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Häufig gestellte Fragen

       

Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften ist das Verlagshaus für alle Organe und sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union. Es ist zuständig für die Herstellung sämtlicher Veröffentlichungen der Europäischen Union (Drucksachen, eBücher, CD-ROM sowie Bereitstellung von Websites und des Zugangs zu Datenbanken) und deren Verteilung über das Vertriebsnetz und die EU-Informationsnetze. Es kann daher all Ihre Fragen zu Informationsprodukten beantworten.

Nicht beantworten können wir dagegen Fragen zu den allgemeinen Tätigkeiten der Europäischen Union, ihren politischen Konzepten sowie Hilfs- und Aktionsprogrammen. Konsultieren Sie dazu bitte die Website Europa der Europäischen Kommission (http://europa.eu.int). Sie können sich auch an eine Vertretung oder Delegation der Europäischen Kommission sowie an ein Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Ihrer Nähe wenden.

Die Europäische Kommission hat darüber hinaus den Dienst EUROPA DIREKT eingerichtet, der Ihre Fragen so rasch wie möglich beantwortet oder an die zuständige Dienststelle weiterleitet.

Im Folgenden werden einige allgemeine Fragen aufgelistet und beantwortet.

       


       
Wie findet man eine bestimmte EU-Veröffentlichung?
       

Um eine Veröffentlichung zu ermitteln, benötigen wir den genauen Titel und/oder die Katalog- bzw. ISBN-Nummer. Diese Angaben finden Sie in dem Online-Katalog, dem Sie auch entnehmen können, ob die Veröffentlichung kostenpflichtig oder kostenlos ist.

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Wie kann man sich EU-Veröffentlichungen beschaffen?
       

Veröffentlichungen, die nicht kostenlos sind, erhalten Sie über unser weltweites Vertriebsnetz.

Weitere kostenlose Veröffentlichungen (neueste Ausgaben, sofern verfügbar) sowie Informationen über Politik und Tätigkeit der EU erhalten Sie von:

 

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Wie kann man sich das Amtsblatt der Europäischen Union beschaffen?
       

Das Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) ist die einzige Veröffentlichung, die werktäglich in allen 23 Amtssprachen der Europäischen Union erscheint. Es umfasst zwei Reihen (L: Rechtsvorschriften und C: Mitteilungen und Bekanntmachungen) sowie ein Supplement (S: öffentliche Ausschreibungen). Die Reihe C enthält noch einen elektronischen Teil (ABl. C E). Die darin enthaltenen Dokumente werden ausschließlich elektronisch veröffentlicht.

Die ABl.-Reihen L und C sind in gedruckter Fassung, als CD-ROM und online erhältlich. Die gedruckten und CD-ROM-Fassungen werden entgeltlich im Jahresabonnement angeboten und können über unser Vertriebsnetz bestellt werden. Die Online-Fassung ist über der Datenbank EUR-Lex (gebührenfrei) zugänglich.

Das Amtsblatt Reihe S ist ebenfalls auf CD-ROM sowie online erhältlich. Die CD-ROM Fassung wird als Jahresabonnement zum Verkauf angeboten und kann durch unser Vertriebsnetz bestellt werden. Die online-Version steht kostenlos in der Datenbank TED zur Verfügung.

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Was sind KOM-Dokumente, und wie kann man sie beschaffen?
       

Die KOM-Dokumente werden von der Europäischen Kommission im Rahmen des Rechtssetzungsverfahrens und Entscheidungsprozesses erstellt. Es handelt sich entweder um Vorschläge für Rechtsakte oder um Dokumente von öffentlichem Interesse. Sie sind normalerweise in den beiden Formaten PDF und HTML online kostenlos in EUR-Lex verfügbar. Weitere vorbereitende Rechtsakte finden Sie unter der gleichen Internet-Adresse.

KOM-Dokumente können Sie auch gegen Bezahlung bei unseren Vertriebsbüros bestellen.

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Wie veröffentlicht man eine Ausschreibung im Supplement zum Amtsblatt?
       

Nach EU-Richtlinien und internationalen Übereinkommen müssen öffentliche Ausschreibungen für Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge in der gesamten Europäischen Union bekannt gemacht werden.

Dazu folgende Hinweise:

  • Die Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen im ABl. S ist kostenlos.
  • Die Bekanntmachung sollte möglichst nicht mehr als 650 Wörter umfassen.
  • Die Bekanntmachungen werden innerhalb von zwölf Tagen nach Absendung veröffentlicht (bei beschleunigtem Verfahren innerhalb von fünf Tagen).
  • Die Bekanntmachungen sind nach den in ABl. L 328 von 1997 und ABl. L 101 von 1998 enthaltenen Mustern zu gestalten.

Die Richtlinie 2001/78/EG der Kommission vom 13. September 2001, veröffentlicht im ABl. L 285 vom 29.10.2001, berichtigt in ABl. L 214 vom 9.8.2002, schreibt ab dem 1. Mai 2002 die zwingende Verwendung von Standardformularen für die Bekanntmachung öffentlicher Aufträge im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union vor. Die entsprechenden Formulare sind auf der SIMAP-Website zu finden

http://simap.europa.eu .

Bei Veröffentlichung der Bekanntmachung erhält die ausschreibende Stelle eine CD-ROM-Ausgabe des Supplements zum Amtsblatt.

Sämtliche während der letzten fünf Jahre veröffentlichten Bekanntmachungen können Sie kostenlos auf Englisch unter TED einsehen.

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Wie erhält man eine urheberrechtliche Genehmigung für EU-Informationsmaterial?
       

Alle Fragen zum Urheberrecht richten Sie bitte per E-Mail an die für Lizenzen und Urheberrecht zuständige Abteilung des Amts für Veröffentlichungen. So können Sie auch die Genehmigung zur Reproduktion von EU-Informationsmaterial beantragen. Geben Sie dazu bitte den Titel der Veröffentlichung, die Katalog- oder ISBN-Nummer und die entsprechenden Seiten bzw. Abschnitte an.

E-mail: opoce-info-copyright@publications.europa.eu

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Wie wird man EU-Beamter?
       

Allgemeine Informationen über eine Einstellung bei den Organen und sonstigen Einrichtungen der Europäischen Union finden Sie auf deren entsprechenden Sites, auf die Sie über den Server Europa zugreifen können http://europa.eu/index_de.htm .

Die Auswahlverfahren werden im Amtsblatt der Reihe CA bekannt gemacht. Um die Teilnahme zu beantragen, müssen Sie einen Bewerbungsvordruck ausfüllen, den Sie kostenlos bei einer Vertretung der Kommission erhalten.

Die verschiedenen Sprachversionen des Amtsblattes Reihe CA können durch unsere Verkaufsbüros abonniert werden.

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Meldung eines defekten Links auf unserer Website?
       

Im Falle eines defekten Links wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie unseren Webmaster benachrichtigen würden. Bitte kopieren Sie die Fehlermeldung in Ihre E-Mail und geben Sie die URL-Adresse an.

E-mail: opoce-webmaster-diffus@publications.europa.eu

Schreiben Sie uns!

Wenn Sie noch weitere Fragen zu Tätigkeiten und Produkten des Amts für Veröffentlichungen haben, schreiben Sie uns. Geben Sie dabei bitte Ihren Namen, Ihre Adresse und die (EU-)Sprache an, in der Sie die Antwort erhalten möchten.

E-mail: info@publications.europa.eu

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