ISSN 1977-0642

Amtsblatt

der Europäischen Union

L 120

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Rechtsvorschriften

66. Jahrgang
5. Mai 2023


Inhalt

 

II   Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

Seite

 

 

VERORDNUNGEN

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2023/894 der Kommission vom 4. April 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Meldebögen zur Übermittlung für die Aufsicht erforderlicher Informationen durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen an ihre Aufsichtsbehörde und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 ( 1 )

1

 

*

Durchführungsverordnung (EU) 2023/895 der Kommission vom 4. April 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Verfahren, Formate und Meldebögen für die Veröffentlichung der Berichte über Solvabilität und Finanzlage durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 ( 1 )

1597

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.

Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.


II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter

VERORDNUNGEN

5.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 120/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/894 DER KOMMISSION

vom 4. April 2023

zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Meldebögen zur Übermittlung für die Aufsicht erforderlicher Informationen durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen an ihre Aufsichtsbehörde und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (1), insbesondere auf Artikel 35 Absatz 10 Unterabsatz 3, Artikel 244 Absatz 6 Unterabsatz 3 und Artikel 245 Absatz 6 Unterabsatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Durch Meldungen übermittelte Informationen sind für eine risikobasierte Aufsicht und den Schutz der Versicherungsnehmer von elementarer Bedeutung. Zu diesem Zweck müssen die Aufsichtsbehörden innerhalb angemessener Fristen aussagekräftige Daten erhalten. Um sicherzustellen, dass die Meldepflichten stets auf dem neuesten Stand sind und neu aufkommenden Risiken sowie weiterentwickelten Praktiken Rechnung tragen, müssen die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 bereitgestellten Meldebögen grundlegend überarbeitet werden. Hierzu müssen zahlreiche Meldebögen geändert, neue Meldebögen aufgenommen und veraltete Meldebögen gestrichen werden. Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angezeigt, die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 aufzuheben.

(2)

Grenzüberschreitende Geschäfte sind ihrem Wesen nach nicht unbedingt risikoreicher, aber komplexer. Durch eine wirksame Aufsicht sollte sichergestellt werden, dass alle Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Wohnsitz gleichbehandelt werden. Um dies zu erleichtern, werden die bestehenden, für grenzüberschreitende Geschäfte relevanten Meldebögen durch neue Meldebögen ersetzt, in denen die Anforderung, Informationen über Prämien, Schadensfälle und Aufwendungen sowohl nach dem Ort der Zeichnung als auch dem Ort des Risikos zu erfassen, konsolidiert wird.

(3)

Darüber hinaus muss eine gewisse rechtliche Mindestanforderung festgelegt werden, um zu klären, in welchem Umfang den Aufsichtsbehörden Informationen über mit dem Klimawandel verbundene Risiken zu melden sind. Die Unternehmen sollten den Aufsichtsbehörden einen Überblick über den Anteil der Investitionen geben, die einem klimawandelbedingten Transitionsrisiko und physischen Risiko ausgesetzt sind.

(4)

Den Informationen über Nichtlebensversicherungsprodukte mangelt es an Granularität, was sich nachteilig auf den Schutz der Versicherungsnehmer auswirkt. Daher sollte sichergestellt werden, dass den Aufsichtsbehörden eindeutige Informationen über die Produktkategorie vorliegen. Zu diesem Zweck wird ein neuer Meldebogen zur Analyse der Nichtlebensversicherungsverpflichtungen eingeführt, in dem bis auf einige Ausnahmen, bei denen nach Produktkategorien gemeldet wird, die Meldung nach Geschäftsbereichen erfolgt.

(5)

Da Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen in zunehmenden Maße Cyberrisiken übernehmen können, sollten die Aufsichtsbehörden bei der Beaufsichtigung auch diesem neu aufkommenden Risiko Rechnung tragen. Um solche Tätigkeiten zu erleichtern, wird ein neuer Meldebogen zum versicherungstechnischen Risiko bei Cyber-Risiken aufgenommen.

(6)

Für die aufsichtliche Überprüfung ist es wichtig, dass die Aufsichtsbehörden in der Lage sind, die Angemessenheit interner Modelle zu überwachen. Interne Voll- oder Partialmodelle ermöglichen eine bessere Erfassung des individuellen Risikos eines Unternehmens und dürfen gemäß der Richtlinie 2009/138/EG von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen verwendet werden, um die Kapitalanforderungen ohne die Beschränkungen, die sich aus der Standardformel ergeben, zu ermitteln. Bewertungen auf der Grundlage nicht standardisierter Informationen erschweren jedoch die Aufsicht. Die Aufsichtsbehörden sollten daher mit neuen Meldebögen und klareren Anweisungen arbeiten können, die einer sinnvollen Datenproduktion förderlich sind.

(7)

Meldepflichten sollten für die Unternehmen nicht mit übermäßigem Aufwand verbunden sein. Deshalb sollte festgelegt werden, wie verschiedene Meldepflichten in verhältnismäßiger Weise angewandt werden können, ohne die Qualität der von den Unternehmen bereitzustellenden Daten zu beeinträchtigen.

(8)

Firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen, die Risiken nur innerhalb der Industrie- oder Geschäftsgruppe, der sie angehören, decken, weisen ein besonderes Risikoprofil auf, das bei der Festlegung der Meldepflichten berücksichtigt werden sollte. Für firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen sollten daher spezifische risikobasierte Melderegelungen gelten.

(9)

Die Bestimmungen der vorliegenden Verordnung sind eng miteinander verknüpft, da sie allesamt die Übermittlung von Informationen seitens Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie seitens Versicherungsgruppen an die Aufsichtsbehörden betreffen. Um zwischen diesen Bestimmungen, die gleichzeitig in Kraft treten sollten, Kohärenz zu gewährleisten, ein umfassendes Verständnis dieser Bestimmungen zu erleichtern und Personen, die den entsprechenden Meldepflichten unterliegen, (einschließlich unionsgebietsfremder Anleger) einen umfassenden Überblick über diese Bestimmungen und den Zugang dazu zu erleichtern, sollten sämtliche nach Artikel 35 Absatz 10, Artikel 244 Absatz 6 und Artikel 245 Absatz 6 der Richtlinie 2009/138/EG erforderlichen technischen Durchführungsstandards in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden.

(10)

Die vorliegende Verordnung stützt sich auf den Entwurf technischer Durchführungsstandards, der der Kommission von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung vorgelegt wurde.

(11)

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung hat zu diesem Entwurf öffentliche Konsultationen durchgeführt, die damit verbundenen potenziellen Kosten- und Nutzeffekte analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) eingesetzten Interessengruppe Versicherung und Rückversicherung eingeholt.

(12)

Den Unternehmen sollte für die Umsetzung der aktualisierten Meldepflichten ausreichend Zeit eingeräumt werden. Der Geltungsbeginn dieser Verordnung sollte daher aufgeschoben werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

KAPITEL I

MELDEBÖGEN FÜR DIE AUFSICHTLICHE BERICHTERSTATTUNG

Artikel 1

Format der aufsichtlichen Berichterstattung

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften übermitteln die in der vorliegenden Verordnung angegebenen Informationen in den Datenaustauschformaten und Darstellungen, die von den Aufsichtsbehörden oder der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde festgelegt werden, wobei die folgenden Spezifikationen zu beachten sind:

a)

Datenpunkte vom Datentyp „monetär“ sind in Einheiten ohne Dezimalstellen auszudrücken, mit Ausnahme der Informationen in den Meldebögen S.06.02, S. 08.01 und S.11.01 in Anhang I und Anhang III dieser Durchführungsverordnung, in denen die Werte in Einheiten mit zwei Dezimalstellen auszudrücken sind;

b)

Datenpunkte vom Datentyp „Prozentsatz“ sind pro Einheit mit vier Dezimalstellen auszudrücken;

c)

Datenpunkte vom Datentyp „integer“ sind in Einheiten ohne Dezimalstellen auszudrücken;

d)

alle Datenpunkte sind als positive Werte anzugeben, außer in den folgenden Fällen:

i)

die Datenpunkte sind in Bezug auf den natürlichen Betrag des Postens von gegensätzlicher Art;

ii)

die Art des Datenpunkts ermöglicht das Melden positiver und negativer Werte;

iii)

nach Maßgabe der Hinweise im betreffenden Anhang ist ein anderes Meldeformat erforderlich.

Artikel 2

Berichtswährung

(1)   Sofern die Aufsichtsbehörde für die Zwecke dieser Durchführungsverordnung nichts anderes vorschreibt, ist die Berichtswährung die folgende Währung:

a)

für Meldungen auf Einzelebene die zur Erstellung des Abschlusses des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens verwendete Währung;

b)

für Meldungen auf Gruppenebene die zur Erstellung des konsolidierten Abschlusses verwendete Währung.

(2)   Datenpunkte vom Datentyp „monetär“ sind in der Berichtswährung anzugeben, was bedeutet, dass jede andere Währung in die Berichtswährung umgerechnet werden muss, sofern in Anhang II und Anhang III dieser Durchführungsverordnung nichts anderes angegeben ist.

(3)   Bei der Angabe des Werts von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, die auf eine andere Währung als die Berichtswährung lauten, rechnen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Unternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften den Wert in die Berichtswährung um, als wäre die Umrechnung zum Schlusskurs des letzten Tages erfolgt, für den der betreffende Kurs im Berichtszeitraum, auf den sich der Vermögenswert oder die Verbindlichkeit bezieht, verfügbar war.

(4)   Bei der Angabe des Werts von Erträgen oder Aufwendungen rechnen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Unternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften diesen Wert mittels der für Rechnungslegungszwecke verwendeten Umrechnungsgrundlage in die Berichtswährung um.

5.   Bei der Angabe historischer Daten, die auf eine andere Währung als die Berichtswährung lauten, sind die einschlägigen Werte, die sich auf vorangegangene Berichtszeiträume beziehen, zum Schlusskurs des letzten Tages des Berichtszeitraums, für den der betreffende Kurs verfügbar ist, in die Berichtswährung umzurechnen.

6.   Sofern die Aufsichtsbehörde nichts anderes vorschreibt, wird die Umrechnung in die Berichtswährung mittels des Wechselkurses aus derselben Quelle berechnet, die im Falle der Meldung auf Einzelebene für den Abschluss des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens oder im Falle der Meldung auf Gruppenebene für den konsolidierten Abschluss verwendet wurde.

Artikel 3

Erneute Übermittlung von Informationen

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften sind für die Qualität der gemeldeten Informationen verantwortlich.

Sie übermitteln die unter Verwendung der Meldebögen dieser Durchführungsverordnung gemeldeten Informationen so bald wie möglich erneut, wenn

a)

hinsichtlich der ursprünglich gemeldeten Informationen in Bezug auf denselben Berichtszeitraum nach Übermittlung dieser Informationen an die Aufsichtsbehörden oder die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde wesentliche Änderungen eingetreten sind, oder

b)

die Aufsichtsbehörden oder die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde dies aufgrund wesentlicher Probleme bei der Datenqualität verlangen.

Artikel 4

Risikobasierte Meldeschwellen

(1)   Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften dürfen von den Aufsichtsbehörden nicht dazu verpflichtet werden, jährlich die in Artikel 35 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Informationen, für die eine risikobasierte Meldeschwelle gilt, vorzulegen, wenn diese Schwelle weder im laufenden noch im vorangegangenen Berichtsjahr überschritten wird.

(2)   Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften, die die im vorstehenden Absatz genannten, für sie geltenden risikobasierten Meldeschwellen nicht überschreiten, sind davon befreit, die in Artikel 35 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Informationen, für die in dieser Durchführungsverordnung festgelegte risikobasierte Meldeschwellen gelten, im laufenden und im nachfolgenden Berichtsjahr vorzulegen.

(3)   Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen, beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften, die die in Absatz 1 genannten, für sie geltenden risikobasierten Meldeschwellen überschreiten, legen die in Artikel 35 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Informationen, für die in dieser Durchführungsverordnung festgelegte risikobasierte Meldeschwellen gelten, im laufenden Berichtsjahr vor und prüfen im folgenden Berichtsjahr erneut, ob die Schwellen überschritten werden.

(4)   Firmeneigene Versicherungsunternehmen verwenden die Meldebögen gemäß den Artikeln 7, 9, 11, 13, 14, 16, 18, 20, 22, 24 und 25, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a)

In Bezug auf die Versicherungsverpflichtungen sind alle Versicherten und Begünstigten juristische Personen der Gruppe, zu der das firmeneigene Versicherungsunternehmen gehört, oder natürliche Personen, die für eine Deckung durch die Gruppenversicherungspolicen in Betracht kommen, und auf die Geschäftstätigkeit, die natürliche Personen abdeckt, entfallen weniger als 5 % der versicherungstechnischen Rückstellungen;

b)

die Versicherungsverpflichtungen und Versicherungsverträge, die den Rückversicherungsverpflichtungen zugrunde liegen, beziehen sich nicht auf eine obligatorische Haftpflichtversicherung.

5)   Firmeneigene Rückversicherungsunternehmen verwenden die Meldebögen gemäß den Artikeln 7, 9, 12, 15, 17, 19, 21, 22 und 25, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a)

die Bedingungen unter den Buchstaben a und b des vorstehenden Absatzes;

b)

die Darlehen beim Mutterunternehmen oder einem anderen Unternehmen der Gruppe, einschließlich der Cashpools der Gruppe, belaufen sich nicht auf mehr als 20 % der gesamten vom firmeneigenen Rückversicherungsunternehmen gehaltenen Vermögenswerte;

c)

der aus den versicherungstechnischen Bruttorückstellungen maximal resultierende Verlust kann ohne stochastische Methoden deterministisch bestimmt werden.

KAPITEL II

QUANTITATIVE MELDEBÖGEN FÜR EINZELNE UNTERNEHMEN

Artikel 5

Vierteljährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen

(1)   Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen übermitteln vierteljährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise, es sei denn, der Umfang oder die Häufigkeit der Berichterstattung ist gemäß Artikel 35 Absatz 6 der Richtlinie 2009/138/EG begrenzt:

a)

Meldebogen S.01.01.02 in Anhang I zur Angabe des Inhalts der Übermittlung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.01.01;

b)

Meldebogen S.01.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Basisinformationen über das Unternehmen und generell zum Inhalt der Berichterstattung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.01.02;

c)

Meldebogen S.02.01.02 in Anhang I zur Übermittlung von Bilanzinformationen unter Verwendung der in Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Bewertungsmethode, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.02.01;

d)

Meldebogen S.05.01.02 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen unter Anwendung der im Abschluss des Unternehmens verwendeten Grundsätze für die Bewertung und den Ansatz für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereich, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.05.01 der vorliegenden Verordnung;

e)

Meldebogen S.06.02.01 in Anhang I zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der Vermögenswerte, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.06.02 sowie unter Verwendung des in Anhang V aufgeführten und in Anhang VI spezifizierten Complementary Identification Code („CIC-Code“);

f)

wenn das Verhältnis der vom Unternehmen gehaltenen gemeinsamen Anlagen zu den Anlagen insgesamt 30 % übersteigt, Meldebogen S.06.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von nach dem Look-Through-Ansatz ermittelten Informationen für alle vom Unternehmen gehaltenen gemeinsamen Anlagen, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.06.03;

g)

Meldebogen S.08.01.01 in Anhang I zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der offenen Positionen in Derivaten, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.08.01 sowie unter Verwendung des in Anhang V aufgeführten und in Anhang VI spezifizierten CIC-Codes;

h)

Meldebogen S.12.01.02 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen für die Lebensversicherung und die auf vergleichbarer technischer Basis wie die Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung („Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung“) für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereich, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.12.01 der vorliegenden Verordnung;

i)

Meldebogen S.17.01.02 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über nichtlebensversicherungstechnische Rückstellungen für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereich, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.17.01;

j)

Meldebogen S.23.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Eigenmittel, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.23.01;

k)

für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die nur Lebensversicherungs- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder -rückversicherungstätigkeiten ausüben, Meldebogen S.28.01.01 in Anhang I zur Angabe der Mindestkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.28.01;

l)

für Versicherungsunternehmen, die sowohl Lebensversicherungs- als auch Nichtlebensversicherungstätigkeiten ausüben, Meldebogen S.28.02.01 in Anhang I zur Angabe der Mindestkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.28.02.

(2)   Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe f ermitteln Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen das Verhältnis der vom Unternehmen gehaltenen gemeinsamen Anlagen zu den Anlagen insgesamt wie folgt: Sie berechnen die Summe aus Element C0010/R0180, den in Element C0010/R0220 enthaltenen Organismen für gemeinsame Anlagen und den in Element C0010/R0090 enthaltenen Organismen für gemeinsame Anlagen in Meldebogen S.02.01.02 und dividieren diese durch die Summe der Elemente C0010/R0070 und C0010/R0220 in Meldebogen S.02.01.02.

Artikel 6

Vierteljährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen

Firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen übermitteln vierteljährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise, es sei denn, der Umfang oder die Häufigkeit der Berichterstattung ist gemäß Artikel 35 Absatz 6 der Richtlinie 2009/138/EG begrenzt:

a)

Meldebogen S.01.01.02 in Anhang I zur Angabe des Inhalts der Übermittlung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.01.01;

b)

Meldebogen S.01.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Basisinformationen über das Unternehmen und generell zum Inhalt der Berichterstattung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.01.02;

c)

Meldebogen S.02.01.02 in Anhang I zur Übermittlung von Bilanzinformationen unter Verwendung der in Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Bewertungsmethode, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.02.01;

d)

Meldebogen S.05.01.02 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen unter Anwendung der im Abschluss des Unternehmens verwendeten Grundsätze für die Bewertung und den Ansatz für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereich, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.05.01 der vorliegenden Verordnung;

e)

Meldebogen S.12.01.02 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen für die Lebensversicherung und die auf vergleichbarer technischer Basis wie die Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung („Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung“) für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereich, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.12.01 der vorliegenden Verordnung;

f)

Meldebogen S.17.01.02 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über nichtlebensversicherungstechnische Rückstellungen für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereich, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.17.01 der vorliegenden Verordnung;

g)

Meldebogen S.23.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Eigenmittel, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.23.01;

h)

für firmeneigene Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die nur Lebensversicherungs- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder -rückversicherungstätigkeiten ausüben, Meldebogen S.28.01.01 in Anhang I zur Angabe der Mindestkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.28.01;

i)

für firmeneigene Versicherungsunternehmen, die sowohl Lebensversicherungs- als auch Nichtlebensversicherungstätigkeiten ausüben, Meldebogen S.28.02.01 in Anhang I zur Angabe der Mindestkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.28.02.

Artikel 7

Zulässige Vereinfachungen bei der vierteljährlichen Berichterstattung für einzelne Unternehmen sowie firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen

(1)   Bei den in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 6 Buchstabe c genannten Informationen basiert die Datenbewertung unter Umständen in größerem Umfang auf Schätzungen und Schätzungsmethoden als die Bewertung der jährlichen Finanzdaten. Die Bewertungsverfahren für die vierteljährliche Berichterstattung müssen so gestaltet sein, dass sichergestellt ist, dass die daraus resultierenden Informationen verlässlich sind und die in Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten Standards erfüllen und dass alle wesentlichen Informationen, die für das Verständnis der Daten notwendig sind, gemäß Artikel 305 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 vorgelegt werden.

(2)   Bei der Übermittlung der in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben h und i sowie Artikel 6 Buchstaben e und f genannten Informationen können Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen vereinfachte Methoden zur Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen anwenden.

Artikel 8

Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen sowie firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Basisinformationen und Inhalt der Übermittlung

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.01.01.01 in Anhang I zur Angabe des Inhalts der Übermittlung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.01.01;

b)

Meldebogen S.01.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Basisinformationen über das Unternehmen und generell zum Inhalt der Berichterstattung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.01.02;

c)

Meldebogen S.01.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Basisinformationen über Sonderverbände und Matching-Adjustment-Portfolios, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.01.03.

Artikel 9

Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Bilanzinformationen und sonstige allgemeine Informationen

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.02.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Bilanzinformationen unter Verwendung der in Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Bewertungsmethode und der Bewertung gemäß dem Abschluss des Unternehmens, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.02.01 der vorliegenden Verordnung;

b)

sofern nicht mehr als 80 % der Gesamtverbindlichkeiten auf eine einzige Währung entfallen, Meldebogen S.02.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Verbindlichkeiten nach Währung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.02.02;

c)

Meldebogen S.03.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von allgemeinen Informationen über außerbilanzielle Posten, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.03.01, sofern i) oder ii) zutrifft:

i)

Einer der nachstehend genannten Werte ist höher als 2 % der gesamten Vermögenswerte:

1)

Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten — vom Unternehmen gestellte Garantien einschließlich Kreditbriefe (C0020/R0010) plus Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten — gestellte Sicherheiten insgesamt (C0020/R0300) plus maximaler Wert — Eventualverbindlichkeiten insgesamt (C0010/R0400) oder

2)

Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten — vom Unternehmen erhaltene Garantien einschließlich Kreditbriefe (C0020/R0030) plus Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten — gehaltene Sicherheiten insgesamt (C0020/R0200);

ii)

das Unternehmen hat unbeschränkte Garantien gestellt oder erhalten;

d)

Meldebogen S.04.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Zweig 10 von Anhang I Teil A der Richtlinie 2009/138/EG, ausschließlich der Haftung des Frachtführers, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.02 der vorliegenden Verordnung;

e)

Meldebogen S.04.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Basisinformationen — Liste der Versicherungseinheiten, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.03;

f)

Meldebogen S.04.04.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Tätigkeiten nach Land — Ort der Zeichnung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.04;

g)

Meldebogen S.04.05.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Tätigkeiten nach Land — Ort des Risikos, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.05;

h)

Meldebogen S.05.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen unter Anwendung der im Abschluss des Unternehmens verwendeten Grundsätze für die Bewertung und den Ansatz für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereich, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.05.01.

Artikel 10

Jährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Versicherungsunternehmen — Bilanzinformationen und sonstige allgemeine Informationen

Firmeneigene Versicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.02.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Bilanzinformationen unter Verwendung der in Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Bewertungsmethode und der Bewertung gemäß dem Abschluss des Unternehmens, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.02.01 der vorliegenden Verordnung;

b)

Meldebogen S.03.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von allgemeinen Informationen über außerbilanzielle Posten, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.03.01, sofern i) oder ii) zutrifft:

i)

Einer der nachstehend genannten Werte ist höher als 2 % der gesamten Vermögenswerte:

1)

Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten — vom Unternehmen gestellte Garantien einschließlich Kreditbriefe (C0020/R0010) plus Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten — gestellte Sicherheiten insgesamt (C0020/R0300) plus maximaler Wert — Eventualverbindlichkeiten insgesamt (C0010/R0400) oder

2)

Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten — vom Unternehmen erhaltene Garantien einschließlich Kreditbriefe (C0020/R0030) plus Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten — gehaltene Sicherheiten insgesamt (C0020/R0200);

ii)

das Unternehmen hat unbeschränkte Garantien gestellt oder erhalten;

c)

Meldebogen S.04.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Zweig 10 von Anhang I Teil A der Richtlinie 2009/138/EG, ausschließlich der Haftung des Frachtführers, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.02 der vorliegenden Verordnung;

d)

Meldebogen S.04.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Basisinformationen — Liste der Versicherungseinheiten, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.03;

e)

Meldebogen S.04.04.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Tätigkeiten nach Land — Ort der Zeichnung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.04;

f)

Meldebogen S.04.05.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Tätigkeiten nach Land — Ort des Risikos, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.05;

g)

Meldebogen S.05.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen unter Anwendung der im Abschluss des Unternehmens verwendeten Grundsätze für die Bewertung und den Ansatz für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 definierten Geschäftsbereich, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.05.01.

Artikel 11

Jährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Bilanzinformationen und sonstige allgemeine Informationen

Firmeneigene Rückversicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.02.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Bilanzinformationen unter Verwendung der in Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Bewertungsmethode und der Bewertung gemäß dem Abschluss des Unternehmens, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.02.01 der vorliegenden Verordnung;

b)

Meldebogen S.04.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Zweig 10 von Anhang I Teil A der Richtlinie 2009/138/EG, ausschließlich der Haftung des Frachtführers, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.02 der vorliegenden Verordnung;

c)

Meldebogen S.04.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Basisinformationen — Liste der Versicherungseinheiten, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.03;

d)

Meldebogen S.04.04.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Tätigkeiten nach Land — Ort der Zeichnung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.04;

e)

Meldebogen S.04.05.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Tätigkeiten nach Land — Ort des Risikos, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.04.05;

f)

Meldebogen S.05.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen unter Anwendung der im Abschluss des Unternehmens verwendeten Grundsätze für die Bewertung und den Ansatz für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 definierten Geschäftsbereich, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.05.01.

Artikel 12

Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen — Informationen über Anlagen

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise, sofern sie nicht nach Artikel 35 Absatz 7 der Richtlinie 2009/138/EG von der Übermittlung eines bestimmten Meldebogens befreit sind:

a)

wenn das Unternehmen nach Artikel 35 Absatz 6 der Richtlinie 2009/138/EG von der Übermittlung des Meldebogens S.06.02.01 für das letzte Quartal befreit ist, Meldebogen S.06.02.01 in Anhang I der vorliegenden Verordnung zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der Vermögenswerte, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.06.02 der vorliegenden Verordnung sowie unter Verwendung des in Anhang V aufgeführten und in Anhang VI der vorliegenden Verordnung spezifizierten CIC-Codes;

b)

wenn das Unternehmen nach Artikel 35 Absatz 6 der Richtlinie 2009/138/EG von der Übermittlung des Meldebogens S.06.03.01 für das letzte Quartal befreit ist oder diesen Meldebogen nicht übermittelt hat, da das Verhältnis der vom Unternehmen gehaltenen gemeinsamen Anlagen zu den Anlagen insgesamt, wie in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f der vorliegenden Verordnung ausgeführt, 30 % nicht übersteigt, Meldebogen S.06.03.01 in Anhang I der vorliegenden Verordnung zur Vorlage von nach dem Look-Through-Ansatz ermittelten Informationen für alle von den Unternehmen gehaltenen gemeinsamen Anlagen, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.06.03;

c)

Meldebogen S.06.04.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Risiken in Verbindung mit dem Klimawandel, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.06.04;

d)

wenn der Wert der strukturierten Produkte, bestimmt als Summe der in die Kategorien 5 und 6 in Anhang V eingestuften Vermögenswerte, mehr als 5 % der im Meldebogen S.02.01.01 unter C0010/R0070 und C0010/R0220 angegebenen Gesamtanlagen ausmacht, Meldebogen S.07.01.01 in Anhang I zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der strukturierten Produkte, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.07.01;

e)

wenn die Unternehmen nach Artikel 35 Absatz 6 der Richtlinie 2009/138/EG von der Übermittlung des Meldebogens S.08.01.01 für das letzte Quartal befreit sind, Meldebogen S.08.01.01 in Anhang I der vorliegenden Verordnung zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der offenen Positionen in Derivaten, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.08.01 der vorliegenden Verordnung sowie unter Verwendung des in Anhang V aufgeführten und in Anhang VI definierten CIC-Codes;

f)

Meldebogen S.09.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Erträge, Gewinne und Verluste im Berichtszeitraum nach den in Anhang IV definierten Vermögenswertkategorien, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.09.01;

g)

wenn der Wert der den Wertpapierleih- oder Repogeschäften zugrunde liegenden bilanziellen und außerbilanziellen Wertpapiere bei Verträgen, deren Fälligkeitstermin nach dem Meldestichtag liegt, mehr als 5 % der im Meldebogen S.02.01.01 unter C0010/R0070 und C0010/R0220 angegebenen Gesamtanlagen ausmacht, Meldebogen S.10.01.01 in Anhang I zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der bilanziellen und außerbilanziellen Wertpapierleih- und Repogeschäfte, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.10.01;

h)

wenn das Verhältnis des Wertes der als Sicherheit gehaltenen Vermögenswerte zu der im Meldebogen S.02.01.01 unter C0010/R0500 ausgewiesenen Gesamtbilanzsumme 10 % übersteigt, Meldebogen S.11.01.01 in Anhang I zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der als Sicherheit gehaltenen Vermögenswerte, einschließlich aller Arten von als Sicherheit gehaltenen außerbilanziellen Vermögenswertkategorien, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.11.01.

Artikel 13

Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen — Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen und Risiken

(1)   Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.12.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen für die Lebensversicherung und die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung für die in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereiche, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.12.01;

b)

Meldebogen S. 12.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen für die Lebensversicherung und die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung, aufgeschlüsselt nach Ländern, wenn die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Lebensversicherung und die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung in Bezug auf das Herkunftsland nicht 100 % der Summe der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen und des besten Schätzwerts (brutto) ausmachen, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.12.02;

c)

mit Ausnahme von Unternehmen, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen Vereinfachungen anwendet, ohne dass eine Schätzung der erwarteten künftigen Zahlungsströme aus den Verträgen berechnet wird, Meldebogen S.13.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Projektion des besten Schätzwerts für künftige Zahlungsströme des Lebensversicherungsgeschäfts, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.13.01;

d)

Meldebogen S.14.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Analyse der Lebensversicherungsverpflichtungen, einschließlich Lebensrückversicherungsverträgen sowie Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen, nach vom Unternehmen ausgegebenen Produkten, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.14.01;

e)

Meldebogen S.14.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Analyse der Nichtlebensversicherungsverpflichtungen nach Geschäftsbereich und den spezifischen vom Unternehmen ausgegebenen Produktkategorien, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.14.02;

f)

Meldebogen S.14.03 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das versicherungstechnische Risiko in Bezug auf Cyber-Risiken, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.14.03, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

i)

Die Summe der verdienten Prämien für eigenständige Cyber-Strategien und Strategien mit Cyber-Zusatz, bei denen nur die geschätzten verdienten Prämien für das Cyberrisiko zu berücksichtigen sind, beträgt mehr als 5 % des gesamten Nichtlebensgeschäfts des Unternehmens oder mehr als 5 Mio. EUR;

ii)

die Zahl der Strategien mit Deckung von Cyberrisiken macht mehr als 3 % der Gesamtzahl der Strategien des Nichtlebensversicherungsgeschäfts aus;

g)

Meldebogen S.16.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Renten aus Nichtlebensversicherungsverpflichtungen des Unternehmens im Rahmen des Direktversicherungsgeschäfts in Bezug auf alle in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereiche;

h)

Meldebogen S.17.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über nichtlebensversicherungstechnische Rückstellungen für die in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereiche, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.17.01 der vorliegenden Verordnung;

i)

Meldebogen S.17.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über nichtlebensversicherungstechnische Rückstellungen im Zusammenhang mit dem Direktversicherungsgeschäft aufgeschlüsselt nach Ländern, wenn die nichtlebensversicherungstechnischen Rückstellungen in Bezug auf das Herkunftsland nicht 100 % der Summe der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen und des besten Schätzwerts (brutto) ausmachen, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.17.03;

j)

mit Ausnahme von Unternehmen, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen Vereinfachungen anwendet, ohne dass eine Schätzung der erwarteten künftigen Zahlungsströme aus den Verträgen berechnet wird, Meldebogen S.18.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Projektion künftiger Zahlungsströme auf der Grundlage des besten Schätzwerts für das Nichtlebensversicherungsgeschäft für die Geschäftsbereiche, die eine Deckung von 90 % der Summe der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen und des besten Schätzwerts (brutto) ausmachen, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.18.01;

k)

Meldebogen S.19.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen im Format von Entwicklungsdreiecken für die Summe aller in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereiche des Nichtlebensversicherungsgeschäfts;

l)

Meldebogen S.20.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Entwicklung der Verteilung der eingetretenen Versicherungsfälle am Ende des Geschäftsjahres für wesentliche in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierte Geschäftsbereiche, in denen 90 % der nichtlebensversicherungstechnischen Rückstellungen gedeckt sind, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.20.01 der vorliegenden Verordnung;

m)

Meldebogen S.21.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das Risikoprofil der Verlustverteilung des Nichtlebensversicherungsgeschäfts für wesentliche in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierte Geschäftsbereiche, in denen 90 % der nichtlebensversicherungstechnischen Rückstellungen gedeckt sind, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.21.01 der vorliegenden Verordnung;

n)

Meldebogen S.21.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über nichtlebensversicherungstechnische Risiken, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.21.02;

o)

Meldebogen S.21.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über nichtlebensversicherungstechnische Risiken nach Versicherungssumme für wesentliche in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierte Geschäftsbereiche, in denen 90 % der nichtlebensversicherungstechnischen Rückstellungen gedeckt sind, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.21.03 der vorliegenden Verordnung.

(2)   Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe g sind für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, bei denen es sich nicht um firmeneigene Versicherungs- oder firmeneigene Rückversicherungsunternehmen handelt, auch nach Währung aufgeschlüsselte Informationen zu melden, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.16.01. Die Angaben nach Währung sind nur dann zu übermitteln, wenn der beste Schätzwert für die Rückstellungen für Rentenansprüche auf abgezinster Basis aus einem Geschäftsbereich der Nichtlebensversicherung mehr als 3 % des gesamten besten Schätzwerts für alle Rückstellungen für Rentenansprüche ausmacht, wobei folgende Aufteilung vorzunehmen ist:

i)

Betrag in der Berichtswährung;

ii)

Beträge in Währungen, auf die mehr als 25 % des besten Schätzwerts für die Rückstellungen für Rentenansprüche (auf abgezinster Basis) in der ursprünglichen Währung aus dem betreffenden Nichtlebensversicherungs-Geschäftsbereich entfallen;

iii)

Beträge in Währungen, auf die weniger als 25 % des besten Schätzwerts für die Rückstellungen für Rentenansprüche (auf abgezinster Basis) in der ursprünglichen Währung aus dem betreffenden Nichtlebensversicherungs-Geschäftsbereich, aber mehr als 5 % des gesamten besten Schätzwerts für alle Rückstellungen für Rentenansprüche entfallen.

(3)   Für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe k sind für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, bei denen es sich nicht um firmeneigene Versicherungs- oder firmeneigene Rückversicherungsunternehmen handelt, auch nach Währung aufgeschlüsselte Informationen zu melden, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.19.01. Die Angaben nach Währung sind nur dann zu übermitteln, wenn der beste Brutto-Schätzwert für einen Geschäftsbereich der Nichtlebensversicherung insgesamt mehr als 10 % des besten Brutto-Schätzwerts für die Schadenrückstellungen insgesamt beträgt, wobei folgende Aufteilung vorzunehmen ist:

i)

Beträge in Währungen, auf die mehr als 25 % des besten Brutto-Schätzwerts für die Schadenrückstellungen in der ursprünglichen Währung aus dem betreffenden Nichtlebensversicherungs-Geschäftsbereich entfallen;

ii)

Beträge in Währungen, auf die weniger als 25 % des besten Brutto-Schätzwerts für die Schadenrückstellungen in der ursprünglichen Währung aus dem betreffenden Nichtlebensversicherungs-Geschäftsbereich, aber mehr als 5 % des besten Brutto-Schätzwerts insgesamt für die Schadenrückstellungen in der ursprünglichen Währung entfallen.

