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Rechtssache C-111/09: Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 20. Mai 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Okresní soud v Chebu — Tschechische Republik) — Česká podnikatelská pojišťovna as, Vienna Insurance Group/Michal Bilas (Verordnung (EG) Nr. 44/2001 — Klage eines Versicherers vor dem Gericht seines Wohnsitzes auf Zahlung einer Versicherungsprämie durch den Versicherungsnehmer, der seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat — Einlassung des Beklagten vor dem angerufenen Gericht — Keine Geltendmachung des Mangels der Zuständigkeit und Einlassung zur Sache — Zuständigkeitsbegründende Einlassung)
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