Ein gestärktes Schengener Informationssystem

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) 2018/1860 über die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Verordnung (EU) 2018/1861 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS im Bereich der Grenzkontrollen und zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen

Verordnung (EU) 2018/1862 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNGEN?

Das Schengener Informationssystem (SIS), das 1995 nach der Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU eingerichtet wurde, ist eine umfangreiche Datenbank zur Unterstützung der Kontrollen an den Außengrenzen und der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsländer des Übereinkommens von Schengen.

Die drei Verordnungen sollen die bestehenden Maßnahmen im Rahmen des SIS II – das 2006 eingeführt und seit 2013 eingesetzt wird – verstärken, insbesondere im Hinblick auf die neuen Migrations- und Sicherheitsherausforderungen. Sie werden die derzeit geltenden Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006, der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI ersetzen.

In dieser Zusammenfassung wird beschrieben, wie das SIS funktionieren wird, sobald die drei neuen Verordnungen vollständig in Kraft getreten sind.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Architektur

Das SIS besteht aus:

Die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA):

Gemäß den Verfahrensvorschriften:

Kosten:

Ausschreibungskategorien pro Verordnung

Die Verordnung (EU) 2018/1860 stärkt die Durchsetzung der Rückkehrpolitik der EU und reduziert die Anreize für illegale Einwanderung in die EU:

Die Verordnung (EU) 2018/1861 regelt die Nutzung des SIS für Einreiseverbote und Grenzkontrollen:

Die Verordnung (EU) 2018/1862 verbessert und erweitert die Nutzung des SIS für die Zusammenarbeit zwischen Polizei- und Justizbehörden:

Datenrechte

Personen haben das Recht:

Die Regierungen der SIS-Mitgliedsländer:

Unabhängige Aufsichtsbehörden überwachen die Rechtmäßigkeit der nationalen Verarbeitung personenbezogener Daten im SIS; der durch die Verordnung (EU) 2018/1725 eingerichtete Europäische Datenschutzbeauftragte nimmt für eu-LISA die gleiche Rolle ein. Beide arbeiten zusammen, um eine koordinierte Überwachung des SIS zu gewährleisten.

Die folgenden Einrichtungen haben Zugriff auf die Daten im SIS:

Die Europäische Kommission bewertet alle fünf Jahre, wie diese Agenturen vom SIS Gebrauch machen.

Zuständigkeiten

Jedes SIS-Mitgliedsland:

Die Kommission:

eu-LISA ist verantwortlich für:

Aufklärungskampagne

WANN TRETEN DIE VERORDNUNGEN IN KRAFT?

Sie treten schrittweise in Kraft und müssen bis spätestens 28. Dezember 2021 vollständig Anwendung finden. Das Datum der Inbetriebnahme des SIS wird von der Kommission nach Überprüfung der Erfüllung der folgenden Voraussetzungen festgelegt:

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Ausschreibung: ein Datensatz, der den Behörden die Identifizierung einer Person oder Sache und die Ergreifung spezifischer Maßnahmen ermöglicht.
Daktyloskopische Daten: Daten zu Handflächenabdrücken und Fingerabdrücken.
Kennzeichnung: Aussetzung der Gültigkeit einer Ausschreibung auf nationaler Ebene.
Rückkehrentscheidung: eine richterliche oder behördliche Entscheidung über einen illegal aufhältigen Nicht-EU-Bürger, der in sein Heimatland zurückkehren sollte.
Zusatzinformationen: Informationen, die nicht zu den im SIS gespeicherten Ausschreibungsdaten gehören, aber mit SIS-Ausschreibungen verknüpft sind.

HAUPTDOKUMENTE

Verordnung (EU) 2018/1860 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Nutzung des Schengener Informationssystems für die Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 1-13)

Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der Grenzkontrollen, zur Änderung des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen und zur Änderung und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 14-55)

Die im Nachhinein an der Verordnung (EU) 2018/1861 vorgenommenen Änderungen wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission (ABl. L 312 vom 7.12.2018, S. 56-106)

Siehe konsolidierte Fassung.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99-137)

Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6-21)

Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates und der Entscheidung des Rates 2005/267/EG (ABl. L 251 vom 16.9.2016, S. 1-76)

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1-88)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (ABl. L 77 vom 23.3.2016, S. 1-52)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates vom 7. Oktober 2013 zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung des Beschlusses des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des Ständigen Ausschusses Schengener Durchführungsübereinkommen (ABl. L 295 vom 6.11.2013, S. 27-37)

Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98-107)

Schengen-Besitzstand gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses 1999/435/EG des Rates vom 20. Mai 1999 (ABl. L 239 vom 22.9.2000, S. 1-473)

Letzte Aktualisierung: 04.05.2020