ISSN 1831-5380
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5.5 Dem Werk vorangestellte und nachgestellte Teile

5.5.1 Geleitwort

Das Geleitwort ist in der Regel sehr kurz und wird in einem kleineren Schriftgrad als das Werk gesetzt. Es steht vier Zehntel des Papierformats vom oberen Seitenrand entfernt, die Rückseite bleibt vakat.

5.5.2 Vorwort, Vorbemerkung und Einleitung

Das Vorwort wird dem Werk vorangestellt. Es soll dem Leser den Autor oder das Werk vorstellen. Der Verfasser schreibt in der Regel nicht das Vorwort für sein eigenes Werk. Das Vorwort wird in einem von der Grundschrift abweichenden, eventuell größeren Schriftgrad und meistens in Kursivschrift gesetzt.

Die Vorbemerkung ist vom Autor selbst verfasst und führt in kurzen Worten in das Werk ein. Sie ist meistens gewöhnlich gesetzt.

In der Einleitung stellt der Autor sein Werk vor. Sie ist meistens in der Grundschrift gesetzt.

5.5.3 Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis ist die Liste der genauen Titel aller Teile des Werks. Gegenüber jedem Titel steht, meistens mit diesem durch Fortführungspunkte verbunden, die dem Anfang des betreffenden Teils entsprechende Seitenzahl.

Ein Gesamtinhaltsverzeichnis kann um Angaben zum Inhalt der einzelnen Teile erweitert werden. Die Ausführlichkeit dieser Angaben richtet sich nach der Bedeutung der Teile. Es ist üblich, das Inhaltsverzeichnis dem Werk voranzustellen.

Das Inhaltsverzeichnis kann auch durch ein Verzeichnis der Illustrationen und ein Verzeichnis der Tabellen und Grafiken ergänzt werden.

Der Autor sollte sorgfältig darauf achten, dass die im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Überschriften genau mit denen im Text übereinstimmen.

5.5.4 Literaturverzeichnis

Bibliografien stehen in der Regel am Ende einer Veröffentlichung.

Beispiele für bibliografische Verweise siehe 5.9.4.

5.5.5 Register

Ein Register ist eine detaillierte Auflistung der Stichwörter, Personen- und Ortsnamen, Ereig­nisse usw., die in einer Veröffentlichung vorkommen, und gibt deren Fundstelle im Text an.

Nach dem Klassifikationssystem werden unterschieden: alphabetische Register, systematische Register, chronologische Register, numerische Register usw.

Oft enthält ein Register mehrere Klassifikationssysteme in hierarchischer Ordnung.

Es ist auch möglich, Spezialregister (Autorenverzeichnis, Ortsnamenverzeichnis usw.) oder ein Gesamtregister zu erstellen.

Erstellung von Registern

Für Überprüfung und Ergänzung der Registereintragungen und -seitenzahlen auf den umbrochenen Abzügen ist der Autor zuständig.

Erscheint das Register als Beiheft, so müssen auf seinem Titelblatt der Name des Autors, der Haupttitel, der Erscheinungsort und das Erscheinungsjahr der betreffenden Veröffentlichung – entsprechend dem Haupttitel des Werks – angegeben werden.

Der Titel des Registers eines fortlaufenden Sammelwerks muss dessen vollständigen Titel, die Nummer des Bandes und den vom Register erfassten Zeitraum angeben.

Bei periodischen Veröffentlichungen, deren einzelne Ausgaben Register enthalten, empfiehlt es sich, zusätzlich kumulative Register vorzusehen. Die Angaben in ihnen müssen Hinweise auf Jahrgang und Nummer enthalten.

Sind die Einzelhefte einer Ausgabe nicht fortlaufend, sondern jedes für sich paginiert, müssen zusätzlich die Nummern oder Erscheinungsdaten der Hefte angegeben werden.

Als Kolumnentitel müssen auf beiden Seiten eines jeden Blattes der Titel des Werks und die Registerart genannt werden. Bei umfangreichen Registern empfiehlt es sich, am äußeren oberen Rand jeder Seite die Anfangsbuchstaben des ersten und des letzten Eintrags auf der Seite oder diese Einträge selbst anzugeben.

Wird das Register dem Werk vorangestellt, ist es mit römischen Zahlen zu paginieren.

Register zu fortlaufenden Sammelwerken müssen für jede einzelne Ausgabe und möglichst auch als Jahresregister erscheinen. Ebenso müssen in regelmäßigen Zeitabständen kumulative Register erscheinen.

Letzte Änderung: 15.6.2015
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