4.4 Kenndaten (Identifikatoren), vom Amt für Veröffentlichungen zugeteilt
Seit 2001 ist das Amt für Veröffentlichungen als offizielle Agentur dafür zuständig, den Veröffentlichungen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union die folgenden Kenndaten zuzuteilen: die ISBN (Internationale Standardbuchnummer), die ISSN (Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke und andere fortlaufende Ressourcen) und den DOI (Digital Object Identifier, ein Code zur eindeutigen Identifizierung elektronischer Objekte). Anhand dieser internationalen Kenndaten lassen sich Veröffentlichungen weltweit eindeutig spezifizieren und klassifizieren. Zudem erhält jedes Produkt (Buch, Prospekt, Poster usw.) in jedweder Medienform (Papier, elektronisch, CD/DVD usw.) eine interne Kennung (eine Katalognummer).
Für die redaktionell verantwortlichen Dienststellen ist die Vergabe der Kenndaten mit der Verpflichtung verbunden, dem Amt für Veröffentlichungen zur Archivierung zwei Hardcopy-Exemplare sowie eine elektronische Fassung (im PDF-Format) des betreffenden Werks zu übermitteln.
Wird ein Veröffentlichungsantrag gestellt, so vergibt das Amt für Veröffentlichungen die Kenndaten automatisch.
4.4.1 Internationale Standardbuchnummer (ISBN)
Das Amt für Veröffentlichungen teilt jeder monografischen Veröffentlichung (siehe 4.3.1) eine Internationale Standardbuchnummer (ISBN) zu.
Die Zuteilung einer ISBN hat in Bezug auf den Besitz der Rechte an dem betreffenden Werk bzw. in Bezug auf dessen Inhalt keinerlei Bedeutung und keinerlei rechtliche Wirkung.
Eine einem Produkt zugeteilte ISBN kann weder geändert noch ersetzt noch erneut verwendet werden.
Es bedarf einer separaten ISBN
Umfassen Publikationen mehr als einen Band, so erhält jeder Band eine separate ISBN, zudem wird eine gemeinsame ISBN für das gesamte mehrbändige Set vergeben. Auf der Rückseite der Titelseite müssen die ISBN für das gesamte Set und für den jeweiligen Band aufgeführt sein.
Bringen zwei oder mehr Verlage eine Publikation gemeinschaftlich bzw. als Koedition heraus, so kann jeder beteiligte Verlag seine eigene ISBN vergeben und diese dann auf der Copyright-Seite aufführen. Auf der Publikation selbst darf nur eine einzige ISBN als Strichcode erscheinen.
Auch Loseblatt-Ausgaben, die auf begrenzte Zeit herausgegeben werden (d. h. nicht unbefristet erscheinen), können eine ISBN erhalten. Allerdings bekommen weder Loseblatt-Ausgaben, die fortlaufend aktualisiert werden (integrierende Ressourcen), noch einzelne aktualisierte Teile davon eine ISBN zugeteilt.
Platzierung und Darstellung der ISBN
Seit dem 1. Januar 2007 besteht die ISBN, die immer direkt auf dem betreffenden Objekt selbst erscheinen muss, aus 13 Ziffern, die in fünf Teile gegliedert sind; vor dem Ziffernblock stehen die Buchstaben ISBN, gefolgt von einem Leerzeichen:
ISBN 978-92-79-00077-5
Gedruckte Veröffentlichungen
Bei gedruckten Veröffentlichungen soll die ISBN zusammen mit allen anderen Kenndaten auf der Rückseite der Titelseite abgedruckt werden (siehe Beispiel unter 5.3.1). Ist dies nicht möglich, muss die ISBN am Fuß der Titelseite oder beim Copyright-Vermerk angebracht werden.
Zudem soll sie am Fuß der Umschlagseite IV (und am Fuß des Schutzumschlags) erscheinen (siehe Beispiel unter 5.1.1).
Elektronische Veröffentlichungen oder andere nicht gedruckte Produktformen
Bei Online-Veröffentlichungen muss die ISBN auf der Bildschirmseite angezeigt werden, die den Titel bzw. etwas dem Titel Entsprechendes wiedergibt, und/oder auf dem Bildschirm, der den Copyright-Vermerk anzeigt.
Bei allen anderen Produktformen (CD-ROM, DVD usw.) muss die ISBN auf einem Etikett erscheinen, das an dem betreffenden Produkt fest angebracht ist. Ist dies nicht möglich, muss die ISBN am unteren Ende der Rückseite der jeweiligen Produktverpackung (Schachtel/Case, Hülle, Rahmen usw.) sichtbar sein.
Zudem muss die ISBN in allen Metadaten aufgeführt werden, die die Veröffentlichung bzw. das Produkt enthält.
