshof ist Teil der parlamentarischen Kontrollstruktur und kann als einzige Einrichtung alle Staatsfinanzen prüfen. Durch Prüfung aller Glieder der Exekutivgewalt stellt er sicher, dass das schwedische Parlament (Riksdag) auf der Grundlage einer koordinierten und unabhängigen Prüfung der Staatsfinanzen und Regierungstätigkeiten arbeiten kann.

Der schwedische Rechnungshof vertritt Schweden außerdem in prüfungsbezogenen Fragen auf internationaler Ebene, um die öffentliche Finanzkontrolle zu fördern und weiterzuentwickeln, und wurde vom Parlament beauftragt, mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden in Entwicklungsländern zusammenzuarbeiten, um ihre Kompetenzen und Kapazitäten im Bereich der Finanzkontrolle zu stärken.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Regierungsgesetz (Verfassung von 1809, ersetzt 1974);
  • Gesetz über die Prüfung von Staatstätigkeiten (2002);
  • Rechnungshofgesetz;
  • weitere detaillierte Rechtsvorschriften.

GEPRÜFTE STELLEN

Der Rechnungshof hat das Mandat zur Prüfung

  • der Rechnungen der Regierung, der Kanzlei der Ministerien, der Gerichte und aller Ministerien und Behörden;
  • der Verwaltung und der Dienststellen des Parlaments;
  • des königlichen Haushalts und der königlichen Beamtenschaft;
  • der Aktiengesellschaften in Staatseigentum oder unter staatlichem Einfluss;
  • des schwedischen Erbschaftsfonds und der Stiftungen, die zum Teil oder zur Gänze von Behörden geschaffen wurden oder verwaltet werden;
  • der Unternehmen mit mehr als 50 % Staatsbeteiligung.

Der Rechnungshof prüft bei seinen Prüfungen der Rechnungsführung

  • alle Rechnungen der Regierung, einschließlich der Kanzlei der Ministerien und der Behörden, ausgenommen die staatlichen Pensionsfonds (AP fonderna);
  • die Verwaltung und die Bürgerbeauftragten des Parlaments, die Bank von Schweden (Riksbanken) und den Jubiliäumsfonds der Bank von Schweden (Stiftelsen Riksbankens Jubileumsfond);
  • den königlichen Haushalt und die Verwaltung des königlichen Djurgården (Stadtteil von Stockholm).

Außerdem kann der schwedische Rechnungshof Prüfer für Unternehmen oder Stiftungen mit mehr als 50 % Staatsbeteiligung ernennen.

Er kann sich auch an Prüfungen von internationalen Organisationen beteiligen, in denen Schweden Mitglied ist.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Von der Regierung unabhängiger Rechnungshof unter Leitung einer Präsidentin/eines Präsidenten.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der schwedische Rechnungshof ist eine dem schwedischen Parlament unterstellte unabhängige Organisation und Teil der parlamentarischen Kontrollstruktur.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Das Parlament entscheidet über Umfang und Ausrichtung der Prüfungstätigkeit des schwedischen Rechnungshofs sowie über seine jährliche Mittelausstattung.

Es beurteilt ferner die Effizienz des schwedischen Rechnungshofs und betraut jährlich einen externen Prüfer mit der Prüfung des Rechnungshofs sowie einen parlamentarischen Rat mit der Aufsicht und mit der Funktion des Ansprechpartners (parlamentarischer Rat des schwedischen Rechnungshofs).

Der schwedische Rechnungshof legt seine Berichte über Prüfungen der Rechnungsführung der Regierung und seine Berichte über Wirtschaftlichkeitsprüfungen dem Parlament vor, das sie zwecks schriftlicher Stellungnahme zur durchgeführten Prüfung wiederum an die Regierung weiterleitet. Der Follow-up-Bericht wird dem Ständigen Ausschuss "Finanzen" des Parlaments übermittelt.

Stellt der schwedische Rechnungshof Schwachstellen fest, zeigt er sie auf und spricht in der Regel Empfehlungen aus. Die betroffenen Einrichtungen werden bereits im Laufe der Prüfung konsultiert und müssen zu Fragen Stellung nehmen. Um seine Prüfungstätigkeit wahrnehmen zu können, hat der schwedische Rechnungshof das Recht auf Zugang zu allen Informationen.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENTIN

Helena Lindberg hat ihr Amt am 15. März 2017 angetreten.

Die Präsidentin/der Präsident entscheidet über den Prüfungsgegenstand, über die Art und Weise, wie die Prüfung durchzuführen ist, und darüber, welche Schlussfolgerungen aus der Prüfung gezogen werden sollten. Die Unabhängigkeit der Präsidentin/des Präsidenten ist durch die Verfassung geschützt.

AMTSZEIT

Die Präsidentin/der Präsident wird für eine einmalige Amtszeit von sieben Jahren ernannt.

WAHL/ERNENNUNG

Die Präsidentin/der Präsident und die Vizepräsidentin/der Vizepräsident werden vom Parlament gewählt und ernannt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der schwedische Rechnungshof umfasst eine Abteilung für Wirtschaftlichkeitsprüfung und eine Abteilung für Prüfungen der Rechnungsführung.

Hinzu kommen vier weitere Abteilungen, die für internationale Beziehungen, Kommunikation, Rechtsberatung sowie administrative Unterstützung zuständig sind.

Schließlich ist beim schwedischen Rechnungshof ein parlamentarischer und ein wissenschaftlicher Rat sowie ein Referat für interne Revision eingerichtet.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 322 VZÄ (2022) (67 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 37 %; ♀ 63 %. Durchschnittsalter: 44

HAUSHALT

  • 431,2 Millionen SEK (38,7 Millionen Euro), davon 50 Millionen SEK (4,5 Millionen Euro) für internationale Entwicklungszusammenarbeit (2022)
  • Rund 0,04 % des Staatshaushalts für 2022 insgesamt

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Im Rahmen der Vorgaben des Parlaments für Umfang und Ausrichtung seiner Prüfungstätigkeit entscheidet der schwedische Rechnungshof unabhängig, welche Themen er prüft.

Der Prüfungsschwerpunkt basiert auf einer Analyse der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen und der relativen finanziellen Größe einer geprüften Stelle. Besteht jedoch die Gefahr, dass eine geringfügige falsche Darstellung das Vertrauen in die Regierung beschädigt, kann sie als wesentlich angesehen werden.

Ein weiterer Prüfungsschwerpunkt liegt darin, die Entwicklung im Allgemeinen in Bereichen zu fördern, in denen die Öffentlichkeit tatsächlich von ihren Investitionen profitiert. Bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden zusätzliche Kriterien berücksichtigt, etwa welcher Mehrwert durch eine Prüfung entsteht, wann sie stattfinden soll und ob sie durchführbar ist.

Neben den vom ihm selbst geplanten Prüfungen muss der schwedische Rechnungshof die konsolidierten Rechnungen der Regierung und der Behörden jährlich einer Prüfung der Rechnungsführung unterziehen.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der schwedische Rechnungshof führt jährlich eine Prüfung der Rechnungsführung zur Beurteilung der Richtigkeit der Jahresabschlüsse sowie Wirtschaftlichkeitsprüfungen zur Beurteilung der Effizienz der Tätigkeiten durch. Er richtet sich nach internationalen Normen und internen Leitlinien für Prüfungstätigkeiten, Kommunikation und ethische Fragen.

Alle Berichte durchlaufen eine interne und externe Qualitätskontrolle.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der schwedische Rechnungshof veröffentlicht

  • einen Jahresbericht;
  • einen jährlichen Prüfungsbericht;
  • Prüfungsberichte über Wirtschaftlichkeitsprüfungen;
  • Prüfungsurteile und Berichte über Prüfungen der Rechnungsführung;
  • vorläufige Prüfungsurteile und Berichte aufgrund von Prüfungen der Rechnungsführung;
  • einen jährlichen Follow-up-Bericht.

— BERICHTERSTATTUNG

Der schwedische Rechnungshof veröffentlicht sämtliche Berichte auf seiner Website und gibt regelmäßig Pressemitteilungen über seine Tätigkeit heraus. Er nutzt verschiedene Kommunikationswege, auch soziale Medien.

Er gibt außerdem einen Newsletter für interessierte Bürger und Interessenträger heraus.

— ZUSAMMENARBEIT

Der schwedische Rechnungshof übt ein breites Spektrum an Tätigkeiten auf internationaler Ebene aus und vertritt Schweden in internationalen Zusammenhängen. Der Rechnungshof ist vom schwedischen Parlament außerdem damit beauftragt, im Rahmen der schwedischen Hilfe die Entwicklung von Rechnungskontrollbehörden in anderen Ländern zu unterstützen.

Er verfügt über eine gesonderte Mittelzuweisung für seine Tätigkeit im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, mit der ein Beitrag zur Transparenz, demokratischen Entwicklung und Stärkung der parlamentarischen Kontrolle in den Partnerländern geleistet wird. Diese Zusammenarbeit findet sowohl auf bilateraler Ebene als auch in Form von regionalen Projekten statt. Die Tätigkeiten müssen darauf abzielen, die Fachkompetenz des Kooperationspartners im Prüfungsbereich, das Vermögen des Einzelnen zur Nutzung dieser Kompetenzen und die Fähigkeit zur Verbindung der Kapazitäten des Personals mit effizienten Abläufen zu verbessern. Der schwedische Rechnungshof kann grundlegende Schulungsmaßnahmen im Prüfungsbereich, Weiterbildungen in spezialisierten Bereichen, Unterstützung beim Aufbau von Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle sowie Input zur Stärkung der Kapazitäten der Organisation in den Bereichen Leitung, strategische Planung, Kommunikation usw. bereitstellen.