Artikel 14

Jährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen

Firmeneigene Rückversicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.12.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen für die Lebensversicherung und die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung nach den in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereichen, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.12.01 der vorliegenden Verordnung;

b)

Meldebogen S.19.01.21 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen im Format von Entwicklungsdreiecken für die Summe aller in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereiche des Nichtlebensversicherungsgeschäfts.

Artikel 15

Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen — Informationen über langfristige Garantien

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.22.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.22.01;

b)

Meldebogen S.22.04.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Übergangsmaßnahme bei Zinssätzen, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.22.04;

c)

Meldebogen S.22.05.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.22.05;

d)

Meldebogen S.22.06.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über den besten Schätzwert nach Ländern und Währungen im Falle einer Volatilitätsanpassung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.22.06.

Artikel 16

Jährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Informationen über langfristige Garantien

Firmeneigene Rückversicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung des Meldebogens S.22.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Auswirkungen von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S. 22.01.

Artikel 17

Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen — Informationen über Eigenmittel und Beteiligungen

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.23.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Eigenmittel, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.23.01;

b)

Meldebogen S.23.02.01 in Anhang I zur Vorlage detaillierter Informationen über Eigenmittel nach Tiers, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.23.02;

c)

wenn sich der Betrag der Eigenmittel in einem Tier gegenüber dem Vorjahr um mehr als 5 % ändert, Meldebogen S.23.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über jährliche Bewegungen bei den Eigenmitteln, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.23.03;

d)

wenn sich der Betrag der Eigenmittel in einem Tier gegenüber dem Vorjahr um mehr als 5 % ändert, Meldebogen S.23.04.01 in Anhang I zur Vorlage einer Liste der Eigenmittelbestandteile, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.23.04;

e)

Meldebogen S.24.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die vom Unternehmen gehaltenen Beteiligungen und zur Vorlage einer Übersicht über die Berechnung der auf die Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten bezogenen Abzüge von den Eigenmitteln, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.24.01.

Artikel 18

Jährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Informationen über Eigenmittel und Beteiligungen

Firmeneigene Rückversicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung des Meldebogens S.23.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Eigenmittel entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.23.01.

Artikel 19

Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen — Informationen über Solvenzkapitalanforderungen

(1)   Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

wenn das Unternehmen zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung die Standardformel verwendet, Meldebogen S.25.01.01 in Anhang I zur Angabe der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.25.01;

b)

wenn das Unternehmen zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ein internes Partial- oder Vollmodell verwendet, Meldebogen S.25.05.01 in Anhang I zur Angabe der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.25.05;

c)

Meldebogen S.26.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das Marktrisiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.01;

d)

Meldebogen S.26.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das Gegenparteiausfallrisiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.02;

e)

Meldebogen S.26.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das lebensversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.03;

f)

Meldebogen S.26.04.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das krankenversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.04;

g)

Meldebogen S.26.05.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das nichtlebensversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.05;

h)

Meldebogen S.26.06.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das operationelle Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.06;

i)

Meldebogen S.26.07.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Vereinfachungen in der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.07;

j)

Meldebogen S.26.08.01 in Anhang I zur Übermittlung weiterer Informationen über das im Zusammenhang mit der Solvenzkapitalanforderung verwendete interne Modell für Unternehmen, die ein internes Partial- oder Vollmodell verwenden, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.08;

k)

Meldebogen S.26.09.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für Markt- und Kreditrisiko für Finanzinstrumente, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.09;

l)

Meldebogen S.26.10.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für den Portfolioüberblick über das Risiko eines Kreditereignisses, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.10;

m)

Meldebogen S.26.11.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für Finanzinstrumente des Kreditrisikos, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.11;

n)

Meldebogen S.26.12.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für Nichtfinanzinstrumente des Kreditrisikos, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.12;

o)

Meldebogen S.26.13.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für das versicherungstechnische Risiko der Nichtlebensversicherung und der Krankenversicherung nach Art der Nichtlebensversicherung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.13;

p)

Meldebogen S.26.14.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für das lebensversicherungs- und krankenversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.14;

q)

Meldebogen S.26.15.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für das operationelle Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.15;

r)

Meldebogen S.26.16.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Änderungen des internen Modells, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.16;

s)

Meldebogen S.27.01 zur Übermittlung von Informationen über das Nichtlebenskatastrophenrisiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.27.01 wie folgt:

i)

für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, bei denen es sich nicht um firmeneigene Versicherungs- oder firmeneigene Rückversicherungsunternehmen handelt, Meldebogen S.27.01.01 in Anhang I,

ii)

für firmeneigene Versicherungs- oder firmeneigene Rückversicherungsunternehmen eine Zusammenfassung und Informationen über Vereinfachungen, die in Bezug auf das Katastrophenrisiko in der Nichtlebensversicherung und der Krankenversicherung angewandt werden.

(2)   Im Falle von Sonderverbänden oder Matching-Adjustment-Portfolios sind die Informationen in den in Absatz 1 Buchstaben c bis s genannten Meldebögen nicht für das Unternehmen als Ganzes zu übermitteln.

(3)   Bei Verwendung eines internen Partialmodells werden die in Absatz 1 Buchstaben c bis s genannten Meldebögen nur in Bezug auf die durch die Standardformel abgedeckten Risiken und die in Absatz 1 Buchstaben j bis r genannten Meldebögen nur in Bezug auf die durch das interne Modell abgedeckten Risiken übermittelt.

(4)   Bei Verwendung eines internen Vollmodells werden die in Absatz 1 Buchstaben c bis s genannten Meldebögen nicht übermittelt; die in Absatz 1 Buchstaben j bis r genannten Meldebögen sind dagegen zu übermitteln.

Artikel 20

Jährliche quantitative Meldebögen für firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Informationen über Solvenzkapitalanforderungen

(1)   Firmeneigene Rückversicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

wenn das Unternehmen zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung die Standardformel verwendet, Meldebogen S.25.01.21 in Anhang I zur Angabe der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.25.01;

b)

wenn das Unternehmen zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ein internes Partial- oder Vollmodell verwendet, Meldebogen S.25.05.21 in Anhang I zur Angabe der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.25.05.

Artikel 21

Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen sowie firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Informationen über Mindestkapitalanforderungen

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die nur Lebensversicherungs- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder -rückversicherungstätigkeiten ausüben, Meldebogen S.28.01.01 in Anhang I zur Angabe der Mindestkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.28.01;

b)

für Versicherungsunternehmen, die sowohl Lebensversicherungs- als auch Nichtlebensversicherungstätigkeiten ausüben, Meldebogen S.28.02.01 in Anhang I zur Angabe der Mindestkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.28.02.

Artikel 22

Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über die Veränderungsanalyse

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.29.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Veränderung des Überschusses der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten im Berichtsjahr mit einer Übersicht über die wichtigsten Quellen für diese Veränderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.29.01;

b)

Meldebogen S.29.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über den Teil der Veränderung beim Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten im Berichtsjahr, der durch Investitionen und finanzielle Verbindlichkeiten begründet ist, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.29.02;

c)

Meldebögen S.29.03.01 und S.29.04.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über den Teil der Veränderung beim Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten im Berichtsjahr, der durch versicherungstechnische Rückstellungen begründet ist, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitte S.29.03 und S.29.04.

Artikel 23

Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen und firmeneigene Versicherungsunternehmen — Informationen über Rückversicherungsverträge und Zweckgesellschaften

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

wenn die aus Rückversicherungen einforderbaren Beträge über 10 % des Gesamtbetrags des getrennt für das Lebens- und das Nichtlebensversicherungsgeschäft berechneten besten Schätzwerts liegen, Meldebogen S.30.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über fakultative Deckungen im nächsten Berichtsjahr, einschließlich Informationen über die 20 größten fakultativen Rückversicherungsexponierungen und die beiden größten Exponierungen in jedem in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereich, die nicht durch die 20 größten Exponierungen abgedeckt sind und für die eine fakultative Rückversicherung genutzt wird, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.30.01 der vorliegenden Verordnung;

b)

wenn die aus Rückversicherungen einforderbaren Beträge über 10 % des Gesamtbetrags des getrennt für das Lebens- und das Nichtlebensversicherungsgeschäft berechneten besten Schätzwerts liegen, Meldebogen S. 30.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Anteile von Rückversicherern an fakultativen Deckungen im nächsten Berichtsjahr, einschließlich Informationen über die 20 größten fakultativen Rückversicherungspositionen und die beiden größten Exponierungen in jedem in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 spezifizierten Geschäftsbereich, die nicht durch die 20 größten Exponierungen abgedeckt sind, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.30.02 der vorliegenden Verordnung;

c)

wenn die aus Rückversicherungen einforderbaren Beträge über 10 % des Gesamtbetrags des getrennt für das Lebens- und das Nichtlebensversicherungsgeschäft berechneten besten Schätzwerts liegen, Meldebogen S.30.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das ausgehende Rückversicherungsprogramm im nächsten Berichtsjahr, einschließlich prospektiver Angaben zu Rückversicherungsverträgen, deren Gültigkeitsdauer das nächste Berichtsjahr umfasst oder sich mit diesem überschneidet, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.30.03;

d)

wenn die aus Rückversicherungen einforderbaren Beträge über 10 % des Gesamtbetrags des getrennt für das Lebens- und das Nichtlebensversicherungsgeschäft berechneten besten Schätzwerts liegen, Meldebogen S.30.04.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das ausgehende Rückversicherungsprogramm im nächsten Berichtsjahr, einschließlich prospektiver Angaben zu Rückversicherungsverträgen, deren Gültigkeitsdauer das nächste Berichtsjahr umfasst oder sich mit diesem überschneidet, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.30.04;

e)

Meldebogen S.31.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über den Anteil der Rückversicherer, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.31.01;

f)

Meldebogen S.31.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Zweckgesellschaften aus Sicht des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, welches das Risiko an die Zweckgesellschaften überträgt, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.31.02.

Artikel 24

Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen sowie firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen — Informationen über Sonderverbände, wesentliche Matching-Adjustment-Portfolios und den übrigen Teil

(1)   Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie firmeneigene Versicherungs- und firmeneigene Rückversicherungsunternehmen übermitteln für jeden wesentlichen Sonderverband, jedes wesentliche Matching-Adjustment-Portfolio und den übrigen Teil jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen SR.01.01.01 in Anhang I zur Angabe des Inhalts der Übermittlung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.01.01;

b)

für jeden wesentlichen Sonderverband und den übrigen Teil Meldebogen SR.02.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Bilanzinformationen unter Verwendung der Bewertung gemäß Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG sowie der Bewertung gemäß dem Abschluss des Unternehmens, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.02.01 der vorliegenden Verordnung;

c)

Meldebogen SR.12.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen für die Lebensversicherung und die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 definierten Geschäftsbereich, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.12.01 der vorliegenden Verordnung;

d)

Meldebogen SR.17.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über nichtlebensversicherungstechnische Rückstellungen für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 definierten Geschäftsbereich, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.17.01 der vorliegenden Verordnung;

e)

Meldebogen SR.22.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Projektion künftiger Zahlungsströme auf Basis der Berechnung des besten Schätzwerts für jedes wesentliche Matching-Adjustment-Portfolio, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.22.02;

f)

Meldebogen SR.22.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Matching-Adjustment-Portfolios für jedes wesentliche Matching-Adjustment-Portfolio, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.22.03;

g)

wenn das Unternehmen zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung die Standardformel verwendet, Meldebogen SR.25.01.01 in Anhang I zur Angabe der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.25.01;

h)

wenn das Unternehmen zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ein internes Partial- oder Vollmodell verwendet, Meldebogen SR.25.05.01 in Anhang I zur Angabe der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.25.05;

i)

Meldebogen SR.26.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das Marktrisiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.01;

j)

Meldebogen SR.26.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das Gegenparteiausfallrisiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.02;

k)

Meldebogen SR.26.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das lebensversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.03;

l)

Meldebogen SR.26.04.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das krankenversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.04;

m)

Meldebogen SR.26.05.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das nichtlebensversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.05;

n)

Meldebogen SR.26.06.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das operationelle Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.06;

o)

Meldebogen SR.26.07.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Vereinfachungen in der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.07;

p)

für Unternehmen, die ein internes Partial- oder Vollmodell verwenden, Meldebogen SR.26.08.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das für die Solvenzkapitalanforderung verwendete interne Modell, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.26.08;

q)

Meldebogen SR.27.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das Nichtlebenskatastrophenrisiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.27.01.

(2)   Bei Verwendung eines internen Partialmodells werden die in Absatz 1 Buchstaben i bis o und q genannten Meldebögen nur in Bezug auf die durch die Standardformel abgedeckten Risiken und der in Absatz 1 Buchstabe p genannte Meldebogen nur in Bezug auf die durch das interne Modell abgedeckten Risiken übermittelt.

(3)   Bei Verwendung eines internen Vollmodells werden die in Absatz 1 Buchstaben i bis o und q genannten Meldebögen nicht übermittelt; der in Absatz 1 Buchstabe p genannte Meldebogen ist dagegen zu übermitteln.

Artikel 25

Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über gruppeninterne Transaktionen

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die nicht Teil einer Gruppe gemäß Artikel 213 Absatz 2 Buchstabe a, b oder c der Richtlinie 2009/138/EG sind und deren Mutterunternehmen eine gemischte Versicherungsholdinggesellschaft ist, übermitteln jährlich die Informationen nach Artikel 245 Absatz 2 Unterabsatz 2 der genannten Richtlinie in Verbindung mit Artikel 265 der genannten Richtlinie unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.36.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über bedeutende gruppeninterne Transaktionen, zu denen Eigenkapitaltransaktionen und die Übertragung von Schulden und Vermögenswerten zählen, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.36.01;

b)

Meldebogen S.36.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über bedeutende gruppeninterne Transaktionen in Bezug auf Derivate, einschließlich der Garantien zur Unterlegung von derivativen Finanzinstrumenten, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.36.02;

c)

Meldebogen S.36.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über bedeutende gruppeninterne Transaktionen in Bezug auf außerbilanzielle Posten und Eventualverbindlichkeiten, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.36.03;

d)

Meldebogen S.36.04.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über bedeutende gruppeninterne Transaktionen in Bezug auf das Versicherungs- und Rückversicherungsgeschäft, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.36.04;

e)

Meldebogen S.36.05.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über bedeutende gruppeninterne Transaktionen in Bezug auf Gewinn und Verlust, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitt S.36.05.

Artikel 26

Quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über gruppeninterne Transaktionen

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die nicht Teil einer Gruppe gemäß Artikel 213 Absatz 2 Buchstabe a, b oder c der Richtlinie 2009/138/EG sind und deren Mutterunternehmen eine gemischte Versicherungsholdinggesellschaft ist, melden außerordentlich bedeutende gruppeninterne Transaktionen nach Artikel 245 Absatz 2 Unterabsatz 2 und auf jeden Fall zu meldende gruppeninterne Transaktionen nach Artikel 245 Absatz 3 der genannten Richtlinie so schnell wie möglich unter Verwendung der jeweils relevanten Meldebögen unter den Meldebögen S.36.00.01 bis S.36.05.01 in Anhang I der vorliegenden Verordnung, entsprechend den Hinweisen in Anhang II Abschnitte S.36.00 bis S.36.05.

KAPITEL III

QUANTITATIVE MELDEBÖGEN FÜR GRUPPEN

Artikel 27

Vierteljährliche quantitative Meldebögen für Gruppen

(1)   Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften übermitteln vierteljährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise, es sei denn, der Umfang oder die Häufigkeit der Berichterstattung ist gemäß Artikel 254 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG begrenzt:

a)

Meldebogen S.01.01.05 in Anhang I zur Angabe des Inhalts der Übermittlung entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.01.01;

b)

Meldebogen S.01.02.04 in Anhang I zur Übermittlung von Basisinformationen über die Gruppe und generell zum Inhalt der Berichterstattung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.01.02;

c)

wenn zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der genannten Richtlinie verwendet wird, Meldebogen S.02.01.02 in Anhang I der vorliegenden Verordnung zur Übermittlung von Bilanzinformationen unter Anwendung der in Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Bewertungsmethode entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.02.01 der vorliegenden Verordnung;

d)

Meldebogen S.05.01.02 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 definierten Geschäftsbereich unter Anwendung der im konsolidierten Abschluss verwendeten Grundsätze für die Bewertung und den Ansatz, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.05.01 der vorliegenden Verordnung;

e)

Meldebogen S.06.02.04 in Anhang I zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der Vermögenswerte, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.06.02 sowie unter Verwendung des in Anhang V aufgeführten und in Anhang VI definierten CIC-Codes;

f)

wenn das Verhältnis der von der Gruppe gehaltenen gemeinsamen Anlagen zu den Anlagen insgesamt 30 % übersteigt, Meldebogen S.06.03.04 in Anhang I zur Vorlage von nach dem Look-Through-Ansatz ermittelten Informationen für alle von der Gruppe gehaltenen gemeinsamen Anlagen, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.06.03;

g)

Meldebogen S.08.01.04 in Anhang I zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der offenen Positionen von Derivaten, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.08.01 sowie unter Verwendung des in Anhang V aufgeführten und in Anhang VI definierten CIC-Codes;

h)

Meldebogen S.23.01.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Eigenmittel, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.23.01.

(2)   Wenn zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG ausschließlich verwendet wird, ist für die Zwecke von Artikel 1 Buchstabe f der vorliegenden Verordnung das Verhältnis der von der Gruppe gehaltenen gemeinsamen Anlagen zu den Anlagen insgesamt wie folgt zu ermitteln: Summe aus Element C0010/R0180, den in Element C0010/R0220 enthaltenen Organismen für gemeinsame Anlagen und den in Element C0010/R0090 enthaltenen Organismen für gemeinsame Anlagen in Meldebogen S.02.01.02, dividiert durch die Summe der Elemente C0010/R0070 und C0010/R0220 in Meldebogen S.02.01.02. Wenn zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der Richtlinie 2009/138/EG oder Methode 2 ausschließlich verwendet wird, ist das Verhältnis wie im ersten Satz beschrieben zu ermitteln und entsprechend anzupassen, damit die erforderlichen Elemente aller in den Meldebogen S.06.02.04 einbezogenen Unternehmen erfasst werden.

Artikel 28

Zulässige Vereinfachungen bei der vierteljährlichen Berichterstattung für Gruppen

In Bezug auf die in Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe c genannten Informationen basieren die vierteljährlichen Bewertungen unter Umständen in größerem Umfang auf Schätzungen und Schätzungsmethoden als die Bewertung der jährlichen Finanzdaten. Die Bewertungsverfahren für die vierteljährliche Berichterstattung müssen dabei so gestaltet sein, dass sichergestellt ist, dass die daraus resultierenden Informationen verlässlich sind und die in der Richtlinie 2009/138/EG festgelegten Standards erfüllen. Weiterhin sind alle wesentlichen Informationen, die für das Verständnis der Daten notwendig sind, zu berichten.

Artikel 29

Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Basisinformationen und Inhalt der Übermittlung

Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften übermitteln jährlich die Informationen gemäß Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 in Verbindung mit Artikel 372 Absatz 1 der genannten delegierten Verordnung unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.01.01.04 in Anhang I zur Angabe des Inhalts der Übermittlung entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.01.01;

b)

Meldebogen S.01.02.04 in Anhang I zur Übermittlung von Basisinformationen über das Unternehmen und generell zum Inhalt der Berichterstattung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.01.02;

c)

wenn die Gruppe zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der genannten Richtlinie verwendet, Meldebogen S.01.03.04 in Anhang I der vorliegenden Verordnung zur Übermittlung von Basisinformationen über Sonderverbände und Matching-Adjustment-Portfolios, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.01.03 der vorliegenden Verordnung.

Artikel 30

Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Bilanzinformationen und sonstige allgemeine Informationen

(1)   Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften übermitteln jährlich die Informationen gemäß Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 in Verbindung mit Artikel 372 Absatz 1 der genannten delegierten Verordnung unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.02.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Bilanzinformationen unter Verwendung der in Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG genannten Bewertungsmethode sowie der Bewertung gemäß dem konsolidierten Abschluss, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.02.01;

b)

sofern nicht mehr als 80 % der Gesamtverbindlichkeiten auf eine einzige Währung entfallen, Meldebogen S.02.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Währung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.02.02;

c)

Meldebogen S.03.01.04 in Anhang I zur Übermittlung allgemeiner Informationen über außerbilanzielle Posten, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.03.01, sofern i) oder ii) zutrifft:

i)

Einer der nachstehend genannten Werte ist höher als 2 % der gesamten Vermögenswerte:

1)

Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten — vom Unternehmen gestellte Garantien einschließlich Kreditbriefe (C0020/R0010) plus Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten — gestellte Sicherheiten insgesamt (C0020/R0300) plus maximaler Wert — Eventualverbindlichkeiten insgesamt (C0010/R0400); oder

2)

Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten — vom Unternehmen erhaltene Garantien einschließlich Kreditbriefe (C0020/R0030) plus Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten — gehaltene Sicherheiten insgesamt (C0020/R0200);

ii)

das Unternehmen hat unbeschränkte Garantien gestellt oder erhalten;

d)

Meldebogen S.05.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen für jeden in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 definierten Geschäftsbereich unter Anwendung der im konsolidierten Abschluss verwendeten Grundsätze für die Bewertung und den Ansatz, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.05.01 der vorliegenden Verordnung;

e)

Meldebogen S.05.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Ländern unter Anwendung der im konsolidierten Abschluss verwendeten Grundsätze für die Bewertung und den Ansatz, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.05.02.

(2)   Die in Absatz 1 Buchstaben a und b genannten Meldebögen sind nur von beteiligten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften zu übermitteln, die zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der genannten Richtlinie verwenden.

Artikel 31

Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über Anlagen

(1)   Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise, sofern sie nicht gemäß Artikel 254 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG von der Übermittlung eines bestimmten Meldebogens befreit sind:

a)

wenn die Gruppe nach Artikel 254 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG von der Übermittlung des Meldebogens S.06.02.04 für das letzte Quartal befreit ist, Meldebogen S.06.02.04 in Anhang I der vorliegenden Verordnung zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der Vermögenswerte, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.06.02 der vorliegenden Verordnung;

b)

wenn das Unternehmen nach Artikel 254 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG von der Übermittlung des Meldebogens S.06.03.04 für das letzte Quartal befreit ist oder diesen Meldebogen nicht übermittelt hat, da das Verhältnis der von der Gruppe gehaltenen gemeinsamen Anlagen zu den Anlagen insgesamt, wie in Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe f der vorliegenden Verordnung ausgeführt, 30 % nicht übersteigt, Meldebogen S.06.03.04 in Anhang I der vorliegenden Verordnung zur Vorlage von nach dem Look-Through-Ansatz ermittelten Informationen für alle von den Unternehmen gehaltenen gemeinsamen Anlagen, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.06.03 der vorliegenden Verordnung;

c)

wenn das Verhältnis des Werts der von der Gruppe gehaltenen strukturierten Produkte zu den Anlagen insgesamt 5 % übersteigt, Meldebogen S.07.01.04 in Anhang I zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der strukturierten Produkte, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.07.01;

d)

wenn die Gruppe nach Artikel 254 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG von der Übermittlung des Meldebogens S.08.01.04 für das letzte Quartal befreit ist, Meldebogen S.08.01.04 in Anhang I der vorliegenden Verordnung zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der offenen Positionen in Derivaten, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.08.01 der vorliegenden Verordnung;

e)

Meldebogen S.09.01.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Erträge, Gewinne und Verluste im Berichtszeitraum nach den in Anhang IV definierten Vermögenswertkategorien, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.09.01;

f)

wenn das Verhältnis des Werts der den Wertpapierleih- oder Repogeschäften zugrunde liegenden bilanziellen und außerbilanziellen Wertpapiere bei Verträgen, deren Fälligkeitstermin nach dem Meldestichtag liegt, zu den Anlagen insgesamt 5 % übersteigt, Meldebogen S.10.01.04 in Anhang I zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der bilanziellen und außerbilanziellen Wertpapierleih- und Repogeschäfte, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.10.01;

g)

wenn das Verhältnis des Werts der als Sicherheit gehaltenen Vermögenswerte zu der im Meldebogen S.02.01.01 unter C0010/R0500 ausgewiesenen Gesamtbilanzsumme 10 % übersteigt, Meldebogen S.11.01.04 in Anhang I zur Vorlage einer nach Einzelposten erstellten Liste der als Sicherheit gehaltenen Vermögenswerte, einschließlich aller Arten von als Sicherheit gehaltenen außerbilanziellen Vermögenswertkategorien, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.11.01.

(2)   Wenn zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG ausschließlich verwendet wird, ist für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe c der vorliegenden Verordnung das Verhältnis des Werts der von der Gruppe gehaltenen strukturierten Produkte zu den Anlagen insgesamt wie folgt zu ermitteln: Summe der in die Kategorien 5 und 6 in Anhang IV der vorliegenden Verordnung eingestuften Vermögenswerte, dividiert durch die Summe der Elemente C0010/R0070 und C0010/R0020 in Meldebogen S.02.01.01. Wenn zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der Richtlinie 2009/138/EG oder Methode 2 ausschließlich verwendet wird, ist das Verhältnis wie im ersten Satz beschrieben zu ermitteln und entsprechend anzupassen, damit die erforderlichen Elemente aller in den Meldebogen S.06.02.04 einbezogenen Unternehmen erfasst werden.

(3)   Wenn zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG ausschließlich verwendet wird, ist für die Zwecke von Absatz 1 Buchstabe f der vorliegenden Verordnung das Verhältnis wie folgt zu ermitteln: Summe der den Wertpapierleih- oder Repogeschäften zugrunde liegenden bilanziellen und außerbilanziellen Wertpapiere bei Verträgen, deren Fälligkeitstermin nach dem Meldestichtag liegt, dividiert durch die Summe der Elemente C0010/R0070 und C0010/R0220 in Meldebogen S.02.01.01. Wenn zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der Richtlinie 2009/138/EG oder Methode 2 ausschließlich verwendet wird, ist das Verhältnis wie im ersten Satz beschrieben zu ermitteln und entsprechend anzupassen, damit die erforderlichen Elemente aller in den Meldebogen S.06.02.04 einbezogenen Unternehmen erfasst werden.

Artikel 32

Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über langfristige Garantien

Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften übermitteln jährlich die Informationen gemäß Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 in Verbindung mit Artikel 372 Absatz 1 der genannten delegierten Verordnung unter Verwendung des Meldebogens S.22.01.04 in Anhang I der vorliegenden Verordnung zur Übermittlung von Informationen über die Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.22.01 der vorliegenden Verordnung.

Artikel 33

Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über Eigenmittel

(1)   Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften übermitteln jährlich die Informationen gemäß Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 in Verbindung mit Artikel 372 Absatz 1 der genannten delegierten Verordnung unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.23.01.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Eigenmittel, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.23.01;

b)

Meldebogen S.23.02.04 in Anhang I zur Vorlage detaillierter Informationen über Eigenmittel nach Tiers, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.23.02;

c)

wenn sich der Betrag der Eigenmittel in einem Tier gegenüber dem Vorjahr um mehr als 5 % ändert, Meldebogen S.23.03.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über jährliche Bewegungen bei den Eigenmitteln, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.23.03;

d)

wenn sich der Betrag der Eigenmittel in einem Tier gegenüber dem Vorjahr um mehr als 5 % ändert, Meldebogen S.23.04.04 in Anhang I zur Vorlage einer Liste der Eigenmittelbestandteile, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.23.04;

Für die Zwecke von Buchstabe d wird der Meldebogen unabhängig von der Schwelle mit Angabe der nicht verfügbaren Eigenmittelbestandteilen übermittelt.

(2)   Die in Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Meldebögen sind nur von beteiligten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften zu übermitteln, die zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der genannten Richtlinie verwenden.

Artikel 34

Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über Solvenzkapitalanforderungen

(1)   Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften, die zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der genannten Richtlinie verwenden, übermitteln jährlich die in Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten Informationen unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

wenn die Gruppe zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung die Standardformel verwendet, Meldebogen S.25.01.04 in Anhang I zur Angabe der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.25.01;

b)

wenn die Gruppe zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ein internes Vollmodell verwendet, Meldebogen S.25.05.04 in Anhang I zur Angabe der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.25.05;

c)

Meldebogen S.26.01.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das Marktrisiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.01;

d)

Meldebogen S.26.02.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das Gegenparteiausfallrisiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.02;

e)

Meldebogen S.26.03.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das lebensversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.03;

f)

Meldebogen S.26.04.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das krankenversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.04;

g)

Meldebogen S.26.05.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das nichtlebensversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.05;

h)

Meldebogen S.26.06.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das operationelle Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.06;

i)

Meldebogen S.26.07.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Vereinfachungen in der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.07;

j)

Meldebogen S.26.08.04 in Anhang I zur Übermittlung weiterer Informationen über das im Zusammenhang mit der Solvenzkapitalanforderung verwendete interne Modell für Unternehmen, die ein internes Partial- oder Vollmodell verwenden, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.08;

k)

Meldebogen S.26.09.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für Markt- und Kreditrisiko für Finanzinstrumente, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.09;

l)

Meldebogen S.26.10.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für den Portfolioüberblick über das Risiko eines Kreditereignisses, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.10;

m)

Meldebogen S.26.11.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für Finanzinstrumente des Kreditrisikos, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.11;

n)

Meldebogen S.26.12.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für Nichtfinanzinstrumente des Kreditrisikos, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.12;

o)

Meldebogen S.26.13.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für das versicherungstechnische Risiko der Nichtlebensversicherung und der Krankenversicherung nach Art der Nichtlebensversicherung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.13;

p)

Meldebogen S.26.14.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das nichtlebensversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.14;

q)

Meldebogen S.26.15.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das interne Modell für das operationelle Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.15;

r)

Meldebogen S.26.16.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Änderungen des internen Modells, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.16;

s)

Meldebogen S.27.01.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das Nichtlebenskatastrophenrisiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.27.01.

(2)   Im Falle von Sonderverbänden oder Matching-Adjustment-Portfolios sind die Informationen in den in Absatz 1 Buchstaben c bis i und s sowie j bis r genannten Meldebögen nicht für die Gruppe als Ganzes zu übermitteln.

(3)   Bei Verwendung eines internen Partialmodells werden die in Absatz 1 Buchstaben c bis i und s genannten Meldebögen nur in Bezug auf die durch die Standardformel abgedeckten Risiken und die in Absatz 1 Buchstaben j bis r genannten Meldebögen nur in Bezug auf die durch das interne Modell abgedeckten Risiken übermittelt.

(4)   Bei Verwendung eines internen Vollmodells werden die in Absatz 1 Buchstaben c bis i und s genannten Meldebögen nicht übermittelt; die in Absatz 1 Buchstaben j bis r genannten Meldebögen sind dagegen zu übermitteln.

Artikel 35

Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über Rückversicherer und Zweckgesellschaften

Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften übermitteln jährlich die Informationen gemäß Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 in Verbindung mit Artikel 372 Absatz 1 der genannten delegierten Verordnung unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.31.01.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über den Anteil der Rückversicherer, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.31.01;

b)

Meldebogen S.31.02.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Zweckgesellschaften aus Sicht des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, welches das Risiko an die Zweckgesellschaften überträgt, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.31.02.

Artikel 36

Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — gruppenspezifische Informationen

Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften übermitteln jährlich die Informationen gemäß Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 in Verbindung mit Artikel 372 Absatz 1 der genannten delegierten Verordnung unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise:

a)

Meldebogen S.32.01.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Gruppe, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.32.01;

b)

Meldebogen S.33.01.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die Anforderungen für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Gruppe, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.33.01;

c)

Meldebogen S.34.01.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Finanzunternehmen, die keine Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen sind, und über nicht der Aufsicht unterliegende Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen, gemäß Artikel 1 Absatz 52 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.34.01;

d)

Meldebogen S.35.01.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über die versicherungstechnischen Rückstellungen der Unternehmen der Gruppe, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.35.01;

e)

Meldebogen S.36.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über bedeutende gruppeninterne Transaktionen im Zusammenhang mit Eigenkapitaltransaktionen und der Übertragung von Schulden und Vermögenswerten oberhalb der von der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde gemäß Artikel 245 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG festgesetzten Schwelle, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.36.01 der vorliegenden Verordnung;

f)

Meldebogen S.36.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über bedeutende gruppeninterne Transaktionen in Bezug auf Derivate, einschließlich Garantien zur Unterlegung von derivativen Finanzinstrumenten, oberhalb der von der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde gemäß Artikel 245 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG festgesetzten Schwelle, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.36.02 der vorliegenden Verordnung;

g)

Meldebogen S.36.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über bedeutende gruppeninterne Transaktionen in Bezug auf außerbilanzielle Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten oberhalb der von der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde gemäß Artikel 245 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG festgesetzten Schwelle, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.36.03 der vorliegenden Verordnung;

h)

Meldebogen S.36.04.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über bedeutende gruppeninterne Transaktionen in Bezug auf Versicherung und Rückversicherung oberhalb der von der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde gemäß Artikel 245 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG festgesetzten Schwelle, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.36.04 der vorliegenden Verordnung;

i)

Meldebogen S.36.05.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über bedeutende gruppeninterne Transaktionen in Bezug auf Gewinn und Verlust, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.36.05;

j)

Meldebogen S.37.01.04 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über erhebliche Risikokonzentrationen oberhalb der von der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde gemäß Artikel 244 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG festgesetzten Schwelle, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.37.01 der vorliegenden Verordnung;

k)

Meldebogen S.37.02.04 zur Übermittlung von nach Währung, Sektor und Land aufgeschlüsselten Informationen über Risikokonzentrationen, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.37.02;

l)

Meldebogen S.37.03.04 zur Übermittlung von Informationen über die Risikokonzentrationen nach Kategorien von Vermögenswerten und Bonität, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.37.03.

Artikel 37

Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über Sonderverbände, wesentliche Matching-Adjustment-Portfolios und den übrigen Teil

(1)   Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften, die zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der genannten Richtlinie verwenden, übermitteln jährlich die Informationen gemäß Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 in Verbindung mit Artikel 372 Absatz 1 der genannten delegierten Verordnung unter Verwendung der folgenden Meldebögen und unter Befolgung der einschlägigen Hinweise in Bezug auf alle wesentlichen Sonderverbände und alle wesentlichen Matching-Adjustment-Portfolios für den gemäß Artikel 335 Absatz 1 Buchstaben a und c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 konsolidierten Teil sowie in Bezug auf den übrigen Teil:

a)

Meldebogen SR.01.01.04 in Anhang I zur Angabe des Inhalts der Übermittlung entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.01.01;

b)

wenn die Gruppe zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung die Standardformel verwendet, Meldebogen SR.25.01.01 in Anhang I zur Angabe der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.25.01;

c)

wenn die Gruppe zur Berechnung der Solvenzkapitalanforderung ein internes Vollmodell verwendet, Meldebogen SR.25.05.01 in Anhang I zur Angabe der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.25.05;

d)

Meldebogen SR.26.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das Marktrisiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.01;

e)

Meldebogen SR.26.02.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das Gegenparteiausfallrisiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.02;

f)

Meldebogen SR.26.03.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das lebensversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.03;

g)

Meldebogen SR.26.04.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das krankenversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.04;

h)

Meldebogen SR.26.05.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das nichtlebensversicherungstechnische Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.05;

i)

Meldebogen SR.26.06.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das operationelle Risiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.06;

j)

Meldebogen SR.26.07.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über Vereinfachungen in der Berechnung der Solvenzkapitalanforderung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.07;

k)

Meldebogen SR.26.08.01 in Anhang I zur Übermittlung weiterer Informationen über das im Zusammenhang mit der Solvenzkapitalanforderung verwendete interne Modell für Unternehmen, die ein internes Partial- oder Vollmodell verwenden, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.26.08;

l)

Meldebogen SR.27.01.01 in Anhang I zur Übermittlung von Informationen über das Nichtlebenskatastrophenrisiko, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.27.01.

