5.2 Haupttitelseite
Der Haupttitel enthält:
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den Namen des Herausgebers (siehe 4.4.1),
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den Titel und gegebenenfalls den Untertitel der Veröffentlichung (siehe 5.1.1),
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die Nummer der Ausgabe (Neuauflage oder Nachdruck) und/oder das Erscheinungsjahr,
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den Sitz des Herausgebers (der entsprechend den Bestimmungen des Vertrags und der jeweiligen Protokolle für die einzelnen Herausgeber anzugeben ist),
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den Namen des Autors (siehe 5.1.1),
Anmerkung:
Die Bezeichnung einer Generaldirektion darf auf der Haupttitelseite erscheinen, auf keinen Fall jedoch auf Umschlagseite I.
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bei mehrbändigen Werken die Nummer des Bandes (siehe 5.1.1),
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den Titel der Sammlung oder der Serie sowie gegebenenfalls die laufende Nummer des Werks.
Neuauflage oder Nachdruck
Ein Werk, bei dem wesentliche Änderungen an Inhalt oder Aufmachung vorgenommen werden, muss neu aufgelegt werden, wobei anzugeben ist, um die wievielte Auflage es sich handelt.
Handelt es sich um einen einfachen Nachdruck, können die Erscheinungsdaten der einzelnen Nachdrucke angegeben werden.
Herausgeber
Titel der Veröffentlichung
(bei Jahresberichten oder Studien, die sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen, müssen das Jahr bzw. der Bezugszeitraum Bestandteil des Titels sein)
(bei Jahresberichten oder Studien, die sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen, müssen das Jahr bzw. der Bezugszeitraum Bestandteil des Titels sein)
Sitz des Herausgebers, Erscheinungsjahr