 

 

SLOWAKEI

NAJVYŠŠÍ KONTROLNÝ ÚRAD SLOVENSKEJ REPUBLIKY

Seit 1993
Gegründet 1919
(in der ehemaligen Tschechoslowakei)

Website: www.nku.gov.sk

Leitbild:

Vision: Bis 2025 sicherzustellen, dass sich die Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs der Slowakischen Republik auf die wichtigsten Themen konzentriert, insbesondere auf die Risiken, die bei der Verwendung öffentlicher Mittel die Verwirklichung der Ziele der staatlichen Politik gefährden. Die Bedeutung der Ergebnisse dieser Prüfungen rechtfertigen, dass sie im Parlament, durch seine Ausschüsse oder die Regierung erörtert werden und dass angemessene Abhilfemaßnahmen zur Förderung einer besseren Regierungsführung angenommen werden.

Auftrag: Der Auftrag des Rechnungshofs der Slowakischen Republik besteht darin, das Parlament und die Regierung der Slowakischen Republik sowie andere interessierte Kreise durch objektive und verständliche Prüfungsergebnisse bei der bestmöglichen Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, um eine wirtschaftliche, sparsame und wirksame Verwendung der öffentlichen Mittel zur Erreichung der Ziele der staatlichen Politik zu gewährleisten und so zum Aufbau einer gut geführten Gesellschaft beizutragen.

Werte: Der Rechnungshof der Slowakischen Republik wahrt die von der INTOSAI festgelegten Werte – Unabhängigkeit, Integrität, Professionalität, Effizienz, Glaubwürdigkeit, Inklusivität, Zusammenarbeit und Innovation – und erkennt diese an. Die Prüfer des slowakischen Rechnungshofs folgen den Werten, die in den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie in seinem Ethik-Kodex dargelegt sind. Für den kommenden Zeitraum definiert der slowakische Rechnungshof Unabhängigkeit, Objektivität und Effizienz als seine zentralen Werte, zu denen die Werte Integrität, Glaubwürdigkeit, Inklusivität, Zusammenarbeit und Innovation gehören.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der Rechnungshof der Slowakischen Republik prüft, wie Mittel und Vermögen des Staates, der lokalen Gebietskörperschaften und der Europäischen Union verwaltet werden. Er prüft außerdem die staatlichen Einnahmen und stellt sicher, dass Zölle und Steuern korrekt erhoben werden.

Bei seinen Prüfungen sind dem slowakischen Rechnungshof alle Räumlichkeiten und Unterlagen zugänglich zu machen, die er zur Durchführung der Prüfung als notwendig erachtet.

Zusätzlich zu seiner eigenen Prüfungstätigkeit beteiligt sich der slowakische Rechnungshof auf Ersuchen der slowakischen Nationalbank an dem Verfahren, mit dem der unabhängige externe Prüfer der Abschlusskonten der slowakischen Nationalbank vorgeschlagen wird.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Artikel 60 bis 63 der Verfassung der Slowakischen Republik (1992);
  • Gesetz Nr. 39/1993 über den Rechnungshof der Slowakischen Republik.

GEPRÜFTE STELLEN

Der Rechnungshof prüft

  • Regierungsstellen;
  • Ministerien: 14;
  • Stellen der Zentralverwaltung;
  • öffentliche Einrichtungen;
  • von zentralen Regierungsbehörden oder anderen staatlichen Verwaltungsstellen geschaffene juristische Personen;
  • lokale Gebietskörperschaften und übergeordnete Gebietskörperschaften, ihre mit Haushaltsmitteln finanzierten Organisationen und juristische Personen, an denen sie mit Eigenkapital beteiligt sind;
  • Zweckgesellschaften des Staates;
  • natürliche und juristische Personen, die Mittel aus nationalen, öffentlichen, EU- und anderen ausländischen Quellen erhalten.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Ein nach dem Westminster-System (monokratisch) aufgebauter Rechnungshof ohne Rechtsprechungsfunktion.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der slowakische Rechnungshof ist eine unabhängige staatliche Einrichtung.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der slowakische Rechnungshof übermittelt dem Parlament einen zusammenfassenden Jahresbericht über die Ergebnisse aller Prüfungen. Außerdem übermittelt er den zuständigen Parlamentsausschüssen vollständige Prüfungsberichte.

Auf der Grundlage einer Entschließung des Parlaments kann der slowakische Rechnungshof angewiesen werden, eine spezifische Prüfung innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs durchzuführen. Der slowakische Rechnungshof ist verpflichtet, diese Prüfung durchzuführen.

Der slowakische Rechnungshof gibt eine Stellungnahme zu den Haushaltsvoranschlägen sowie ein Prüfungsurteil zur endgültigen Jahresrechnung der Slowakischen Republik ab und legt diese dem Parlament vor.

Der Präsident und die beiden Vizepräsidenten werden vom Parlament gewählt und abberufen.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Ľubomír Andrassy wurde am 25. Mai 2022 ernannt.

AMTSZEIT

7 Jahre, einmal verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident wird von den Mitgliedern des Nationalrats in geheimer Abstimmung gewählt.

LEITUNGSGREMIUM

Der slowakische Rechnungshof wird vom Präsidenten als gesetzlich vorgeschriebenes Organ geleitet. Der Präsident wird von zwei Vizepräsidenten unterstützt.

AMTSZEIT

Die Amtszeit der Vizepräsidenten beträgt sieben Jahre und kann einmal verlängert werden.

WAHL/ERNENNUNG

Die Vizepräsidenten werden von den Mitgliedern des Nationalrats in geheimer Abstimmung gewählt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der slowakische Rechnungshof mit Hauptsitz in Bratislava umfasst eine Prüfungsabteilung, eine Analyse- und Innovationsabteilung sowie das Büro des Präsidenten, das Unterstützungsdienste erbringt. Hinzu kommen sieben Außenstellen in regionalen Zentren, die für die Prüfung der selbstverwalteten Körperschaften (Landesbezirke, Landkreise und Städte) zuständig sind.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 291 (2022) (78 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 37 %; ♀ 63 %. Durchschnittsalter: 48

HAUSHALT

  • 13,9 Millionen Euro (2023)
  • 0,04 % der gesamten Staatsausgaben

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der slowakische Rechnungshof plant seine Prüfungen in jährlichen Prüfungsplänen, die vom Beirat auf der Grundlage eines dreijährigen Rahmenplans genehmigt werden.

Die Liste der Prüfungen wird hauptsächlich anhand einer Risikoanalyse, der strategischen Ziele des Rechnungshofs und von Vorschlägen aus der Öffentlichkeit zusammengestellt.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der slowakische Rechnungshof führt im Wesentlichen drei Arten von Prüfungen durch:

  • Prüfungen der Rechnungsführung;
  • Compliance-Prüfungen;
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Der slowakische Rechnungshof übermittelt der geprüften Stelle einen Berichtsentwurf mit den Ergebnissen seiner Prüfung. Die etwaige Stellungnahme der geprüften Stelle wird in Form eines Nachtrags in den endgültigen Bericht aufgenommen.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der slowakische Rechnungshof veröffentlicht

  • einen Jahresbericht;
  • Berichte über Prüfungen der Rechnungsführung;
  • Berichte über Compliance‑Prüfungen;
  • Berichte über Wirtschaftlichkeitsprüfungen;
  • einen zusammenfassenden Bericht über die Ergebnisse aller Prüfungen.

— BERICHTERSTATTUNG

Der slowakische Rechnungshof übermittelt sämtliche Prüfungsberichte den geprüften Stellen sowie dem Parlament und den zuständigen Ausschüssen. Der slowakische Rechnungshof unterrichtet den Präsidenten der Slowakischen Republik, den slowakischen Ministerpräsidenten und den Sprecher des slowakischen Parlaments über wichtige Feststellungen.

Außerdem veröffentlicht er eine Zusammenfassung der endgültigen Berichte auf seiner Website.

— ZUSAMMENARBEIT

Der slowakische Rechnungshof arbeitet mit vielen Einrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene zusammen.

Partner auf nationaler Ebene sind u. a. Hochschulen, Behörden wie die Generalstaatsanwaltschaft, die Wirtschaftsprüferkammer, das Kartellamt der Slowakischen Republik und das Amt für öffentliches Auftragswesen.

Durch seine nationale und internationale Zusammenarbeit möchte der slowakische Rechnungshof zur Weiterentwicklung von Methoden und der Qualität der Arbeit und auf diese Weise auch zu einer besseren Umsetzung seines Mandats in der Slowakischen Republik selbst beitragen.

 

 

SLOWENIEN

RAČUNSKO SODIŠČE REPUBLIKE SLOVENIJE

Seit 1994

Website: www.rs-rs.si

Leitbild:

Hüter der öffentlichen Finanzen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der Rechnungshof der Republik Slowenien überwacht die Rechnungen des Staates, den Staatshaushalt sowie alle öffentlichen Einnahmen und Ausgaben.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Verfassung (1991) der Republik Slowenien: Artikel 150 und 151;
  • Rechnungshofgesetz.

Die Gesetze, in denen die Befugnisse des slowenischen Rechnungshofs geregelt sind, können vor Gericht oder anderen staatlichen Behörden nicht angefochten werden.

GEPRÜFTE STELLEN

Der slowenische Rechnungshof prüft

  • alle juristischen Personen (oder Abteilungen juristischer Personen) des öffentlichen Rechts;
  • alle juristischen Personen des privaten Rechts, die
    • Beihilfen aus dem Haushalt der Europäischen Union, dem Staatshaushalt oder dem Haushalt einer lokalen Gebietskörperschaft erhalten haben;
    • Konzessionsnehmer sind;
    • Unternehmen, Banken oder Versicherungsgesellschaften sind, an denen der Staat oder eine lokale Gebietskörperschaft die Mehrheit hält;
  • natürliche Personen, die
    • Beihilfen aus dem Haushalt der Europäischen Union, dem Staatshaushalt oder dem Haushalt einer lokalen Gebietskörperschaft erhalten haben;
    • auf Konzessionsbasis öffentliche Dienstleistungen erbringen oder die Bereitstellung öffentlicher Güter gewährleisten.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Ein eigenständiges Modell: Der slowenische Rechnungshof wird von einer Präsidentin/einem Präsidenten geleitet und führt seine Prüfungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene durch. Er hat keine Rechtsprechungsbefugnis.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der slowenische Rechnungshof ist in der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und unterliegt der Verfassung und den anderen Gesetzen. Seine Mitglieder werden von der Staatsversammlung ("Državni zbor") ernannt.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der slowenische Rechnungshof übermittelt der Staatsversammlung alle Prüfungsberichte und legt ihr außerdem einen jährlichen Tätigkeitsbericht vor.