(2)   Bei Verwendung eines internen Partialmodells werden die in Absatz 1 Buchstaben d bis j und l genannten Meldebögen nur in Bezug auf die durch die Standardformel abgedeckten Risiken und der in Absatz 1 Buchstabe k genannte Meldebogen nur in Bezug auf die durch das interne Modell abgedeckten Risiken übermittelt.

(3)   Bei Verwendung eines internen Vollmodells werden die in Absatz 1 Buchstaben d bis j und l genannten Meldebögen nicht übermittelt; der in Absatz 1 Buchstabe k genannte Meldebogen ist dagegen zu übermitteln.

(4)   Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften, die zur Berechnung der Gruppensolvabilität Methode 1 nach Artikel 230 der Richtlinie 2009/138/EG entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 nach Artikel 233 der genannten Richtlinie verwenden, übermitteln zusätzlich zu den in Absatz 1 genannten Meldebögen jährlich Bilanzinformationen gemäß Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 in Verbindung mit Artikel 372 Absatz 1 der genannten delegierten Verordnung in Bezug auf alle wesentlichen Sonderverbände für den in Artikel 335 Absatz 1 Buchstabe a oder c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genannten konsolidierten Teil sowie in Bezug auf den übrigen Teil unter Verwendung des Meldebogens SR.02.01.01 in Anhang I der vorliegenden Verordnung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.02.01 der vorliegenden Verordnung.

Artikel 38

Quantitative Meldebögen für Gruppen — gruppeninterne Transaktionen und Risikokonzentrationen

Beteiligte Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften melden die folgenden Informationen:

a)

bedeutende und außerordentlich bedeutende gruppeninterne Transaktionen nach Artikel 245 Absatz 2 Unterabsätze 1 und 2 der Richtlinie 2009/138/EG sowie auf jeden Fall zu meldende gruppeninterne Transaktionen nach Artikel 245 Absatz 3 der genannten Richtlinie unter Verwendung der jeweils relevanten Meldebögen unter den Meldebögen S.36.01.01, S.36.02.01, S.36.03.01, S.36.04.01 und S.36.05.01 in Anhang I der vorliegenden Verordnung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitte S.36.01 bis S.36.05;

b)

in Artikel 244 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG genannte bedeutende Risikokonzentrationen sowie in Artikel 244 Absatz 3 derselben Richtlinie genannte auf jeden Fall zu meldende gruppeninterne Transaktionen unter Verwendung des Meldebogens S.37.01.04 in Anhang I der vorliegenden Verordnung, entsprechend den Hinweisen in Anhang III Abschnitt S.37.01 der vorliegenden Verordnung.

KAPITEL IV

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 39

Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 wird aufgehoben.

Artikel 40

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 31. Dezember 2023.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. April 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 48).


ANHANG I

S.01.01.01

Inhalt der Übermittlung

Meldebogencode

Meldebogenname

 

C0010

S.01.02.01

Basisinformationen — allgemein

R0010

 

S.01.03.01

Basisinformationen — Sonderverbände und Matching-Adjustment-Portfolios

R0020

 

S.02.01.01

Bilanz

R0030

 

S.02.02.01

Verbindlichkeiten nach Währung

R0040

 

S.03.01.01

Außerbilanzielle Posten — allgemein

R0060

 

S.04.02.01

Angaben zu Zweig 10 von Anhang I Teil A der Solvabilität-II-Richtlinie, ausschließlich der Haftung des Frachtführers

R0100

 

S.04.03.01

Basisinformationen - Liste von Versicherungseinheiten

R0104

 

S.04.04.01

Tätigkeit nach Land - Ort der Zeichnung

R0105

 

S.04.05.01

Tätigkeit nach Land - Ort des Risikos

R0106

 

S.05.01.01

Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

R0110

 

S.06.02.01

Liste der Vermögenswerte

R0140

 

S.06.03.01

Organismen für gemeinsame Anlagen — Look-Through-Ansatz

R0150

 

S.06.04.01

Anlagerisiken in Verbindung mit dem Klimawandel

R0151

 

S.07.01.01

Strukturierte Produkte

R0160

 

S.08.01.01

Offene Derivate

R0170

 

S.09.01.01

Erträge/Gewinne und Verluste im Berichtszeitraum

R0190

 

S.10.01.01

Wertpapierleihgeschäfte und Repogeschäfte

R0200

 

S.11.01.01

Als Sicherheit gehaltene Vermögenswerte

R0210

 

S.12.01.01

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung

R0220

 

S.12.02.01

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung — nach Ländern

R0230

 

S.13.01.01

Projektion der künftigen Bruttozahlungsströme

R0240

 

S.14.01.01

Analyse der Lebensversicherungsverpflichtungen

R0250

 

S.14.02.01

Nichtlebensversicherungsgeschäft - Angaben zu Policen und Kunden

R0251

 

S.14.03.01

Cyberversicherungstechnisches Risiko

R0252

 

S.16.01.01

Angaben über Renten aus Nichtlebensversicherungsverpflichtungen

R0280

 

S.17.01.01

Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung

R0290

 

S.17.02.01

Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung — nach Ländern

R0300

 

S.18.01.01

Projektion der künftigen Zahlungsströme (bester Schätzwert — Nichtlebensversicherung)

R0310

 

S.19.01.01

Angaben über Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen

R0320

 

S.20.01.01

Entwicklung der Verteilung der eingetretenen Versicherungsfälle

R0330

 

S.21.01.01

Risikoprofil der Verlustverteilung

R0340

 

S.21.02.01

Nichtlebensversicherungstechnische Risiken

R0350

 

S.21.03.01

Verteilung der nichtlebensversicherungstechnischen Risiken — nach Versicherungssumme

R0360

 

S.22.01.01

Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

R0370

 

S.22.04.01

Angaben zur Übergangsmaßnahme bei der Berechnung der Zinssätze

R0380

 

S.22.05.01

Gesamtberechnung bei Anwendung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

R0390

 

S.22.06.01

Bester Schätzwert nach Ländern und Währungen im Falle einer Volatilitätsanpassung

R0400

 

S.23.01.01

Eigenmittel

R0410

 

S.23.02.01

Genaue Angaben über Eigenmittel nach Tiers

R0420

 

S.23.03.01

Jährliche Bewegungen bei den Eigenmitteln

R0430

 

S.23.04.01

Liste der Eigenmittelbestandteile

R0440

 

S.24.01.01

Gehaltene Beteiligungen

R0450

 

S.25.01.01

Solvenzkapitalanforderung — für Unternehmen, die die Standardformel verwenden

R0460

 

S.25.05.01

Solvenzkapitalanforderung — für Unternehmen, die ein internes Modell verwenden (Partial- oder Vollmodell)

R0470

 

S.26.01.01

Solvenzkapitalanforderung — Marktrisiko

R0500

 

S.26.02.01

Solvenzkapitalanforderung — Gegenparteiausfallrisiko

R0510

 

S.26.03.01

Solvenzkapitalanforderung — lebensversicherungstechnisches Risiko

R0520

 

S.26.04.01

Solvenzkapitalanforderung — krankenversicherungstechnisches Risiko

R0530

 

S.26.05.01

Solvenzkapitalanforderung — nichtlebensversicherungstechnisches Risiko

R0540

 

S.26.06.01

Solvenzkapitalanforderung — operationelles Risiko

R0550

 

S.26.07.01

Solvenzkapitalanforderung — Vereinfachungen

R0560

 

S.26.08.01

Solvenzkapitalanforderung — für Unternehmen, die ein internes Modell verwenden (Partial- oder Vollmodell)

R0561

 

S.26.09.01

Internes Modell - Markt- und Kreditrisiko und Sensitivitäten

R0562

 

S.26.10.01

Internes Modell - Risiko eines Kreditereignisses Portfolioüberblick

R0563

 

S.26.11.01

Internes Modell - Risiko eines Kreditereignisses für Finanzinstrumente

R0564

 

S.26.12.01

Internes Modell - Kreditrisiko für Nichtfinanzinstrumente

R0565

 

S.26.13.01

Internes Modell - Nichtlebensversicherungen und Krankenversicherungen nach Art der Nichtlebensversicherungen

R0566

 

S.26.14.01

Internes Modell - lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko

R0567

 

S.26.15.01

Internes Modell - operationelles Risiko

R0568

 

S.26.16.01

Internes Modell - Änderungen des Modells

R0569

 

S.27.01.01

Solvenzkapitalanforderung — Katastrophenrisiko Nichtlebensversicherung und Krankenversicherung

R0570

 

S.28.01.01

Mindestkapitalanforderung — nur Lebensversicherungs- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder -rückversicherungstätigkeit

R0580

 

S.28.02.01

Mindestkapitalanforderung — sowohl Lebensversicherungs- als auch Nichtlebensversicherungstätigkeit

R0590

 

S.29.01.01

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

R0600

 

S.29.02.01

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten — begründet durch Investitionen und finanzielle Verbindlichkeiten

R0610

 

S.29.03.01

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten — begründet durch versicherungstechnische Rückstellungen

R0620

 

S.29.04.01

Genaue Aufstellung nach Zeiträumen — versicherungstechnische Zahlungsströme versus versicherungstechnische Rückstellungen

R0630

 

S.30.01.01

Fakultative Deckungen für Nichtlebens- und Lebensversicherungsgeschäft — Basisangaben

R0640

 

S.30.02.01

Fakultative Deckungen für Nichtlebens- und Lebensversicherungsgeschäft — Anteilsangaben

R0650

 

S.30.03.01

Ausgehendes Rückversicherungsprogramm — Basisangaben

R0660

 

S.30.04.01

Ausgehendes Rückversicherungsprogramm –Anteilsangaben

R0670

 

S.31.01.01

Anteil der Rückversicherer (einschließlich Finanzrückversicherung und Zweckgesellschaften)

R0680

 

S.31.02.01

Zweckgesellschaften

R0690

 

S.36.01.01

Gruppeninterne Transaktionen — Eigenkapitaltransaktionen, Übertragung von Schulden und Vermögenswerten

R0740

 

S.36.02.01

Gruppeninterne Transaktionen — Derivate

R0750

 

S.36.03.01

Gruppeninterne Transaktionen — Außerbilanzielle Posten und Eventualverbindlichkeiten

R0760

 

S.36.04.01

Gruppeninterne Transaktionen — Versicherung und Rückversicherung

R0770

 

S.36.05.01

Gruppeninterne Transaktionen - Gewinn- und Verlustrechnung

R0775

 


S.01.01.02

Inhalt der Übermittlung

Meldebogencode

Meldebogenname

 

C0010

S.01.02.01

Basisinformationen — allgemein

R0010

 

S.02.01.02

Bilanz

R0030

 

S.05.01.02

Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

R0110

 

S.06.02.01

Liste der Vermögenswerte

R0140

 

S.06.03.01

Organismen für gemeinsame Anlagen — Look-Through-Ansatz

R0150

 

S.08.01.01

Offene Derivate

R0170

 

S.12.01.02

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung

R0220

 

S.17.01.02

Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung

R0290

 

S.23.01.01

Eigenmittel

R0410

 

S.28.01.01

Mindestkapitalanforderung — nur Lebensversicherungs- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder -rückversicherungstätigkeit

R0580

 

S.28.02.01

Mindestkapitalanforderung — sowohl Lebensversicherungs- als auch Nichtlebensversicherungstätigkeit

R0590

 


S.01.01.04

Inhalt der Übermittlung

Meldebogencode

Meldebogenname

 

C0010

S.01.02.04

Basisinformationen — allgemein

R0010

 

S.01.03.04

Basisinformationen — Sonderverbände und Matching-Adjustment-Portfolios

R0020

 

S.02.01.01

Bilanz

R0030

 

S.02.02.01

Verbindlichkeiten nach Währung

R0040

 

S.03.01.04

Außerbilanzielle Posten — allgemein

R0060

 

S.05.01.01

Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

R0110

 

S.05.02.04

Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Ländern

R0120

 

S.06.02.04

Liste der Vermögenswerte

R0140

 

S.06.03.04

Organismen für gemeinsame Anlagen — Look-Through-Ansatz

R0150

 

S.06.04.01

Anlagerisiken in Verbindung mit dem Klimawandel

R0151

 

S.07.01.04

Strukturierte Produkte

R0160

 

S.08.01.04

Offene Derivate

R0170

 

S.09.01.04

Erträge/Gewinne und Verluste im Berichtszeitraum

R0190

 

S.10.01.04

Wertpapierleihgeschäfte und Repogeschäfte

R0200

 

S.11.01.04

Als Sicherheit gehaltene Vermögenswerte

R0210

 

S.22.01.04

Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

R0370

 

S.23.01.04

Eigenmittel

R0410

 

S.23.02.04

Genaue Angaben über Eigenmittel nach Tiers

R0420

 

S.23.03.04

Jährliche Bewegungen bei den Eigenmitteln

R0430

 

S.23.04.04

Liste der Eigenmittelbestandteile

R0440

 

S.25.01.04

Solvenzkapitalanforderung — für Gruppen, die die Standardformel verwenden

R0460

 

S.25.05.04

Solvenzkapitalanforderung — für Gruppen, die ein internes Modell verwenden (Partial- oder Vollmodell)

R0470

 

S.26.01.04

Solvenzkapitalanforderung — Marktrisiko

R0500

 

S.26.02.04

Solvenzkapitalanforderung — Gegenparteiausfallrisiko

R0510

 

S.26.03.04

Solvenzkapitalanforderung — lebensversicherungstechnisches Risiko

R0520

 

S.26.04.04

Solvenzkapitalanforderung — krankenversicherungstechnisches Risiko

R0530

 

S.26.05.04

Solvenzkapitalanforderung — nichtlebensversicherungstechnisches Risiko

R0540

 

S.26.06.04

Solvenzkapitalanforderung — operationelles Risiko

R0550

 

S.26.07.04

Solvenzkapitalanforderung — Vereinfachungen

R0560

 

S.26.08.04

Solvenzkapitalanforderung — für Gruppen, die ein internes Modell verwenden (Partial- oder Vollmodell)

R0561

 

S.26.09.04

Internes Modell - Markt- und Kreditrisiko und Sensitivitäten

R0562

 

S.26.10.01

Internes Modell - Risiko eines Kreditereignisses Portfolioüberblick

R0563

 

S.26.11.01

Internes Modell - Risiko eines Kreditereignisses für Finanzinstrumente

R0564

 

S.26.12.01

Internes Modell - Kreditrisiko für Nichtfinanzinstrumente

R0565

 

S.26.13.01

Internes Modell - Nichtlebensversicherungen und Krankenversicherungen nach Art der Nichtlebensversicherungen

R0566

 

S.26.14.01

Internes Modell - lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko

R0567

 

S.26.15.01

Internes Modell - operationelles Risiko

R0568

 

S.26.16.01

Internes Modell - Änderungen des Modells

R0569

 

S.27.01.04

Solvenzkapitalanforderung — Katastrophenrisiko Nichtlebensversicherung und Krankenversicherung

R0570

 

S.31.01.04

Anteil der Rückversicherer (einschließlich Finanzrückversicherung und Zweckgesellschaften)

R0680

 

S.31.02.04

Zweckgesellschaften

R0690

 

S.32.01.04

Unternehmen, die Teil der Gruppe sind

R0700

 

S.33.01.04

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen – Einzelanforderungen

R0710

 

S.34.01.04

Sonstige der Aufsicht unterliegende und nicht der Aufsicht unterliegende Finanzunternehmen, einschließlich Versicherungsholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaft – Einzelanforderungen

R0720

 

S.35.01.04

Beitrag zu den versicherungstechnischen Rückstellungen der Gruppe

R0730

 

S.36.01.01

Gruppeninterne Transaktionen — Eigenkapitaltransaktionen, Übertragung von Schulden und Vermögenswerten

R0740

 

S.36.02.01

Gruppeninterne Transaktionen — Derivate

R0750

 

S.36.03.01

Gruppeninterne Transaktionen — Außerbilanzielle Posten und Eventualverbindlichkeiten

R0760

 

S.36.04.01

Gruppeninterne Transaktionen — Versicherung und Rückversicherung

R0770

 

S.36.05.01

Gruppeninterne Transaktionen - Gewinn- und Verlustrechnung

R0775

 

S.37.01.04

Risikokonzentration

R0780

 

S.37.02.04

Risikokonzentration – Risikoexponierung nach Währung, Sektor, Land

R0785

 

S.37.03.04

Risikokonzentration – Risikoexponierung nach Kategorien von Vermögenswerten und Bonität

R0786

 


S.01.01.05

Inhalt der Übermittlung

Meldebogencode

Meldebogenname

 

C0010

S.01.02.04

Basisinformationen — allgemein

R0010

 

S.02.01.02

Bilanz

R0030

 

S.05.01.02

Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

R0110

 

S.06.02.04

Liste der Vermögenswerte

R0140

 

S.06.03.04

Organismen für gemeinsame Anlagen — Look-Through-Ansatz

R0150

 

S.08.01.04

Offene Derivate

R0170

 

S.23.01.04

Eigenmittel

R0410

 


SR.01.01.01

Inhalt der Übermittlung

 

Sonderverband/Matching-Adjustment-Portfolio/übriger Teil

Z0010

 

 

Fonds-/Portfolionummer

Z0020

 

Meldebogencode

Meldebogenname

 

C0010

SR.02.01.01

Bilanz

R0790

 

SR.12.01.01

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung

R0800

 

SR.17.01.01

Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung

R0810

 

SR.22.02.01

Projektion der künftigen Zahlungsströme (bester Schätzwert — Matching-Portfolios)

R0820

 

SR.22.03.01

Angaben zur Berechnung der Matching-Anpassung

R0830

 

SR.25.01.01

Solvenzkapitalanforderung — für Unternehmen, die die Standardformel verwenden

R0840

 

SR.25.05.01

Solvenzkapitalanforderung — für Unternehmen, die ein internes Modell verwenden (Partial- oder Vollmodell)

R0850

 

SR.26.01.01

Solvenzkapitalanforderung — Marktrisiko

R0870

 

SR.26.02.01

Solvenzkapitalanforderung — Gegenparteiausfallrisiko

R0880

 

SR.26.03.01

Solvenzkapitalanforderung — lebensversicherungstechnisches Risiko

R0890

 

SR.26.04.01

Solvenzkapitalanforderung — krankenversicherungstechnisches Risiko

R0900

 

SR.26.05.01

Solvenzkapitalanforderung — nichtlebensversicherungstechnisches Risiko

R0910

 

SR.26.06.01

Solvenzkapitalanforderung — operationelles Risiko

R0920

 

SR.26.07.01

Solvenzkapitalanforderung — Vereinfachungen

R0930

 

SR.26.08.01

Solvenzkapitalanforderung — für Unternehmen, die ein internes Modell verwenden

R0935

 

SR.27.01.01

Solvenzkapitalanforderung — Katastrophenrisiko Nichtleben

R0940

 


SR.01.01.04

Inhalt der Übermittlung

 

Sonderverband/Matching-Adjustment-Portfolio/übriger Teil

Z0010

 

 

Fonds-/Portfolionummer

Z0020

 

Meldebogencode

Meldebogenname

 

C0010

SR.02.01.04

Bilanz

R0790

 

SR.25.01.01

Solvenzkapitalanforderung — für Gruppen, die die Standardformel verwenden

R0840

 

SR.25.05.01

Solvenzkapitalanforderung — für Gruppen, die ein internes Modell verwenden (Partial- oder Vollmodell)

R0850

 

SR.26.01.01

Solvenzkapitalanforderung — Marktrisiko

R0870

 

SR.26.02.01

Solvenzkapitalanforderung — Gegenparteiausfallrisiko

R0880

 

SR.26.03.01

Solvenzkapitalanforderung — lebensversicherungstechnisches Risiko

R0890

 

SR.26.04.01

Solvenzkapitalanforderung — krankenversicherungstechnisches Risiko

R0900

 

SR.26.05.01

Solvenzkapitalanforderung — nichtlebensversicherungstechnisches Risiko

R0910

 

SR.26.06.01

Solvenzkapitalanforderung — operationelles Risiko

R0920

 

SR.26.07.01

Solvenzkapitalanforderung — Vereinfachungen

R0930

 

SR.26.08.04

Solvenzkapitalanforderung — für Gruppen, die ein internes Modell verwenden

R0935

 

SR.27.01.01

Solvenzkapitalanforderung — Katastrophenrisiko Nichtleben

R0940

 


S.01.02.01

Basisinformationen — allgemein

 

 

C0010

Name des Unternehmens

R0010

 

Identifikationscode des Unternehmens

R0020

 

Art des Unternehmens

R0040

 

Land der Zulassung

R0050

 

Berichtssprache

R0070

 

Berichtsübermittlungsdatum

R0080

 

Ende des Geschäftsjahres

R0081

 

Berichtsstichtag

R0090

 

Reguläre/Ad–hoc-Übermittlung

R0100

 

Berichtswährung

R0110

 

Rechnungslegungsstandards

R0120

 

Berechnungsmethode der Solvenzkapitalanforderung (SCR)

R0130

 

Verwendung unternehmensspezifischer Parameter

R0140

 

Sonderverbände

R0150

 

Matching-Anpassung

R0170

 

Volatilitätsanpassung

R0180

 

Übergangsmaßnahme beim risikofreien Zinssatz

R0190

 

Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

R0200

 

Erstübermittlung oder erneute Übermittlung

R0210

 

Befreiung von der Meldung von Informationen zu ECAI

R0250

 

Direkte URL zur Website, auf der der Bericht über Solvabilität und Finanzlage offengelegt wird

R0255

 

Direkte URL zum Herunterladen des Berichts über Solvabilität und Finanzlage entsprechend der Meldepflicht für das betreffende Geschäftsjahr (R0090)

R0260

 

Firmeneigenes Geschäft

R0270

 

Run-off-Geschäft

R0280

 

Fusionen und Übernahmen (M&A) während des Zeitraums

R0290

 


S.01.02.04

Basisinformationen — allgemein

 

 

C0010

Name des beteiligten Unternehmens

R0010

 

Identifikationscode der Gruppe

R0020

 

Name der Gruppe

R0025

 

Land der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde

R0050

 

Angaben zur Untergruppe

R0060

 

Berichtssprache

R0070

 

Berichtsübermittlungsdatum

R0080

 

Ende des Geschäftsjahres

R0081

 

Berichtsstichtag

R0090

 

Reguläre/Ad–hoc-Übermittlung

R0100

 

Berichtswährung

R0110

 

Rechnungslegungsstandards

R0120

 

Berechnungsmethode der Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe

R0130

 

Verwendung gruppenspezifischer Parameter

R0140

 

Sonderverbände

R0150

 

Methode zur Berechnung der Gruppensolvabilität

R0160

 

Matching-Anpassung

R0170

 

Volatilitätsanpassung

R0180

 

Übergangsmaßnahme beim risikofreien Zinssatz

R0190

 

Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

R0200

 

Erstübermittlung oder erneute Übermittlung

R0210

 

Befreiung von der Meldung von Informationen zu ECAI

R0250

 

Direkte URL zur Website, auf der der Bericht über Solvabilität und Finanzlage offengelegt wird

R0255

 

Direkte URL zum Herunterladen des Berichts über Solvabilität und Finanzlage

R0260

 

Firmeneigenes Geschäft

R0270

 

Run-off-Geschäft

R0280

 

Fusionen und Übernahmen (M&A) während des Zeitraums

R0290

 

S.01.03.01

Basisinformationen — Sonderverbände und Matching-Adjustment-Portfolios

Liste aller Sonderverbände/MAP (Überschneidungen zulässig)

Fonds-/Portfolionummer

Name des Sonderverbands/ Matching-Adjustment-Portfolios

Sonderverband/MAP/übriger Teil eines Fonds

Sonderverband/MAP mit Unterfonds (Sonderverband/MAP)

Wesentlichkeit

Artikel 304

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

 

 

 

 

 

 


Liste der Sonderverbände/MAP mit Unterfonds (Sonderverband/MAP)

Nummer des Sonderverbands/MAP mit Unterfonds (Sonderverband/MAP)

Nummer des Unterfonds (Sonderverband/MAP)

Unterfonds (Sonderverband/MAP)

C0100

C0110

C0120

 

 

 

S.01.03.04

Basisinformationen — Sonderverbände und Matching-Adjustment-Portfolios

Liste aller Sonderverbände/MAP (Überschneidungen zulässig)

Eingetragener Name des Unternehmens

Identifikationscode des Unternehmens

Fonds-/Portfolionummer

Name des Sonderverbands/ Matching-Adjustment-Portfolios

Sonderverband/MAP/übriger Teil eines Fonds

Sonderverband/MAP mit Unterfonds (Sonderverband/MAP)

Wesentlichkeit

Artikel 304

C0010

C0020

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

 

 

 

 

 

 

 

 


Liste der Sonderverbände/MAP mit Unterfonds (Sonderverband/MAP)

Nummer des Sonderverbands/MAP mit Unterfonds (Sonderverband/MAP)

Nummer des Unterfonds (Sonderverband/MAP)

Unterfonds (Sonderverband/MAP)

C0100

C0110

C0120

 

 

 

S.02.01.01

Bilanz

 

Solvabilität-II-Wert

Bewertung im gesetzlichen Abschluss

Vermögenswerte

 

C0010

C0020

Geschäfts- oder Firmenwert

R0010

 

 

Abgegrenzte Abschlusskosten

R0020

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

R0030

 

 

Latente Steueransprüche

R0040

 

 

Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen

R0050

 

 

Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf

R0060

 

 

Anlagen (außer Vermögenswerten für indexgebundene und fondsgebundene Verträge)

R0070

 

 

Immobilien (außer zur Eigennutzung)

R0080

 

 

Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen

R0090

 

 

Aktien

R0100

 

 

Aktien — notiert

R0110

 

 

Aktien — nicht notiert

R0120

 

 

Anleihen

R0130

 

 

Staatsanleihen

R0140

 

 

Unternehmensanleihen

R0150

 

 

Strukturierte Schuldtitel

R0160

 

 

Besicherte Wertpapiere

R0170

 

 

Organismen für gemeinsame Anlagen

R0180

 

 

Derivate

R0190

 

 

Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalenten

R0200

 

 

Sonstige Anlagen

R0210

 

 

Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge

R0220

 

 

Darlehen und Hypotheken

R0230

 

 

Policendarlehen

R0240

 

 

Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen

R0250

 

 

Sonstige Darlehen und Hypotheken

R0260

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von:

R0270

 

 

Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen

R0280

 

 

Nichtlebensversicherungen außer Krankenversicherungen

R0290

 

 

Nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen

R0300

 

 

Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen

R0310

 

 

Nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen

R0320

 

 

Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen

R0330

 

 

Lebensversicherungen, fonds- und indexgebunden

R0340

 

 

Depotforderungen

R0350

 

 

Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern

R0360

 

 

Forderungen gegenüber Rückversicherern

R0370

 

 

Forderungen (Handel, nicht Versicherung)

R0380

 

 

Eigene Anteile (direkt gehalten)

R0390

 

 

In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Mittel

R0400

 

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

R0410

 

 

Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte

R0420

 

 

Vermögenswerte insgesamt

R0500

 

 

Verbindlichkeiten

 

C0010

C0020

Versicherungstechnische Rückstellungen — Nichtlebensversicherung

R0510

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung)

R0520

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0530

 

 

Bester Schätzwert

R0540

 

 

Risikomarge

R0550

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung)

R0560

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0570

 

 

Bester Schätzwert

R0580

 

 

Risikomarge

R0590

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Lebensversicherung (außer fonds- und indexgebundenen Versicherungen)

R0600

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung)

R0610

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0620

 

 

Bester Schätzwert

R0630

 

 

Risikomarge

R0640

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen)

R0650

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0660

 

 

Bester Schätzwert

R0670

 

 

Risikomarge

R0680

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — fonds- und indexgebundene Versicherungen

R0690

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0700

 

 

Bester Schätzwert

R0710

 

 

Risikomarge

R0720

 

 

Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

R0730

 

 

Eventualverbindlichkeiten

R0740

 

 

Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen

R0750

 

 

Rentenzahlungsverpflichtungen

R0760

 

 

Depotverbindlichkeiten von Rückversicherern

R0770

 

 

Latente Steuerschulden

R0780

 

 

Derivate

R0790

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

R0800

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

R0810

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern

R0820

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern

R0830

 

 

Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung)

R0840

 

 

Nachrangige Verbindlichkeiten

R0850

 

 

Nicht in den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten

R0860

 

 

In den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten

R0870

 

 

Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten

R0880

 

 

Verbindlichkeiten insgesamt

R0900

 

 

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

R1000

 

 


S.02.01.02

Bilanz

 

Solvabilität-II-Wert

Vermögenswerte

 

C0010

Geschäfts- oder Firmenwert

R0010

 

Abgegrenzte Abschlusskosten

R0020

 

Immaterielle Vermögenswerte

R0030

 

Latente Steueransprüche

R0040

 

Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen

R0050

 

Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf

R0060

 

Anlagen (außer Vermögenswerten für indexgebundene und fondsgebundene Verträge)

R0070

 

Immobilien (außer zur Eigennutzung)

R0080

 

Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen

R0090

 

Aktien

R0100

 

Aktien — notiert

R0110

 

Aktien — nicht notiert

R0120

 

Anleihen

R0130

 

Staatsanleihen

R0140

 

Unternehmensanleihen

R0150

 

Strukturierte Schuldtitel

R0160

 

Besicherte Wertpapiere

R0170

 

Organismen für gemeinsame Anlagen

R0180

 

Derivate

R0190

 

Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalenten

R0200

 

Sonstige Anlagen

R0210

 

Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge

R0220

 

Darlehen und Hypotheken

R0230

 

Policendarlehen

R0240

 

Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen

R0250

 

Sonstige Darlehen und Hypotheken

R0260

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von:

R0270

 

Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen

R0280

 

Nichtlebensversicherungen außer Krankenversicherungen

R0290

 

Nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen

R0300

 

Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen

R0310

 

Nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen

R0320

 

Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen

R0330

 

Lebensversicherungen, fonds- und indexgebunden

R0340

 

Depotforderungen

R0350

 

Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern

R0360

 

Forderungen gegenüber Rückversicherern

R0370

 

Forderungen (Handel, nicht Versicherung)

R0380

 

Eigene Anteile (direkt gehalten)

R0390

 

In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Mittel

R0400

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

R0410

 

Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte

R0420

 

Vermögenswerte insgesamt

R0500

 

Verbindlichkeiten

 

C0010

Versicherungstechnische Rückstellungen — Nichtlebensversicherung

R0510

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung)

R0520

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0530

 

Bester Schätzwert

R0540

 

Risikomarge

R0550

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung)

R0560

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0570

 

Bester Schätzwert

R0580

 

Risikomarge

R0590

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Lebensversicherung (außer fonds- und indexgebundenen Versicherungen)

R0600

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung)

R0610

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0620

 

Bester Schätzwert

R0630

 

Risikomarge

R0640

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen)

R0650

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0660

 

Bester Schätzwert

R0670

 

Risikomarge

R0680

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — fonds- und indexgebundene Versicherungen

R0690

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0700

 

Bester Schätzwert

R0710

 

Risikomarge

R0720

 

Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

R0730

 

Eventualverbindlichkeiten

R0740

 

Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen

R0750

 

Rentenzahlungsverpflichtungen

R0760

 

Depotverbindlichkeiten von Rückversicherern

R0770

 

Latente Steuerschulden

R0780

 

Derivate

R0790

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

R0800

 

Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

R0810

 

Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern

R0820

 

Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern

R0830

 

Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung)

R0840

 

Nachrangige Verbindlichkeiten

R0850

 

Nicht in den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten

R0860

 

In den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten

R0870

 

Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten

R0880

 

Verbindlichkeiten insgesamt

R0900

 

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

R1000

 

SR.02.01.01

Bilanz

Sonderverband oder übriger Teil

Z0020

 

Fondsnummer

Z0030

 


 

Solvabilität-II-Wert

Bewertung im gesetzlichen Abschluss

Vermögenswerte

 

C0010

C0020

Geschäfts- oder Firmenwert

R0010

 

 

Abgegrenzte Abschlusskosten

R0020

 

 

Immaterielle Vermögenswerte

R0030

 

 

Latente Steueransprüche

R0040

 

 

Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen

R0050

 

 

Immobilien, Sachanlagen und Vorräte für den Eigenbedarf

R0060

 

 

Anlagen (außer Vermögenswerten für indexgebundene und fondsgebundene Verträge)

R0070

 

 

Immobilien (außer zur Eigennutzung)

R0080

 

 

Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen

R0090

 

 

Aktien

R0100

 

 

Aktien — notiert

R0110

 

 

Aktien — nicht notiert

R0120

 

 

Anleihen

R0130

 

 

Staatsanleihen

R0140

 

 

Unternehmensanleihen

R0150

 

 

Strukturierte Schuldtitel

R0160

 

 

Besicherte Wertpapiere

R0170

 

 

Organismen für gemeinsame Anlagen

R0180

 

 

Derivate

R0190

 

 

Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalenten

R0200

 

 

Sonstige Anlagen

R0210

 

 

Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge

R0220

 

 

Darlehen und Hypotheken

R0230

 

 

Policendarlehen

R0240

 

 

Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen

R0250

 

 

Sonstige Darlehen und Hypotheken

R0260

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von:

R0270

 

 

Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen

R0280

 

 

Nichtlebensversicherungen außer Krankenversicherungen

R0290

 

 

Nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen

R0300

 

 

Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen

R0310

 

 

Nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherungen

R0320

 

 

Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen

R0330

 

 

Lebensversicherungen, fonds- und indexgebunden

R0340

 

 

Depotforderungen

R0350

 

 

Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern

R0360

 

 

Forderungen gegenüber Rückversicherern

R0370

 

 

Forderungen (Handel, nicht Versicherung)

R0380

 

 

Eigene Anteile (direkt gehalten)

R0390

 

 

In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Mittel

R0400

 

 

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

R0410

 

 

Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte

R0420

 

 

Vermögenswerte insgesamt

R0500

 

 

Verbindlichkeiten

 

C0010

C0020

Versicherungstechnische Rückstellungen — Nichtlebensversicherung

R0510

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung)

R0520

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0530

 

 

Bester Schätzwert

R0540

 

 

Risikomarge

R0550

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung)

R0560

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0570

 

 

Bester Schätzwert

R0580

 

 

Risikomarge

R0590

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Lebensversicherung (außer fonds- und indexgebundenen Versicherungen)

R0600

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung)

R0610

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0620

 

 

Bester Schätzwert

R0630

 

 

Risikomarge

R0640

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen)

R0650

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0660

 

 

Bester Schätzwert

R0670

 

 

Risikomarge

R0680

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — fonds- und indexgebundene Versicherungen

R0690

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0700

 

 

Bester Schätzwert

R0710

 

 

Risikomarge

R0720

 

 

Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

 

 

 

Eventualverbindlichkeiten

R0740

 

 

Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen

R0750

 

 

Rentenzahlungsverpflichtungen

R0760

 

 

Depotverbindlichkeiten von Rückversicherern

R0770

 

 

Latente Steuerschulden

R0780

 

 

Derivate

R0790

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

R0800

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

R0810

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern

R0820

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern

R0830

 

 

Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung)

R0840

 

 

Nachrangige Verbindlichkeiten

R0850

 

 

Nicht in den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten

R0860

 

 

In den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten

R0870

 

 

Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten

R0880

 

 

Verbindlichkeiten insgesamt

R0900

 

 

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

R1000

 

 

S.02.02.01

Verbindlichkeiten nach Währung

 

Wesentliche Währungen

Währungscode

R0010

 

 

 

Gesamtwert aller Währungen

Wert der Solvabilität-II-Berichtswährung

Wert der sonstigen Währungen

 

Wert der wesentlichen Währungen

C0020

C0030

C0040

C0050

 

Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen (außer fonds- und indexgebundene Verträge)

R0110

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — fonds- und indexgebundene Verträge

R0120

 

 

 

 

 

Depotverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen, Vermittlern und Rückversicherern

R0130

 

 

 

 

 

Derivate

R0140

 

 

 

 

 

Finanzielle Verbindlichkeiten

R0150

 

 

 

 

 

Eventualverbindlichkeiten

R0160

 

 

 

 

 

Sonstige Verbindlichkeiten

R0170

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten insgesamt

R0200

 

 

 

 

 


S.03.01.01

Außerbilanzielle Posten — allgemein

 

Maximaler Wert

Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten

Wert der Vermögenswerte, für die Sicherheiten gehalten werden

Wert der Verbindlichkeiten, für die Sicherheiten gestellt werden

Angaben zu unbeschränkten Garantien

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

Vom Unternehmen gestellte Garantien, einschließlich Kreditbriefe

R0010

 

 

 

 

 

davon Garantien einschließlich Kreditbriefe zugunsten anderer Unternehmen derselben Gruppe

R0020

 

 

 

 

 

Vom Unternehmen erhaltene Garantien, einschließlich Kreditbriefe

R0030

 

 

 

 

 

davon Garantien einschließlich Kreditbriefe von anderen Unternehmen derselben Gruppe

R0040

 

 

 

 

 

Gehaltene Sicherheiten

 

 

 

 

 

 

Sicherheiten, die für gewährte Darlehen oder erworbene Anleihen gehalten werden

R0100

 

 

 

 

 

Für Derivate gehaltene Sicherheiten

R0110

 

 

 

 

 

Vermögenswerte, die Rückversicherer für zedierte versicherungstechnische Rückstellungen als Sicherheit gestellt haben.

