5.4.3 Ergänzender Schutzvermerk (Disclaimer)
Zusätzlich zum Copyright-Vermerk und der dazugehörigen Anmerkung kann der Verfasser einen ergänzenden Schutzvermerk hinzufügen.
Im Fall der Weiterverwendung
Für Veröffentlichungen der Europäischen Kommission kann der Verfasser gemäß dem Beschluss 2011/833/EU vom 12. Dezember 2011 dem Wiederverwendungsprinzip eine oder mehrere der folgenden drei Bedingungen hinzufügen:
Weiterverwendung mit Quellenangabe gestattet.
Eine verzerrte Darstellung der ursprünglichen Bedeutung oder Botschaft dieses Dokuments ist nicht erlaubt.
Die Europäische Kommission haftet nicht für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung dieser Veröffentlichung ergeben.
Im Fall des Nachdrucks
Der Verfasser kann einen zusätzlichen Schutzvermerk mit folgender Standardformulierung anbringen (das Beispiel bezieht sich auf Veröffentlichungen der Kommission, die nicht der Wiederverwendungsregel unterliegen, und kann selbstverständlich für andere Organe oder Einrichtungen angepasst werden):
Weder die Europäische Kommission noch Personen, die in deren Namen handeln, sind für die Verwendung der nachstehenden Informationen verantwortlich. |
Je nach Ursprung und/oder Bestimmung der Veröffentlichung stehen weitere Standardformulierungen zur Verfügung, die ebenfalls nach Maßgabe der herausgebenden Organe bzw. Einrichtungen angepasst werden können:
Dieses Dokument stellt keinesfalls eine offizielle Stellungnahme der Europaïschen Kommission dar. |
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Für den Inhalt des vorliegenden Berichts kann seitens der Europäischen Kommission keine Gewähr übernommen werden. |
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Der Inhalt dieser Veröffentlichung spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Europäischen Kommission wider. |
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Die zum Ausdruck gebrachten Standpunkte sind ausschließlich die des Verfassers (der Verfasser) und sind nicht als offizielle Stellungnahme der Europäischen Kommission anzusehen. |