Bei der Festlegung der Prüfungen, die in einem bestimmten Kalenderjahr durchgeführt werden sollen, berücksichtigt der Rechnungshof die von Mitgliedern und Arbeitsgruppen der Staatsversammlung, Zentralregierung, Ministerien und lokalen Gebietskörperschaften unterbreiteten Vorschläge. Zu berücksichtigen sind mindestens fünf Vorschläge der Staatsversammlung, wovon mindestens zwei von der Opposition angehörenden Mitgliedern stammen müssen und zwei von Arbeitsgruppen des Parlaments.

Die Staatsversammlung bestellt einen externen Prüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses des Rechnungshofs.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENTIN

Jana Ahčin wurde am 1. Juli 2022 zur Präsidentin ernannt.

AMTSZEIT

9 Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Die Präsidentin/der Präsident des Rechnungshofs wird vom Präsidenten der Republik vorgeschlagen und von der Staatsversammlung mit absoluter Mehrheit ernannt.

LEITUNGSGREMIUM

Der Rechnungshof wird von einem Senat geleitet, der aus der Präsidentin/dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten besteht.

AMTSZEIT

9 Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Die Vizepräsidenten des Rechnungshofs werden vom Präsidenten der Republik vorgeschlagen und von der Staatsversammlung mit absoluter Mehrheit ernannt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Als oberster staatlicher Rechnungsprüfer vertritt die Präsidentin/der Präsident den Rechnungshof und ist für dessen Tätigkeiten verantwortlich. Der erste Vizepräsident führt in Abwesenheit der Präsidentin/des Präsidenten die Geschäfte und nimmt gemeinsam mit dem zweiten Vizepräsidenten – mit Genehmigung der Präsidentin/des Präsidenten – deren/dessen Aufgaben wahr. Die Abteilungen werden von staatlichen Prüfern geleitet und folgen im Aufbau den Tätigkeitsbereichen des öffentlichen Sektors. Eine Abteilung ist auf Wirtschaftlichkeits- und IT-Prüfungen spezialisiert.

Die Präsidentin/der Präsident und die Vizepräsidenten bilden gemeinsam den Senat, das oberste Leitungsgremium. Der Senat verabschiedet die Geschäftsordnung des slowenischen Rechnungshofs im Einvernehmen mit der Staatsversammlung und entscheidet über die dringlichsten Prüfungen und strategischen Fragen.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 125 VZÄ (März 2023) (68,0 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 24,8 %; ♀ 75,2 %. Durchschnittsalter: 48,9 Jahre

HAUSHALT

  • Haushalt des Rechnungshofs (2023): 8 295 400 Euro
  • 0,04969 % des gesamten Haushalts

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der slowenische Rechnungshof ist bei der Annahme seines Arbeitsprogramms, das vertraulich bleibt, unabhängig. Er muss aus den von der Staatsversammlung vorgelegten Prüfungsvorschlägen mindestens fünf auswählen.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der slowenische Rechnungshof führt verschiedene Arten von Prüfungen durch:

  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen, um zu beurteilen, inwieweit die geprüften Stellen ihre Tätigkeiten so gestalten, dass die Ziele und Programme auf wirksame, effiziente und sparsame Weise umgesetzt werden. Kriterien für die Auswahl dieser Prüfungen sind beispielsweise ihr potenzieller Beitrag zur Verbesserung des Finanzmanagements, das öffentliche Interesse, das Risiko einer unzulänglichen Leistung und von Unregelmäßigkeiten.
  • Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen, bei denen die Zuverlässigkeit der Jahresrechnung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge betrachtet werden (Zuverlässigkeitserklärung). Außerdem wird beurteilt, ob die Systeme und Vorgänge in spezifischen Haushaltsbereichen mit den einschlägigen Regeln und Verordnungen übereinstimmen.

Bei Prüfungen werden häufig diese beiden Prüfungsarten kombiniert.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der slowenische Rechnungshof veröffentlicht

  • Prüfungsberichte und Berichte über Folgeprüfungen ("Follow-up-Berichte");
  • einen jährlichen Tätigkeitsbericht;
  • Stellungnahmen;
  • ausgewählte Antworten auf Ersuchen um Stellungnahme.

— BERICHTERSTATTUNG

Der slowenische Rechnungshof übermittelt seinen jährlichen Tätigkeitsbericht dem Sprecher der Staatsversammlung. Der Bericht wird anschließend im Ausschuss für die Kontrolle der öffentlichen Finanzen in einer Sitzung erörtert, an der Journalisten und andere Medienvertreter teilnehmen können.

Der slowenische Rechnungshof veröffentlicht alle Berichte über Prüfungen und Folgeprüfungen einen Tag nach ihrer förmlichen Annahme und Übermittlung an die geprüfte(n) Stelle(n) und die Staatsversammlung auf seiner Website.

— ZUSAMMENARBEIT

Der slowenische Rechnungshof ist in erster Linie bestrebt, objektive und zuverlässige Informationen über die öffentliche Ausgabentätigkeit bereitzustellen, um eine Verbesserung bei Management und Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen zu ermöglichen. Dazu arbeitet er mit zahlreichen Stellen im gesamten öffentlichen Sektor zusammen und pflegt enge Arbeitsbeziehungen mit der Staatsversammlung und ihren Ausschüssen. Um die gute Verwaltungspraxis zu fördern und seine Ergebnisse einem breiteren Publikum zugänglich zu machen, nimmt er häufig an Veranstaltungen teil, die von Berufsverbänden oder öffentlichen Stellen organisiert werden.

 

 

SPANIEN

TRIBUNAL DE CUENTAS

Seit 1978
Gegründet 1851

Website: www.tcu.es

Leitbild:

Wahrnehmung der Funktion der Obersten Rechnungskontrollbehörde und der Gerichtsbarkeit in Finanzfragen in Spanien nach Maßgabe der spanischen Verfassung und des spanischen Rechts.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der spanische Rechnungshof prüft – in externer, ständiger und nachgängiger Art und Weise – die Haushalts- und Wirtschaftsführung des öffentlichen Sektors, die Jahresabschlüsse politischer Parteien, welche Zuschüsse zu den operativen Ausgaben erhalten, sowie Wahlprozesse (Prüfungsfunktion). Darüber hinaus beurteilt er die Rechenschaftspflicht der mit der Verwaltung öffentlicher Mittel und Vermögenswerte betrauten Personen (richterliche Funktion). Er übt außerdem eine Sanktionsfunktion gegenüber politischen Parteien aus und nimmt eine begrenzte Beratungsfunktion wahr.

Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte spanische Hoheitsgebiet.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Spanische Verfassung (1978), Abschnitte 136 und 153 d;
  • Organgesetz 2/1982 über den spanischen Rechnungshof;
  • Gesetz 7/1988 über die Arbeitsweise des spanischen Rechnungshofs;
  • Organgesetz 8/2007 über die Finanzierung politischer Parteien;
  • Organgesetz 7/1985 über das allgemeine Wahlsystem.

GEPRÜFTE STELLEN

Der spanische Rechnungshof prüft

  • die Zentralverwaltung, darunter
    • die allgemeine Staatsverwaltung (einschließlich 22 Ministerien und Amt des Ministerpräsidenten);
    • 447 öffentliche Einrichtungen des Staates:
      • 212 Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (47,4 %)
      • 200 öffentliche Unternehmen (44,74 %)
      • 35 öffentliche Stiftungen (7,83 %)
  • die Regionalverwaltung: 17 Autonome Gemeinschaften und zwei Autonome Städte mit insgesamt ungefähr 1 333 Einrichtungen:
    • 424 Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung (31,81 %)
    • 490 öffentliche Unternehmen (36,76 %)
    • 417 öffentliche Stiftungen (31,26 %)
  • die Kommunalverwaltung, die 12 990 Einrichtungen umfasst;
  • politische Parteien, und zwar im Parlament vertretene Parteien (derzeit 25) und andere.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Rechnungshof mit Rechtsprechungsfunktion.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der spanische Rechnungshof ist die Oberste Rechnungskontrollbehörde in Spanien. Er ist zuständig für die Prüfung der Rechnungs- sowie der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Staates und des öffentlichen Sektors, der Jahresabschlüsse politischer Parteien, welche Zuschüsse zu den operativen Ausgaben erhalten, sowie der Rechnungslegung von Wahlprozessen.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

BEZIEHUNGEN ZUM SPANISCHEN PARLAMENT

Der spanische Rechnungshof ist – unbeschadet seiner Unabhängigkeit bei seinen Aufsichts- und richterlichen Aufgaben – direkt dem Parlament unterstellt und mittels Ermächtigung zur Ausübung seiner Funktion im Bereich der Untersuchung und Überprüfung der Gesamtrechnung des Staates befugt. Das Parlament kann dem Rechnungshof Vorschläge für Prüfungen unterbreiten.

Der spanische Rechnungshof steht im Rahmen des für die Beziehungen zum Rechnungshof zuständigen gemeinsamen Ausschusses von Kongress und Senat in ständiger Verbindung mit dem Parlament.

Das Prüfungsprogramm des spanischen Rechnungshofs wird diesem gemeinsamen Ausschuss nach Annahme durch das Plenum übermittelt.

Die – in Berichten, Memoranden, Stellungnahmen und Vermerken aufbereiteten und vom Plenum des Rechnungshofs angenommenen – Prüfungsergebnisse werden dem spanischen Parlament vorgelegt. Der für die Beziehungen zum Rechnungshof zuständige gemeinsame Ausschuss von Kongress und Senat berät bei einer Anhörung der Präsidentin/des Präsidenten des Rechnungshofs über die jeweiligen Berichte, Memoranden, Stellungnahmen und Vermerke und fasst die entsprechenden Beschlüsse.