R0120

 

 

 

 

 

Sonstige gehaltene Sicherheiten

R0130

 

 

 

 

 

Gehaltene Sicherheiten insgesamt

R0200

 

 

 

 

 

Gestellte Sicherheiten

 

 

 

 

 

 

Sicherheiten, die für erhaltene Darlehen oder begebene Anleihen gestellt werden

R0210

 

 

 

 

 

Für Derivate gestellte Sicherheiten

R0220

 

 

 

 

 

Vermögenswerte, die Zedenten für versicherungstechnische Rückstellungen als Sicherheit gestellt werden (in Rückdeckung übernommenes Geschäft).

R0230

 

 

 

 

 

Sonstige gestellte Sicherheiten

R0240

 

 

 

 

 

Gestellte Sicherheiten insgesamt

R0300

 

 

 

 

 

Eventualverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

In der Solvabilität-II-Bilanz nicht aufgeführte Eventualverbindlichkeiten

R0310

 

 

 

 

 

Of which contingent liabilities toward entities of the same group

R0320

 

 

 

 

 

In der Solvabilität-II-Bilanz aufgeführte Eventualverbindlichkeiten

R0330

 

 

 

 

 

Eventualverbindlichkeiten insgesamt

R0400

 

 

 

 

 

Unbeschränkte Garantien

 

 

 

 

 

 

erhalten

R0510

 

 

 

 

 

gestellt

R0520

 

 

 

 

 


S.03.01.04

Außerbilanzielle Posten — allgemein

 

Maximaler Wert

Wert der Garantien/Sicherheiten/Eventualverbindlichkeiten

Wert der Vermögenswerte, für die Sicherheiten gehalten werden

Wert der Verbindlichkeiten, für die Sicherheiten gestellt werden

Angaben zu unbeschränkten Garantien

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

Von der Gruppe gestellte Garantien, einschließlich Kreditbriefe

R0010

 

 

 

 

 

Von der Gruppe erhaltene Garantien, einschließlich Kreditbriefe

R0030

 

 

 

 

 

Gehaltene Sicherheiten

 

 

 

 

 

 

Sicherheiten, die für gewährte Darlehen oder erworbene Anleihen gehalten werden

R0100

 

 

 

 

 

Für Derivate gehaltene Sicherheiten

R0110

 

 

 

 

 

Vermögenswerte, die Rückversicherer für zedierte versicherungstechnische Rückstellungen als Sicherheit gestellt haben.

R0120

 

 

 

 

 

Sonstige gehaltene Sicherheiten

R0130

 

 

 

 

 

Gehaltene Sicherheiten insgesamt

R0200

 

 

 

 

 

Gestellte Sicherheiten

 

 

 

 

 

 

Sicherheiten, die für erhaltene Darlehen oder begebene Anleihen gestellt werden

R0210

 

 

 

 

 

Für Derivate gestellte Sicherheiten

R0220

 

 

 

 

 

Vermögenswerte, die Zedenten für versicherungstechnische Rückstellungen als Sicherheit gestellt werden (in Rückdeckung übernommenes Geschäft).

R0230

 

 

 

 

 

Sonstige gestellte Sicherheiten

R0240

 

 

 

 

 

Gestellte Sicherheiten insgesamt

R0300

 

 

 

 

 

Eventualverbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

In der Solvabilität-II-Bilanz nicht aufgeführte Eventualverbindlichkeiten

R0310

 

 

 

 

 

Of which contingent liabilities toward entities of the same group

R0320

 

 

 

 

 

In der Solvabilität-II-Bilanz aufgeführte Eventualverbindlichkeiten

R0330

 

 

 

 

 

Eventualverbindlichkeiten insgesamt

R0400

 

 

 

 

 

Unbeschränkte Garantien

 

 

 

 

 

 

erhalten

R0510

 

 

 

 

 

gestellt

R0520

 

 

 

 

 


S.04.02.01

Angaben zu Zweig 10 von Anhang I Teil A der Solvabilität-II-Richtlinie, ausschließlich der Haftung des Frachtführers

 

EWR-Land

R0010

 

 

 

Unternehmen

Nach EWR-Land

Dienstleistungsfreiheit

Zweigniederlassung

Dienstleistungsfreiheit

Zweigniederlassung

Dienstleistungsfreiheit

C0010

C0020

C0030

 

Häufigkeit von Ansprüchen aus Kraftfahrzeughaftpflicht (ausschließlich der Haftung des Frachtführers)

R0020

 

 

 

 

 

Durchschnittliche Kosten für Ansprüche aus Kraftfahrzeughaftpflicht (ausschließlich der Haftung des Frachtführers)

R0030

 

 

 

 

 


S.04.03.01

Basisinformationen - Liste von Versicherungseinheiten

Liste der Versicherungseinheiten

Code der Versicherungseinheit

Art des Codes der Versicherungseinheit

Art des Unternehmens

Ort der Zweigniederlassung

Land der Niederlassung

C0010

C0011

C0020

C0030

C0040

 

 

 

 

 


S.04.04.01

Tätigkeit nach Land - Ort der Zeichnung

 

Geschäftsbereich

Z0010

 

Code der Versicherungseinheit

Z0020

 

EWR-Land

R0010

 

 

Nach Versicherungseinheit

Nach Versicherungseinheit und EWR-Land (Ort der Tätigkeit [basierend auf dem Ort der Zeichnung])

Im Land der Niederlassung gezeichnete Geschäfte

Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit in einem anderen Land als dem Land der Niederlassung gezeichnete Geschäfte

Im betreffenden Land im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit gezeichnete Geschäfte

C0010

C0020

C0030

 

Gebuchte Prämien — brutto

R0020

 

 

 

 

Aufwendungen für Versicherungsfälle

R0030

 

 

 

 

Abschlusskosten

R0040

 

 

 

 

davon Provisionen

R0050

 

 

 

 


S.04.05.01

Tätigkeit nach Land - Ort des Risikos

 

Geschäftsbereich

Z0010

 

Land

R0010

 

Code der Versicherungseinheit

Z0020

 

 

 

Tätigkeiten der Versicherungseinheit insgesamt

Tätigkeit nach Land - Ort des Risikos

Vom Unternehmen gezeichnete Geschäfte insgesamt

Insgesamt nach Land

C0010

 

C0020

 

Gebuchte Prämien — brutto

R0020

 

 

 

 

Verdiente Prämien — brutto

R0030

 

 

 

 

Aufwendungen für Versicherungsfälle — brutto

R0040

 

 

 

 

Angefallene Aufwendungen — brutto

R0050

 

 

 

 

S.05.01.01

Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

 

Geschäftsbereich für: Nichtlebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen (Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft)

Krankheitskostenversicherung

Einkommensersatzversicherung

Arbeitsunfallversicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Sonstige Kraftfahrtversicherung

See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

Feuer- und andere Sachversicherungen

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Kredit- und Kautionsversicherung

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

Gebuchte Prämien

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verdiente Prämien

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0230

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0240

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Versicherungsfälle

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0310

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0320

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0330

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0340

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0400

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Geschäftsbereich für: Nichtlebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen (Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft)

Geschäftsbereich für: In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

Insgesamt

Rechtsschutzversicherung

Beistand

Verschiedene finanzielle Verluste

Krankheit

Unfall

See, Luftfahrt und Transport

Sachversicherung

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

C0150

C0160

C0200

Gebuchte Prämien

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

Verdiente Prämien

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0230

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0240

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Versicherungsfälle

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0310

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0320

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0330

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0340

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0400

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Geschäftsbereich für: Nichtlebensversicherungsverpflichtungen

Krankheitskostenversicherung

Einkommensersatzversicherung

Arbeitsunfallversicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Sonstige Kraftfahrtversicherung

See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

Feuer- und andere Sachversicherungen

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Kredit- und Kautionsversicherung

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

Angefallene Aufwendungen

R0550

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsaufwendungen

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0610

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0620

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0630

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0640

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Anlageverwaltung

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0710

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0720

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0730

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0740

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Schadensregulierung

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0810

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0820

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0830

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0840

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0900

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschlusskosten

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0910

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0920

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0930

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0940

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinkosten

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R1010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R1020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R1030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz – Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen/Einnahmen

R1200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufwendungen

R1300

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Geschäftsbereich für: Nichtlebensversicherungsverpflichtungen

Geschäftsbereich für: In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

Insgesamt

Rechtsschutzversicherung

Beistand

Verschiedene finanzielle Verluste

Krankheit

Unfall

See, Luftfahrt und Transport

Sachversicherung

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

C0150

C0160

C0200

Angefallene Aufwendungen

R0550

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsaufwendungen

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0610

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0620

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0630

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0640

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0700

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Anlageverwaltung

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0710

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0720

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0730

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0740

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0800

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Schadensregulierung

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0810

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0820

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0830

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0840

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0900

 

 

 

 

 

 

 

 

Abschlusskosten

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0910

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0920

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0930

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0940

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1000

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinkosten

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R1010

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R1020

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R1030

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1040

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1100

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz – Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen/Einnahmen

R1200

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufwendungen

R1300

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Geschäftsbereich für: Lebensversicherungsverpflichtungen

Lebensrückversicherungsverpflichtungen

Insgesamt

Krankenversicherung

Versicherung mit Überschussbeteiligung

Index- und fondsgebundene Versicherung

Sonstige Lebensversicherung

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen, die mit Verpflichtungen außerhalb der Krankenversicherung in Zusammenhang stehen

Krankenrückversicherung

Lebensrückversicherung

 

C0210

C0220

C0230

C0240

C0250

C0260

C0270

C0280

C0300

Gebuchte Prämien

 

 

Brutto

R1410

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1420

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verdiente Prämien

 

 

Brutto

R1510

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1520

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Versicherungsfälle

 

 

Brutto

R1610

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1620

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen

 

 

Brutto

R1710

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1720

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angefallene Aufwendungen

R1900

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungsaufwendungen

 

 

Brutto

R1910

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1920

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R2000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Anlageverwaltung

 

 

Brutto

R2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R2100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Schadensregulierung

 

 

Brutto

R2110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R2120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R2200

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Geschäftsbereich für: Lebensversicherungsverpflichtungen

Lebensrückversicherungsverpflichtungen

Insgesamt

Krankenversicherung

Versicherung mit Überschussbeteiligung

Index- und fondsgebundene Versicherung

Sonstige Lebensversicherung

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen, die mit Verpflichtungen außerhalb der Krankenversicherung in Zusammenhang stehen

Krankenrückversicherung

Lebensrückversicherung

 

C0210

C0220

C0230

C0240

C0250

C0260

C0270

C0280

C0300

Abschlusskosten

 

 

Brutto

R2210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R2220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R2300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinkosten

 

 

Brutto

R2310

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R2320

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R2400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz – Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen/Einnahmen

R2500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufwendungen

R2600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag Rückkäufe

R2700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S.05.01.02

Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

 

Geschäftsbereich für: Nichtlebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen (Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft)

Krankheitskostenversicherung

Einkommensersatzversicherung

Arbeitsunfallversicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Sonstige Kraftfahrtversicherung

See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

Feuer- und andere Sachversicherungen

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Kredit- und Kautionsversicherung

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

Gebuchte Prämien

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verdiente Prämien

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0230

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0240

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Versicherungsfälle

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0310

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0320

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0330

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0340

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0410

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0420

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0430

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0440

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angefallene Aufwendungen

R0550

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz – Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen/Einnahmen

R1200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufwendungen

R1300

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Geschäftsbereich für: Nichtlebensversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen (Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft)

Geschäftsbereich für: In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

Insgesamt

Rechtsschutzversicherung

Beistand

Verschiedene finanzielle Verluste

Krankheit

Unfall

See, Luftfahrt und Transport

Sachversicherung

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

C0150

C0160

C0200

Gebuchte Prämien

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

Verdiente Prämien

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0230

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0240

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Versicherungsfälle

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0310

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0320

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0330

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0340

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0400

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0410

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0420

 

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0430

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0440

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0500

 

 

 

 

 

 

 

 

Angefallene Aufwendungen

R0550

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz – Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen/Einnahmen

R1200

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufwendungen

R1300

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Geschäftsbereich für: Lebensversicherungsverpflichtungen

Lebensrückversicherungsverpflichtungen

Insgesamt

Krankenversicherung

Versicherung mit Überschussbeteiligung

Index- und fondsgebundene Versicherung

Sonstige Lebensversicherung

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen, die mit Verpflichtungen außerhalb der Krankenversicherung in Zusammenhang stehen

Krankenrückversicherung

Lebensrückversicherung

 

C0210

C0220

C0230

C0240

C0250

C0260

C0270

C0280

C0300

Gebuchte Prämien

 

 

Brutto

R1410

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1420

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verdiente Prämien

 

 

Brutto

R1510

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1520

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Versicherungsfälle

 

 

Brutto

R1610

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1620

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung sonstiger versicherungstechnischer Rückstellungen

 

 

Brutto

R1710

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1720

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angefallene Aufwendungen

R1900

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz – Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen/Einnahmen

R2500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufwendungen

R2600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag Rückkäufe

R2700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S.05.02.04

Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Ländern

 

Herkunftsland

Fünf wichtigste Länder (nach gebuchten Bruttoprämien) - Nichtlebensversicherungsverpflichtungen

Insgesamt — fünf wichtigste Länder und Herkunftsland

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

 

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

Gebuchte Prämien

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0110

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0120

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0130

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0140

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0200

 

 

 

 

 

 

 

Verdiente Prämien

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0210

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0220

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0230

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0240

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0300

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Versicherungsfälle

 

 

Brutto — Direktgeschäft

R0310

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0320

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0330

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R0340

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R0400

 

 

 

 

 

 

 

Angefallene Aufwendungen

R0550

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz – Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen/Einnahmen

R1210

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufwendungen

R1300

 

 

 

 

 

 

 


 

Herkunftsland

Fünf wichtigste Länder (nach gebuchten Bruttoprämien) - Lebensversicherungsverpflichtungen

Insgesamt — fünf wichtigste Länder und Herkunftsland

C0150

C0160

C0170

C0180

C0190

C0200

C0210

 

R1400

 

 

 

 

 

 

 

 

C0220

C0230

C0240

C0250

C0260

C0270

C0280

Gebuchte Prämien

 

 

Brutto

R1410

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1420

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1500

 

 

 

 

 

 

 

Verdiente Prämien

 

 

Brutto

R1510

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1520

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1600

 

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen für Versicherungsfälle

 

 

Brutto

R1610

 

 

 

 

 

 

 

Anteil der Rückversicherer

R1620

 

 

 

 

 

 

 

Netto

R1700

 

 

 

 

 

 

 

Angefallene Aufwendungen

R1900

 

 

 

 

 

 

 

Bilanz – Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen/Einnahmen

R2510

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtaufwendungen

R2600

 

 

 

 

 

 

 

S.06.02.01

Liste der Vermögenswerte

Angaben zu den gehaltenen Positionen

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Portfolio

Fondsnummer

Matching-Portfolio-Nummer

Vermögenswerte in fonds- und indexgebundenen Verträgen

Als Sicherheit gestellte Vermögenswerte

Verwahrungsland

Verwahrer

Verwahrungscode

Art des Verwahrungscodes

Menge

Nennwert

Langfristige Aktieninvestitionen

(Forts.)

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0121

C0122

C0130

C0140

C0145

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bewertungsmethode

Anschaffungswert

Solvabilität-II-Gesamtbetrag

Aufgelaufene Zinsen

C0150

C0160

C0170

C0180

 

 

 

 


Angaben zu Vermögenswerten

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Bezeichnung der Position

Name des Emittenten

Emittentencode

Art des Emittentencodes

Wirtschaftszweig des Emittenten

Emittentengruppe

Code der Emittentengruppe

Art des Codes der Emittentengruppe

Land des Emittenten

Währung

CIC

SCR-Berechnung bei OGA

(Forts.)

C0040

C0050

C0190

C0200

C0210

C0220

C0230

C0240

C0250

C0260

C0270

C0280

C0290

C0292

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bail-in-Vorschriften

Regionale und lokale Gebietskörperschaften

Kryptowerte

Art der Immobilie

Standort der Immobilie

Infrastrukturinvestition

Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen

Externes Rating

Benannte ECAI

Bonitätsstufe

Internes Rating

Laufzeit/Duration

Solvabilität-II-Preis je Einheit

Prozentualer Anteil des Nennwerts des Solvabilität-II-Preises je Einheit

(Forts.)

C0293

C0294

C0295

C0296

C0297

C0300

C0310

C0320

C0330

C0340

C0350

C0360

C0370

C0380

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Fälligkeitstermin

C0390

 

S.06.02.04

Liste der Vermögenswerte

Angaben zu den gehaltenen Positionen

Eingetragener Name des Unternehmens

Identifikationscode des Unternehmens

Art des ID-Codes des Unternehmens

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Portfolio

Fondsnummer

Matching-Portfolio-Nummer

Vermögenswerte in fonds- und indexgebundenen Verträgen

Als Sicherheit gestellte Vermögenswerte

Verwahrungsland

Verwahrer

(Forts.)

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Verwahrungscode

Art des Verwahrungscodes

Menge

Nennwert

Langfristige Aktieninvestitionen

Bewertungsmethode

Anschaffungswert

Solvabilität-II-Gesamtbetrag

Aufgelaufene Zinsen

C0121

C0122

C0130

C0140

C0145

C0150

C0160

C0170

C0180

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Angaben zu Vermögenswerten

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Bezeichnung der Position

Name des Emittenten

Emittentencode

Art des Emittentencodes

Wirtschaftszweig des Emittenten

Emittentengruppe

Code der Emittentengruppe

Art des Codes der Emittentengruppe

Land des Emittenten

Währung

CIC

(Forts.)

C0040

C0050

C0190

C0200

C0210

C0220

C0230

C0240

C0250

C0260

C0270

C0280

C0290

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bail-in-Vorschriften

Regionale und lokale Gebietskörperschaften

Kryptowerte

Art der Immobilie

Standort der Immobilie

Infrastrukturinvestition

Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen

Externes Rating

Benannte ECAI

Bonitätsstufe

Internes Rating

Laufzeit/Duration

Solvabilität-II-Preis je Einheit

(Forts.)

C0293

C0294

C0295

C0296

C0297

C0300

C0310

C0320

C0330

C0340

C0350

C0360

C0370

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Prozentualer Anteil des Nennwerts des Solvabilität-II-Preises je Einheit

Fälligkeitstermin

C0380

C0390

 

 

S.06.03.01

Organismen für gemeinsame Anlagen — Look-Through-Ansatz

ID-Code des Organismus für gemeinsame Anlagen

Art des ID-Codes des Organismus für gemeinsame Anlagen

Kategorie des zugrunde liegenden Vermögenswerts

Ausgabeland

Währung

Gesamtbetrag

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

 

 

 

 

 

 


S.06.03.04

Organismen für gemeinsame Anlagen — Look-Through-Ansatz

ID-Code des Organismus für gemeinsame Anlagen

Art des ID-Codes des Organismus für gemeinsame Anlagen

Kategorie des zugrunde liegenden Vermögenswerts

Ausgabeland

Währung

Gesamtbetrag

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

 

 

 

 

 

 


S.06.04.01

Anlagerisiken in Verbindung mit dem Klimawandel

 

C0010

Transitionsrisiken in Verbindung mit dem Klimawandel - KPI

R0010

 

Physische Risiken in Verbindung mit dem Klimawandel - KPI

R0020

 

Begründung für die Nichtmeldung des mit dem Klimawandel verbundenen Transitionsrisikos – KPI

R0030

 

Begründung für die Nichtmeldung des mit dem Klimawandel verbundenen physischen Risikos – KPI

R0040

 


S.07.01.01

Strukturierte Produkte

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Art der Sicherheit

Art des strukturierten Produkts

Kapitalschutz

Wertpapier/ Index/ Portfolio, zugrunde liegend

Einforderbar oder kündbar

Synthetisches strukturiertes Produkt

Strukturiertes Produkt mit vorzeitiger Rückzahlung

Wert der Sicherheit

Sicherheitenportfolio

Feste Jahresrendite

Variable Jahresrendite

Verlust bei Ausfall

Attachment-Point

Detachment-Point

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

C0150

C0160

C0170

C0180

C0190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S.07.01.04

Strukturierte Produkte

Eingetragener Name des Unternehmens

Identifikationscode des Unternehmens

Art des ID-Codes des Unternehmens

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Art der Sicherheit

Art des strukturierten Produkts

Kapitalschutz

Wertpapier/ Index/ Portfolio, zugrunde liegend

Einforderbar oder kündbar

(Forts.)

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Synthetisches strukturiertes Produkt

Strukturiertes Produkt mit vorzeitiger Rückzahlung

Wert der Sicherheit

Sicherheitenportfolio

Feste Jahresrendite

Variable Jahresrendite

Verlust bei Ausfall

Attachment-Point

Detachment-Point

C0110

C0120

C0130

C0140

C0150

C0160

C0170

C0180

C0190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S.08.01.01

Offene Derivate

Angaben zu den gehaltenen Positionen

ID-Code des Derivats

Eindeutige Geschäftsabschluss-Kennziffer

Art des ID-Codes des Derivats

Portfolio

Fondsnummer

Derivate in fonds- und indexgebundenen Verträgen

Dem Derivat zugrunde liegendes Instrument

Art des Codes des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit, der/die dem Derivat zugrunde liegt

Derivatverwendung

Nennwert des Derivats

Käufer/Verkäufer

(Forts.)

C0040

C0041

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

C0131

C0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bis dato gezahlte Prämie

Bis dato vereinnahmte Prämie

Anzahl der Kontrakte

Kontraktgröße

Maximalverlust bei Eintritt eines Ereignisses, das zur Auflösung des Vertrags führt.

Abflussbetrag Swap

Zuflussbetrag Swap

Vertragsbeginn

Laufzeit/Duration

Solvabilität-II-Wert

Bewertungsmethode

C0150

C0160

C0170

C0180

C0190

C0200

C0210

C0220

C0230

C0240

C0250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Angaben zu Derivaten

ID-Code des Derivats

Art des ID-Codes des Derivats

Name der Gegenpartei

Code der Gegenpartei

Art des Codes der Gegenpartei

Externes Rating

Benannte ECAI

Bonitätsstufe

Internes Rating

Gegenparteigruppe

Code der Gegenparteigruppe

(Forts.)

C0040

C0050

C0260

C0270

C0280

C0290

C0300

C0310

C0320

C0330

C0340

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Art des Codes der Gegenparteigruppe

Bezeichnung des Kontrakts

Währung

Preiswährung

CIC

Triggerwert

Auslöser für Kontraktauflösung

Fälligkeitstermin

Swap – gelieferter Bestandteil

Swap – erhaltener Bestandteil

C0350

C0360

C0370

C0371

C0380

C0390

C0400

C0430

C0440

C0450

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S.08.04.01

Offene Derivate

Angaben zu den gehaltenen Positionen

Eingetragener Name des Unternehmens

Identifikationscode des Unternehmens

Art des ID-Codes des Unternehmens

ID-Code des Derivats

Eindeutige Geschäftsabschluss-Kennziffer

Art des ID-Codes des Derivats

Portfolio

Fondsnummer

Derivate in fonds- und indexgebundenen Verträgen

Dem Derivat zugrunde liegendes Instrument

Art des Codes des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit, der/die dem Derivat zugrunde liegt

(Forts.)

C0010

C0020

C0030

C0040

C0041

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Derivatverwendung

Nennwert des Derivats

Käufer/Verkäufer

Bis dato gezahlte Prämie

Bis dato vereinnahmte Prämie

Anzahl der Kontrakte

Kontraktgröße

Maximalverlust bei Eintritt eines Ereignisses, das zur Auflösung des Vertrags führt.

Abflussbetrag Swap

Zuflussbetrag Swap

Vertragsbeginn

(Forts.)

C0110

C0130

C0140

C0150

C0160

C0170

C0180

C0190

C0200

C0210

C0220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Laufzeit/Duration

Solvabilität-II-Wert

Bewertungsmethode

C0230

C0240

C0250

 

 

 


Angaben zu Derivaten

ID-Code des Derivats

Art des ID-Codes des Derivats

Name der Gegenpartei

Code der Gegenpartei

Art des Codes der Gegenpartei

Externes Rating

Benannte ECAI

Bonitätsstufe

Internes Rating

Gegenparteigruppe

Code der Gegenparteigruppe

(Forts.)

C0040

C0050

C0260

C0270

C0280

C0290

C0300

C0310

C0320

C0330

C0340

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Art des Codes der Gegenparteigruppe

Bezeichnung des Kontrakts

Währung

Preiswährung

CIC

Triggerwert

Auslöser für Kontraktauflösung

Fälligkeitstermin

Swap – gelieferter Bestandteil

Swap – erhaltener Bestandteil

C0350

C0360

C0370

C0371

C0380

C0390

C0400

C0430

C0440

C0450

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S.09.01.01

Erträge/Gewinne und Verluste im Berichtszeitraum

Vermögenswertkategorie

Portfolio

Vermögenswerte in fonds- und indexgebundenen Verträgen

Dividenden

Zinsen

Mieten

Nettogewinne und -verluste

Nicht realisierte Gewinne und Verluste

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

 

 

 

 

 

 

 

 


S.09.01.04

Erträge/Gewinne und Verluste im Berichtszeitraum

Eingetragener Name des Unternehmens

Identifikationscode des Unternehmens

Art des ID-Codes des Unternehmens

Vermögenswertkategorie

Portfolio

Vermögenswerte in fonds- und indexgebundenen Verträgen

Dividenden

Zinsen

Mieten

Nettogewinne und -verluste

Nicht realisierte Gewinne und Verluste

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


S.10.01.01

Wertpapierleihgeschäfte und Repogeschäfte

Portfolio

Fondsnummer

Vermögenswertkategorie

Name der Gegenpartei

Code der Gegenpartei

Art des Codes der Gegenpartei

Kategorie des Vermögenswerts der Gegenpartei

Vermögenswerte in fonds- und indexgebundenen Verträgen

Position im Kontrakt

Near-Leg-Betrag

Far-Leg-Betrag

Vertragsbeginn

Fälligkeitstermin

Solvabilität-II-Wert

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

C0150

C0160

C0170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S.10.01.04

Wertpapierleihgeschäfte und Repogeschäfte

Eingetragener Name des Unternehmens

Identifikationscode des Unternehmens

Art des ID-Codes des Unternehmens

Portfolio

Fondsnummer

Vermögenswertkategorie

Name der Gegenpartei

Code der Gegenpartei

Art des Codes der Gegenpartei

Kategorie des Vermögenswerts der Gegenpartei

Vermögenswerte in fonds- und indexgebundenen Verträgen

(Forts.)

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Position im Kontrakt

Near-Leg-Betrag

Far-Leg-Betrag

Vertragsbeginn

Fälligkeitstermin

Solvabilität-II-Wert

C0120

C0130

C0140

C0150

C0160

C0170

 

 

 

 

 

 

S.11.01.01

Als Sicherheit gehaltene Vermögenswerte

Angaben zu den gehaltenen Positionen

Angaben zu den gehaltenen Vermögenswerten

Angaben zum Vermögenswert, für den Sicherheiten gehalten werden

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Name der die Sicherheit stellenden Gegenpartei

Name der die Sicherheit stellenden Gegenparteigruppe

Verwahrungsland

Menge

Nennwert

Bewertungsmethode

Gesamtbetrag

Aufgelaufene Zinsen

Art des Vermögenswerts, für den die Sicherheiten gehalten werden

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Angaben zu Vermögenswerten

Angaben zu den gehaltenen Vermögenswerten

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Bezeichnung der Position

Name des Emittenten

Emittentencode

Art des Emittentencodes

Wirtschaftszweig des Emittenten

Name der Emittentengruppe

Code der Emittentengruppe

Art des Codes der Emittentengruppe

Land des Emittenten

Währung

CIC

Preis je Einheit

Prozentualer Anteil des Nennwerts des Solvabilität-II-Preises je Einheit

Fälligkeitstermin

C0040

C0050

C0150

C0160

C0170

C0180

C0190

C0200

C0210

C0220

C0230

C0240

C0250

C0260

C0270

C0280

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S.11.01.04

Als Sicherheit gehaltene Vermögenswerte

Angaben zu den gehaltenen Positionen

 

Angaben zu den gehaltenen Vermögenswerten

Angaben zum Vermögenswert, für den Sicherheiten gehalten werden

Eingetragener Name des Unternehmens

Identifikationscode des Unternehmens

Art des ID-Codes des Unternehmens

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Name der die Sicherheit stellenden Gegenpartei

Name der die Sicherheit stellenden Gegenparteigruppe

Verwahrungsland

Menge

Nennwert

Bewertungsmethode

Gesamtbetrag

Aufgelaufene Zinsen

Art des Vermögenswerts, für den die Sicherheiten gehalten werden

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Angaben zu Vermögenswerten

Angaben zu den gehaltenen Vermögenswerten

 

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Bezeichnung der Position

Name des Emittenten

Emittentencode

Art des Emittentencodes

Wirtschaftszweig des Emittenten

Name der Emittentengruppe

Code der Emittentengruppe

Art des Codes der Emittentengruppe

Land des Emittenten

Währung

CIC

(Forts.)

