8.1 Fußnotenverweise
Im Text wird in allen Sprachfassungen einheitlich auf die Fußnoten verwiesen durch (nach vorangehendem halbem Festabstand)
Die Verweise auf die Verordnung der Kommission (1) finden sich ebenfalls in der Mitteilung des Rates (2), nicht aber in den Texten des Gerichtshofs (3).
Alle Zahlenangaben sind der Eurostat-Veröffentlichung „Statistische Grundzahlen der Europäischen Union“ (*) entnommen.
Unabhängig von dem verwendeten Schriftschnitt (normal, kursiv, halbfett) wird der Fußnotenverweis (einschließlich der Klammern) immer in Normal gesetzt, und zwar in einem meistens um 1 oder 2 Punkte kleineren Schriftgrad als die Grundschrift.
Bezieht sich die Fußnote auf den ganzen Satz, steht der Fußnotenverweis nach dem schließenden Satzzeichen.
Bezieht sich die Fußnote nur auf das unmittelbar vorangehende Wort oder eine unmittelbar vorangehende Wortgruppe, steht der Fußnotenverweis vor dem schließenden Satzzeichen.
Steht der Fußnotenverweis innerhalb eines Tabellenrahmens, so ist auch die betreffende Fußnote in den Tabellenrahmen zu setzen.
Fußnoten: Erstellung des Textes/Schreibregeln:
siehe 4.2.3.