Der spanische Rechnungshof kann (unbeschadet anderer rechtlicher Schritte) das Parlament auf einschlägige Versäumnisse der zur Zusammenarbeit verpflichteten Stellen hinweisen.

BEZIEHUNGEN ZUR REGIERUNG

Der spanische Rechnungshof ist in der Ausübung seiner Funktionen unabhängig.

Seine Prüfungsberichte werden nach ihrer Annahme je nach Zuständigkeit der spanischen Regierung, den Regierungen der autonomen Gemeinschaften oder den Parlamenten der lokalen Gebietskörperschaften übermittelt.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENTIN

Enriqueta Chicano Jávega wurde am 18. November 2021 ernannt.

AMTSZEIT

Drei Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Die Präsidentin/der Präsident des spanischen Rechnungshofs wird auf Vorschlag des Plenums des Rechnungshofs aus dem Kreis der Mitglieder (Consejeros) vom König von Spanien ernannt.

LEITUNGSGREMIUM

Der spanische Rechnungshof wird vom Plenum – einem aus 12 sogenannten Consejeros (unter ihnen die Präsidentin/der Präsident) bestehenden Kollegium – und dem Staatsanwalt des spanischen Rechnungshofs geleitet.

Hinzu kommt ein Verwaltungsrat, dem die Präsidentin/der Präsident des spanischen Rechnungshofs sowie die Leiter der Abteilungen für Prüfung und Strafverfolgung angehören. Dieser Verwaltungsrat ist für die Beziehungen zum Parlament, für Personalfragen sowie für die Arbeitsplanung zuständig. Er besitzt Disziplinarbefugnisse bei Fällen von grobem Fehlverhalten und schlägt Punkte für die Tagesordnung des Plenums vor.

AMTSZEIT

Consejeros: neun Jahre, verlängerbar. Sie haben den Status von Richtern, sind unabhängig und unabsetzbar.

Staatsanwalt: fünf Jahre, verlängerbar.

WAHL/ERNENNUNG

Die Consejeros werden vom spanischen Parlament ernannt, und zwar – jeweils mit Dreifünftelmehrheit – sechs vom Kongress und sechs vom Senat. Der Staatsanwalt wird von der Regierung ernannt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Die Prüfungssektion des spanischen Rechnungshofs umfasst acht Abteilungen: Fünf sektorbezogene Abteilungen, die sich mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung im öffentlichen Sektor befassen, zwei gebietsbezogene Abteilungen, von denen eine für die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der autonomen Gemeinschaften und autonomen Städte und eine für die Prüfung der Provinz- und Gemeindestellen zuständig ist, und eine Abteilung, deren Aufgabe die Prüfung politischer Parteien ist.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 733 VZÄ (März 2022) (rund 55 % im Prüfungsbereich und 14 % mit richterlichen Aufgaben)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 38 %; ♀ 62 %. Durchschnittsalter: 55,03

HAUSHALT

  • 78 Millionen Euro (2023) aus dem Staatshaushalt
  • Verteilung: rund 87 % für Dienstbezüge und Gehälter
  • 0,013 % des gesamten Staatshaushalts

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der spanische Rechnungshof plant seine Prüfungstätigkeit anhand eines Jahresarbeitsprogramms, das wiederum auf seiner mittel- und langfristigen Planung beruht. Das Plenum des spanischen Rechnungshofs genehmigt das Jahresarbeitsprogramm und übermittelt es dem für die Beziehungen zum Rechnungshof zuständigen gemeinsamen Ausschuss von Kongress und Senat des spanischen Parlaments.

Das Programm umfasst Prüfungen, zu deren Durchführung der spanische Rechnungshof aufgrund seines rechtlichen Auftrags verpflichtet ist, Prüfungen auf eigene Initiative des Rechnungshofs sowie Prüfungen auf Vorschlag des spanischen Parlaments (und, sofern in ihrem Zuständigkeitsbereich, der gesetzgebenden Versammlungen der autonomen Gemeinschaften). Das Plenum kann während des Jahres Prüfungsaufgaben hinzufügen, ändern, aussetzen oder streichen.

Das Jahresarbeitsprogramm wird auf der Website des spanischen Rechnungshofs veröffentlicht.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der spanische Rechnungshof führt folgende Arten von Prüfungen durch:

  • Compliance-Prüfungen: Überprüfung, ob die Wirtschafts- und Haushaltsführung der geprüften Stelle, Aktivität oder des geprüften Programms in Einklang mit den maßgebenden Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften steht.
  • Prüfungen der Rechnungsführung: Zweck ist die Abgabe eines Prüfungsurteils zur Zuverlässigkeit der in den Abschlüssen einer Einrichtung enthaltenen Angaben im Hinblick auf die geltenden Grundsätze, Kriterien und Rechnungslegungsstandards.
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Zweck ist, die Gesamtheit oder einen Teil der Vorgänge, Verwaltungssysteme und Verfahren der geprüften Stelle, des geprüften Programms oder der geprüften Tätigkeit nach wirtschaftlichen und finanziellen Maßstäben zu bewerten und zu beurteilen, ob die Grundsätze der wirtschaftlichen Haushaltsführung eingehalten werden.

Werden unterschiedliche Prüfungsarten kombiniert, handelt es sich um

  • Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit, bei denen die Zielsetzungen von Compliance-Prüfungen und Prüfungen der Rechnungsführung gleichermaßen verfolgt werden oder
  • Gesamtprüfungen, bei denen alle oben aufgeführten Arten von Prüfungen zum Tragen kommen.

Der spanische Rechnungshof führt auch Follow-up-Prüfungen durch, bei denen ausschließlich überprüft wird, inwieweit den in früheren Prüfungsberichten ausgesprochenen Empfehlungen entsprochen wurde.

Darüber hinaus prüft der spanische Rechnungshof im Rahmen horizontaler Prüfungen mehrere Stellen, die im gleichen öffentlichen Teilsektor tätig sind, oder verschiedene Teilsektoren, die Gemeinsamkeiten aufweisen und die gleichen Ziele im gleichen Zeitrahmen verfolgen.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der spanische Rechnungshof erstellt die folgenden Berichte und Produkte, die ausnahmslos vom Plenum genehmigt werden müssen:

  • Sonderberichte mit den Ergebnissen, Schlussfolgerungen und Empfehlungen der einzelnen Prüfungen;
  • einen jährlichen Tätigkeitsbericht mit einer Zusammenfassung seiner während des Jahres durchgeführten Prüfungs- und Rechtsprechungstätigkeiten und den wichtigsten Ergebnissen;
  • eine Abschlusserklärung zur Gesamtrechnung des Staates, die ein Prüfungsurteil zur Haushaltsführung des Staates und des öffentlichen Sektors umfasst;
  • einen jährlichen Prüfungsbericht über die Tätigkeit des öffentlichen Sektors auf regionaler Ebene;
  • einen jährlichen Prüfungsbericht über die Tätigkeit des öffentlichen Sektors auf lokaler Ebene;
  • Anträge mit Vorschlägen für Maßnahmen, die nach Auffassung des spanischen Rechnungshofs das Finanzmanagement des öffentlichen Sektors verbessern könnten;
  • Vermerke, in denen ein bestimmtes Thema wegen seiner besonderen Bedeutung oder Einzigartigkeit analysiert wird.

— BERICHTERSTATTUNG

Nach Annahme durch das Plenum werden die Prüfungsergebnisse auf der Website des spanischen Rechnungshofs veröffentlicht und je nach Zuständigkeit den folgenden Empfängern übermittelt:

  • dem spanischen Parlament;
  • den gesetzgebenden Versammlungen der autonomen Gemeinschaften oder
  • den Parlamenten der lokalen Gebietskörperschaften.

Sie werden außerdem je nach Zuständigkeit der spanischen Regierung, den Regierungen der autonomen Gemeinschaften oder den Parlamenten der lokalen Gebietskörperschaften vorgelegt.

Nach Analyse durch das Parlament wird der Prüfungsbericht zusammen mit der Entschließung des gemeinsamen Ausschusses im staatlichen Amtsblatt (und gegebenenfalls im Amtsblatt der autonomen Gemeinschaft) veröffentlicht.

Der spanische Rechnungshof veröffentlicht auf seiner Website außerdem Pressemitteilungen, damit schnell auf die neuesten Informationen zu seinen Berichten und Dokumenten zugegriffen werden kann.

Ferner informiert er in einem vierteljährlichen Bulletin über seine Tätigkeit.

— ZUSAMMENARBEIT

Der spanische Rechnungshof stimmt seine Tätigkeit eng mit den regionalen externen Rechnungsprüfungsorganen ab, die von einigen autonomen Gemeinschaften geschaffen wurden.

 

 

TSCHECHISCHE REPUBLIK

NEJVYŠŠÍ KONTROLNÍ ÚŘAD

Seit 1993
Gegründet 1919
(in der ehemaligen Tschechoslowakei)

Website: www.nku.cz

Leitbild:

Der Rechnungshof der Tschechischen Republik hat den Auftrag, dem Parlament und der Regierung objektive Informationen über die Verwaltung des Staatsvermögens vorzulegen, und strebt somit an, einen Mehrwert für die Öffentlichkeit zu schaffen.