C0040

C0050

C0150

C0160

C0170

C0180

C0190

C0200

C0210

C0220

C0230

C0240

C0250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Angaben zu den gehaltenen Vermögenswerten

Preis je Einheit

Prozentualer Anteil des Nennwerts des Solvabilität-II-Preises je Einheit

Fälligkeitstermin

C0260

C0270

C0280

 

 

 

S.12.01.01

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung

 

Versicherung mit Überschussbeteiligung

Index- und fondsgebundene Versicherung

 

Verträge ohne Optionen und Garantien

Verträge mit Optionen oder Garantien

C0020

C0030

C0040

C0050

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0020

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto)

R0030

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0040

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen (außer Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen) vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0050

 

 

 

 

Einforderbare Beträge gegenüber Zweckgesellschaften vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0060

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0070

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080

 

 

 

 

Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen

R0090

 

 

 

 

Risikomarge

R0100

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0110

 

 

 

Bester Schätzwert

R0120

 

 

 

 

Risikomarge

R0130

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0200

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0210

 

 

 

Bester Schätzwert von Produkten mit Rückkaufoption

R0220

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto) für Zahlungsstrom

 

 

 

 

 

Zahlungsabflüsse

 

 

 

 

 

Künftige garantierte Leistungen und Überschussbeteiligungen

R0230

 

 

 

Künftige garantierte Leistungen

R0240

 

 

 

Künftige Überschussbeteiligungen

R0250

 

 

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

R0260

 

 

 

Zahlungszuflüsse

 

 

 

 

 

Künftige Prämien

R0270

 

 

 

Sonstige Zahlungszuflüsse

R0280

 

 

 

Prozentsatz des besten Schätzwerts (brutto), berechnet unter Verwendung von Näherungswerten

R0290

 

 

 

Rückkaufswert

R0300

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0310

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0320

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Volatilitätsanpassung

R0330

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Volatilitätsanpassung und ohne andere Übergangsmaßnahmen

R0340

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Matching-Anpassung

R0350

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Matching-Anpassung und ohne alle anderen Übergangsmaßnahmen

R0360

 

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0370

 

 

 


 

Sonstige Lebensversicherung

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen, die mit Verpflichtungen außerhalb der Krankenversicherung in Zusammenhang stehen

 

Verträge ohne Optionen und Garantien

Verträge mit Optionen oder Garantien

C0060

C0070

C0080

C0090

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0020

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto)

R0030

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0040

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen (außer Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen) vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0050

 

 

 

 

Einforderbare Beträge gegenüber Zweckgesellschaften vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0060

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0070

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080

 

 

 

 

Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen

R0090

 

 

 

 

Risikomarge

R0100

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0110

 

 

 

Bester Schätzwert

R0120

 

 

 

 

Risikomarge

R0130

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0200

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0210

 

 

 

Bester Schätzwert von Produkten mit Rückkaufoption

R0220

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto) für Zahlungsstrom

 

 

 

 

 

Zahlungsabflüsse

 

 

 

 

 

Künftige garantierte Leistungen und Überschussbeteiligungen

R0230

 

 

 

Künftige garantierte Leistungen

R0240

 

 

 

Künftige Überschussbeteiligungen

R0250

 

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

R0260

 

 

 

Zahlungszuflüsse

 

 

 

 

 

Künftige Prämien

R0270

 

 

 

Sonstige Zahlungszuflüsse

R0280

 

 

 

Prozentsatz des besten Schätzwerts (brutto), berechnet unter Verwendung von Näherungswerten

R0290

 

 

 

Rückkaufswert

R0300

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0310

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0320

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Volatilitätsanpassung

R0330

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Volatilitätsanpassung und ohne andere Übergangsmaßnahmen

R0340

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Matching-Anpassung

R0350

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Matching-Anpassung und ohne alle anderen Übergangsmaßnahmen

R0360

 

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0370

 

 

 


 

In Rückdeckung übernommenes Geschäft

 

Versicherung mit Überschussbeteiligung

Index- und fondsgebundene Versicherung

Sonstige Lebensversicherung

C0100

C0110

C0120

C0130

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0020

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto)

R0030

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0040

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen (außer Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen) vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0050

 

 

 

 

Einforderbare Beträge gegenüber Zweckgesellschaften vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0060

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0070

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080

 

 

 

 

Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen

R0090

 

 

 

 

Risikomarge

R0100

 

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0110

 

 

 

 

Bester Schätzwert

R0120

 

 

 

 

Risikomarge

R0130

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0200

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0210

 

 

 

 

Bester Schätzwert von Produkten mit Rückkaufoption

R0220

 

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto) für Zahlungsstrom

 

 

 

 

 

Zahlungsabflüsse

 

 

 

 

 

Künftige garantierte Leistungen und Überschussbeteiligungen

R0230

 

 

 

 

Künftige garantierte Leistungen

R0240

 

 

 

 

Künftige Überschussbeteiligungen

R0250

 

 

 

 

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

R0260

 

 

 

 

Zahlungszuflüsse

 

 

 

 

 

Künftige Prämien

R0270

 

 

 

 

Sonstige Zahlungszuflüsse

R0280

 

 

 

 

Prozentsatz des besten Schätzwerts (brutto), berechnet unter Verwendung von Näherungswerten

R0290

 

 

 

 

Rückkaufswert

R0300

 

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0310

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0320

 

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Volatilitätsanpassung

R0330

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Volatilitätsanpassung und ohne andere Übergangsmaßnahmen

R0340

 

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Matching-Anpassung

R0350

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Matching-Anpassung und ohne alle anderen Übergangsmaßnahmen

R0360

 

 

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0370

 

 

 

 


 

In Rückdeckung übernommenes Geschäft

Insgesamt (Lebensversicherung außer Krankenversicherung, einschließlich fondsgebundenes Geschäft)

Renten aus übernommenen Nichtlebensversicherungsverträgen, die mit Verpflichtungen außerhalb der Krankenversicherung in Zusammenhang stehen

C0140

C0150

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0020

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto)

R0030

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0040

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen (außer Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen) vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0050

 

 

Einforderbare Beträge gegenüber Zweckgesellschaften vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0060

 

 

Einforderbare Beträge aus Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0070

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080

 

 

Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen

R0090

 

 

Risikomarge

R0100

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0110

 

 

Bester Schätzwert

R0120

 

 

Risikomarge

R0130

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0200

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0210

 

 

Bester Schätzwert von Produkten mit Rückkaufoption

R0220

 

 

Bester Schätzwert (brutto) für Zahlungsstrom

 

 

 

Zahlungsabflüsse

 

 

 

Künftige garantierte Leistungen und Überschussbeteiligungen

R0230

 

 

Künftige garantierte Leistungen

R0240

 

 

Künftige Überschussbeteiligungen

R0250

 

 

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

R0260

 

 

Zahlungszuflüsse

 

 

 

Künftige Prämien

R0270

 

 

Sonstige Zahlungszuflüsse

R0280

 

 

Prozentsatz des besten Schätzwerts (brutto), berechnet unter Verwendung von Näherungswerten

R0290

 

 

Rückkaufswert

R0300

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0310

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0320

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Volatilitätsanpassung

R0330

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Volatilitätsanpassung und ohne andere Übergangsmaßnahmen

R0340

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Matching-Anpassung

R0350

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Matching-Anpassung und ohne alle anderen Übergangsmaßnahmen

R0360

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0370

 

 


 

Krankenversicherung (Direktversicherungsgeschäft)

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen

 

Verträge ohne Optionen und Garantien

Verträge mit Optionen oder Garantien

C0160

C0170

C0180

C0190

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0020

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto)

R0030

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0040

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen (außer Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen) vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0050

 

 

 

 

Einforderbare Beträge gegenüber Zweckgesellschaften vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0060

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0070

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080

 

 

 

 

Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen

R0090

 

 

 

 

Risikomarge

R0100

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0110

 

 

 

Bester Schätzwert

R0120

 

 

 

 

Risikomarge

R0130

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0200

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0210

 

 

 

Bester Schätzwert von Produkten mit Rückkaufoption

R0220

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto) für Zahlungsstrom

 

 

 

 

 

Zahlungsabflüsse

 

 

 

 

 

Künftige garantierte Leistungen und Überschussbeteiligungen

R0230

 

 

 

Künftige garantierte Leistungen

R0240

 

 

 

Künftige Überschussbeteiligungen

R0250

 

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

R0260

 

 

 

Zahlungszuflüsse

 

 

 

 

 

Künftige Prämien

R0270

 

 

 

Sonstige Zahlungszuflüsse

R0280

 

 

 

Prozentsatz des besten Schätzwerts (brutto), berechnet unter Verwendung von Näherungswerten

R0290

 

 

 

Rückkaufswert

R0300

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0310

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0320

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Volatilitätsanpassung

R0330

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Volatilitätsanpassung und ohne andere Übergangsmaßnahmen

R0340

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Matching-Anpassung

R0350

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Matching-Anpassung und ohne alle anderen Übergangsmaßnahmen

R0360

 

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0370

 

 

 


 

Krankenrückversicherung (in Rückdeckung übernommenes Geschäft)

Insgesamt (Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung)

C0200

C0210

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0020

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto)

R0030

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0040

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen (außer Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen) vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0050

 

 

Einforderbare Beträge gegenüber Zweckgesellschaften vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0060

 

 

Einforderbare Beträge aus Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0070

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080

 

 

Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen

R0090

 

 

Risikomarge

R0100

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0110

 

 

Bester Schätzwert

R0120

 

 

Risikomarge

R0130

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0200

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0210

 

 

Bester Schätzwert von Produkten mit Rückkaufoption

R0220

 

 

Bester Schätzwert (brutto) für Zahlungsstrom

 

 

 

Zahlungsabflüsse

 

 

 

Künftige garantierte Leistungen und Überschussbeteiligungen

R0230

 

 

Künftige garantierte Leistungen

R0240

 

 

Künftige Überschussbeteiligungen

R0250

 

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

R0260

 

 

Zahlungszuflüsse

 

 

 

Künftige Prämien

R0270

 

 

Sonstige Zahlungszuflüsse

R0280

 

 

Prozentsatz des besten Schätzwerts (brutto), berechnet unter Verwendung von Näherungswerten

R0290

 

 

Rückkaufswert

R0300

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0310

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0320

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Volatilitätsanpassung

R0330

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Volatilitätsanpassung und ohne andere Übergangsmaßnahmen

R0340

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Matching-Anpassung

R0350

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Matching-Anpassung und ohne alle anderen Übergangsmaßnahmen

R0360

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0370

 

 

S.12.01.02

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung

 

 

Versicherung mit Überschussbeteiligung

Index- und fondsgebundene Versicherung

Sonstige Lebensversicherung

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen, die mit Verpflichtungen außerhalb der Krankenversicherung in Zusammenhang stehen

(Forts.)

 

 

 

Verträge ohne Optionen und Garantien

Verträge mit Optionen oder Garantien

 

Verträge ohne Optionen und Garantien

Verträge mit Optionen oder Garantien

 

 

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto)

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0100

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0200

 

 

 

 

 

 

 


 

 

In Rückdeckung übernommenes Geschäft

Insgesamt (Lebensversicherung außer Krankenversicherung, einschließlich fondsgebundenes Geschäft)

Krankenversicherung (Direktversicherungsgeschäft)

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen

Krankenrückversicherung (in Rückdeckung übernommenes Geschäft)

Insgesamt (Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung)

 

 

 

Verträge ohne Optionen und Garantien

Verträge mit Optionen oder Garantien

 

 

C0100

C0150

C0160

C0170

C0180

C0190

C0200

C0210

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0210

 

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto)

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0100

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0200

 

 

 

 

 

 

 

SR.12.01.01

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung

Sonderverband/Matching-Adjustment-Portfolio oder übriger Teil

Z0020

 

 

Fonds-/Portfolionummer

Z0030

 

 


 

 

Versicherung mit Überschussbeteiligung

Index- und fondsgebundene Versicherung

Sonstige Lebensversicherung

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen, die mit Verpflichtungen außerhalb der Krankenversicherung in Zusammenhang stehen

 

 

 

 

Verträge ohne Optionen und Garantien

Verträge mit Optionen oder Garantien

 

Verträge ohne Optionen und Garantien

Verträge mit Optionen oder Garantien

(Forts.)

 

 

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto)

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0100

 

 

 

 

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0110

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0130

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0200

 

 

 

 

 

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0370

 

 

 

 

 

 

 


 

 

In Rückdeckung übernommenes Geschäft

Insgesamt (Lebensversicherung außer Krankenversicherung, einschließlich fondsgebundenes Geschäft)

Krankenversicherung (Direktversicherungsgeschäft)

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen

Krankenrückversicherung (in Rückdeckung übernommenes Geschäft)

Insgesamt (Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung)

 

 

 

Verträge ohne Optionen und Garantien

Verträge mit Optionen oder Garantien

 

 

C0100

C0150

C0160

C0170

C0180

C0190

C0200

C0210

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (brutto)

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0370

 

 

 

 

 

 

 

 

S.12.02.01

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung und in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung — nach Ländern

Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto) als Ganzes und bester Schätzwert (brutto) für unterschiedliche Länder — Herkunftsland und Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle

Geografisches Gebiet

 

 

Versicherung mit Überschussbeteiligung

Index- und fondsgebundene Versicherung

Sonstige Lebensversicherung

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen, die mit Verpflichtungen außerhalb der Krankenversicherung in Zusammenhang stehen

In Rückdeckung übernommenes Geschäft

(Forts.)

 

 

 

C0020

C0030

C0060

C0090

C0100

 

Herkunftsland

R0010

 

 

 

 

 

 

 

EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0020

 

 

 

 

 

 

 

Nicht-EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Länder innerhalb der Wesentlichkeitsschwelle

 

C0010

 

 

 

 

 

 

Land 1

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Geografisches Gebiet

 

 

Krankenversicherung (Direktversicherungsgeschäft)

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen und im Zusammenhang mit Krankenversicherungsverpflichtungen

Krankenrückversicherung (in Rückdeckung übernommenes Geschäft)

 

 

 

C0160

C0190

C0200

Herkunftsland

R0010

 

 

 

 

EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0020

 

 

 

 

Nicht-EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0030

 

 

 

 

 

Länder innerhalb der Wesentlichkeitsschwelle

 

C0010

 

 

 

Land 1

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

S.13.01.01

Projektion der künftigen Bruttozahlungsströme

 

Versicherung mit Überschussbeteiligung

Index- und fondsgebundene Versicherung

 

Zahlungsabflüsse

Zahlungszuflüsse

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen (nach der Anpassung)

Zahlungsabflüsse

Zahlungszuflüsse

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen (nach der Anpassung)

 

Künftige garantierte Leistungen

Künftige Überschussbeteiligungen

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

Künftige Prämien

Sonstige Zahlungszuflüsse

Künftige garantierte Leistungen

Künftige Überschussbeteiligungen

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

Künftige Prämien

Sonstige Zahlungszuflüsse

(Forts.)

C0011

C0015

C0020

C0030

C0040

C0045

C0051

C0055

C0060

C0070

C0080

C0085

 

Jahr (Projektion der nicht abgezinsten erwarteten Zahlungsströme)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

R0050

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

R0060

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

R0070

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15

R0150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16

R0160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17

R0170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18

R0180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19

R0190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23

R0230

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24

R0240

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25

R0250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

26

R0260

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

27

R0270

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

28

R0280

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

29

R0290

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31-40

R0310

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

41-50

R0320

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

51+

R0330

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Sonstige Lebensversicherung

Renten aus Nichtlebensversicherungsverträgen

 

Zahlungsabflüsse

Zahlungszuflüsse

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen (nach der Anpassung)

Zahlungsabflüsse

Zahlungszuflüsse

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen (nach der Anpassung)

 

Künftige garantierte Leistungen

Künftige Überschussbeteiligungen

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

Künftige Prämien

Sonstige Zahlungszuflüsse

Künftige garantierte Leistungen

Künftige Überschussbeteiligungen

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

Künftige Prämien

Sonstige Zahlungszuflüsse

(Forts.)

C0091

C0095

C0100

C0110

C0120

C0125

C0131

C0135

C0140

C0150

C0160

C0165

 

Jahr (Projektion der nicht abgezinsten erwarteten Zahlungsströme)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

R0050

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

R0060

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

R0070

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15

R0150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16

R0160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17

R0170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18

R0180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19

R0190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23

R0230

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24

R0240

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25

R0250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

26

R0260

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

27

R0270

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

28

R0280

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

29

R0290

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31-40

R0310

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

41-50

R0320

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

51+

R0330

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

In Rückdeckung übernommenes Geschäft

Krankenversicherung

 

Zahlungsabflüsse

Zahlungszuflüsse

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen (nach der Anpassung)

Zahlungsabflüsse

Zahlungszuflüsse

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen (nach der Anpassung)

 

Künftige garantierte Leistungen

Künftige Überschussbeteiligungen

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

Künftige Prämien

Sonstige Zahlungszuflüsse

Künftige garantierte Leistungen

Künftige Überschussbeteiligungen

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

Künftige Prämien

Sonstige Zahlungszuflüsse

(Forts.)

C0171

C0175

C0180

C0190

C0200

C0205

C0211

C0215

C0220

C0230

C0240

C0245

 

Jahr (Projektion der nicht abgezinsten erwarteten Zahlungsströme)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

R0050

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

R0060

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

R0070

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15

R0150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16

R0160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17

R0170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18

R0180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19

R0190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23

R0230

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24

R0240

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25

R0250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

26

R0260

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

27

R0270

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

28

R0280

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

29

R0290

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31-40

R0310

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

41-50

R0320

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

51+

R0330

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Krankenrückversicherung

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen (nach der Anpassung)

Zahlungsabflüsse

Zahlungszuflüsse

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen (nach der Anpassung)

Künftige garantierte Leistungen

Künftige Überschussbeteiligungen

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

Künftige Prämien

Sonstige Zahlungszuflüsse

C0251

C0255

C0260

C0270

C0280

C0285

C0290

Jahr (Projektion der nicht abgezinsten erwarteten Zahlungsströme)

 

 

 

 

 

 

 

 

1

R0010

 

 

 

 

 

 

 

2

R0020

 

 

 

 

 

 

 

3

R0030

 

 

 

 

 

 

 

4

R0040

 

 

 

 

 

 

 

5

R0050

 

 

 

 

 

 

 

6

R0060

 

 

 

 

 

 

 

7

R0070

 

 

 

 

 

 

 

8

R0080

 

 

 

 

 

 

 

9

R0090

 

 

 

 

 

 

 

10

R0100

 

 

 

 

 

 

 

11

R0110

 

 

 

 

 

 

 

12

R0120

 

 

 

 

 

 

 

13

R0130

 

 

 

 

 

 

 

14

R0140

 

 

 

 

 

 

 

15

R0150

 

 

 

 

 

 

 

16

R0160

 

 

 

 

 

 

 

17

R0170

 

 

 

 

 

 

 

18

R0180

 

 

 

 

 

 

 

19

R0190

 

 

 

 

 

 

 

20

R0200

 

 

 

 

 

 

 

21

R0210

 

 

 

 

 

 

 

22

R0220

 

 

 

 

 

 

 

23

R0230

 

 

 

 

 

 

 

24

R0240

 

 

 

 

 

 

 

25

R0250

 

 

 

 

 

 

 

26

R0260

 

 

 

 

 

 

 

27

R0270

 

 

 

 

 

 

 

28

R0280

 

 

 

 

 

 

 

29

R0290

 

 

 

 

 

 

 

30

R0300

 

 

 

 

 

 

 

31-40

R0310

 

 

 

 

 

 

 

41-50

R0320

 

 

 

 

 

 

 

51+

R0330

 

 

 

 

 

 

 

S.14.01.01

Analyse der Lebensversicherungsverpflichtungen

Portfolio

Produkt-ID-Code

Geschäftsbereich

Anzahl der Verträge am Jahresende

Anzahl der Verträge am Jahresende – davon Anzahl der Verträge mit Rückkaufoption

Anzahl der neuen Verträge im Laufe des Jahres

Anzahl der im Laufe des Jahres rückgekauften Verträge

Anzahl der versicherten Verträge am Jahresende

Steuerliche Behandlung der Produkte

Land

C0010

C0030

C0040

C0041

C0050

C0051

C0054

C0055

C0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Portfolioprodukt

Fondsnummer

Gesamtbetrag gebuchter Prämien

Gesamtbetrag der gebuchte Prämien – davon vom Versicherungsunternehmen direkt gebucht

Gesamtbetrag der gebuchte Prämien – davon über Kreditinstitute gebucht

Gesamtbetrag der gebuchte Prämien – davon über andere Versicherungsvertreiber gebucht

Gesamtbetrag der Schadenzahlungen im Laufe des Jahres

Gesamtbetrag der Provisionen im Laufe des Jahres

Erwartete künftige Prämien

(Forts.)

C0020

C0060

C0061

C0062

C0063

C0070

C0071

C0075

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Erwartete künftige Provisionen

Bester Schätzwert und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes

Risikokapital

Rückkaufswert

Garantierter Satz - Annualisierter garantierter Zinssatz (über die durchschnittliche Laufzeit der Garantie)

Garantierter Zinssatz – Garantierter Jahreszinssatz für das Berichtsjahr

Ausstiegsbedingungen zum Zeitpunkt der Berichterstattung

Betrag, für den der Zinssatz garantiert ist

C0077

C0180

C0190

C0200

C0260

C0261

C0270

C0280

 

 

 

 

 

 

 

 


Merkmale des Produkts

Produktklassifizierung

Rentenansprüche

Art des Produkts

Produktname

Wird das Produkt noch vermarktet?

Gewinnbeteiligung

Vertragliche Restlaufzeit

C0101

C0102

C0110

C0120

C0130

C0141

C0142

 

 

 

 

 

 

 

S.14.02.01

Analyse der Nichtlebensversicherungsverpflichtungen

Portfolio

Geschäftsbereich

Nach Produktkategorie

Welcher Anteil (gemessen anhand der gebuchten Bruttoprämien) dient bei den in dieser Produktkategorie/diesem Geschäftsbereich vermarkteten Produkten der Deckung klimabedingter Gefahren? (0-100)

Sind bei der Gestaltung von Produkten, die klimabedingte Gefahren abdecken, Maßnahmen zur Risikoverhütung vorgesehen? (ja/nein/nicht zutreffend)

Anzahl der Verträge am Jahresende

Anzahl der neuen Verträge im Laufe des Jahres

Gesamtbetrag der gebuchten Bruttoprämien – vom Versicherungsunternehmen direkt gebucht

Gesamtbetrag der gebuchten Bruttoprämien – über Kreditinstitute gebucht

(Forts.)

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gesamtbetrag der gebuchten Bruttoprämien – über andere Versicherungsvertreiber als Kreditinstitute gebucht

Gesamtbetrag der Provisionen im Laufe des Jahres

Gesamtbetrag der Schadenzahlungen im Laufe des Jahres

Land

Angaben zur Zahl der Versicherten

Anzahl der versicherten Verträge am Jahresende

Anzahl der versicherten Verträge am Jahresende

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

 

 

 

 

 

 

S.14.03.01

Cyberversicherungstechnisches Risiko

Cyber-Risiko - Beschreibung des Risikos

Produktgruppencode

Zielmarkt

Produktkennung

Cyber-Deckung in der Produktkategorie

Geschäftsbereich(e)

Beschreibung der gedeckten Risiken

Detaillierte Beschreibung anderer Risiken

Versicherungssumme(n)

(Forts.)

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Prämie(n)

Rückversicherte Summe(n)

Anzahl der durch Zahlungen beglichenen Forderungen

Betrag der Schadenzahlungen

Anzahl der ohne Zahlungen beglichenen Forderungen

Versicherungstechnische Rückstellungen

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

 

 

 

 

 

 

S.16.01.01

Angaben zu Renten aus Nichtlebensversicherungsverpflichtungen

Zugehöriger Nichtlebensversicherungs-Geschäftsbereich

Z0010

 

Schadenjahr/Zeichnungsjahr

Z0020

 

Währung

Z0030

 

Währungsumrechnung

Z0040

 


Angaben zu Jahr N:

 

C0010

Durchschnittlicher Zinssatz

R0010

 

Durchschnittliche Laufzeit der Verpflichtungen

R0020

 

Gewichtetes Durchschnittsalter der Anspruchsberechtigten

R0030

 


Angaben zu Renten

Jahr

 

Rückstellungen für Rentenansprüche (nicht abgezinst) zu Beginn von Jahr N

Im Lauf von Jahr N gebildete Rückstellungen für Rentenansprüche (nicht abgezinst)

Rentenzahlungen im Lauf von Jahr N

Rückstellungen für Rentenansprüche (nicht abgezinst) am Ende von Jahr N

Anzahl der Rentenzahlungsverpflichtungen am Ende von Jahr N

Bester Schätzwert der Rückstellungen für Rentenansprüche am Ende von Jahr N (auf abgezinster Basis)

Ergebnis der Entwicklung auf nicht abgezinster Basis

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

Vorjahre

R0040

 

 

 

 

 

 

 

N-14

R0050

 

 

 

 

 

 

 

N-13

R0060

 

 

 

 

 

 

 

N-12

R0070

 

 

 

 

 

 

 

N-11

R0080

 

 

 

 

 

 

 

N-10

R0090

 

 

 

 

 

 

 

N-9

R0100

 

 

 

 

 

 

 

N-8

R0110

 

 

 

 

 

 

 

N-7

R0120

 

 

 

 

 

 

 

N-6

R0130

 

 

 

 

 

 

 

N-5

R0140

 

 

 

 

 

 

 

N-4

R0150

 

 

 

 

 

 

 

N-3

R0160

 

 

 

 

 

 

 

N-2

R0170

 

 

 

 

 

 

 

N-1

R0180

 

 

 

 

 

 

 

N

R0190

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0200

 

 

 

 

 

 

 

S.17.01.01

Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung

 

 

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

Krankheitskostenversicherung

Income protection Versicherung

Arbeitsunfallversicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Sonstige Kraftfahrtversicherung

See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

 

 

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

 

 

 

Direktversicherungsgeschäft

R0020

 

 

 

 

 

 

In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0030

 

 

 

 

 

 

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0040

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0050

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

 

Prämienrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — insgesamt

R0060

 

 

 

 

 

 

Brutto — Direktversicherungsgeschäft

R0070

 

 

 

 

 

 

Brutto — in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0080

 

 

 

 

 

 

Brutto — in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0090

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0100

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen (außer Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen) vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0110

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge gegenüber Zweckgesellschaften vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0120

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0130

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0140

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen

R0150

 

 

 

 

 

 

Schadenrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — insgesamt

R0160

 

 

 

 

 

 

Brutto — Direktversicherungsgeschäft

R0170

 

 

 

 

 

 

Brutto — in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0180

 

 

 

 

 

 

Brutto — in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0190

 

 

 

 

 

 


 

 

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

Feuer- und andere Sachversicherungen

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Kredit- und Kautionsversicherung

Rechtsschutzversicherung

Beistand

Verschiedene finanzielle Verluste

 

 

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

 

 

 

Direktversicherungsgeschäft

R0020

 

 

 

 

 

 

In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0030

 

 

 

 

 

 

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0040

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0050

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

 

Prämienrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — insgesamt

R0060

 

 

 

 

 

 

Brutto — Direktversicherungsgeschäft

R0070

 

 

 

 

 

 

Brutto — in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0080

 

 

 

 

 

 

Brutto — in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0090

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0100

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen (außer Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen) vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0110

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge gegenüber Zweckgesellschaften vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0120

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0130

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0140

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen

R0150

 

 

 

 

 

 

Schadenrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Brutto — insgesamt

R0160

 

 

 

 

 

 

Brutto — Direktversicherungsgeschäft

R0170

 

 

 

 

 

 

Brutto — in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0180

 

 

 

 

 

 

Brutto — in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0190

 

 

 

 

 

 


 

 

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

Nichtlebensversicherungsverpflichtungen insgesamt

 

 

Nichtproportionale Krankenrückversicherung

Nichtproportionale Unfallrückversicherung

Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung

Nichtproportionale Sachrückversicherung

 

 

C0140

C0150

C0160

C0170

C0180

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

 

 

Direktversicherungsgeschäft

R0020

 

 

 

 

 

In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0030

 

 

 

 

 

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0040

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0050

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

Prämienrückstellungen

 

 

 

 

 

 

Brutto — insgesamt

R0060

 

 

 

 

 

Brutto — Direktversicherungsgeschäft

R0070

 

 

 

 

 

Brutto — in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0080

 

 

 

 

 

Brutto — in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0090

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0100

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen (außer Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen) vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0110

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge gegenüber Zweckgesellschaften vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0120

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0130

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0140

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen

R0150

 

 

 

 

 

Schadenrückstellungen

 

 

 

 

 

 

Brutto — insgesamt

R0160

 

 

 

 

 

Brutto — Direktversicherungsgeschäft

R0170

 

 

 

 

 

Brutto — in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

R0180

 

 

 

 

 

Brutto — in Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

R0190

 

 

 

 

 


 

 

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

Krankheitskostenversicherung

Income protection Versicherung

Arbeitsunfallversicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Sonstige Kraftfahrtversicherung

See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

 

 

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0200

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen (außer Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen) vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0210

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge gegenüber Zweckgesellschaften vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0220

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0230

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0240

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen

R0250

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — brutto

R0260

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — netto

R0270

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0280

 

 

 

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes

R0290

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

R0300

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0310

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0320

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen — insgesamt

R0330

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0340

 

 

 

 

 

 

Geschäftsbereich: weitere Segmentierung (homogene Risikogruppen)

 

 

 

 

 

 

 

Prämienrückstellungen — Gesamtzahl der homogenen Risikogruppen

R0350

 

 

 

 

 

 

Schadenrückstellungen — Gesamtzahl der homogenen Risikogruppen

R0360

 

 

 

 

 

 

Zahlungsströme für den besten Schätzwert für Prämienrückstellungen (brutto)

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsabflüsse

 

 

 

 

 

 

 

Künftige Leistungen und Ansprüche

R0370

 

 

 

 

 

 

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

R0380

 

 

 

 

 

 

Zahlungszuflüsse

 

 

 

 

 

 

 

Künftige Prämien

R0390

 

 

 

 

 

 

Sonstige Zahlungszuflüsse (einschl. Rückforderungen und Regressbeträge)

R0400

 

 

 

 

 

 


 

 

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

Feuer- und andere Sachversicherungen

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Kredit- und Kautionsversicherung

Rechtsschutzversicherung

Beistand

Verschiedene finanzielle Verluste

 

 

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0200

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen (außer Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen) vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0210

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge gegenüber Zweckgesellschaften vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0220

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0230

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0240

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen

R0250

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — brutto

R0260

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — netto

R0270

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0280

 

 

 

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes

R0290

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

R0300

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0310

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0320

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen — insgesamt

R0330

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0340

 

 

 

 

 

 

Geschäftsbereich: weitere Segmentierung (homogene Risikogruppen)

 

 

 

 

 

 

 

Prämienrückstellungen — Gesamtzahl der homogenen Risikogruppen

R0350

 

 

 

 

 

 

Schadenrückstellungen — Gesamtzahl der homogenen Risikogruppen

R0360

 

 

 

 

 

 

Zahlungsströme für den besten Schätzwert für Prämienrückstellungen (brutto)

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsabflüsse

 

 

 

 

 

 

 

Künftige Leistungen und Ansprüche

R0370

 

 

 

 

 

 

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

R0380

 

 

 

 

 

 

Zahlungszuflüsse

 

 

 

 

 

 

 

Künftige Prämien

R0390

 

 

 

 

 

 

Sonstige Zahlungszuflüsse (einschl. Rückforderungen und Regressbeträge)

R0400

 

 

 

 

 

 


 

 

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

Nichtlebensversicherungsverpflichtungen insgesamt

 

 

Nichtproportionale Krankenrückversicherung

Nichtproportionale Unfallrückversicherung

Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung

Nichtproportionale Sachrückversicherung

 

 

C0140

C0150

C0160

C0170

C0180

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0200

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen (außer Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen) vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0210

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge gegenüber Zweckgesellschaften vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0220

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Finanzrückversicherungen vor der Anpassung für erwartete Verluste

R0230

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0240

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen

R0250

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — brutto

R0260

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — netto

R0270

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0280

 

 

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes

R0290

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

R0300

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0310

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0320

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen — insgesamt

R0330

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0340

 

 

 

 

 

Geschäftsbereich: weitere Segmentierung (homogene Risikogruppen)

 

 

 

 

 

 

Prämienrückstellungen — Gesamtzahl der homogenen Risikogruppen

R0350

 

 

 

 

 

Schadenrückstellungen — Gesamtzahl der homogenen Risikogruppen

R0360

 

 

 

 

 

Zahlungsströme für den besten Schätzwert für Prämienrückstellungen (brutto)

 

 

 

 

 

 

Zahlungsabflüsse

 

 

 

 

 

 

Künftige Leistungen und Ansprüche

R0370

 

 

 

 

 

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

R0380

 

 

 

 

 

Zahlungszuflüsse

 

 

 

 

 

 

Künftige Prämien

R0390

 

 

 

 

 

Sonstige Zahlungszuflüsse (einschl. Rückforderungen und Regressbeträge)

R0400

 

 

 

 

 


 

 

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

Krankheitskostenversicherung

Income protection Versicherung

Arbeitsunfallversicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Sonstige Kraftfahrtversicherung

See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

 

 

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

Zahlungsströme für den besten Schätzwert für Schadenrückstellungen (brutto)

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsabflüsse

 

 

 

 

 

 

 

Künftige Leistungen und Ansprüche

R0410

 

 

 

 

 

 

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

R0420

 

 

 

 

 

 

Zahlungszuflüsse

 

 

 

 

 

 

 

Künftige Prämien

R0430

 

 

 

 

 

 

Sonstige Zahlungszuflüsse (einschl. Rückforderungen und Regressbeträge)

R0440

 

 

 

 

 

 

Prozentsatz des besten Schätzwerts (brutto), berechnet unter Verwendung von Näherungswerten

R0450

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0460

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0470

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Volatilitätsanpassung

R0480

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Volatilitätsanpassung und ohne andere Übergangsmaßnahmen

R0490

 

 

 

 

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0500

 

 

 

 

 

 


 

 

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

Feuer- und andere Sachversicherungen

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Kredit- und Kautionsversicherung

Rechtsschutzversicherung

Beistand

Verschiedene finanzielle Verluste

 

 

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

Zahlungsströme für den besten Schätzwert für Schadenrückstellungen (brutto)

 

 

 

 

 

 

 

Zahlungsabflüsse

 

 

 

 

 

 

 

Künftige Leistungen und Ansprüche

R0410

 

 

 

 

 

 

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

R0420

 

 

 

 

 

 

Zahlungszuflüsse

 

 

 

 

 

 

 

Künftige Prämien

R0430

 

 

 

 

 

 

Sonstige Zahlungszuflüsse (einschl. Rückforderungen und Regressbeträge)

R0440

 

 

 

 

 

 

Prozentsatz des besten Schätzwerts (brutto), berechnet unter Verwendung von Näherungswerten

R0450

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0460

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0470

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Volatilitätsanpassung

R0480

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Volatilitätsanpassung und ohne andere Übergangsmaßnahmen

R0490

 

 

 

 

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0500

 

 

 

 

 

 


 

 

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

Nichtlebensversicherungsverpflichtungen insgesamt

 

 

Nichtproportionale Krankenrückversicherung

Nichtproportionale Unfallrückversicherung

Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung

Nichtproportionale Sachrückversicherung

 

 

C0140

C0150

C0160

C0170

C0180

Zahlungsströme für den besten Schätzwert für Schadenrückstellungen (brutto)

 

 

 

 

 

 

Zahlungsabflüsse

 

 

 

 

 

 

Künftige Leistungen und Ansprüche

R0410

 

 

 

 

 

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

R0420

 

 

 

 

 

Zahlungszuflüsse

 

 

 

 

 

 

Künftige Prämien

R0430

 

 

 

 

 

Sonstige Zahlungszuflüsse (einschl. Rückforderungen und Regressbeträge)

R0440

 

 

 

 

 

Prozentsatz des besten Schätzwerts (brutto), berechnet unter Verwendung von Näherungswerten

R0450

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0460

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

R0470

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert im Falle einer Volatilitätsanpassung

R0480

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen ohne Volatilitätsanpassung und ohne andere Übergangsmaßnahmen

R0490

 

 

 

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0500

 

 

 

 

 

S.17.01.02

Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung

 

 

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

Krankheitskostenversicherung

Income protection Versicherung

Arbeitsunfallversicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Sonstige Kraftfahrtversicherung

See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

 

 

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0050

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

 

Prämienrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Brutto

R0060

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0140

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen

R0150

 

 

 

 

 

 

Schadenrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Brutto

R0160

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0240

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen

R0250

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — brutto

R0260

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — netto

R0270

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0280

 

 

 

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0290

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

R0300

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0310

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0320

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen — insgesamt

R0330

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0340

 

 

 

 

 

 


 

 

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

Feuer- und andere Sachversicherungen

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Kredit- und Kautionsversicherung

Rechtsschutzversicherung

Beistand

Verschiedene finanzielle Verluste

 

 

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0050

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

 

Prämienrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Brutto

R0060

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0140

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen

R0150

 

 

 

 

 

 

Schadenrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Brutto

R0160

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0240

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen

R0250

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — brutto

R0260

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — netto

R0270

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0280

 

 

 

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0290

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

R0300

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0310

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0320

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen — insgesamt

R0330

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0340

 

 

 

 

 

 


 

 

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

Nichtlebensversicherungsverpflichtungen insgesamt

 

 

Nichtproportionale Krankenrückversicherung

Nichtproportionale Unfallrückversicherung

Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung

Nichtproportionale Sachrückversicherung

 

 

C0140

C0150

C0160

C0170

C0180

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0050

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

Prämienrückstellungen

 

 

 

 

 

 

Brutto

R0060

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0140

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen

R0150

 

 

 

 

 

Schadenrückstellungen

 

 

 

 

 

 

Brutto

R0160

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0240

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen

R0250

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — brutto

R0260

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — netto

R0270

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0280

 

 

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0290

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

R0300

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0310

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0320

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen — insgesamt

R0330

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0340

 

 

 

 

 

SR.17.01.01

Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung

Sonderverband/Matching-Adjustment-Portfolio oder übriger Teil

Z0020

 

Fonds-/Portfolionummer

Z0030

 


 

 

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

Krankheitskostenversicherung

Income protection Versicherung

Arbeitsunfallversicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Sonstige Kraftfahrtversicherung

See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

 

 

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0050

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

 

Prämienrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Brutto

R0060

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0140

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen

R0150

 

 

 

 

 

 

Schadenrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Brutto

R0160

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0240

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen

R0250

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — brutto

R0260

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — netto

R0270

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0280

 

 

 

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0290

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

R0300

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0310

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0320

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen — insgesamt

R0330

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0340

 

 

 

 

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0500

 

 

 

 

 

 


 

 

Direktversicherungsgeschäft und in Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

Feuer- und andere Sachversicherungen

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Kredit- und Kautionsversicherung

Rechtsschutzversicherung

Beistand

Verschiedene finanzielle Verluste

 

 

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0050

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

 

Prämienrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Brutto

R0060

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0140

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen

R0150

 

 

 

 

 

 

Schadenrückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Brutto

R0160

 

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0240

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen

R0250

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — brutto

R0260

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — netto

R0270

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0280

 

 

 

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0290

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

R0300

 

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0310

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

 

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0320

 

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen — insgesamt

R0330

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0340

 

 

 

 

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0500

 

 

 

 

 

 


 

 

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

Nichtlebensversicherungsverpflichtungen insgesamt

 

 

Nichtproportionale Krankenrückversicherung

Nichtproportionale Unfallrückversicherung

Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung

Nichtproportionale Sachrückversicherung

 

 

C0140

C0150

C0160

C0170

C0180

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0010

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen bei versicherungstechnischen Rückstellungen als Ganzes

R0050

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen berechnet als Summe aus bestem Schätzwert und Risikomarge

 

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

 

 

 

 

 

 

Prämienrückstellungen

 

 

 

 

 

 

Brutto

R0060

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0140

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Prämienrückstellungen

R0150

 

 

 

 

 

Schadenrückstellungen

 

 

 

 

 

 

Brutto

R0160

 

 

 

 

 

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen

R0240

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert (netto) für Schadenrückstellungen

R0250

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — brutto

R0260

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert insgesamt — netto

R0270

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0280

 

 

 

 

 

Umfang der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0290

 

 

 

 

 

Bester Schätzwert

R0300

 

 

 

 

 

Risikomarge

R0310

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

 

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen — insgesamt

R0320

 

 

 

 

 

Einforderbare Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen nach der Anpassung für erwartete Verluste aufgrund von Gegenparteiausfällen — insgesamt

R0330

 

 

 

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen abzüglich der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen/gegenüber Zweckgesellschaften und Finanzrückversicherungen — insgesamt

R0340

 

 

 

 

 

Betrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0500

 

 

 

 

 

S.17.02.01

Versicherungstechnische Rückstellungen Nichtlebensversicherung — nach Ländern

Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto) als Ganzes berechnet und bester Schätzwert (brutto) für unterschiedliche Länder — Herkunftsland und Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle

 

Land …

C0010

 

Art des Geschäfts

Z0010


 

Direktversicherungsgeschäft

Geografisches Gebiet

 

 

Krankheitskostenversicherung

Income protection Versicherung

Arbeitsunfallversicherung

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Sonstige Kraftfahrtversicherung

See-, Luftfahrt- und Transportversicherung

Feuer- und andere Sachversicherungen

 

 

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

Direktversicherungsgeschäft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herkunftsland

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht-EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herkunftsland

R0041

 

 

 

 

 

 

 

 

EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0050

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht-EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0060

 

 

 

 

 

 

 

 

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herkunftsland

R0070

 

 

 

 

 

 

 

 

EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht-EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

Länder innerhalb der Wesentlichkeitsschwelle

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

Länder innerhalb der Wesentlichkeitsschwelle

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Direktversicherungsgeschäft

 

Geografisches Gebiet

 

 

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Kredit- und Kautionsversicherung

Rechtsschutzversicherung

Beistand

Verschiedene finanzielle Verluste

 

 

C0010

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

Direktversicherungsgeschäft

 

 

 

 

 

 

 

(Forts.)