Der Rechnungshof untersucht, ob die geprüften Tätigkeiten im Einklang mit den Rechtsvorschriften stehen, überprüft diese Tätigkeiten unter dem Gesichtspunkt der Konformität (sachlich und formal) und bewertet, ob sie den Grundsätzen der Wirksamkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Der tschechische Rechnungshof prüft die Verwaltung des Staatsvermögens, der gemäß den Rechtsvorschriften zugunsten juristischer Personen (beispielsweise der Krankenversicherung) erhobenen Finanzmittel sowie der aus dem Ausland erhaltenen Finanzmittel (einschließlich EU-Mittel). Er gibt ein Prüfungsurteil zu den endgültigen Rechnungen des Staates ab und beaufsichtigt die Ausführung des Staatshaushalts. Der Prüfung durch den Rechnungshof unterliegen weder die Finanzen von Gemeinden, Städten und Regionen noch Unternehmen, die sich im Eigentum des Staates oder der Selbstverwaltungen befinden.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Verfassung der Tschechischen Republik (1993);
  • Gesetz Nr. 166/1993 Slg. über den Rechnungshof (Tätigkeiten und Befugnisse des Rechnungshofs).

GEPRÜFTE STELLEN

Der Rechnungshof prüft

  • die Organisationseinheiten des Staates; staatlich finanzierte Organisationen; staatliche Mittel;
  • juristische und natürliche Personen (ausschließlich ihre Verwaltung staatlicher Mittel );
  • die Haushaltsführung der Tschechischen Nationalbank im Bereich der Ausgaben für den Erwerb von Vermögensgegenständen sowie die Geschäfte der Bank.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Kollegialstruktur ohne Rechtsprechungsfunktion.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der Rechnungshof ist die unabhängige Rechnungskontrollbehörde der Tschechischen Republik. Die direkte Verankerung in der Verfassung der Tschechischen Republik garantiert seine Unabhängigkeit von Legislative, Exekutive und Judikative.

Das Haushaltsgesetz der Tschechischen Republik sieht einen eigenen Einzelplan im Staatshaushalt vor, wodurch die angemessene finanzielle Autonomie des Rechnungshofs gewährleistet ist.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der Präsident und der Vizepräsident des tschechischen Rechnungshofs werden vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag des tschechischen Abgeordnetenhauses (Unterhaus des Parlaments) ernannt.

Der Rechnungshof legt seinen Haushaltsentwurf dem Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik vor, und das Parlament bewilligt den Haushalt und seine Grundstruktur. Die Regierung kann keine Entscheidungen über den Haushalt des Rechnungshofs treffen, sie fügt diesen Haushalt lediglich in den im Entwurf des Staatshaushaltsplans vorgesehenen Abschnitt des Rechnungshofs ein.

Der Präsident des Rechnungshofs übermittelt der Regierung, dem Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik und dem Senat des Parlaments der Tschechischen Republik (Oberhaus des Parlaments) alle angenommenen Prüfungsschlussfolgerungen.

Der Präsident des Rechnungshofs ist berechtigt, an den Sitzungen des Parlaments oder der Regierung der Tschechischen Republik teilzunehmen und sich zu Themen, die die Tätigkeit des Rechnungshofs betreffen, zu äußern.

Die Regierung erörtert alle Prüfungsberichte des Rechnungshofs in Anwesenheit seines Präsidenten. Zu jeder Prüfung wird ein Regierungsbeschluss verabschiedet, der in erster Linie Abhilfemaßnahmen enthält.

Der wichtigste Partner im Parlament ist der Haushaltskontrollausschuss des Abgeordnetenhauses.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Miloslav Kala wurde am 6. April 2022 für eine zweite Amtszeit ernannt.

AMTSZEIT

9 Jahre, verlängerbar (Präsident und Vizepräsident).

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident und der Vizepräsident des tschechischen Rechnungshofs werden vom Präsidenten der Republik auf Vorschlag des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Tschechischen Republik ernannt.

LEITUNGSGREMIUM

Kollegium des Rechnungshofs (bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 15 Mitgliedern).

AMTSZEIT

Die Amtszeit eines Mitglieds endet, wenn es das Alter von 65 Jahren erreicht. Jedes Mitglied des Rechnungshofs legt einen offiziellen Eid vor dem Vorsitzenden des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Tschechischen Republik ab und tritt sein Amt mit Ablegung des Eids an.

WAHL/ERNENNUNG

Das Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik wählt die 15 Mitglieder auf Vorschlag des Präsidenten des Rechnungshofs.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der Rechnungshof ist ein Kollegialorgan, das aus verschiedenen Gremien, Abteilungen, Prüfungsgebieten und Referaten besteht. Der Präsident leitet den Rechnungshof; er wird vom Vizepräsidenten vertreten.

Zu den Gremien des tschechischen Rechnungshofs gehören das Kollegium, die Kammern und die Disziplinarkammer. Die Gremien unterliegen dem Gesetz über den Rechnungshof sowie ihrer eigenen Geschäftsordnung, die vom Kollegium erörtert und gebilligt wird.

Der Rechnungshof setzt sich aus der Prüfungsabteilung, der Verwaltungsabteilung und der Präsidialabteilung zusammen. Die Abteilungen sind in spezialisierte Prüfungsgebiete gegliedert, die wiederum aus Referaten bestehen.

Die nachstehend genannten Führungskräfte des Rechnungshofs sind dem Präsidenten unmittelbar unterstellt: der Leiter der Prüfungsabteilung, der Leiter der Verwaltungsabteilung, der Leiter der Präsidialabteilung, der Sekretär des Kollegiums, der Leiter der Dienststelle für Sicherheit sowie der Leiter der Dienststelle für interne Revision.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 459 VZÄ (2022) (rund 66 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 37 %; ♀ 63 % (♂ 49 %; ♀ 51 % in Managementfunktionen). Durchschnittsalter: 49

HAUSHALT

  • Die Ausgaben des Rechnungshofs werden aus dem Staatshaushalt der Tschechischen Republik finanziert.
  • 42,90 Millionen Euro (2022)
  • 0,052 % des gesamten Staatshaushalts

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Die Arbeitsplanung des Rechnungshofs findet mithilfe eines jährlichen Prüfungsplans statt, der auf Vorschläge des Präsidenten, des Vizepräsidenten, der Kollegiumsmitglieder, externer Interessenträger oder auf eine interne Analyse zurückgeht.

Die Regierung, das Abgeordnetenhaus oder der Senat des Parlaments der Tschechischen Republik und deren Gremien können dem Kollegium des Rechnungshofs Vorschläge für Prüfungen unterbreiten, die dieses nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen kann.

In diesen Prüfungsvorschlägen sind Gegenstand und Ziele der Prüfung zusammengefasst. Darüber hinaus enthalten sie Angaben zu den geprüften Stellen, zur Zeitplanung und Begründung der Prüfung, zur Rechtsstellung und wirtschaftlichen Lage der vorgeschlagenen geprüften Stellen, zu früheren identischen oder ähnlichen Prüfungen, zu den grundlegenden Merkmalen des geprüften Bereichs, zu den Prüfungshypothesen usw.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Im Rahmen seiner Befugnisse nimmt der Rechnungshof Prüfungen im Einklang mit seinen Prüfungsnormen vor, die auf den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden beruhen. Der Rechnungshof führt gemäß den Rechtsvorschriften Prüfungen durch, zu denen Rechtmäßigkeitsprüfungen, Prüfungen der Rechnungsführung und Wirtschaftlichkeitsprüfungen gehören. Eine Prüfung gliedert sich in eine Vorbereitungsphase, eine Durchführungsphase und eine Phase der Abfassung von Prüfungsschlussfolgerungen. Durchschnittlich dauert eine Prüfung bis zu ihrem Abschluss 10 Monate. Je nach Anzahl der geprüften Stellen sind nur einige Prüfer bis mehrere Dutzend Prüfer daran beteiligt.

Der Rechnungshof untersucht, ob die geprüften Tätigkeiten im Einklang mit den Rechtsvorschriften stehen, überprüft diese Tätigkeiten unter dem Gesichtspunkt der Konformität (sachlich und formal) und bewertet, ob sie den Grundsätzen der Wirksamkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen.

Im Rahmen seiner Prüfungen der Rechnungsführung überprüft der Rechnungshof, ob die Jahresabschlüsse der geprüften Stellen im Einklang mit den Rechtsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Gegenstands der Rechnungsführung vermitteln.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Das Hauptprodukt des Rechnungshofs sind Prüfungsschlussfolgerungen, die auf seiner Website und in seinem Bulletin veröffentlicht werden, sobald sie vom Kollegium des Rechnungshofs angenommen wurden. Der Präsident des Rechnungshofs übermittelt dem Abgeordnetenhaus, dem Senat und der Regierung alle angenommenen Prüfungsschlussfolgerungen.

Der Rechnungshof ist rechtlich zur Herausgabe der folgenden Veröffentlichungen verpflichtet:

  • Bulletin des Rechnungshofs – eine offizielle Veröffentlichung, die eine Zusammenfassung der Prüfungsberichte eines bestimmten Zeitraums enthält. Eine Ausgabe enthält außerdem den jährlichen Prüfungsplan; weitere Ausgaben können Änderungen des jährlichen Prüfungsplans enthalten;
  • Jahresbericht – insbesondere mit einer Bewertung der Prüfungen und Prüfungsergebnisse des vergangenen Jahres. Außerdem enthält der Jahresbericht eine Beschreibung sonstiger Tätigkeiten, wie etwa Angaben zur Zusammenarbeit des Rechnungshofs mit Strafverfolgungsbehörden, Steuerbehörden und der Öffentlichkeit, zur internationalen Zusammenarbeit sowie zum Finanzmanagement und zum Personal des Rechnungshofs;
  • Erklärung über die Ausführung des Staatshaushalts – darin gibt der Rechnungshof sein Prüfungsurteil zum Bericht der Regierung über die Ausführung des Staatshaushalts ab, das auf seiner Bewertung der Verwaltung des Staatshaushalts in den ersten sechs Monaten des betreffenden Jahres beruht;
  • Zuverlässigkeitserklärung zur endgültigen Jahresrechnung des Staates – darin gibt der Rechnungshof sein Prüfungsurteil zum Entwurf der endgültigen Jahresrechnung der Tschechischen Republik für das betreffende Jahr ab, das auf seiner Bewertung der wirtschaftlichen Lage des Landes und den Ergebnissen der staatlichen Haushaltsführung beruht;
  • Endgültige Jahresrechnung – mit Informationen zum Finanzmanagement des Rechnungshofs für das vergangene Jahr. Die endgültige Jahresrechnung wird in jedem Jahr von einem externen Prüfer überprüft und danach vom Präsidenten des Rechnungshofs dem tschechischen Parlament übermittelt.

Zusätzlich gibt der Rechnungshof weitere Veröffentlichungen heraus, wie den EU-Bericht (in dem der Rechnungshof die Inanspruchnahme und Verwendung der EU-Mittel durch die Tschechische Republik vergleichend und bewertend darstellt), zusammenfassende Prüfungsberichte zu bestimmten Themenbereichen, Handbücher, Papiere zu aktuellen Themen sowie Berichte zu Prüfungen, die der tschechische Rechnungshof parallel zu anderen ORKB durchgeführt hat.

— BERICHTERSTATTUNG

Der tschechische Rechnungshof ist bestrebt, Informationen über Prüfungsergebnisse der Öffentlichkeit leicht zugänglich zu machen. Daher veröffentlicht er Prüfungsschlussfolgerungen, Pressemitteilungen und andere einschlägige Dokumente auf seiner Website und in den sozialen Medien. Dort stellt er auch die Ergebnisse seiner Prüfungen, seine Analysen und Mitteilungen sowie Videos zu seinen Prüfungen und sonstige Informationen zu seinen Tätigkeiten bereit.

Der Rechnungshof ist um Transparenz bemüht und veröffentlicht seine eigenen Verträge sowie Angaben zu seinem Haushalt, überprüfte Daten und sonstige Daten deshalb auf seiner Website.

— ZUSAMMENARBEIT

Der Austausch von Kenntnissen ist eines der Hauptziele des tschechischen Rechnungshofs im internationalen Kontext. Er unterstützt aus diesem Grund die Weitergabe von Wissen im Rahmen internationaler Aktivitäten und durch Prüfungszusammenarbeit.

Der Rechnungshof organisiert jedes Jahr mehrere Konferenzen, Seminare und sonstige fachlich ausgerichtete Aktivitäten. Diese Aktivitäten, die sich sowohl an die Mitarbeiter des Rechnungshofs als auch an das Fachpublikum sowie Vertreter sonstiger staatlicher Einrichtungen richten, tragen zur Verbesserung der öffentlichen Verwaltung bei.

Seit 2017 organisiert der Rechnungshof regelmäßig einen "Hackathon" der öffentlichen Verwaltung. In diesem Rahmen stellen rund 20 Einrichtungen des öffentlichen Sektors ihre Daten zur Verfügung. Im März 2020 richtete der Rechnungshof seinen ersten jährlichen internationalen "Hackathon" der Obersten Rechnungskontrollbehörden aus, an dem 23 – hauptsächlich europäische – Länder teilnahmen. Mehrere Dutzend Entwickler, Programmierer und Datenanalysten nehmen an den Hackathons teil, und interessante Prototypen von Anwendungen und Visualisierungen werden erstellt.

Sie sollen eine Plattform für den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren nicht nur für die Öffentlichkeit, sondern auch für Wissenschaftler, Experten in bestimmten Bereichen, Studierende und sonstige betroffene Gruppen bilden.

Auf internationaler Ebene entsendet der tschechische Rechnungshof seine Prüfer regelmäßig an die Prüfungsgremien internationaler Organisationen. Vertreter des Rechnungshofs wurden an Einrichtungen wie EUROCONTROL, die Europäische Verteidigungsagentur und die Europäische Weltraumorganisation entsandt.

Von 2021 bis 2024 hat der Rechnungshof den Vorsitz der Europäischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (EUROSAI) inne.

 

 

UNGARN

ÁLLAMI SZÁMVEVŐSZÉK

Seit 1989
Gegründet 1870

Website: www.asz.hu

Mandat:

Der Staatsrechnungshof unterstützt als oberstes Finanz- und Wirtschaftskontrollorgan des Parlaments durch seine Prüfungen und Vorschläge, Stellungnahmen, Empfehlungen und Analysen auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrung die rechtmäßige, zweckdienliche, sparsame, wirtschaftliche und wirksame Arbeitsweise und Verwaltung von Einrichtungen, die öffentliche Mittel und Vermögenswerte verwalten, und überwacht die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel. Er trägt dazu bei, die Qualität der Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu verbessern.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

Der Staatsrechnungshof von Ungarn ist das oberste Finanz- und Wirtschaftskontrollorgan des Parlaments und erstattet diesem Bericht. Sein Prüfungsmandat erstreckt sich auf alle Aspekte der Verwendung öffentlicher Mittel und nationaler Vermögenswerte.

Als Finanz- und Wirtschaftskontrollorgan prüft er die Ausführung des Staatshaushalts, die Verwaltung der öffentlichen Finanzen, die Verwendung öffentlicher Mittel und die Verwaltung nationaler Vermögenswerte. Der Rechnungshof führt seine Prüfungen nach den Kriterien der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit durch. Auf der Grundlage seiner Feststellungen kann der Rechnungshof bei der zuständigen Behörde ein Verfahren gegen geprüfte Stellen und verantwortliche Personen einleiten. Die Berichte des Rechnungshofs sowie die darin enthaltenen Feststellungen und Schlussfolgerungen können vor Gericht oder von anderen Behörden nicht angefochten werden.

Mit seiner Prüfungserfahrung unterstützt der Rechnungshof das Parlament, dessen Ausschüsse und die Arbeit der geprüften Stellen, indem er ihnen seine Feststellungen, Vorschläge, Stellungnahmen und Empfehlungen unterbreitet und entsprechende Analysen und Studien durchführt.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Grundgesetz Ungarns
  • Gesetz LXVI aus dem Jahr 2011 über den Rechnungshof

GEPRÜFTE STELLEN

Die Prüfungen des Rechnungshofs können sich insbesondere auf folgende Stellen und Bereiche beziehen:

  • öffentliche Einrichtungen;
  • aus dem Staatshaushalt finanzierte Einrichtungen;
  • die Ausführung des Haushaltspläne der Fonds der Sozialversicherung und staatlicher Sonderfonds;
  • die Verwaltung von lokalen Gebietskörperschaften, Selbstverwaltungen der Minderheiten und deren Verbänden;
  • die Vermögensverwaltung von Wirtschaftsorganisationen, die sich vollständig oder teilweise im Eigentum des Staates oder der lokalen Gebietskörperschaften befinden;
  • steuerbezogene und sonstige Einnahmen schaffende Tätigkeiten der staatlichen Steuer- und Zollbehörden und der lokalen Behörden;
  • die Verwaltung und ordnungsgemäße Funktionsweise der ungarischen Nationalbank;
  • die Verwaltung politischer Parteien und ihrer Stiftungen sowie die Verwendung der betreffenden Beiträge;
  • die Verwendung von Mitteln für Parlaments- oder Kommunalwahlen und nationale Referenden;
  • die Wahlkampfkonten der Organisationen, die die Kandidaten benennen;
  • die Verwaltung kirchlicher Einrichtungen, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden;
  • die Verwendung spezifischer Betriebsbudgets der nationalen Sicherheitsdienste;
  • die Rechtmäßigkeitskriterien für eine transparente Arbeitsweise von Nichtregierungsorganisationen, die Tätigkeiten ausführen, welche sich auf das öffentliche Leben auswirken können.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Als oberstes Finanz- und Wirtschaftskontrollorgan des Parlaments steht der Rechnungshof unter der Leitung eines Präsidenten und ist bei der Durchführung seiner Prüfungstätigkeiten von anderen Einrichtungen unabhängig.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der Rechnungshof nimmt seine Aufgaben unter der Aufsicht des Parlaments wahr. In einem an das Parlament gerichteten Jahresbericht informiert der Präsident über die Prüfungstätigkeiten, den Betrieb und die Verwaltung des Rechnungshofs im Vorjahr und über die zur Weiterverfolgung der Prüfungsfeststellungen ergriffenen Maßnahmen.

Für den Rechnungshof gibt es im Staatshaushalt eine eigene Haushaltsrubrik.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der Rechnungshof unterstützt das Parlament, seine Ausschüsse und die geprüften Stellen durch seine Feststellungen, Vorschläge und Ratschläge, zu denen er auf der Grundlage seiner Prüfungserfahrungen gelangt. Der Präsident des Rechnungshofs ist Mitglied des Haushaltsrats. Der Rechnungshof unterstützt die Arbeit des Rates, indem er Analysen und Studien durchführt, die er dem Rat zur Verfügung stellt.

Seine Prüfungstätigkeiten führt der Rechnungshof auf der Grundlage eines jährlichen Prüfungsplans durch, der vom Präsidenten genehmigt wird. Der Präsident des Rechnungshofs unterrichtet das Parlament über den Prüfungsplan und etwaige Änderungen.

Der Rechnungshof ist verpflichtet, Prüfungen auf der Grundlage eines Parlamentsbeschlusses durchzuführen. Zudem kann er Prüfungen auf Antrag der Regierung, der NATO, der Europäischen Union oder einer internationalen Organisation, der Ungarn angehört, sowie in Erfüllung einer Verpflichtung, die sich aus einem vom Parlament oder von der Regierung geschlossenen internationalen Vertrag ergibt, oder auf der Grundlage einer Einzelentscheidung des Präsidenten durchführen.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Dr. László Windisch wurde am 4. Juli 2022 ernannt.