Herkunftsland

R0010

 

 

 

 

 

 

EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0020

 

 

 

 

 

 

Nicht-EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0030

 

 

 

 

 

 

In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

 

 

 

 

 

Herkunftsland

R0041

 

 

 

 

 

 

EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0050

 

 

 

 

 

 

Nicht-EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0060

 

 

 

 

 

 

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

 

 

 

 

 

 

 

Herkunftsland

R0070

 

 

 

 

 

 

EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0080

 

 

 

 

 

 

Nicht-EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0090

 

 

 

 

 

 

Länder innerhalb der Wesentlichkeitsschwelle

R0100

 

 

 

 

 

 

Länder innerhalb der Wesentlichkeitsschwelle

R0110

 

 

 

 

 

 


 

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

Geografisches Gebiet

 

 

Nichtproportionale Krankenrückversicherung

Nichtproportionale Unfallrückversicherung

Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung

Nichtproportionale Sachrückversicherung

 

 

C0010

C0140

C0150

C0160

C0170

Direktversicherungsgeschäft

 

 

 

 

 

 

Herkunftsland

R0010

 

 

 

 

 

EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0020

 

 

 

 

 

Nicht-EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0030

 

 

 

 

 

In Rückdeckung übernommenes proportionales Geschäft

 

 

 

 

 

 

Herkunftsland

R0041

 

 

 

 

 

EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0050

 

 

 

 

 

Nicht-EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0060

 

 

 

 

 

In Rückdeckung übernommenes nichtproportionales Geschäft

 

 

 

 

 

 

Herkunftsland

R0070

 

 

 

 

 

EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0080

 

 

 

 

 

Nicht-EWR-Länder außerhalb der Wesentlichkeitsschwelle — nicht nach Ländern aufgeschlüsselt

R0090

 

 

 

 

 

Länder innerhalb der Wesentlichkeitsschwelle

R0100

 

 

 

 

 

Länder innerhalb der Wesentlichkeitsschwelle

R0110

 

 

 

 

 

S.18.01.01

Projektion der künftigen Zahlungsströme (bester Schätzwert — Nichtlebensversicherung)

 

Bester Schätzwert für Prämienrückstellungen (brutto)

Bester Schätzwert für Schadenrückstellungen (brutto)

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen (nach der Anpassung)

Zahlungsabflüsse

Zahlungszuflüsse

Zahlungsabflüsse

Zahlungszuflüsse

Künftige Leistungen

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

Künftige Prämien

Sonstige Zahlungszuflüsse

Künftige Leistungen

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

Künftige Prämien

Sonstige Zahlungszuflüsse

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

Jahr (Projektion der nicht abgezinsten erwarteten Zahlungsströme)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

R0050

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

R0060

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

R0070

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15

R0150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16

R0160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17

R0170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18

R0180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19

R0190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Bester Schätzwert für Prämienrückstellungen (brutto)

Bester Schätzwert für Schadenrückstellungen (brutto)

Gesamthöhe der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungen (nach der Anpassung)

Zahlungsabflüsse

Zahlungszuflüsse

Zahlungsabflüsse

Zahlungszuflüsse

Künftige Leistungen

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

Künftige Prämien

Sonstige Zahlungszuflüsse

Künftige Leistungen

Künftige Aufwendungen und sonstige Zahlungsabflüsse

Künftige Prämien

Sonstige Zahlungszuflüsse

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

Jahr (Projektion der nicht abgezinsten erwarteten Zahlungsströme)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23

R0230

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24

R0240

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25

R0250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

26

R0260

 

 

 

 

 

 

 

 

 

27

R0270

 

 

 

 

 

 

 

 

 

28

R0280

 

 

 

 

 

 

 

 

 

29

R0290

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31+

R0310

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

Einbezogene Geschäftsbereiche

C1000

R1000

 

S.19.01.01

Angaben über Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen

Geschäftsbereich

Z0010

 

Schadenjahr/Zeichnungsjahr

Z0020

 

Währung

Z0030

 

Währungsumrechnung

Z0040

 


Bezahlte Bruttoschäden (nicht kumuliert)

(absoluter Betrag)

Entwicklungsjahr

Jahr

 

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15+

 

 

Im laufenden Jahr

 

Summe der Jahre (kumuliert)

 

 

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

C0150

C0160

 

 

C0170

 

C0180

Vor

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0100

 

 

 

N-14

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0110

 

 

 

N-13

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0120

 

 

 

N-12

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0130

 

 

 

N-11

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0140

 

 

 

N-10

R0150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0150

 

 

 

N-9

R0160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0160

 

 

 

N-8

R0170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0170

 

 

 

N-7

R0180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0180

 

 

 

N-6

R0190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0190

 

 

 

N-5

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0200

 

 

 

N-4

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0210

 

 

 

N-3

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0220

 

 

 

N-2

R0230

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0230

 

 

 

N-1

R0240

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0240

 

 

 

N

R0250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0260

 

 

 


Erhaltene Rückversicherungsdeckung (nicht kumuliert)

(absoluter Betrag)

 

Entwicklungsjahr

 

Jahr

 

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15+

 

 

Im laufenden Jahr

 

Summe der Jahre (kumuliert)

 

 

C0600

C0610

C0620

C0630

C0640

C0650

C0660

C0670

C0680

C0690

C0700

C0710

C0720

C0730

C0740

C0750

 

 

C0760

 

C0770

Vor

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0300

 

 

 

N-14

R0310

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0310

 

 

 

N-13

R0320

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0320

 

 

 

N-12

R0330

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0330

 

 

 

N-11

R0340

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0340

 

 

 

N-10

R0350

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0350

 

 

 

N-9

R0360

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0360

 

 

 

N-8

R0370

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0370

 

 

 

N-7

R0380

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0380

 

 

 

N-6

R0390

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0390

 

 

 

N-5

R0400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0400

 

 

 

N-4

R0410

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0410

 

 

 

N-3

R0420

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0420

 

 

 

N-2

R0430

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0430

 

 

 

N-1

R0440

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0440

 

 

 

N

R0450

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0450

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0460

 

 

 


Bezahlte Nettoschäden (nicht kumuliert)

(absoluter Betrag)

 

Entwicklungsjahr

 

Jahr

 

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15+

 

 

Im laufenden Jahr

 

Summe der Jahre (kumuliert)

 

 

C1200

C1210

C1220

C1230

C1240

C1250

C1260

C1270

C1280

C1290

C1300

C1310

C1320

C1330

C1340

C1350

 

 

C1360

 

C1370

Vor

R0500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0500

 

 

 

N-14

R0510

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0510

 

 

 

N-13

R0520

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0520

 

 

 

N-12

R0530

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0530

 

 

 

N-11

R0540

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0540

 

 

 

N-10

R0550

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0550

 

 

 

N-9

R0560

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0560

 

 

 

N-8

R0570

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0570

 

 

 

N-7

R0580

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0580

 

 

 

N-6

R0590

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0590

 

 

 

N-5

R0600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0600

 

 

 

N-4

R0610

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0610

 

 

 

N-3

R0620

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0620

 

 

 

N-2

R0630

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0630

 

 

 

N-1

R0640

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0640

 

 

 

N

R0650

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0650

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0660

 

 

 


Bester Schätzwert (brutto) für nicht abgezinste Schadenrückstellungen

(absoluter Betrag)

 

Entwicklungsjahr

 

Jahr

 

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15+

 

 

Jahresende (abgezinste Daten)

 

 

C0200

C0210

C0220

C0230

C0240

C0250

C0260

C0270

C0280

C0290

C0300

C0310

C0320

C0330

C0340

C0350

 

 

C0360

Vor

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0100

 

N-14

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0110

 

N-13

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0120

 

N-12

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0130

 

N-11

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0140

 

N-10

R0150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0150

 

N-9

R0160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0160

 

N-8

R0170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0170

 

N-7

R0180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0180

 

N-6

R0190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0190

 

N-5

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0200

 

N-4

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0210

 

N-3

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0220

 

N-2

R0230

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0230

 

N-1

R0240

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0240

 

N

R0250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0260

 


Bester Schätzwert für nicht abgezinste Schadenrückstellungen — aus Rückversicherungen einforderbare Beträge

(absoluter Betrag)

 

Entwicklungsjahr

 

Jahr

 

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15+

 

 

Jahresende (abgezinste Daten)

 

 

C0800

C0810

C0820

C0830

C0840

C0850

C0860

C0870

C0880

C0890

C0900

C0910

C0920

C0930

C0940

C0950

 

 

C0960

Vor

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0300

 

N-14

R0310

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0310

 

N-13

R0320

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0320

 

N-12

R0330

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0330

 

N-11

R0340

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0340

 

N-10

R0350

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0350

 

N-9

R0360

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0360

 

N-8

R0370

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0370

 

N-7

R0380

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0380

 

N-6

R0390

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0390

 

N-5

R0400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0400

 

N-4

R0410

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0410

 

N-3

R0420

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0420

 

N-2

R0430

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0430

 

N-1

R0440

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0440

 

N

R0450

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0450

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0460

 


Bester Schätzwert (netto) für nicht abgezinste Schadenrückstellungen

(absoluter Betrag)

 

Entwicklungsjahr

 

Jahr

 

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15+

 

 

Jahresende (abgezinste Daten)

 

 

C1400

C1410

C1420

C1430

C1440

C1450

C1460

C1470

C1480

C1490

C1500

C1510

C1520

C1530

C1540

C1550

 

 

C1560

Vor

R0500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0500

 

N-14

R0510

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0510

 

N-13

R0520

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0520

 

N-12

R0530

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0530

 

N-11

R0540

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0540

 

N-10

R0550

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0550

 

N-9

R0560

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0560

 

N-8

R0570

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0570

 

N-7

R0580

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0580

 

N-6

R0590

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0590

 

N-5

R0600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0600

 

N-4

R0610

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0610

 

N-3

R0620

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0620

 

N-2

R0630

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0630

 

N-1

R0640

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0640

 

N

R0650

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0650

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0660

 


Gemeldete, aber nicht regulierte Versicherungsansprüche (RBNS) (brutto)

(absoluter Betrag)

 

Entwicklungsjahr

 

Jahr

 

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15+

 

 

Jahresende

 

 

C0400

C0410

C0420

C0430

C0440

C0450

C0460

C0470

C0480

C0490

C0500

C0510

C0520

C0530

C0540

C0550

 

 

C0560

Vor

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0100

 

N-14

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0110

 

N-13

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0120

 

N-12

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0130

 

N-11

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0140

 

N-10

R0150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0150

 

N-9

R0160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0160

 

N-8

R0170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0170

 

N-7

R0180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0180

 

N-6

R0190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0190

 

N-5

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0200

 

N-4

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0210

 

N-3

R0220

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0220

 

N-2

R0230

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0230

 

N-1

R0240

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0240

 

N

R0250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0250

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0260

 


RBNS-Ansprüche Rückversicherung

(absoluter Betrag)

 

Entwicklungsjahr

 

Jahr

 

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15+

 

 

Jahresende

 

 

C1000

C1010

C1020

C1030

C1040

C1050

C1060

C1070

C1080

C1090

C1100

C1110

C1120

C1130

C1140

C1150

 

 

C1160

Vor

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0300

 

N-14

R0310

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0310

 

N-13

R0320

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0320

 

N-12

R0330

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0330

 

N-11

R0340

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0340

 

N-10

R0350

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0350

 

N-9

R0360

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0360

 

N-8

R0370

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0370

 

N-7

R0380

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0380

 

N-6

R0390

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0390

 

N-5

R0400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0400

 

N-4

R0410

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0410

 

N-3

R0420

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0420

 

N-2

R0430

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0430

 

N-1

R0440

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0440

 

N

R0450

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0450

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0460

 


RBNS-Ansprüche (netto)

(absoluter Betrag)

 

Entwicklungsjahr

 

Jahr

 

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15+

 

 

Jahresende

 

 

C1600

C1610

C1620

C1630

C1640

C1650

C1660

C1670

C1680

C1690

C1700

C1710

C1720

C1730

C1740

C1750

 

 

C1760

Vor

R0500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0500

 

N-14

R0510

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0510

 

N-13

R0520

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0520

 

N-12

R0530

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0530

 

N-11

R0540

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0540

 

N-10

R0550

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0550

 

N-9

R0560

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0560

 

N-8

R0570

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0570

 

N-7

R0580

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0580

 

N-6

R0590

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0590

 

N-5

R0600

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0600

 

N-4

R0610

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0610

 

N-3

R0620

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0620

 

N-2

R0630

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0630

 

N-1

R0640

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0640

 

N

R0650

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

R0650

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0660

 


Inflationsraten (nur bei Verwendung von Methoden, in denen die Inflation zur Anpassung der Daten berücksichtigt wird)

 

N-14

N-13

N-12

N-11

N-10

N-9

N-8

N-7

N-6

N-5

N-4

N-3

N-2

N-1

N

C1800

C1810

C1820

C1830

C1840

C1850

C1860

C1870

C1880

C1890

C1900

C1910

C1920

C1930

C1940

Historische Inflationsrate — insgesamt

R0700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Historische Inflationsrate: exogene Inflation

R0710

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Historische Inflationsrate: endogene Inflation

R0720

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C2000

C2010

C2020

C2030

C2040

C2050

C2060

C2070

C2080

C2090

C2100

C2110

C2120

C2130

C2140

 

 

N+1

N+2

N+3

N+4

N+5

N+6

N+7

N+8

N+9

N+10

N+11

N+12

N+13

N+14

N+15

Erwartete Inflationsrate — insgesamt

R0730

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwartete Inflationsrate: exogene Inflation

R0740

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwartete Inflationsrate: endogene Inflation

R0750

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C2200

 

Beschreibung der verwendeten Inflationsrate:

R0760

 

 

S.20.01.01

Entwicklung der Verteilung der eingetretenen Versicherungsfälle

Geschäftsbereich:

Z0010

 

Schadenjahr/Zeichnungsjahr

Z0020

 


RBNS-Ansprüche (brutto)

 

RBNS-Ansprüche. Offene Fälle zu Beginn des Jahres

Offene Fälle am Jahresende

Abgeschlossene Fälle am Jahresende;

reguliert mit Zahlung

reguliert ohne Zahlung

Anzahl der Versicherungsfälle

RBNS (brutto) zu Beginn des Jahres

Im laufenden Jahr erfolgte Zahlungen (brutto)

RBNS (brutto) am Periodenende

Anzahl der mit Zahlungen abgeschlossenen Fälle

RBNS (brutto) zu Beginn des Jahres

Im laufenden Jahr erfolgte Zahlungen (brutto)

Anzahl der ohne Zahlungen abgeschlossenen Fälle

RBNS (brutto) zu Beginn des Jahres in Bezug auf ohne Zahlung regulierte Fälle

Jahr

 

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

Vor

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-14

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-13

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-12

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-11

R0050

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-10

R0060

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-9

R0070

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-8

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-7

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-6

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-5

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-4

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-3

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-2

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-1

R0150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorjahre gesamt

R0160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N

R0170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0180

 

 

 

 

 

 

 

 

 


RBNS-Ansprüche (brutto)

 

Im Lauf des Jahres gemeldete Fälle

Im Lauf des Jahres wieder eröffnete Fälle

Offene Fälle am Jahresende

Abgeschlossene Fälle am Jahresende;

Offene Fälle am Jahresende

Abgeschlossene Fälle am Jahresende;

reguliert mit Zahlung

reguliert ohne Zahlung

Anzahl der Versicherungsfälle

Im laufenden Jahr erfolgte Zahlungen (brutto)

RBNS (brutto) am Periodenende

Anzahl der mit Zahlungen abgeschlossenen Fälle

Im laufenden Jahr erfolgte Zahlungen (brutto)

Anzahl der ohne Zahlungen abgeschlossenen Fälle

Anzahl der Versicherungsfälle

Im laufenden Jahr erfolgte Zahlungen (brutto)

RBNS (brutto) am Periodenende

Anzahl der mit Zahlungen abgeschlossenen Fälle

Im laufenden Jahr erfolgte Zahlungen (brutto)

Jahr

 

C0110

C0120

C0130

C0140

C0150

C0160

C0170

C0180

C0190

C0200

C0210

Vor

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-14

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-13

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-12

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-11

R0050

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-10

R0060

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-9

R0070

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-8

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-7

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-6

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-5

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-4

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-3

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-2

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N-1

R0150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorjahre gesamt

R0160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

N

R0170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S.21.01.01

Risikoprofil der Verlustverteilung

Geschäftsbereich

Z0010

 

Schadenjahr/Zeichnungsjahr

Z0020

 


 

Eingetretene Fälle Beginn

Eingetretene Fälle Ende

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-1

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-1

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-2

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-2

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-3

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-3

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-4

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-4

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-5

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-5

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

C0150

C0160

Stufe 1

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 2

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 3

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 4

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 5

R0050

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 6

R0060

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 7

R0070

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 8

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 9

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 10

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 11

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 12

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 13

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 14

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 15

R0150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 16

R0160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 17

R0170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 18

R0180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 19

R0190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 20

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 21

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Eingetretene Fälle Beginn

Eingetretene Fälle Ende

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-6

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-6

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-7

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-7

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-8

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-8

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-9

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-9

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-10

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-10

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-11

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-11

C0030

C0040

C0170

C0180

C0190

C0200

C0210

C0220

C0230

C0240

C0250

C0260

C0270

C0280

Stufe 1

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 2

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 3

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 4

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 5

R0050

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 6

R0060

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 7

R0070

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 8

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 9

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 10

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 11

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 12

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 13

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 14

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 15

R0150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 16

R0160

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 17

R0170

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 18

R0180

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 19

R0190

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 20

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 21

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Eingetretene Fälle Beginn

Eingetretene Fälle Ende

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-12

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-12

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-13

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-13

Anzahl der Fälle SJ/ZJ Jahr N-14

Eingetretene Fälle insgesamt SJ/ZJ Jahr N-14

C0030

C0040

C0290

C0300

C0310

C0320

C0330

C0340

Stufe 1

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 2

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 3

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 4

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 5

R0050

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 6

R0060

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 7

R0070

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 8

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 9

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 10

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 11

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 12

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 13

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 14

R0140

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 15

R0150

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 16

R0160

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 17

R0170

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 18

R0180

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 19

R0190

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 20

R0200

 

 

 

 

 

 

 

 

Stufe 21

R0210

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0300

 

 

 

 

 

 

 

 

S.21.02.01

Nichtlebensversicherungstechnische Risiken

Risikoidentifikationscode

Identifikation des Unternehmens/der Person, auf das/die sich das Risiko bezieht

Beschreibung des Risikos

Geschäftsbereich

Beschreibung der abgedeckten Risikokategorie

Gültigkeitsdauer (Beginn)

Gültigkeitsdauer (Ende)

Währung

Versicherungssumme

Ursprünglich vom Versicherungsnehmer abgezogen

Art des versicherungstechnischen Modells

(Forts.)

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

C0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Betrag versicherungstechnisches Modell

Auf fakultativer Basis rückversicherte Summe, bei allen Rückversicherern

Nicht auf fakultativer Basis rückversicherte Summe, bei allen Rückversicherern

Nettoselbstbehalt des Versicherers

C0120

C0130

C0140

C0150

 

 

 

 

S.21.03.01

Verteilung der nichtlebensversicherungstechnischen Risiken — nach Versicherungssumme

Geschäftsbereich

Z0010

 


 

Versicherungssumme Beginn

Versicherungssumme Ende

Anzahl der versicherungstechnischen Risiken

Versicherungssumme insgesamt

Jährliche gebuchte Prämien gesamt

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

Stufe 1

R0010

 

 

 

 

 

Stufe 2

R0020

 

 

 

 

 

Stufe 3

R0030

 

 

 

 

 

Stufe 4

R0040

 

 

 

 

 

Stufe 5

R0050

 

 

 

 

 

Stufe 6

R0060

 

 

 

 

 

Stufe 7

R0070

 

 

 

 

 

Stufe 8

R0080

 

 

 

 

 

Stufe 9

R0090

 

 

 

 

 

Stufe 10

R0100

 

 

 

 

 

Stufe 11

R0110

 

 

 

 

 

Stufe 12

R0120

 

 

 

 

 

Stufe 13

R0130

 

 

 

 

 

Stufe 14

R0140

 

 

 

 

 

Stufe 15

R0150

 

 

 

 

 

Stufe 16

R0160

 

 

 

 

 

Stufe 17

R0170

 

 

 

 

 

Stufe 18

R0180

 

 

 

 

 

Stufe 19

R0190

 

 

 

 

 

Stufe 20

R0200

 

 

 

 

 

Stufe 21

R0210

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0220

 

 

 

 

 

S.22.01.01

Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

 

Betrag mit langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangmaßnahmen (Schritt-für-Schritt-Ansatz)

Ohne Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

Auswirkung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

Ohne Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

Auswirkung der Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

Ohne Volatilitätsanpassung und ohne andere Übergangsmaßnahmen

Auswirkung einer Verringerung der Volatilitätsanpassung auf null

Ohne Matching-Anpassung und ohne alle anderen Übergangsmaßnahmen

Auswirkung einer Verringerung der Matching-Anpassung auf null

Auswirkung aller langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

Versicherungstechnische Rückstellungen

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Basiseigenmittel

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebundene Eigenmittel aufgrund von Sonderverbänden und Matching-Portfolio

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Erfüllung der Solvenzkapitalanforderung anrechnungsfähige Eigenmittel

R0050

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1

R0060

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R0070

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Solvenzkapitalanforderung

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Erfüllung der Mindestkapitalanforderung anrechnungsfähige Eigenmittel

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mindestkapitalanforderung

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quote der Solvenzkapitalanforderung

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quote der Mindestkapitalanforderung

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


S.22.01.04

Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

 

Betrag mit langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

Auswirkung von langfristigen Garantien und Übergangmaßnahmen (Schritt-für-Schritt-Ansatz)

Ohne Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

Auswirkung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

Ohne Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

Auswirkung der Übergangsmaßnahme beim Zinssatz

Ohne Volatilitätsanpassung und ohne andere Übergangsmaßnahmen

Auswirkung einer Verringerung der Volatilitätsanpassung auf null

Ohne Matching-Anpassung und ohne alle anderen Übergangsmaßnahmen

Auswirkung einer Verringerung der Matching-Anpassung auf null

Auswirkung aller langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

C0080

C0090

C0100

Versicherungstechnische Rückstellungen

R0010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Basiseigenmittel

R0020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

R0030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebundene Eigenmittel aufgrund von Sonderverbänden und Matching-Portfolio

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Erfüllung der Solvenzkapitalanforderung anrechnungsfähige Eigenmittel

R0050

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1

R0060

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R0070

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R0080

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Solvenzkapitalanforderung

R0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quote der Solvenzkapitalanforderung

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quote der Mindestkapitalanforderung

R0130

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SR.22.02.01

Projektion der künftigen Zahlungsströme (bester Schätzwert — Matching-Portfolios)

Matching-Portfolio

Z0010

 


 

Projektion der künftigen Zahlungsströme am Ende des Berichtszeitraums

Inkongruenz im Berichtszeitraum

Zahlungsabflüsse durch Verpflichtungen aufgrund von Langlebigkeits-, Sterblichkeits- und Revisionsrisiken

Zahlungsabflüsse durch Aufwendungen

Zahlungsströme der risikoreduzierten Vermögenswerte

Positive Inkongruenz (nicht abgezinst) (Zuflüsse > Abflüsse)

Negative Inkongruenz (nicht abgezinst) (Zuflüsse < Abflüsse)

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

Jahr (Projektion der nicht abgezinsten erwarteten Zahlungsströme)

 

 

 

 

 

 

1

R0010

 

 

 

 

 

2

R0020

 

 

 

 

 

3

R0030

 

 

 

 

 

4

R0040

 

 

 

 

 

5

R0050

 

 

 

 

 

6

R0060

 

 

 

 

 

7

R0070

 

 

 

 

 

8

R0080

 

 

 

 

 

9

R0090

 

 

 

 

 

10

R0100

 

 

 

 

 

11

R0110

 

 

 

 

 

12

R0120

 

 

 

 

 

13

R0130

 

 

 

 

 

14

R0140

 

 

 

 

 

15

R0150

 

 

 

 

 

16

R0160

 

 

 

 

 

17

R0170

 

 

 

 

 

18

R0180

 

 

 

 

 

19

R0190

 

 

 

 

 

20

R0200

 

 

 

 

 

21

R0210

 

 

 

 

 

22

R0220

 

 

 

 

 

23

R0230

 

 

 

 

 

24

R0240

 

 

 

 

 

25

R0250

 

 

 

 

 

26

R0260

 

 

 

 

 

27

R0270

 

 

 

 

 

28

R0280

 

 

 

 

 

29

R0290

 

 

 

 

 

30

R0300

 

 

 

 

 

31

R0310

 

 

 

 

 

32

R0320

 

 

 

 

 

33

R0330

 

 

 

 

 

34

R0340

 

 

 

 

 

35

R0350

 

 

 

 

 

36

R0360

 

 

 

 

 

37

R0370

 

 

 

 

 

38

R0380

 

 

 

 

 

39

R0390

 

 

 

 

 

40

R0400

 

 

 

 

 

41-45

R0410

 

 

 

 

 

46-50

R0420

 

 

 

 

 

51-60

R0430

 

 

 

 

 

61-70

R0440

 

 

 

 

 

71+

R0450

 

 

 

 

 

SR.22.03.01

Angaben zur Berechnung der Matching-Anpassung

Matching-Portfolio

Z0010

 


 

 

C0010

Gesamtberechnung der Matching-Anpassung

 

 

Auf Zahlungsstrom der Verpflichtungen angewandter effektiver Jahressatz

R0010

 

Effektiver Jahressatz des besten Schätzwerts

R0020

 

Verwendete Ausfallwahrscheinlichkeit zur Risikoreduzierung der Zahlungsströme der Vermögenswerte

R0030

 

Anteil des grundlegenden Spreads, der bei der Risikoreduzierung der Zahlungsströme der Vermögenswerte nicht berücksichtigt wird

R0040

 

Erhöhung des grundlegenden Spreads für Vermögenswerte unter dem Investment Grade

R0050

 

Matching-Anpassung an den risikofreien Zinssatz

R0060

 

SCR

 

 

Sterblichkeitsrisikostress zum Zweck der Matching-Anpassung

R0070

 

Portfolio

 

 

Marktwert der Vermögenswerte des Portfolios

R0080

 

Marktwert der inflationsabhängigen Vermögenswerte

R0090

 

Bester Schätzwert unter Einbeziehung der Inflation

R0100

 

Vermögenswerte zum Marktwert, deren Zahlungsströme von Dritten geändert werden können

R0110

 

Gesamtkapitalrentabilität — Vermögenswerte des Portfolios

R0120

 

Marktwert rückgekaufter Verträge

R0130

 

Anzahl der ausgeübten Rückkaufoptionen

R0140

 

Marktwert von Vermögenswerten, die rückgekaufte Verträge bedecken

R0150

 

An Versicherungsnehmer ausgezahlter Betrag

R0160

 

Verbindlichkeiten

 

 

Laufzeit/Duration

R0170

 

S.22.04.01

Angaben zur Übergangsmaßnahme bei der Berechnung der Zinssätze

Gesamtberechnung der vorübergehenden Anpassung

Währung

Z0010

 


 

Anpassung an den risikofreien Zinssatz

C0010

Zinssatz nach Solvabilität I

R0010

 

Effektiver Jahressatz

R0020

 

Anteil der zum Zeitpunkt der Berichterstattung angewandten Differenz

R0030

 

Anpassung an den risikofreien Zinssatz

R0040

 


Zinssatz nach Solvabilität I

Währung

Z0010

 


 

Bester Schätzwert

Durchschnittliche Laufzeit der Versicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen

C0020

C0030

Bis zu 0,5 Prozent

R0100

 

 

Über 0,5 % bis zu 1,0 %

R0110

 

 

Über 1,0 % bis zu 1,5 %

R0120

 

 

Über 1,5 % bis zu 2,0 %

R0130

 

 

Über 2,0 % bis zu 2,5 %

R0140

 

 

Über 2,5 % bis zu 3,0 %

R0150

 

 

Über 3,0 % bis zu 4,0 %

R0160

 

 

Über 4,0 % bis zu 5,0 %

R0170

 

 

Über 5,0 % bis zu 6,0 %

R0180

 

 

Über 6,0 % bis zu 7,0 %

R0190

 

 

Über 7,0 % bis zu 8,0 %

R0200

 

 

Über 8,0 %

R0210

 

 

S.22.05.01

Gesamtberechnung bei Anwendung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

C0010

Versicherungstechnische Rückstellungen nach Solvabilität II am ersten Tag

R0010

 

Versicherungstechnische Rückstellungen im Falle der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

 

 

Versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet

R0020

 

Bester Schätzwert

R0030

 

Risikomarge

R0040

 

Versicherungstechnische Rückstellungen nach Solvabilität I

R0050

 

Anteil der aus der Anpassung resultierenden Differenz

R0060

 

Begrenzung nach Artikel 308d Absatz 4

R0070

 

Versicherungstechnische Rückstellungen nach Anwendung der Übergangsmaßnahme bei versicherungstechnischen Rückstellungen

R0080

 

S.22.06.01

Bester Schätzwert nach Ländern und Währungen im Falle einer Volatilitätsanpassung

Geschäftsbereich

Z0010

 

Andere Währung als Berichtswährung

R0010


Bester Schätzwert im Falle einer Volatilitätsanpassung nach Ländern und Währungen — Gesamtwert sowie Herkunftsland nach Währung

 

Gesamtwert des besten Schätzwerts im Falle einer Volatilitätsanpassung (für alle Währungen)

Anteil des besten Schätzwerts im Falle einer Volatilitätsanpassung in der Berichtswährung

 

Anteil des besten Schätzwerts im Falle einer Volatilitätsanpassung nach Währungen

C0030

C0040

C0050

Gesamtwert des besten Schätzwerts im Falle einer Volatilitätsanpassung in allen Ländern

R0020

 

 

 

 

 

Gesamtwert des besten Schätzwerts im Falle einer Volatilitätsanpassung im Herkunftsland

R0030

 

 

 

 

 


Bester Schätzwert im Falle einer Volatilitätsanpassung nach Ländern und Währungen — nach Ländern und Währungen