AMTSZEIT

12 Jahre, Wiederwahl möglich.

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident des Rechnungshofs wird mit Zweidrittelmehrheit vom Parlament gewählt.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der Rechnungshof untersteht bei seiner Tätigkeit der alleinigen Verantwortung des Präsidenten. An seiner Spitze stehen der Präsident und die Vizepräsidenten. Der Präsident wird vom Parlament gewählt, und die Vizepräsidenten werden vom Präsidenten für 12 Jahre ernannt. Gegenstand der von Prüfungsdirektionen durchgeführten Prüfungstätigkeiten sind die öffentlichen Finanzen auf staatlicher und kommunaler Ebene, nichtstaatliche Stellen sowie die Verwaltung öffentlicher Vermögenswerte. Dabei werden Compliance-Prüfungen, Prüfungen der Rechnungsführung und Wirtschaftlichkeitsprüfungen durchgeführt. Die Direktionen unterstehen der Leitung von Direktoren. Die Prüfungsarbeiten werden unter der operativen Leitung der unter der Verantwortung der Direktoren stehenden Prüfungsleiter durchgeführt.

Die Prüfungstätigkeiten der Direktionen werden von den für Strategie und Methodik, Risikobewertung und Qualitätssicherung zuständigen Referaten, die dem für die Koordinierung zuständigen Direktor unterstehen, sowie von einem zentralen Analysereferat unterstützt, das die in den Rechtsvorschriften vorgesehenen Analyseaufgaben des Rechnungshofs erfüllt. Darüber hinaus tragen weitere Referate (für die Bereiche Recht, Finanzen, IT, Verwaltung, Personal, Kommunikation und internationale Angelegenheiten) zur Arbeit des Rechnungshofs bei.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 496,5 Vollzeitäquivalente (Stand: 15. März 2023) (74,6 % im Prüfungsbereich)
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 38 %; ♀ 62 %. Durchschnittsalter: 47,19

HAUSHALT

  • 13,3 Milliarden HUF (2023) (33,7 Millionen Euro)
  • Haushaltsplanung: Der Rechnungshof stellt seinen eigenen Haushaltsplan auf. Dieser wird – ohne Änderung durch die Regierung – als Teil des Gesetzentwurfs über den Staatshaushalt dem Parlament vorgelegt.
  • < 0,04 % der gesamten Staatsausgaben; 0,02 % des BIP

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Der Rechnungshof führt seine Prüfungstätigkeiten auf der Grundlage eines jährlichen Prüfungsplans, der vom Präsidenten genehmigt wird, sowie gemäß den geltenden Prüfungsvorschriften und -standards durch.

Die Häufigkeit der Prüfungen ist gesetzlich festgelegt bzw. wird in Ermangelung von Rechtsvorschriften vom Präsidenten bestimmt.

Der Rechnungshof verfolgt bei der sachkundigen Festlegung des Prüfungsumfangs und eines entsprechenden Prüfungsprogramms einen Echtzeit-Ansatz, wobei ein großes Augenmerk auf die Risikobewertung und den Mehrwert gelegt wird.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Unter Berücksichtigung der internationalen Prüfungsnormen der INTOSAI arbeitet der Rechnungshof seine eigenen Prüfungsvorschriften und -methoden aus und stellt sicher, dass diese im Einklang mit dem sich verändernden Umfeld überprüft und weiterentwickelt werden. Bei den vom Rechnungshof durchgeführten Prüfungen kann es sich um Compliance-Prüfungen, Prüfungen der Rechnungsführung, Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder eine Kombination dieser Prüfungen handeln.

Der jährliche Prüfungsplan des Rechnungshofs ist öffentlich zugänglich und wird vom Rechnungshof auf dessen Website veröffentlicht. Die von der geprüften Stelle bereitgestellten Informationen und die von der Prüfung betroffenen Daten werden während der Prüfung vom Rechnungshof anhand der im Prüfungsprogramm festgelegten Prüfungskriterien bewertet.

Anhand der veröffentlichten Prüfungsunterlagen, der angewandten Prüfungsmethoden und des vorab übermittelten Prüfungsprogramms werden die geprüften Stellen über die Prüfungsziele und die Kriterien, auf die der Rechnungshof seine Feststellungen stützt, informiert.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der Rechnungshof veröffentlicht

  • eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf über den Staatshaushalt;
  • einen Bericht über die Ausführung des Staatshaushalts;
  • Prüfungsberichte und Follow-up-Berichte (unter Gewährleistung des Schutzes von Verschlusssachen);
  • jährliche Informationen über seine Tätigkeiten und die Arbeitsweise des Organs;
  • rechtlich nicht bindende Empfehlungen;
  • Analysen und Studien.

Der Rechnungshof ist rechtlich verpflichtet, die Arbeit des Haushaltsrats durch seine Analysen zu unterstützen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, führt der Rechnungshof jährlich mehrere Analysen zur Haushaltslage und zu bestimmten fiskalpolitischen Fragen durch.

— BERICHTERSTATTUNG

Der Rechnungshof informiert die breite Öffentlichkeit kontinuierlich über seine Arbeit und steht mit der Pressestelle des Parlaments und mit Vertretern der Presse in Verbindung. Er betreibt eine Website in ungarischer und englischer Sprache und macht seine Veröffentlichungen durch Pressemitteilungen bekannt, um die Öffentlichkeit zu informieren und seiner gesetzlichen Pflicht zur Veröffentlichung nachzukommen.

Neben seinen Prüfungsberichten veröffentlicht der Rechnungshof auf seiner Website die Rechtsgrundlagen für seine Befugnisse, die seine Arbeitsweise und seine Tätigkeiten betreffenden Vorschriften, seine Aufgaben, den Prüfungsplan, seinen Auftrag, seine Strategie, professionelle Prüfungsstandards, die Lebensläufe der Führungskräfte des Rechnungshofs sowie sonstige Daten von öffentlichem Interesse.

Um mit seiner Arbeit und seiner fachlichen Erfahrung die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, legt der Rechnungshof ein besonderes Augenmerk auf eine offene und verständliche Kommunikation mit seinen Interessenträgern und berichtet über seine Arbeit in einer für die Zielgruppen verständlichen und akzeptablen Weise.

— ZUSAMMENARBEIT

Durch seine Zusammenarbeit mit externen Organisationen und die Einbeziehung ihres Fachwissens sorgt der Rechnungshof für eine kontinuierliche fachliche Weiterentwicklung, wodurch sich die Qualität und Glaubwürdigkeit seiner Arbeit erhöht. Um seine Aufgaben effizienter und wirksamer erfüllen zu können, schließt er Kooperationsvereinbarungen mit Partnern aus Fachkreisen und arbeitet mit nationalen Prüfbehörden zusammen.

Der Rechnungshof nimmt an internationalen Fachveranstaltungen im In- und Ausland teil und verfolgt aufmerksam die Entwicklungen im Bereich der internationalen professionellen Prüfungsstandards sowie aktuelle Fragen, die in internationalen Foren erörtert werden, um seine Prüfungstätigkeiten und -methoden sowie seine organisatorische Funktionsweise weiterzuentwickeln.

Der Rechnungshof ist eine Einrichtung, die international tätig ist, um ihre internationalen strategischen Ziele zu erreichen und sich im Bereich der internationalen öffentlichen Finanzkontrolle verstärkt zu engagieren. Der Rechnungshof arbeitet insbesondere mit der INTOSAI, der EUROSAI, der EURORAI, den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union, dem Internationalen Rechnungsprüfungsausschuss der NATO und den Obersten Rechnungskontrollbehörden der Visegrád-Gruppe zusammen, um die internationale Zusammenarbeit zu stärken und seine Prüfungsvorschriften und -methoden kontinuierlich zu verbessern.

 

 

ZYPERN

EΛΕΓΚΤΙΚΗ ΥΠΗΡΕΣΙΑ ΤΗΣ ΚΥΠΡΙΑΚΗΣ ΔΗΜΟΚΡΑΤΙΑΣ

Seit 1960
Gegründet 1879
Website: www.audit.gov.cy

Leitbild:

Durchführung unabhängiger Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen im öffentlichen Sektor im weiteren Sinne, um die öffentliche Rechnungslegung und die optimale Verwaltung der öffentlichen Ressourcen zu fördern.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

— RECHTSGRUNDLAGE

MANDAT

Gemäß der Verfassung prüft der Rechnungshof der Republik Zypern alle Einnahmen und Ausgaben des öffentlichen Sektors sowie alle monetären und sonstigen Vermögenswerte im Eigentum des öffentlichen Sektors. Darüber hinaus kann er alle Verbindlichkeiten prüfen, die von der Republik oder in ihrem Namen eingegangen wurden.

Der Rechnungshof Zyperns unterliegt hinsichtlich des Umfangs seiner Prüfungen keinen Beschränkungen. Er hat das Recht auf Zugang zu allen Büchern, Aufzeichnungen und Orten, an denen Vermögenswerte verwahrt werden, die er zur Ausübung seiner Tätigkeit für erforderlich erachtet.

WICHTIGE VORSCHRIFTEN

  • Verfassung der Republik Zypern (1960): Teil 6, Kapitel 2, Artikel 115 bis 117;
  • Gesetz über verantwortungsvolle Fiskalpolitik und über den Finanzrahmen (Gesetz Nr. 20(I)/2014);
  • Gesetz über die Bereitstellung von Nachweisen und Informationen an den Rechnungshofpräsidenten (Gesetz Nr. 113(I)/2002);
  • Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge.

GEPRÜFTE STELLEN

Der Rechnungshof Zyperns prüft die Tätigkeiten

  • öffentlicher Stellen:
    • Ministerien;
    • Regierungsstellen, Dienststellen oder sonstige Einrichtungen der Regierung;
  • der Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts;
  • lokaler Gebietskörperschaften:
    • Gemeinden;
    • Städte;
  • sonstiger Organisationen, Unternehmen oder Fonds des öffentlichen Sektors im weiteren Sinne.

— AUFBAU

ORKB-MODELL

Von der Regierung unabhängiger Rechnungshof unter Leitung einer Präsidentin/eines Präsidenten.

STELLUNG DER ORKB IM STAATSAUFBAU

Der Rechnungshof Zyperns ist eine unabhängige staatliche Einrichtung.