 

Land

Gesamtwert des besten Schätzwerts im Falle einer Volatilitätsanpassung (für alle Währungen)

Anteil des besten Schätzwerts im Falle einer Volatilitätsanpassung in der Berichtswährung

 

Anteil des besten Schätzwerts im Falle einer Volatilitätsanpassung nach Währungen

C0020

C0030

C0040

C0050

Gesamtwert des besten Schätzwerts im Falle einer Volatilitätsanpassung in anderen Ländern als dem Herkunftsland

R0040

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S.23.01.01

Eigenmittel

 

Insgesamt

Tier 1 — nicht gebunden

Tier 1 — gebunden

Tier 2

Tier 3

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

Basiseigenmittel vor Abzug von Beteiligungen an anderen Finanzbranchen im Sinne von Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35

 

 

 

 

 

 

Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile)

R0010

 

 

 

 

 

Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio

R0030

 

 

 

 

 

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen

R0040

 

 

 

 

 

Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

R0050

 

 

 

 

 

Überschussfonds

R0070

 

 

 

 

 

Vorzugsaktien

R0090

 

 

 

 

 

Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio

R0110

 

 

 

 

 

Ausgleichsrücklage

R0130

 

 

 

 

 

Nachrangige Verbindlichkeiten

R0140

 

 

 

 

 

Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche

R0160

 

 

 

 

 

Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden

R0180

 

 

 

 

 

Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen

 

 

 

 

 

 

Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen

R0220

 

 

 

 

 

Abzüge

 

 

 

 

 

 

Abzüge für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten

R0230

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen

R0290

 

 

 

 

 

Ergänzende Eigenmittel

 

 

 

 

 

 

Nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert werden kann

R0300

 

 

 

 

 

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, die nicht eingezahlt und nicht eingefordert wurden, aber auf Verlangen eingefordert werden können

R0310

 

 

 

 

 

Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen eingefordert werden können

R0320

 

 

 

 

 

Rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen

R0330

 

 

 

 

 

Kreditbriefe und Garantien gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG

R0340

 

 

 

 

 

Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG

R0350

 

 

 

 

 

Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG

R0360

 

 

 

 

 

Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung — andere als solche gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG

R0370

 

 

 

 

 

Sonstige ergänzende Eigenmittel

R0390

 

 

 

 

 


 

Insgesamt

Tier 1 — nicht gebunden

Tier 1 — gebunden

Tier 2

Tier 3

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

Ergänzende Eigenmittel insgesamt

R0400

 

 

 

 

 

Zur Verfügung stehende und anrechnungsfähige Eigenmittel

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel

R0500

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel

R0510

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der für die Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel

R0540

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen Eigenmittel

R0550

 

 

 

 

 

SCR

R0580

 

 

 

 

 

MCR

R0600

 

 

 

 

 

Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur SCR

R0620

 

 

 

 

 

Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur MCR

R0640

 

 

 

 

 


 

 

C0060

 

Ausgleichsrücklage

 

 

 

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

R0700

 

 

Eigene Anteile (direkt und indirekt gehalten)

R0710

 

 

Vorhersehbare Dividenden, Ausschüttungen und Entgelte

R0720

 

 

Sonstige Basiseigenmittelbestandteile

R0730

 

 

Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden

R0740

 

 

Ausgleichsrücklage

R0760

 

 

Erwartete Gewinne

 

 

 

Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) — Lebensversicherung

R0770

 

 

Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) — Nichtlebensversicherung

R0780

 

 

Gesamtbetrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0790

 

 

S.23.01.04

Eigenmittel

 

Insgesamt

Tier 1 — nicht gebunden

Tier 1 — gebunden

Tier 2

Tier 3

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

Basiseigenmittel vor Abzügen

 

 

 

 

 

 

Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile)

R0010

 

 

 

 

 

Nicht verfügbares eingefordertes, jedoch nicht eingezahltes in Abzug zu bringendes Grundkapital auf Gruppenebene

R0020

 

 

 

 

 

Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio

R0030

 

 

 

 

 

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen

R0040

 

 

 

 

 

Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

R0050

 

 

 

 

 

Nicht verfügbare in Abzug zu bringende nachrangige Mitgliederkonten auf Gruppenebene

R0060

 

 

 

 

 

Überschussfonds

R0070

 

 

 

 

 

Nicht verfügbare in Abzug zu bringende Überschussfonds auf Gruppenebene

R0080

 

 

 

 

 

Vorzugsaktien

R0090

 

 

 

 

 

Nicht verfügbare in Abzug zu bringende Vorzugsaktien auf Gruppenebene

R0100

 

 

 

 

 

Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio

R0110

 

 

 

 

 

Auf Vorzugsaktien entfallendes, nicht verfügbares in Abzug zu bringendes Emissionsagio auf Gruppenebene

R0120

 

 

 

 

 

Ausgleichsrücklage

R0130

 

 

 

 

 

Nachrangige Verbindlichkeiten

R0140

 

 

 

 

 

Nicht verfügbare in Abzug zu bringende nachrangige Verbindlichkeiten auf Gruppenebene

R0150

 

 

 

 

 

Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche

R0160

 

 

 

 

 

Betrag in Höhe des Werts der nicht verfügbaren in Abzug zu bringenden latenten Netto-Steueransprüche auf Gruppenebene

R0170

 

 

 

 

 

Sonstige, oben nicht aufgeführte Kapitalbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden

R0180

 

 

 

 

 

Nicht verfügbare in Abzug zu bringende Eigenmittel in Verbindung mit anderen von der Aufsichtsbehörde genehmigten Eigenmittelbestandteilen

R0190

 

 

 

 

 

Minderheitsanteile

R0200

 

 

 

 

 

Nicht verfügbare in Abzug zu bringende Minderheitsanteile auf Gruppenebene

R0210

 

 

 

 

 

Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen

 

 

 

 

 

 

Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen

R0220

 

 

 

 

 

Abzüge

 

 

 

 

 

 

Abzüge für Beteiligungen an anderen Finanzunternehmen, einschließlich nicht der Aufsicht unterliegenden Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen

R0230

 

 

 

 

 

diesbezügliche Abzüge gemäß Artikel 228 der Richtlinie 2009/138/EG

R0240

 

 

 

 

 

Abzüge für Beteiligungen, für die keine Informationen zur Verfügung stehen (Artikel 229)

R0250

 

 

 

 

 

Abzug für Beteiligungen, die bei einer Kombination der Methoden durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogen werden

R0260

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der nicht zur Verfügung stehenden in Abzug zu bringenden Eigenmittel

R0270

 

 

 

 

 

Gesamtabzüge

R0280

 

 

 

 

 


 

Insgesamt

Tier 1 — nicht gebunden

Tier 1 — gebunden

Tier 2

Tier 3

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen

R0290

 

 

 

 

 

Ergänzende Eigenmittel

 

 

 

 

 

 

Nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert werden kann

R0300

 

 

 

 

 

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, die nicht eingezahlt und nicht eingefordert wurden, aber auf Verlangen eingefordert werden können

R0310

 

 

 

 

 

Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen eingefordert werden können

R0320

 

 

 

 

 

Rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen

R0330

 

 

 

 

 

Kreditbriefe und Garantien gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG

R0340

 

 

 

 

 

Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG

R0350

 

 

 

 

 

Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG

R0360

 

 

 

 

 

Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung — andere als solche gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG

R0370

 

 

 

 

 

Nicht verfügbare in Abzug zu bringende ergänzende Eigenmittel auf Gruppenebene

R0380

 

 

 

 

 

Sonstige ergänzende Eigenmittel

R0390

 

 

 

 

 

Ergänzende Eigenmittel insgesamt

R0400

 

 

 

 

 

Eigenmittel anderer Finanzbranchen

 

 

 

 

 

 

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanzinstitute, Verwalter alternativer Investmentfonds

R0410

 

 

 

 

 

Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

R0420

 

 

 

 

 

Nicht der Aufsicht unterliegende Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen

R0430

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Eigenmittel anderer Finanzbranchen

R0440

 

 

 

 

 

Eigenmittel bei Verwendung der Abzugs- und Aggregationsmethode, ausschließlich oder in Kombination mit Methode 1

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Eigenmittel bei Verwendung der Abzugs- und Aggregationsmethode oder einer Kombination der Methoden

R0450

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Eigenmittel bei Verwendung der Abzugs- und Aggregationsmethode oder einer Kombination der Methoden ohne gruppeninterne Transaktionen

R0460

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der zur Erfüllung des konsolidierten Teils der SCR für die Gruppe zur Verfügung stehenden Eigenmittel (außer Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen und aus den durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogenen Unternehmen)

R0520

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der für die Erfüllung des Mindestbetrags der konsolidierten SCR für die Gruppe zur Verfügung stehenden Eigenmittel

R0530

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der für die Erfüllung des konsolidierten Teils der SCR für die Gruppe anrechnungsfähigen Eigenmittel (außer Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen und aus den durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogenen Unternehmen)

R0560

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der für die Erfüllung des Mindestbetrags der konsolidierten SCR für die Gruppe anrechnungsfähigen Eigenmittel

R0570

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der für die Erfüllung der konsolidierten SCR für die Gruppe anrechnungsfähigen Eigenmittel (einschließlich Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen, aber ohne Eigenmittel aus den durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogenen Unternehmen)

R0800

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der für die Erfüllung der SCR für die Gruppe anrechnungsfähigen Eigenmittel (ausschließlich Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen, aber einschließlich Eigenmitteln aus den durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogenen Unternehmen)

R0810

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der für die Erfüllung der gesamten SCR für die Gruppe anrechnungsfähigen Eigenmittel (einschließlich Eigenmitteln aus anderen Finanzbranchen und aus den durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogenen Unternehmen)

R0660

 

 

 

 

 

Konsolidierter Teil der SCR für die Gruppe (ausschließlich Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen und SCR für durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogene Unternehmen)

R0820

 

 

 

 

 

Mindestbetrag der konsolidierten SCR für die Gruppe

R0610

 

 

 

 

 

Kapitalanforderungen (CR) aus anderen Finanzbranchen

R0860

 

 

 

 

 

Konsolidierte SCR für die Gruppe (einschließlich CR für andere Finanzbranchen, aber ausschließlich SCR für durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogene Unternehmen)

R0590

 

 

 

 

 

SCR für Unternehmen, die durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogen werden

R0670

 

 

 

 

 

SCR für die Gruppe (ausschließlich CR für andere Finanzbranchen, aber einschließlich SCR für durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogene Unternehmen)

R0830

 

 

 

 

 

Gesamte SCR für die Gruppe (einschließlich CR für andere Finanzbranchen und SCR für durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogene Unternehmen)

R0680

 

 

 

 

 

Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln (R0560) zum konsolidierten Teil der SCR für die Gruppe (R0820) ausschließlich anderen Finanzbranchen und durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogener Unternehmen

R0630

 

 

 

 

 


 

Insgesamt

Tier 1 — nicht gebunden

Tier 1 — gebunden

Tier 2

Tier 3

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln (R0570) zum Mindestbetrag der konsolidierten SCR für die Gruppe (R0610)

R0650

 

 

 

 

 

Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel (R0800) zur konsolidierten SCR für die Gruppe (R590) einschließlich anderer Finanzbranchen, aber ausschließlich durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogener Unternehmen

R0840

 

 

 

 

 

Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel (R0810) zur konsolidierten SCR für die Gruppe (R0830) ausschließlich anderer Finanzbranchen, aber einschließlich durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogener Unternehmen

R0850

 

 

 

 

 

Verhältnis des Gesamtbetrags anrechnungsfähiger Eigenmittel (R0660) zur gesamten SCR für die Gruppe (R0680) einschließlich anderer Finanzbranchen und durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogener Unternehmen

R0690

 

 

 

 

 


 

 

C0060

 

Ausgleichsrücklage

 

 

 

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

R0700

 

 

Eigene Anteile (direkt und indirekt gehalten)

R0710

 

 

Vorhersehbare Dividenden, Ausschüttungen und Entgelte

R0720

 

 

Sonstige Basiseigenmittelbestandteile

R0730

 

 

Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden

R0740

 

 

Sonstige nicht verfügbare Eigenmittel

R0750

 

 

Ausgleichsrücklage

R0760

 

 

Erwartete Gewinne

 

 

 

Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) — Lebensversicherung

R0770

 

 

Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) — Nichtlebensversicherung

R0780

 

 

Gesamtbetrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns (EPIFP)

R0790

 

 

S.23.02.01

Genaue Angaben über Eigenmittel nach Tiers

 

Insgesamt

Tier 1

Tier 2

Tier 3

 

Tier 1 insgesamt

davon unter die Übergangsbestimmungen fallend

Tier 2 insgesamt

davon unter die Übergangsbestimmungen fallend

 

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

Grundkapital

 

 

 

 

 

 

 

Eingezahlt

R0010

 

 

 

 

 

 

Eingefordert, aber noch nicht eingezahlt

R0020

 

 

 

 

 

 

Eigene Anteile

R0030

 

 

 

 

 

 

Gesamtgrundkapital

R0100

 

 

 

 

 

 

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

Eingezahlt

R0110

 

 

 

 

 

 

Eingefordert, aber noch nicht eingezahlt

R0120

 

 

 

 

 

 

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen — insgesamt

R0200

 

 

 

 

 

 

Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

 

 

 

 

 

 

 

Befristet nachrangig

R0210

 

 

 

 

 

 

Unbefristet nachrangig mit Kaufoption

R0220

 

 

 

 

 

 

Unbefristet nachrangig ohne vertragliche Rückzahlungsmöglichkeit

R0230

 

 

 

 

 

 

Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit — insgesamt

R0300

 

 

 

 

 

 

Vorzugsaktien

 

 

 

 

 

 

 

Befristete Vorzugsaktien

R0310

 

 

 

 

 

 

Unbefristete Vorzugsaktien mit Kaufoption

R0320

 

 

 

 

 

 

Unbefristete Vorzugsaktien ohne vertragliche Rückzahlungsmöglichkeit

R0330

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Vorzugsaktien

R0400

 

 

 

 

 

 

Nachrangige Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

Befristete nachrangige Verbindlichkeiten

R0410

 

 

 

 

 

 

Unbefristete nachrangige Verbindlichkeiten mit vertraglicher Rückzahlungsmöglichkeit

R0420

 

 

 

 

 

 

Unbefristete nachrangige Verbindlichkeiten ohne vertragliche Rückzahlungsmöglichkeit

R0430

 

 

 

 

 

 

Nachrangige Verbindlichkeiten — insgesamt

R0500

 

 

 

 

 

 


 

Tier 2

Tier 3

Genehmigte ursprüngliche Beträge

Aktuelle Beträge

Genehmigte ursprüngliche Beträge

Aktuelle Beträge

Ergänzende Eigenmittel

 

 

 

 

C0070

C0080

C0090

C0100

Bestandteile, für die ein Betrag genehmigt wurde

R0510

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile, für die eine Methode genehmigt wurde

R0520

 

 

 

 

 

 

 

S.23.02.04

Genaue Angaben über Eigenmittel nach Tiers

 

Insgesamt

Tier 1

Tier 2

Tier 3

 

Tier 1 insgesamt

davon unter die Übergangsbestimmungen fallend

Tier 2

davon unter die Übergangsbestimmungen fallend

 

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

Grundkapital

 

 

 

 

 

 

 

Eingezahlt

R0010

 

 

 

 

 

 

Eingefordert, aber noch nicht eingezahlt

R0020

 

 

 

 

 

 

Eigene Anteile

R0030

 

 

 

 

 

 

Gesamtgrundkapital

R0100

 

 

 

 

 

 

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen

 

 

 

 

 

 

 

Eingezahlt

R0110

 

 

 

 

 

 

Eingefordert, aber noch nicht eingezahlt

R0120

 

 

 

 

 

 

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen — insgesamt

R0200

 

 

 

 

 

 

Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

 

 

 

 

 

 

 

Befristet nachrangig

R0210

 

 

 

 

 

 

Unbefristet nachrangig mit Kaufoption

R0220

 

 

 

 

 

 

Unbefristet nachrangig ohne vertragliche Rückzahlungsmöglichkeit

R0230

 

 

 

 

 

 

Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit — insgesamt

R0300

 

 

 

 

 

 

Vorzugsaktien

 

 

 

 

 

 

 

Befristete Vorzugsaktien

R0310

 

 

 

 

 

 

Unbefristete Vorzugsaktien mit Kaufoption

R0320

 

 

 

 

 

 

Unbefristete Vorzugsaktien ohne vertragliche Rückzahlungsmöglichkeit

R0330

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Vorzugsaktien

R0400

 

 

 

 

 

 

Nachrangige Verbindlichkeiten

 

 

 

 

 

 

 

Befristete nachrangige Verbindlichkeiten

R0410

 

 

 

 

 

 

Unbefristete nachrangige Verbindlichkeiten mit vertraglicher Rückzahlungsmöglichkeit

R0420

 

 

 

 

 

 

Unbefristete nachrangige Verbindlichkeiten ohne vertragliche Rückzahlungsmöglichkeit

R0430

 

 

 

 

 

 

Nachrangige Verbindlichkeiten — insgesamt

R0500

 

 

 

 

 

 


 

Tier 2

Tier 3

Genehmigte ursprüngliche Beträge

Aktuelle Beträge

Genehmigte ursprüngliche Beträge

Aktuelle Beträge

Ergänzende Eigenmittel

 

 

 

 

C0070

C0080

C0090

C0100

Bestandteile, für die ein Betrag genehmigt wurde

R0510

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile, für die eine Methode genehmigt wurde

R0520

 

 

 

 

 

 

 


 

Insgesamt

Erläuterung

C0110

C0120

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten — Zuordnung der Bewertungsdifferenzen

 

 

 

Differenz bei der Bewertung der Vermögenswerte

R0600

 

 

Differenz bei der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen

R0610

 

 

Differenz bei der Bewertung sonstiger Verbindlichkeiten

R0620

 

 

Gesamtbetrag der Rücklagen und einbehaltenen Gewinne im Jahresabschluss

R0630

 

 

Sonstige – bitte erklären Sie, warum Sie diese Zeile verwenden müssen.

R0640

 

 

An die Differenzen der Bewertung für Solvabilität II angepasste Rücklagen aus dem Jahresabschluss

R0650

 

 

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten, der Basiseigenmittelbestandteilen zugeordnet werden kann (ausgenommen Ausgleichsrücklage)

R0660

 

 

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

R0700

 

 

S.23.03.01

Jährliche Bewegungen bei den Eigenmitteln

 

Saldoübertrag

Erhöhung

Verringerung

 

 

Saldovortrag

C0010

C0020

C0030

 

 

C0060

Grundkapital — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Eingezahlt

R0010

 

 

 

 

 

 

Eingefordert, aber noch nicht eingezahlt

R0020

 

 

 

 

 

 

Eigene Anteile

R0030

 

 

 

 

 

 

Gesamtgrundkapital

R0100

 

 

 

 

 

 

Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1

R0110

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R0120

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0200

 

 

 

 

 

 

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Eingezahlt

R0210

 

 

 

 

 

 

Eingefordert, aber noch nicht eingezahlt

R0220

 

 

 

 

 

 

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen — insgesamt

R0300

 

 

 

 

 

 


 

Saldoübertrag

Emittiert

Getilgt

Bewegungen bei der Bewertung

Regulierungsmaßnahme

Saldovortrag

C0010

C0070

C0080

C0090

C0100

C0060

Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1

R0310

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R0320

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R0330

 

 

 

 

 

 

Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit — insgesamt

R0400

 

 

 

 

 

 


 

 

Saldoübertrag

 

 

 

 

Saldovortrag

 

 

C0010

 

 

 

 

C0060

Überschussfonds

R0500

 

 

 

 

 

 


 

Saldoübertrag

Erhöhung

Verringerung

 

 

Saldovortrag

C0010

C0020

C0030

 

 

C0060

Vorzugsaktien — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1

R0510

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R0520

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R0530

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Vorzugsaktien

R0600

 

 

 

 

 

 

Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1

R0610

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R0620

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R0630

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0700

 

 

 

 

 

 


 

Saldoübertrag

Emittiert

Getilgt

Bewegungen bei der Bewertung

Regulierungsmaßnahme

Saldovortrag

C0010

C0070

C0080

C0090

C0100

C0060

Nachrangige Verbindlichkeiten — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1

R0710

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R0720

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R0730

 

 

 

 

 

 

Nachrangige Verbindlichkeiten — insgesamt

R0800

 

 

 

 

 

 


 

 

Saldoübertrag

 

 

 

 

Saldovortrag

 

 

C0010

 

 

 

 

C0060

Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche

R0900

 

 

 

 

 

 


 

Saldoübertrag

Emittiert

Getilgt

Bewegungen bei der Bewertung

 

Saldovortrag

C0010

C0070

C0080

C0090

 

C0060

Sonstige, oben nicht aufgeführte Kapitalbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1, als nicht gebunden zu behandeln

R1000

 

 

 

 

 

 

Tier 1, als gebunden zu behandeln

R1010

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R1020

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R1030

 

 

 

 

 

 

Sonstige, oben nicht aufgeführte Kapitalbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittelbestandteile genehmigt wurden — insgesamt

R1100

 

 

 

 

 

 


 

Saldoübertrag

Neuer verfügbar gemachter Betrag

Abzug vom verfügbaren Betrag

Eingefordert zu Basiseigenmitteln

 

Saldovortrag

C0010

C0110

C0120

C0130

 

C0060

Ergänzende Eigenmittel — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R1110

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R1120

 

 

 

 

 

 

Ergänzende Eigenmittel insgesamt

R1200

 

 

 

 

 

 

S.23.03.04

Jährliche Bewegungen bei den Eigenmitteln

 

Saldoübertrag

Erhöhung

Verringerung

 

 

Saldovortrag

C0010

C0020

C0030

 

 

C0060

Grundkapital — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Eingezahlt

R0010

 

 

 

 

 

 

Eingefordert, aber noch nicht eingezahlt

R0020

 

 

 

 

 

 

Eigene Anteile

R0030

 

 

 

 

 

 

Gesamtgrundkapital

R0100

 

 

 

 

 

 

Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1

R0110

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R0120

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0200

 

 

 

 

 

 

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Eingezahlt

R0210

 

 

 

 

 

 

Eingefordert, aber noch nicht eingezahlt

R0220

 

 

 

 

 

 

Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen — insgesamt

R0300

 

 

 

 

 

 


 

Saldoübertrag

Emittiert

Getilgt

Bewegungen bei der Bewertung

Regulierungsmaßnahme

Saldovortrag

C0010

C0070

C0080

C0090

C0100

C0060

Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1

R0310

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R0320

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R0330

 

 

 

 

 

 

Nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit — insgesamt

R0400

 

 

 

 

 

 


 

 

Saldoübertrag

 

 

 

 

Saldovortrag

 

 

C0010

 

 

 

 

C0060

Überschussfonds

R0500

 

 

 

 

 

 


 

Saldoübertrag

Erhöhung

Verringerung

 

 

Saldovortrag

C0010

C0020

C0030

 

 

 

Vorzugsaktien — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1

R0510

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R0520

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R0530

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Vorzugsaktien

R0600

 

 

 

 

 

 

Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1

R0610

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R0620

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R0630

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

R0700

 

 

 

 

 

 


 

Saldoübertrag

Emittiert

Getilgt

Bewegungen bei der Bewertung

Regulierungsmaßnahme

Saldovortrag

C0010

C0070

C0080

C0090

C0100

C0060

Nachrangige Verbindlichkeiten — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1

R0710

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R0720

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R0730

 

 

 

 

 

 

Nachrangige Verbindlichkeiten — insgesamt

R0800

 

 

 

 

 

 


 

 

Saldoübertrag

 

 

 

 

Saldovortrag

 

 

C0010

 

 

 

 

C0060

Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche

R0900

 

 

 

 

 

 


 

Saldoübertrag

Emittiert

Getilgt

Bewegungen bei der Bewertung

 

Saldovortrag

C0010

C0070

C0080

C0090

 

C0060

Sonstige, oben nicht aufgeführte Kapitalbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Tier 1, als nicht gebunden zu behandeln

R1000

 

 

 

 

 

 

Tier 1, als gebunden zu behandeln

R1010

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R1020

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R1030

 

 

 

 

 

 

Sonstige, oben nicht aufgeführte Kapitalbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittelbestandteile genehmigt wurden — insgesamt

R1100

 

 

 

 

 

 


 

Saldoübertrag

Neuer verfügbar gemachter Betrag

Abzug vom verfügbaren Betrag

Eingefordert zu Basiseigenmitteln

 

Saldovortrag

C0010

C0110

C0120

C0130

 

C0060

Ergänzende Eigenmittel — Bewegungen im Berichtszeitraum

 

 

 

 

 

 

 

Tier 2

R1110

 

 

 

 

 

 

Tier 3

R1120

 

 

 

 

 

 

Ergänzende Eigenmittel insgesamt

R1200

 

 

 

 

 

 

S.23.04.01

Liste der Eigenmittelbestandteile

Beschreibung der nachrangigen Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

Betrag

Tier

Währungscode

Unter Übergangsbestimmungen fallend?

Gegenpartei (im Falle einer bestimmten)

Emissionsdatum

(Forts.)

C0010

C0020

C0030

C0040

C0070

C0080

C0090

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Fälligkeitstermin

Erster Kündigungstermin

Weitere Kündigungstermine

Rückzahlungsanreize

Kündigungsfrist

Rückkauf im Lauf des Jahres

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

C0160

 

 

 

 

 

 


Beschreibung der Vorzugsaktien

Betrag

Unter Übergangsbestimmungen fallend?

Gegenpartei (im Falle einer bestimmten)

Emissionsdatum

Erster Kündigungstermin

Weitere Kündigungstermine

Rückzahlungsanreize

C0190

C0200

C0210

C0220

C0230

C0240

C0250

C0260

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschreibung der nachrangigen Verbindlichkeiten

Betrag

Tier

Währungscode

Kreditgeber (im Falle eines bestimmten)

Unter Übergangsbestimmungen fallend?

Emissionsdatum

(Forts.)

C0270

C0280

C0290

C0300

C0320

C0330

C0350

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Fälligkeitstermin

Erster Kündigungstermin

Weitere Kündigungstermine

Rückzahlungsanreize

Kündigungsfrist

C0360

C0370

C0380

C0390

C0400

 

 

 

 

 


Sonstige, oben nicht aufgeführte Kapitalbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden

Betrag

Währungscode

Tier 1

Tier 2

Tier 3

Datum der Genehmigung

C0450

C0460

C0470

C0480

C0490

C0500

C0510

 

 

 

 

 

 

 


Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen

Beschreibung der Bestandteile

Insgesamt

C0570

C0580

 

 


Beschreibung der ergänzenden Eigenmittel

Betrag

Gegenpartei

Emissionsdatum

Datum der Genehmigung

C0590

C0600

C0610

C0620

C0630

 

 

 

 

 


Anpassung für Sonderverbände und Matching-Adjustment-Portfolios

Anzahl der Sonderverbände/Matching-Adjustment-Portfolios

 

Fiktive SCR

Fiktive SCR (negative Ergebnisse sind auf null zu setzen)

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

Anteilseignern zurechenbare künftige Übertragungen

Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden

C0660

 

C0670

C0680

C0690

C0700

C0710

 

 

 

 

 

 

 


 

Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden

C0290

Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden

R0010

 

S.23.04.04

Liste der Eigenmittelbestandteile

Beschreibung der nachrangigen Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

Betrag

Tier

Währungscode

Emittent

Kreditgeber (im Falle eines bestimmten)

Unter Übergangsbestimmungen fallend?

(Forts.)

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gegenpartei (im Falle einer bestimmten)

Emissionsdatum

Fälligkeitstermin

Erster Kündigungstermin

Weitere Kündigungstermine

Rückzahlungsanreize

Kündigungsfrist

(Forts.)

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Name der Aufsichtsbehörde, die die Genehmigung erteilt hat

Rückkauf im Lauf des Jahres

Von Unternehmen der Gruppe gehaltener Anteil (%) der Emission

Beitrag zu nachrangigen Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit der Gruppe

C0150

C0160

C0170

C0180

 

 

 

 


Beschreibung der Vorzugsaktien

Betrag

Unter Übergangsbestimmungen fallend?

Gegenpartei (im Falle einer bestimmten)

Emissionsdatum

Erster Kündigungstermin

Weitere Kündigungstermine

Rückzahlungsanreize

C0190

C0200

C0210

C0220

C0230

C0240

C0250

C0260

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschreibung der nachrangigen Verbindlichkeiten

Betrag

Tier

Währungscode

Emittent

Kreditgeber (im Falle eines bestimmten)

Unter Übergangsbestimmungen fallend?

(Forts.)

C0270

C0280

C0290

C0300

C0311

C0320

C0330

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Gegenpartei (im Falle einer bestimmten)

Emissionsdatum

Fälligkeitstermin

Erster Kündigungstermin

Weitere Kündigungstermine

Rückzahlungsanreize

Kündigungsfrist

(Forts.)

C0340

C0350

C0360

C0370

C0380

C0390

C0400

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Von Unternehmen der Gruppe gehaltener Anteil (%) der Emission

Beitrag zu nachrangigen Verbindlichkeiten der Gruppe

C0430

C0440

 

 


Sonstige, oben nicht aufgeführte Kapitalbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden

Betrag

Währungscode

Tier 1

Tier 2

Tier 3

Datum der Genehmigung

(Forts.)

C0450

C0460

C0470

C0480

C0490

C0500

C0510

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Name der Aufsichtsbehörde, die die Genehmigung erteilt hat

Name des betreffenden Unternehmens

Rückkauf im Lauf des Jahres

Von Unternehmen der Gruppe gehaltener Anteil (%) der Emission

Beitrag zu anderen Basiseigenmitteln der Gruppe

C0520

C0530

C0540

C0550

C0560

 

 

 

 

 


Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen

Beschreibung der Bestandteile

Gesamtbetrag

C0570

C0580

 

 


Beschreibung der ergänzenden Eigenmittel

Betrag

Gegenpartei

Emissionsdatum

Datum der Genehmigung

Name der Aufsichtsbehörde, die die Genehmigung erteilt hat

Name des betreffenden Unternehmens

(Forts.)

C0590

C0600

C0610

C0620

C0630

C0640

C0650

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anpassung für Sonderverbände und Matching-Adjustment-Portfolios

Anzahl der Sonderverbände/Matching-Adjustment-Portfolios

Fiktive SCR

Fiktive SCR (negative Ergebnisse sind auf null zu setzen)

Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten

Anteilseignern zurechenbare künftige Übertragungen

Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden

C0660

C0670

C0680

C0690

C0700

C0710

 

 

 

 

 

 


Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden

C0970

 


Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden

R0010

 


Berechnung der nicht verfügbaren Eigenmittel auf Gruppenebene (die Berechnung muss pro Unternehmen erfolgen)

Nicht verfügbare Eigenmittel auf Gruppenebene — über den Beitrag der SCR auf Einzelebene zur SCR auf Gruppenebene hinaus

Verbundene Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften, Anbieter von Nebendienstleistungen und Zweckgesellschaften, die in die Berechnung auf Gruppenebene einbezogen werden

Land

Beitrag der SCR auf Einzelebene zur SCR auf Gruppenebene

Nicht verfügbare Eigenmittel in Verbindung mit anderen von der Aufsichtsbehörde genehmigten Eigenmittelbestandteilen

Nicht verfügbare Überschussfonds

Nicht verfügbares eingefordertes, aber nicht eingezahltes Kapital

Nicht verfügbare ergänzende Eigenmittel

(Forts.)

C0720

C0730

C0740

C0760

C0770

C0780

C0790

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Nicht verfügbare nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

Nicht verfügbare Vorzugsaktien

Nicht verfügbare nachrangige Verbindlichkeiten

Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche

Auf Vorzugsaktien entfallendes nicht verfügbares Emissionsagio

Nicht verfügbare Eigenmittel der Ausgleichsrücklage

Sonstige nicht verfügbare Eigenmittel – insgesamt

(Forts.)

C0800

C0810

C0820

C0830

C0840

C0841

C0842

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Nicht verfügbare in Abzug zu bringende Eigenmittelüberdeckung — insgesamt

Nicht verfügbare Minderheitsanteile

Nicht verfügbare, von den Eigenmitteln der Gruppe abzuziehende Minderheitsanteile

Nicht verfügbare Eigenmittel in Verbindung mit anderen von der Aufsichtsbehörde genehmigten Eigenmittelbestandteilen

Nicht verfügbare Überschussfonds

Nicht verfügbares eingefordertes, aber nicht eingezahltes Kapital

Nicht verfügbare ergänzende Eigenmittel

C0850

C0851

C0750

C0870

C0880

C0890

C0900

 

 

 

 

 

 

 


Nicht verfügbare nachrangige Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

Nicht verfügbare Vorzugsaktien

Nicht verfügbare nachrangige Verbindlichkeiten

Betrag in Höhe des Werts der nicht verfügbaren latenten Netto-Steueransprüche

Auf Vorzugsaktien entfallendes nicht verfügbares Emissionsagio

Nicht verfügbare Eigenmittel der Ausgleichsrücklage

Gesamtbetrag der nicht verfügbaren Eigenmittel

C0910

C0920

C0930

C0940

C0950

C0951

C0962

 

 

 

 

 

 

 


Gesamtbetrag der in Abzug zu bringenden nicht verfügbaren Eigenmittel

Minderheitsanteile

Von den Eigenmitteln der Gruppe abzuziehende Minderheitsanteile

C0960

C0861

C0860

 

 

 

S.24.01.01

Gehaltene Beteiligungen

Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, bei denen es sich um Finanz- oder Kreditinstitute handelt, die nach Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission (in voller Höhe oder anteilig) in Abzug gebracht werden

Tabelle 1 — Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, bei denen es sich um Finanz- oder Kreditinstitute handelt, die jeweils 10 % der in Artikel 69 Buchstabe a Ziffern i, ii, iv und vi genannten Eigenmittelbestandteile überschreiten, ohne konsolidierte strategische Beteiligungen für den Abzug nach Artikel 68 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35

Name des verbundenen Unternehmens

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Insgesamt

Hartes Kernkapital (Tier 1)

Zusätzliches Kernkapital — Tier 1

Tier 2

C0010

C0020

C0030

C0040

C0050

C0060

C0070

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 2 — Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, bei denen es sich um Finanz- oder Kreditinstitute handelt, die aggregiert 10 % der in Artikel 69 Buchstabe a Ziffern i, ii, iv und vi genannten Eigenmittelbestandteile überschreiten, ohne konsolidierte strategische Beteiligungen für den Abzug nach Artikel 68 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35

Name des verbundenen Unternehmens

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Insgesamt

Hartes Kernkapital (Tier 1)

Zusätzliches Kernkapital — Tier 1

Tier 2

C0080

C0090

C0100

C0110

C0120

C0130

C0140

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Insgesamt

Hartes Kernkapital (Tier 1)

Zusätzliches Kernkapital — Tier 1

Tier 2

 

 

 

C0150

C0160

C0170

C0180

Gesamtbeteiligungen an verbundenen Unternehmen, bei denen es sich um Finanz- oder Kreditinstitute handelt (für die ein Abzug von den Eigenmitteln vorgenommen wird)

R0001

 

 

 

 

 


Abzüge von den Eigenmitteln

 

Insgesamt

Tier 1 — nicht gebunden

Tier 1 — gebunden

Tier 2

C0190

C0200

C0210

C0220

R0010

Abzug nach Artikel 68 Absatz 1

 

 

 

 

R0020

Abzug nach Artikel 68 Absatz 2

 

 

 

 

R0030

Insgesamt

 

 

 

 

Behandlung der Solvenzkapitalanforderung

Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, bei denen es sich um Finanz- oder Kreditinstitute handelt, die nicht nach Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission (in voller Höhe) in Abzug gebracht werden

Tabelle 3 — Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, bei denen es sich um Finanz- oder Kreditinstitute handelt, die nach Artikel 171 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 als strategisch einzustufen sind und die auf der Grundlage von Methode 1 in die Berechnung der Solvabilität der Gruppe einbezogen werden (kein Abzug von den Eigenmitteln nach Artikel 68 Absatz 3)

Name des verbundenen Unternehmens

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Insgesamt

Typ-1-Aktien

Typ-2-Aktien

Nachrangige Verbindlichkeiten

C0230

C0240

C0250

C0260

C0270

C0280

C0290

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 4 — Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, bei denen es sich um Finanz- oder Kreditinstitute handelt, die strategischer Natur sind (nach Artikel 171 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 der Kommission) und die auf der Grundlage von Methode 1 nicht in die Berechnung der Solvabilität der Gruppe einbezogen und nicht nach Artikel 68 Absätze 1 und 2 in Abzug gebracht werden (Sie sollten den übrigen Teil nach dem anteiligen Abzug gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 enthalten.)

Name des verbundenen Unternehmens

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Insgesamt

Typ-1-Aktien

Typ-2-Aktien

Nachrangige Verbindlichkeiten

C0300

C0310

C0320

C0330

C0340

C0350

C0360

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 5 — Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, bei denen es sich um Finanz- oder Kreditinstitute handelt, die nicht strategischer Natur sind und die nicht nach Artikel 68 Absätze 1 und 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 in Abzug gebracht werden (Sie sollten den übrigen Teil nach dem anteiligen Abzug gemäß Artikel 68 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 enthalten.)

Name des verbundenen Unternehmens

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Insgesamt

Typ-1-Aktien

Typ-2-Aktien

Nachrangige Verbindlichkeiten

C0370

C0380

C0390

C0400

C0410

C0420

C0430

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, die keine Finanz- oder Kreditinstitute sind

Tabelle 6 — Sonstige strategische Beteiligungen an Unternehmen, die keine Finanz- oder Kreditinstitute sind

Name des verbundenen Unternehmens

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Insgesamt

Typ-1-Aktien

Typ-2-Aktien

Nachrangige Verbindlichkeiten

C0440

C0450

C0460

C0470

C0480

C0490

C0500

 

 

 

 

 

 

 


Tabelle 7 — Sonstige nicht strategische Beteiligungen an Unternehmen, die keine Finanz- oder Kreditinstitute sind

Name des verbundenen Unternehmens

ID-Code des Vermögenswerts

Art des ID-Codes des Vermögenswerts

Insgesamt

Typ-1-Aktien

Typ-2-Aktien

Nachrangige Verbindlichkeiten

C0510

C0520

C0530

C0540

C0550

C0560

C0570

 

 

 

 

 

 

 


Gesamtbetrag für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

 

 

Insgesamt

Typ-1-Aktien

Typ-2-Aktien

Nachrangige Verbindlichkeiten

 

 

C0580

C0590

C0600

C0610

R0040

Gesamtbeteiligungen an verbundenen Unternehmen, bei denen es sich um Finanz- oder Kreditinstitute handelt

 

 

 

 

R0050

davon strategische (nach Methode 1 oder unter 10 % nicht nach Methode 1)

 

 

 

 

R0060

davon nicht strategische (unter 10 %)

 

 

 

 

R0070

Gesamtbeteiligungen an verbundenen Unternehmen, die keine Finanz- oder Kreditinstitute sind

 

 

 

 

R0080

davon strategische

 

 

 

 

R0090

davon nicht strategische

 

 

 

 


Gesamtbetrag aller Beteiligungen

 

Insgesamt

C0620

 

Gesamtbetrag aller Beteiligungen

 

S.25.01.01

Solvenzkapitalanforderung — für Unternehmen, die die Standardformel verwenden

Artikel 112

Z0010

A001


 

Netto-Solvenzkapitalanforderung

Brutto-Solvenzkapitalanforderung

Zuordnung aus Anpassungen aufgrund von Sonderverbänden und Matching-Adjustment-Portfolios

C0030

C0040

C0050

Marktrisiko

R0010

 

 

 

Gegenparteiausfallrisiko

R0020

 

 

 

Lebensversicherungstechnisches Risiko

R0030

 

 

 

Krankenversicherungstechnisches Risiko

R0040

 

 

 

Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko

R0050

 

 

 

Diversifikation

R0060

 

 

 

Risiko immaterieller Vermögenswerte

R0070

 

 

 

Basissolvenzkapitalanforderung

R0100

 

 

 


Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

 

C0100

Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/Matching-Adjustment-Portfolios

R0120

 

Operationelles Risiko

R0130

 

Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen

R0140

 

Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

R0150

 

Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG

R0160

 

Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschlag

R0200

 

Kapitalaufschlag bereits festgesetzt

R0210

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ A

R0211

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ B

R0212

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ C

R0213

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ D

R0214

 

Solvenzkapitalanforderung

R0220

 

Weitere Angaben zur SCR

 

 

Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko

R0400

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil

R0410

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Sonderverbände

R0420

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-Portfolios

R0430

 

Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304

R0440

 

Methode für die Berechnung der Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR für Sonderverbände.

R0450

 

Künftige Nettoüberschussbeteiligungen

R0460

 


Vorgehensweise beim Steuersatz

 

Ja/Nein

C0109

Vorgehensweise basierend auf dem Durchschnittssteuersatz

R0590

 


Berechnung der Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

 

Vor Schock

Nach Schock

 

 

C0110

C0120

Latente Steueransprüche (DTA)

R0600

 

 

DTA Vortrag

R0610

 

 

DTA wegen abzugsfähiger temporärer Differenzen

R0620

 

 

Latente Steuerverbindlichkeiten (DTL)

R0630

 

 


 

 

LAC DT

 

 

C0130

LAC DT

R0640

 

LAC DT wegen Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten

R0650

 

LAC DT wegen wahrscheinlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne

R0660

 

LAC DT wegen Rücktrag, laufendes Jahr

R0670

 

LAC DT wegen Rücktrag, künftige Jahre

R0680

 

Maximale LAC DT

R0690

 

S.25.01.04

Solvenzkapitalanforderung — für Gruppen, die die Standardformel verwenden

Artikel 112

Z0010

 


 

Netto-Solvenzkapitalanforderung

Brutto-Solvenzkapitalanforderung

Zuordnung aus Anpassungen aufgrund von Sonderverbänden und Matching-Adjustment-Portfolios

C0030

C0040

C0050

Marktrisiko

R0010

 

 

 

Gegenparteiausfallrisiko

R0020

 

 

 

Lebensversicherungstechnisches Risiko

R0030

 

 

 

Krankenversicherungstechnisches Risiko

R0040

 

 

 

Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko

R0050

 

 

 

Diversifikation

R0060

 

 

 

Risiko immaterieller Vermögenswerte

R0070

 

 

 

Basissolvenzkapitalanforderung

R0100

 

 

 


Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

 

C0100

Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/Matching-Adjustment-Portfolios

R0120

 

Operationelles Risiko

R0130

 

Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen

R0140

 

Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

R0150

 

Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG

R0160

 

Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschlag

R0200

 

Kapitalaufschläge bereits festgesetzt

R0210

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ A

R0211

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ B

R0212

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ C

R0213

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ D

R0214

 

Konsolidierte SCR für die Gruppe

R0220

 

Weitere Angaben zur SCR

 

 

Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko

R0400

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil

R0410

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Sonderverbände

R0420

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-Portfolios

R0430

 

Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304

R0440

 

Methode für die Berechnung der Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR für Sonderverbände.

R0450

 

Künftige Nettoüberschussbeteiligungen

R0460

 

Mindestbetrag der konsolidierten Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe

R0470

 

Angaben über andere Unternehmen

 

 

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen)

R0500

 

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanzinstitute, Verwalter alternativer Investmentfonds und OGAW-Verwaltungsgesellschaften

R0510

 

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

R0520

 

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Kapitalanforderung für nicht der Aufsicht unterliegende Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen

R0530

 

Kapitalanforderung bei Beteiligung an Unternehmen, auf die maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird

R0540

 

Kapitalanforderung für verbleibende verbundene Unternehmen

R0550

 

Kapitalanforderung für Organismen für gemeinsame Anlagen oder Anlagen in Fondsform

R0555

 

Gesamt-SCR

 

 

SCR für durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogene Unternehmen

R0560

 

Gesamtbetrag der konsolidierten Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe

R0570

 

SR.25.01.01

Solvenzkapitalanforderung — für Unternehmen, die die Standardformel verwenden

Artikel 112

Z0010

 

Sonderverband/Matching-Adjustment-Portfolio oder übriger Teil

Z0020

 

Fonds-/Portfolionummer

Z0030

 


 

Netto-Solvenzkapitalanforderung

Brutto-Solvenzkapitalanforderung

C0030

C0040

Marktrisiko

R0010

 

 

Gegenparteiausfallrisiko

R0020

 

 

Lebensversicherungstechnisches Risiko

R0030

 

 

Krankenversicherungstechnisches Risiko

R0040

 

 

Nichtlebensversicherungstechnisches Risiko

R0050

 

 

Diversifikation

R0060

 

 

Risiko immaterieller Vermögenswerte

R0070

 

 

Basissolvenzkapitalanforderung

R0100

 

 


Berechnung der Solvenzkapitalanforderung

 

C0100

Operationelles Risiko

R0130

 

Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen

R0140

 

Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

R0150

 

Solvenzkapitalanforderung

R0200

 

Künftige Nettoüberschussbeteiligungen

R0460

 


Vorgehensweise beim Steuersatz

 

Ja/Nein

C0109

Vorgehensweise basierend auf dem Durchschnittssteuersatz

R0590

 


Berechnung der Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

 

Vor Schock

Nach Schock

C0110

C0120

Latente Steueransprüche (DTA)

R0600

 

 

DTA Vortrag

R0610

 

 

DTA wegen abzugsfähiger temporärer Differenzen

R0620

 

 

Latente Steuerverbindlichkeiten (DTL)

R0630

 

 


 

 

LAC DT

 

 

C0130

LAC DT

R0640

 

LAC DT wegen Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten

R0650

 

LAC DT wegen wahrscheinlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne

R0660

 

LAC DT wegen Rücktrag, laufendes Jahr

R0670

 

LAC DT wegen Rücktrag, künftige Jahre

R0680

 

Maximale LAC DT

R0690

 

S.25.05.01

Solvenzkapitalanforderung — für Unternehmen, die ein internes Modell verwenden (Partial- oder Vollmodell)

 

Solvenzkapitalanforderung

Zuordnung aus Anpassungen aufgrund von Sonderverbänden und Matching-Adjustment-Portfolios

Berücksichtigung der künftigen Maßnahmen des Managements bezüglich versicherungstechnischer Rückstellungen und/oder latenter Steuern

Modellierter Betrag

Art des Risikos

 

C0010

C0050

C0060

C0070

Gesamtdiversifikation

R0020

 

 

 

 

Diversifiziertes Risiko vor Steuern insgesamt

R0030

 

 

 

 

Diversifiziertes Risiko nach Steuern insgesamt

R0040

 

 

 

 

Markt- und Kreditrisiko insgesamt

R0070

 

 

 

 

Markt- und Kreditrisiko – diversifiziert

R0080

 

 

 

 

Nicht unter dem Markt- und Kreditrisiko erfasstes Risiko eines Kreditereignisses

R0190

 

 

 

 

Nicht unter dem Markt- und Kreditrisiko erfasstes Risiko eines Kreditereignisses – diversifiziert

R0200

 

 

 

 

Geschäftsrisiko insgesamt

R0270

 

 

 

 

Geschäftsrisiko insgesamt – diversifiziert

R0280

 

 

 

 

Nichtlebensversicherungstechnisches Nettorisiko insgesamt

R0310

 

 

 

 

Nichtlebensversicherungstechnisches Nettorisiko insgesamt – diversifiziert

R0320

 

 

 

 

Lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko insgesamt

R0400

 

 

 

 

Lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko insgesamt – diversifiziert

R0410

 

 

 

 

Operationelles Risiko insgesamt

R0510

 

 

 

 

Operationelles Risiko insgesamt – diversifiziert

R0520

 

 

 

 

Sonstige Risiken

R0530

 

 

 

 


 

C0100

Undiversifizierte Komponenten insgesamt

R0110

 

Diversifikation

R0060

 

Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/Matching-Adjustment-Portfolios

R0120

 

Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG

R0160

 

Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschlag

R0200

 

Kapitalaufschläge bereits festgesetzt

R0210

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ A

R0211

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ B

R0212

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ C

R0213

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ D

R0214

 

Solvenzkapitalanforderung

R0220

 

Weitere Angaben zur SCR

 

 

Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen

R0300

 

Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

R0310

 

Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko

R0400

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil

R0410

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Sonderverbände

R0420

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-Portfolios

R0430

 

Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304

R0440

 

Methode für die Berechnung der Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR für Sonderverbände

R0450

 

Künftige Nettoüberschussbeteiligungen

R0460

 


 

Ja/Nein

C0109

Vorgehensweise basierend auf dem Durchschnittssteuersatz

R0590

 


 

Vor Schock

Nach Schock

LAC DT

C0110

C0120

C0130

Latente Steueransprüche (DTA)

R0600

 

 

 

DTA Vortrag

R0610

 

 

 

DTA wegen abzugsfähiger temporärer Differenzen

R0620

 

 

 

Latente Steuerverbindlichkeiten (DTL)

R0630

 

 

 

Betrag/Schätzung der LAC DT

R0640

 

 

 

Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten

R0650

 

 

 

Betrag/Schätzung der LAC DT wegen wahrscheinlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne

R0660

 

 

 

Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Rücktrag, laufendes Jahr

R0670

 

 

 

Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Rücktrag, künftige Jahre

R0680

 

 

 

Betrag/Schätzung der maximalen LAC DT

R0690

 

 

 

S.25.05.04

Solvenzkapitalanforderung — für Gruppen, die ein internes Modell verwenden (Partial- oder Vollmodell)

 

Solvenzkapitalanforderung

Zuordnung aus Anpassungen aufgrund von Sonderverbänden und Matching-Adjustment-Portfolios

Berücksichtigung der künftigen Maßnahmen des Managements bezüglich versicherungstechnischer Rückstellungen und/oder latenter Steuern

Modellierter Betrag

Art des Risikos

 

C0010

C0050

C0060

C0070

Gesamtdiversifikation

R0020

 

 

 

 

Diversifiziertes Risiko vor Steuern insgesamt

R0030

 

 

 

 

Diversifiziertes Risiko nach Steuern insgesamt

R0040

 

 

 

 

Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

R0050

 

 

 

 

Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen

R0060

 

 

 

 

Markt- und Kreditrisiko insgesamt

R0070

 

 

 

 

Markt- und Kreditrisiko – diversifiziert

R0080

 

 

 

 

Nicht unter dem Markt- und Kreditrisiko erfasstes Risiko eines Kreditereignisses

R0190

 

 

 

 

Nicht unter dem Markt- und Kreditrisiko erfasstes Risiko eines Kreditereignisses – diversifiziert

R0200

 

 

 

 

Geschäftsrisiko insgesamt

R0270

 

 

 

 

Geschäftsrisiko insgesamt – diversifiziert

R0280

 

 

 

 

Nichtlebensversicherungstechnisches Nettorisiko insgesamt

R0310

 

 

 

 

Nichtlebensversicherungstechnisches Nettorisiko insgesamt – diversifiziert

R0320

 

 

 

 

Lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko insgesamt

R0400

 

 

 

 

Lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko insgesamt – diversifiziert

R0410

 

 

 

 

Operationelles Risiko insgesamt

R0510

 

 

 

 

Operationelles Risiko insgesamt – diversifiziert

R0520

 

 

 

 

Sonstige Risiken

R0530

 

 

 

 


 

C0100

Undiversifizierte Komponenten insgesamt

R0110

 

Diversifikation

R0060

 

Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/Matching-Adjustment-Portfolios

R0120

 

Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG

R0160

 

Solvenzkapitalanforderung, berechnet gemäß Artikel 336 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35, ohne Kapitalaufschlag

R0200

 

Kapitalaufschläge bereits festgesetzt

R0210

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ A

R0211

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ B

R0212

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ C

R0213

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ D

R0214

 

Konsolidierte SCR für die Gruppe

R0220

 

Weitere Angaben zur SCR

 

 

Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen

R0300

 

Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

R0310

 

Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko

R0400

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil

R0410

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Sonderverbände

R0420

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-Portfolios

R0430

 

Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304

R0440

 

Methode für die Berechnung der Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR für Sonderverbände

R0450

 

Künftige Nettoüberschussbeteiligungen

R0460

 

Mindestbetrag der konsolidierten Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe

R0470

 

Angaben über andere Unternehmen

 

 

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen)

R0500

 

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanzinstitute, Verwalter alternativer Investmentfonds und OGAW-Verwaltungsgesellschaften

R0510

 

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

R0520

 

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Kapitalanforderung für nicht der Aufsicht unterliegende Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen

R0530

 

Kapitalanforderung bei Beteiligung an Unternehmen, auf die maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird

R0540

 

Kapitalanforderung für verbleibende verbundene Unternehmen

R0550

 

Kapitalanforderung für Organismen für gemeinsame Anlagen oder Anlagen in Fondsform

R0555

 

Gesamt-SCR

 

 

SCR für durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogene Unternehmen

R0560

 

Gesamtbetrag der konsolidierten Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe

R0570

 

S.25.05.01

Solvenzkapitalanforderung — für Unternehmen, die ein internes Modell verwenden (Partial- oder Vollmodell)

Sonderverband, Matching-Adjustment-Portfolio oder übriger Teil

Z0020

 

Fonds-/Portfolionummer

Z0030

 


 

Solvenzkapitalanforderung

Berücksichtigung der künftigen Maßnahmen des Managements bezüglich versicherungstechnischer Rückstellungen und/oder latenter Steuern

Modellierter Betrag

Art des Risikos

 

C0010

C0060

C0070

Gesamtdiversifikation

R0020

 

 

 

Diversifiziertes Risiko vor Steuern insgesamt

R0030

 

 

 

Diversifiziertes Risiko nach Steuern insgesamt

R0040

 

 

 

Markt- und Kreditrisiko insgesamt

R0070

 

 

 

Markt- und Kreditrisiko – diversifiziert

R0080

 

 

 

Nicht unter dem Markt- und Kreditrisiko erfasstes Risiko eines Kreditereignisses

R0190

 

 

 

Nicht unter dem Markt- und Kreditrisiko erfasstes Risiko eines Kreditereignisses – diversifiziert

R0200

 

 

 

Geschäftsrisiko insgesamt

R0270

 

 

 

Geschäftsrisiko insgesamt – diversifiziert

R0280

 

 

 

Nichtlebensversicherungstechnisches Nettorisiko insgesamt

R0310

 

 

 

Nichtlebensversicherungstechnisches Nettorisiko insgesamt – diversifiziert

R0320

 

 

 

Lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko insgesamt

R0400

 

 

 

Lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko insgesamt – diversifiziert

R0410

 

 

 

Operationelles Risiko insgesamt

R0510

 

 

 

Operationelles Risiko insgesamt – diversifiziert

R0520

 

 

 

Sonstige Risiken

R0530

 

 

 


 

C0100

Undiversifizierte Komponenten insgesamt

R0110

 

Diversifikation

R0060

 

Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/Matching-Adjustment-Portfolios

R0120

 

Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG

R0160

 

Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschlag

R0200

 

Kapitalaufschläge bereits festgesetzt

R0210

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ A

R0211

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ B

R0212

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ C

R0213

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ D

R0214

 

Solvenzkapitalanforderung

R0220

 

Weitere Angaben zur SCR

 

 

Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen

R0300

 

Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

R0310

 

Künftige Nettoüberschussbeteiligungen

R0460

 

S.25.05.04

Solvenzkapitalanforderung — für Gruppen, die ein internes Modell verwenden (Partial- oder Vollmodell)

Sonderverband, Matching-Adjustment-Portfolio oder übriger Teil

Z0020

 

Fonds-/Portfolionummer

Z0030

 


 

Solvenzkapitalanforderung

Zuordnung aus Anpassungen aufgrund von Sonderverbänden und Matching-Adjustment-Portfolios

Berücksichtigung der künftigen Maßnahmen des Managements bezüglich versicherungstechnischer Rückstellungen und/oder latenter Steuern

Modellierter Betrag

Art des Risikos

 

C0010

C0050

C0060

C0070

Gesamtdiversifikation

R0020

 

 

 

 

Diversifiziertes Risiko vor Steuern insgesamt

R0030

 

 

 

 

Diversifiziertes Risiko nach Steuern insgesamt

R0040

 

 

 

 

Markt- und Kreditrisiko insgesamt

R0070

 

 

 

 

Markt- und Kreditrisiko – diversifiziert

R0080

 

 

 

 

Nicht unter dem Markt- und Kreditrisiko erfasstes Risiko eines Kreditereignisses

R0190

 

 

 

 

Nicht unter dem Markt- und Kreditrisiko erfasstes Risiko eines Kreditereignisses – diversifiziert

R0200

 

 

 

 

Geschäftsrisiko insgesamt

R0270

 

 

 

 

Geschäftsrisiko insgesamt – diversifiziert

R0280

 

 

 

 

Nichtlebensversicherungstechnisches Nettorisiko insgesamt

R0310

 

 

 

 

Nichtlebensversicherungstechnisches Nettorisiko insgesamt – diversifiziert

R0320

 

 

 

 

Lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko insgesamt

R0400

 

 

 

 

Lebens- und krankenversicherungstechnisches Risiko insgesamt – diversifiziert

R0410

 

 

 

 

Operationelles Risiko insgesamt

R0510

 

 

 

 

Operationelles Risiko insgesamt – diversifiziert

R0520

 

 

 

 

Sonstige Risiken

R0530

 

 

 

 


 

C0100

Undiversifizierte Komponenten insgesamt

R0110

 

Diversifikation

R0060

 

Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/Matching-Adjustment-Portfolios

R0120

 

Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG

R0160

 

Solvenzkapitalanforderung, berechnet gemäß Artikel 336 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35, ohne Kapitalaufschlag

R0200

 

Kapitalaufschläge bereits festgesetzt

R0210

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ A

R0211

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ B

R0212

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ C

R0213

 

davon bereits festgesetzte Kapitalaufschläge – Artikel 37 Absatz 1 Typ D

R0214

 

Konsolidierte SCR für die Gruppe

R0220

 

Weitere Angaben zur SCR

 

 

Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen

R0300

 

Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern

R0310

 

Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko

R0400

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil

R0410

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Sonderverbände

R0420

 

Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-Portfolios

R0430

 

Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304

R0440

 

Methode für die Berechnung der Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR für Sonderverbände

R0450

 

Künftige Nettoüberschussbeteiligungen

R0460

 

Mindestbetrag der konsolidierten Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe

R0470

 

Angaben über andere Unternehmen

 

 

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen)

R0500

 

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Finanzinstitute, Verwalter alternativer Investmentfonds und OGAW-Verwaltungsgesellschaften

R0510

 

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

R0520

 

Kapitalanforderung für andere Finanzbranchen (versicherungsfremde Kapitalanforderungen) — Kapitalanforderung für nicht der Aufsicht unterliegende Unternehmen, die Finanzgeschäfte tätigen

R0530

 

Kapitalanforderung bei Beteiligung an Unternehmen, auf die maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird

R0540

 

Kapitalanforderung für verbleibende Unternehmen

R0550

 

Kapitalanforderung für Organismen für gemeinsame Anlagen oder Anlagen in Fondsform

R0555

 

Gesamt-SCR

 

 

SCR für durch die Abzugs- und Aggregationsmethode einbezogene Unternehmen

R0560

 

Solvenzkapitalanforderung für die Gruppe - insgesamt

R0570

 

S.26.01.01

Solvenzkapitalanforderung — Marktrisiko

Artikel 112

Z0010

 

 

 

 

Vereinfachungen

 

C0010

Vereinfachungen Spread-Risiko — Anleihen und Darlehen

R0012

 

Vereinfachungen Marktrisikokonzentration — Anwendung von Vereinfachungen

R0014

 

Vereinfachungen für firmeneigene Unternehmen — Zinsrisiko

R0020

 

Vereinfachungen für firmeneigene Unternehmen — Spread-Risiko von Anleihen und Darlehen

R0030

 

Vereinfachungen für firmeneigene Versicherungsunternehmen — Marktrisikokonzentration

R0040

 


 

Absolute Ausgangswerte vor Schock

Absolute Werte nach Schock

Absolute Werte nach Schock

 

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten (nach Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen)

Verbindlichkeiten (vor Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen)

Netto-Solvenzkapitalanforderung

Brutto-Solvenzkapitalanforderung

Marktrisiko — Basisinformationen

C0020

C0030

C0040

C0050

C0070

C0060

C0080

Zinsrisiko

R0100

 

 

 

 

 

 

 

Zinsrückgangsschock

R0110

 

 

 

 

 

 

 

Zinsanstiegsschock

R0120

 

 

 

 

 

 

 

Aktienrisiko

R0200

 

 

 

 

 

 

 

Typ-1-Aktien

R0210

 

 

 

 

 

 

 

Typ-1-Aktien außer langfristige

R0221

 

 

 

 

 

 

 

Strategische Beteiligungen (Typ-1-Aktien)

R0230

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Aktieninvestitionen (Typ-1-Aktien)

R0231

 

 

 

 

 

 

 

Durationsbasiert (Typ-1-Aktien)

R0240

 

 

 

 

 

 

 

Typ-2-Aktien

R0250

 

 

 

 

 

 

 

Typ-2-Aktien außer langfristige

R0261

 

 

 

 

 

 

 

Strategische Beteiligungen (Typ-2-Aktien)

R0270

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Aktieninvestitionen (Typ-2-Aktien)

R0271

 

 

 

 

 

 

 

Durationsbasiert (Typ-2-Aktien)

R0280

 

 

 

 

 

 

 

Qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen

R0291

 

 

 

 

 

 

 

Qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen, außer strategische und langfristige

R0293

 

 

 

 

 

 

 

Strategische Beteiligungen (qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen)

R0294

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Aktieninvestitionen (qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen)

R0295

 

 

 

 

 

 

 

Qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur, ausgenommen Infrastrukturunternehmen

R0292

 

 

 

 

 

 

 

Qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur mit Ausnahme von Infrastrukturunternehmen, außer strategische und langfristige

R0296

 

 

 

 

 

 

 

Strategische Beteiligungen (qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen)

R0297

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Aktieninvestitionen (qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen)

R0298

 

 

 

 

 

 

 

Immobilienrisiko

R0300

 

 

 

 

 

 

 

Spread-Risiko

R0400

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen und Darlehen

R0410

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen und Anleihen (qualifizierte Investitionen in Infrastrukturunternehmen)

R0414

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen und Anleihen (qualifizierte Investitionen in Infrastruktur, ausgenommen Infrastrukturunternehmen)

R0413

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen und Anleihen (ausgenommen qualifizierte Investitionen in Infrastruktur und Infrastrukturunternehmen)

R0412

 

 

 

 

 

 

 

Kreditderivate

R0420

 

 

 

 

 

 

 

Rückgangsschock bei Kreditderivaten

R0430

 

 

 

 

 

 

 

Anstiegsschock bei Kreditderivaten

R0440

 

 

 

 

 

 

 

Verbriefungspositionen

R0450

 

 

 

 

 

 

 

Vorrangige STS-Verbriefungen

R0461

 

 

 

 

 

 

 

Nicht vorrangige STS-Verbriefungen

R0462

 

 

 

 

 

 

 

Wiederverbriefungen

R0480

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Verbriefungen

R0481

 

 

 

 

 

 

 

Vorübergehende Typ-1-Verbriefungen

R0482

 

 

 

 

 

 

 

Garantierte STS-Verbriefungen

R0483

 

 

 

 

 

 

 

Marktrisikokonzentrationen

R0500

 

 

 

 

 

 

 

Währungsrisiko

R0600

 

 

 

 

 

 

 

Aufwertung der Fremdwährung

R0610

 

 

 

 

 

 

 

Abwertung der Fremdwährung

R0620

 

 

 

 

 

 

 

Diversifikation innerhalb des Marktrisikomoduls

R0700

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtes Marktrisiko

R0800

 

 

 

 

 

 

 

S.26.01.04

Solvenzkapitalanforderung — Marktrisiko

Artikel 112

Z0010

 

 

 

 

Vereinfachungen

 

C0010

Vereinfachungen Spread-Risiko — Anleihen und Darlehen

R0012

 

Vereinfachungen Marktrisikokonzentration — Anwendung von Vereinfachungen

R0014

 

Vereinfachungen für firmeneigene Unternehmen — Zinsrisiko

R0020

 

Vereinfachungen für firmeneigene Unternehmen — Spread-Risiko von Anleihen und Darlehen

R0030

 

Vereinfachungen für firmeneigene Versicherungsunternehmen — Marktrisikokonzentration

R0040

 


 

Absolute Ausgangswerte vor Schock

Absolute Werte nach Schock

Absolute Werte nach Schock

 

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten (nach Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen)

Verbindlichkeiten (vor Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen)

Netto-Solvenzkapitalanforderung

Brutto-Solvenzkapitalanforderung

Marktrisiko — Basisinformationen

C0020

C0030

C0040

C0050

C0070

C0060

C0080

Zinsrisiko

R0100

 

 

 

 

 

 

 

Zinsrückgangsschock

R0110

 

 

 

 

 

 

 

Zinsanstiegsschock

R0120

 

 

 

 

 

 

 

Aktienrisiko

R0200

 

 

 

 

 

 

 

Typ-1-Aktien

R0210

 

 

 

 

 

 

 

Typ-1-Aktien außer langfristige

R0221

 

 

 

 

 

 

 

Strategische Beteiligungen (Typ-1-Aktien)

R0230

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Aktieninvestitionen (Typ-1-Aktien)

R0231

 

 

 

 

 

 

 

Durationsbasiert (Typ-1-Aktien)

R0240

 

 

 

 

 

 

 

Typ-2-Aktien

R0250

 

 

 

 

 

 

 

Typ-2-Aktien außer langfristige

R0261

 

 

 

 

 

 

 

Strategische Beteiligungen (Typ-2-Aktien)

R0270

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Aktieninvestitionen (Typ-2-Aktien)

R0271

 

 

 

 

 

 

 

Durationsbasiert (Typ-2-Aktien)

R0280

 

 

 

 

 

 

 

Qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen

R0291

 

 

 

 

 

 

 

Qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen, außer strategische und langfristige

R0293

 

 

 

 

 

 

 

Strategische Beteiligungen (qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen)

R0294

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Aktieninvestitionen (qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastrukturunternehmen)

R0295

 

 

 

 

 

 

 

Qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur, ausgenommen Infrastrukturunternehmen

R0292

 

 

 

 

 

 

 

Qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur mit Ausnahme von Infrastrukturunternehmen, außer strategische und langfristige

R0296

 

 

 

 

 

 

 

Strategische Beteiligungen (qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen)

R0297

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Aktieninvestitionen (qualifizierte Eigenkapitalinvestitionen in Infrastruktur außer Infrastrukturunternehmen)

R0298

 

 

 

 

 

 

 

Immobilienrisiko

R0300

 

 

 

 

 

 

 

Spread-Risiko

R0400

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen und Darlehen

R0410

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen und Anleihen (qualifizierte Investitionen in Infrastrukturunternehmen)

R0414

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen und Anleihen (qualifizierte Investitionen in Infrastruktur, ausgenommen Infrastrukturunternehmen)

R0413

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen und Anleihen (ausgenommen qualifizierte Investitionen in Infrastruktur und Infrastrukturunternehmen)

R0412

 

 

 

 

 

 

 

Kreditderivate

R0420

 

 

 

 

 

 

 

Rückgangsschock bei Kreditderivaten

R0430

 

 

 

 

 

 

 

Anstiegsschock bei Kreditderivaten

R0440

 

 

 

 

 

 

 

Verbriefungspositionen

R0450

 

 

 

 

 

 

 

Vorrangige STS-Verbriefungen

R0461

 

 

 

 

 

 

 

Nicht vorrangige STS-Verbriefungen

R0462

 

 

 

 

 

 

 

Wiederverbriefungen

R0480

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Verbriefungen

R0481

 

 

 

 

 

 

 

Vorübergehende Typ-1-Verbriefungen

R0482

 

 

 

 

 

 

 

Garantierte STS-Verbriefungen

R0483

 

 

 

 

 

 

 

Marktrisikokonzentrationen

R0500

 

 

 

 

 

 

 

Währungsrisiko

R0600

 

 

 

 

 

 

 

Aufwertung der Fremdwährung

R0610

 

 

 

 

 

 

 

Abwertung der Fremdwährung

R0620

 

 

 

 

 

 

 

Diversifikation innerhalb des Marktrisikomoduls

R0700

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtes Marktrisiko

R0800

 

 

 

 

 

 

 

SR.26.01.01

Solvenzkapitalanforderung — Marktrisiko

Artikel 112

Z0010

 

Sonderverband, Matching-Adjustment-Portfolio oder übriger Teil

Z0020

 

Fonds-/Portfolionummer

Z0030

 

 

 

 

Vereinfachungen

 

C0010

Vereinfachungen Spread-Risiko — Anleihen und Darlehen

R0012

 

Vereinfachungen Marktrisikokonzentration — Anwendung von Vereinfachungen

R0014

 

Vereinfachungen für firmeneigene Unternehmen — Zinsrisiko

R0020

 

Vereinfachungen für firmeneigene Unternehmen — Spread-Risiko von Anleihen und Darlehen

R0030

 

Vereinfachungen für firmeneigene Versicherungsunternehmen — Marktrisikokonzentration

R0040

 


 

Absolute Ausgangswerte vor Schock

Absolute Werte nach Schock

Absolute Werte nach Schock

 

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten — insgesamt

Verbindlichkeiten — Lebensversicherung

Verbindlichkeiten — Nichtlebensversicherung

Vermögenswerte

Verbindlichkeiten (nach Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen)

Verbindlichkeiten (vor Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen)

Netto-Solvenzkapitalanforderung

Brutto-Solvenzkapitalanforderung

Marktrisiko — Basisinformationen

C0020

C0030

C0034

C0035

C0040

C0050

C0070

C0060

C0080

Zinsrisiko

R0100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zinsrückgangsschock

R0110

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zinsanstiegsschock

R0120

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktienrisiko

R0200