BEZIEHUNGEN ZU PARLAMENT UND REGIERUNG

Der zyprische Rechnungshof ist strukturell unabhängig vom Parlament, doch arbeiten die beiden Einrichtungen eng zusammen. Der für Entwicklungspläne und die Kontrolle öffentlicher Ausgaben zuständige parlamentarische Ausschuss analysiert die Empfehlungen und Bemerkungen des zyprischen Rechnungshofs regelmäßig, um die Reaktion der geprüften Einrichtungen auf dessen Bemerkungen und Empfehlungen zu überwachen.

Außerdem wenden sich fast alle Parlamentsausschüsse regelmäßig an den Rechnungshof, um ihn um Unterstützung in Fragen zu bitten, die seinen Zuständigkeitsbereich betreffen. Gelegentlich leistet der Rechnungshof Beiträge im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Das Parlament kann ihn auffordern, besondere Untersuchungen oder Prüfungen vorzunehmen.

Der Rechnungshof führt Prüfungen durch, veröffentlicht Sonderberichte und legt dem Staatsoberhaupt der Republik Zypern einen Jahresbericht vor.

Der Haushalt des Rechnungshofs Zyperns wird vom Ministerrat und vom Parlament bewilligt. Dies stellt eine Einschränkung seiner Unabhängigkeit dar.

— ORGANISATION

LEITUNG

PRÄSIDENT

Odysseas Michaelides wurde am 11. April 2014 ernannt.

AMTSZEIT

Unbegrenzt bis zur gesetzlichen Altersgrenze (65 Jahre).

WAHL/ERNENNUNG

Der Präsident wird vom Staatsoberhaupt der Republik ernannt.

LEITUNGSGREMIUM

Gemäß der Verfassung wird der Rechnungshof Zyperns ausschließlich vom Präsidenten geleitet. Es gibt kein anderes Leitungsgremium. Für die Annahme der Sonderberichte und des Jahresberichts des Rechnungshofs ist in den Prüfungsvorschriften jedoch die Errichtung eines Leitungsteams vorgesehen, dem der Präsident, der stellvertretende Präsident, Prüfungsdirektoren und der Direktor der technischen Prüfung angehören.

ORGANISATIONSSTRUKTUR

Der zyprische Rechnungshof umfasst 17 Sektionen, die sich mit Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen befassen.

Es gibt drei Direktionen, denen jeweils drei Sektionen unterstehen, und zwei Abteilungen, denen jeweils zwei bzw. drei Sektionen unterstehen. Zwei weitere Direktionen sind unmittelbar dem stellvertretenden Präsidenten unterstellt. Jede Direktion untersteht einem Prüfungsdirektor, und jede Abteilung einem Leitenden Hauptprüfer.

Der Direktor der technischen Prüfung leitet die Direktion für technische Prüfungen, die für alle Prüfungen dieser Art zuständig ist.

Außerdem verfügt der Rechnungshof über ein Referat für Methodik und Qualitätssicherung sowie über Unterstützungsfunktionen wie Verwaltung und Buchführung.

— MITTELAUSSTATTUNG

PERSONAL

  • Anzahl: 137 VZÄ (Vollzeitäquivalente) (März 2023) [84 % im Prüfungsbereich, 16 % in unterstützenden Positionen (Archive, usw.)]
  • Geschlechterverhältnis: ♂ 40 %; ♀ 60 %. Durchschnittsalter: 49

HAUSHALT

  • Der Rechnungshof Zyperns wird aus dem Staatshaushalt finanziert;
  • 8,0 Millionen Euro (2023);
  • rund 92 % sind Personalkosten, der Rest operative Ausgaben;
  • rund 0,07 % der Staatsausgaben insgesamt.

PRÜFUNGSTÄTIGKEIT

— PRÜFUNGSPLANUNG

Die Prüfung staatlicher Jahresabschlüsse, die Compliance-Prüfungen vorsieht, wird zentral im zyprischen Rechnungshof koordiniert, jedoch von den zuständigen Prüfungsdirektionen der einzelnen Ministerien geplant und durchgeführt

Wirtschaftlichkeitsprüfungen sowie zusätzliche Compliance-Prüfungen werden von den Direktionen des Rechnungshofs und der Direktion für technische Prüfungen einzeln geplant und durchgeführt.

Zur Planung gehört eine Übersicht über die für die einzelnen geplanten Prüfungen veranschlagten Tage, wobei die Schätzung auf der Grundlage der Anzahl der verfügbaren Mitarbeiter, des Umfangs und der Bedeutung der betreffenden Tätigkeiten, des Prüfungsrisikos und früherer Feststellungen erfolgt.

— PRÜFUNGSMETHODEN

Der Rechnungshof Zyperns führt verschiedene Arten von Prüfungen durch:

  • Prüfungen der Rechnungsführung;
  • Compliance-Prüfungen (Kontrollen der Ordnungsmäßigkeit);
  • Wirtschaftlichkeitsprüfungen;
  • technische Prüfungen, zu denen in erster Linie Prüfungen der Verfahren bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Bedingungen der Ausschreibungsunterlagen, Bewertung von Projektkosten und Evaluierungsberichte), Vor-Ort-Prüfungen laufender Bauprojekte, Prüfungen der Mietverträge zur Unterbringung von Regierungsbehörden und IT-Prüfungen (d. h. Prüfungen der Informationstechnologie-/EDV-Systeme) gehören;
  • Umweltprüfungen, die in der Regel eine Kombination von Prüfungen der Rechnungsführung, Compliance-Prüfungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu einem bestimmten Thema aus dem Bereich der Umweltpolitik umfassen; Diese Prüfungen werden im Einklang mit den spezifischen methodischen Leitlinien und Normen der INTOSAI durchgeführt;
  • besondere Untersuchungen, die in der Regel entweder auf spezifische Anfrage des Parlaments oder infolge von Beschwerden oder einer Polizeianfrage eingeleitet werden, um bei der Untersuchung potenzieller Straftaten Unterstützung zu leisten.

PRODUKTE

— BERICHTE UND SONSTIGE VERÖFFENTLICHUNGEN

Der Rechnungshof Zyperns veröffentlicht in erster Linie

  • einen Jahresbericht, der hauptsächlich auf im Laufe des Jahres vorgelegte besondere Prüfungsberichte Bezug nimmt und die Prüfungsfeststellungen zum Jahresabschluss der Republik Zypern enthält;
  • ein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss der Republik Zypern;
  • ein Prüfungsurteil zum Finanzbericht;
  • Sonderberichte, die nach Abschluss größerer Prüfungen vorgelegt werden; dabei kann es sich um Prüfungen öffentlicher Einrichtungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und/oder lokaler Behörden sowie um Wirtschaftlichkeits- oder Umweltprüfungen handeln.

— BERICHTERSTATTUNG

Der Rechnungshof Zyperns übermittelt seine Prüfungsfeststellungen den betreffenden Einrichtungen direkt und unterbreitet ihnen einschlägige Empfehlungen.

Der Jahresbericht wird dem Präsidenten und dem Parlament der Republik Zypern vorgelegt.

Darüber hinaus veröffentlicht der zyprische Rechnungshof alle nicht als Verschlusssache eingestuften Prüfungsberichte auf seiner Website und legt erforderlichenfalls entsprechende Pressemitteilungen vor. Der Rechnungshof macht außerdem von sozialen Medien Gebrauch, um die Bürgerinnen und Bürger mit Informationen zu versorgen, und ernannte einen Pressesprecher zur Kommunikation mit den Medien.

— ZUSAMMENARBEIT

Zusätzlich zu seiner engen Kooperation mit dem Parlament arbeitet der Rechnungshof Zyperns mit Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Experten und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen, um Einblicke in die mit den Prüfungsgegenständen verbundenen Fragen zu erhalten.

 

 

BILDNACHWEISE:

EuRH Quelle: © Europäische Union 2018; Quelle: Europäischer Rechnungshof. Architekten der Gebäude: Paul Noël (1988) und Jim Clemes (2004 und 2013).

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BE Quelle: Rekenhof / Cour des comptes / Rechnungshof. Architekten des Gebäudes: Gustave Saintenoy und Clément Parent.

BG Quelle: Сметна палата на Република България.

CY Quelle: Eλεγκτική Υπηρεσία της Κυπριακής Δημοκρατίας. Architekt des Gebäudes: Maratheftis-Yiannouris Architects Engineers.

CZ Quelle: Nejvyšší kontrolní úřad.

DE Quelle: Bundesrechnungshof. Architekt des Gebäudes: Josef Trimborn.

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HR Quelle: Državni ured za reviziju.

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IE Quelle: Office of the Comptroller and Auditor General. Architekt des Gebäudes: Scott Tallon Walker Architects.

IT Quelle: Corte dei conti.

LT Quelle: Valstybės Kontrolė. Architekt des Gebäudes: Loreta Grikinienė.

LU Quelle: Cour des comptes. Architekt des Gebäudes: Arlette Schneiders Architectes.

LV Quelle: Valsts kontrole Architekt des Gebäudes: Vizuālās Modelēšanas Studija Ltd, Projektmanagerin Daiga Bikse und Architektin Daiga Levane.

MT Quelle: National Audit Office.

NL Quelle: Algemene Rekenkamer. Architekt des Gebäudes: Aldo van Eyck. Porträt: Henriette Guest.

PL Quelle: Najwyższa Izba Kontroli. Architekt des Gebäudes: Antoni Dygat. Porträt: Marek Brzeziński/Creative Commons CC0 1.0.

PT Quelle: Tribunal de Contas. Architekten des Gebäudes: Jorge Manuel Soares Costa und Fernando Silva.

RO Quelle: Curtea de Conturi a României.

SE Quelle: Riksrevisionen. Porträt: Frida Ström.

SI Quelle: Računsko sodišče Republike Slovenije. Architekt des Gebäudes: Miroslav Gregorič. Porträt: Daniel Novakovič/STA.

SK Quelle: Najvyšší kontrolný úrad Slovenskej republiky. Architekt des Gebäudes: Vladimir Dedecek.

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Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2023

HTMLISBN 978-92-849-1185-1doi:10.2865/65811QJ-09-23-504-DE-Q