Erscheint eine Veröffentlichung in verschiedenen Formaten, die aber ausschließlich zusammen verkauft werden, so ist nur eine einzige ISBN erforderlich; sind diese Formate aber separat erhältlich, muss für jedes Format eine individuelle ISBN vergeben werden. Außerdem müssen alle ISBN auf jeder Version angegeben werden, und zwar mit dem Kürzel des Formats wie im folgenden Beispiel:
EPUB
HTMLISBN 978-951-45-9693-3
ISBN 978-951-45-9694-0
ISBN 978-951-45-9695-7
ISBN 978-951-45-9696-4
Die ISBN sollte ebenfalls auf jeglichem Begleitmaterial erscheinen, das in Verbindung mit der Veröffentlichung herausgegeben wird.
Internationale ISBN-Agentur:
https://www.isbn-international.org (EN)
ISBN-Handbuch:
https://www.isbn-international.org/sites/default/files/ISBN-Handbuch_2012_Germany.pdf (EN)
Häufig gestellte Fragen zur ISBN:
https://www.isbn.org/faqs_general_questions (EN)
EAN.UCC-System:
https://www.gs1.org/ (EN)
ISO 2108:2017: Internationale Standardbuchnummer (International Standard Book Number, ISBN)
https://www.iso.org/standard/65483.html (EN)
Die ISO-Normen sind bei den Mitgliedern der ISO erhältlich; eine Liste der ISO-Mitglieder findet sich im Internet unter:
https://www.iso.org/members.html (EN)
4.4.2 Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN)
Fortlaufenden Ressourcen (fortlaufende Sammelwerke und fortlaufende integrierende Ressourcen, siehe 4.3.2) müssen durch eine Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (ISSN) gekennzeichnet werden, die das Amt für Veröffentlichungen zuteilt.
Die Zuteilung einer ISSN hat in Bezug auf den Besitz der Rechte an dem betreffenden Werk bzw. in Bezug auf dessen Inhalt keinerlei Bedeutung und keinerlei rechtliche Wirkung.
Die eindeutige und unverwechselbare Zuteilung einer ISSN erfolgt
Bei mehrbändigen Werken wird dem Schlüsseltitel eine ISSN zugeteilt, und zwar unabhängig von der Anzahl der Bände, die ihn konstituieren. Eine ISSN kann auch einer monografischen Reihe als solche zugeteilt werden (jede einzelne Monografie der Reihe erhält dann eine individuelle ISBN).
Die ISSN ist dauerhaft an einen „Schlüsseltitel“ gebunden, den das ISSN-Netzwerk bei der Registrierung der betreffenden Ressource zuteilt. Jedwede fortlaufende Ressource erhält so ihren eigenen unverwechselbaren Schlüsseltitel.
Einer fortlaufenden Ressource muss eine neue ISSN (und ein neuer Schlüsseltitel) zugeteilt werden,
Jedes Supplement bzw. jede Unterreihe, die begleitend zu einer fortlaufenden Ressource erscheint, muss eine eigene ISSN (und damit einen eigenen Schlüsseltitel) erhalten.
Platzierung und Darstellung der ISSN
Die ISSN besteht aus zwei durch Bindestrich voneinander abgesetzten Teilen, die aus je vier (arabischen) Ziffern gebildet werden und denen die Buchstabenfolge ISSN vorangestellt ist, gefolgt von einem Leerzeichen. Die letzte Ziffer ist eine einstellige Prüfziffer und kann auch ein „X“ sein:
ISSN 0251-1479
ISSN 1831-855X
Die ISSN muss auf oder in der ersten Ausgabe eines fortlaufenden Sammelwerks und auf oder in allen Folgeausgaben erscheinen; Gleiches gilt für jede Version einer fortlaufenden integrierenden Ressource.
Kommt eine ISSN zusammen mit einer anderen Kennung vor (bei den einzelnen Bänden einer Schriftenreihe beispielsweise gemeinsam mit einer ISBN), so müssen die beiden Nummern zusammen, d. h. räumlich nahe beieinander erscheinen; dabei wird jede Nummer durch das jeweils erforderliche Präfix (ISBN, ISSN, DOI usw.) kenntlich gemacht.
Wurden einer fortlaufenden Ressource aufgrund verschiedener Titel (beispielsweise der Titel einer Hauptreihe und die Titel verschiedener Unterreihen) mehrere ISSN zugeteilt, so müssen diese ISSN alle auf der besagten Ressource erscheinen, voneinander unterschieden beispielsweise durch den in Klammern gesetzten vollen oder abgekürzten jeweiligen Titel.
Erfolgt die Veröffentlichung in unterschiedlichen Medienformen (mit Zuteilung unterschiedlicher ISSN und Schlüsseltitel), so können die derart zusammenhängenden ISSN auf den fortlaufenden Ressourcen aufgeführt und dabei wie in nachstehendem Beispiel voneinander unterschieden werden:
HTMLISSN 1562-6585
ISSN 1063-7710
Bei Druckveröffentlichungen muss die ISSN auf jeder Ausgabe erscheinen, vorzugsweise in der rechten oberen Ecke der ersten Umschlagseite, oder wenn dies mangels Umschlag nicht möglich ist, entweder auf der Titelseite, im Schmutztitel, im Impressum, auf der Umschlagrückseite, im Kolophon oder auf der Seite des Editorials (die Präferenzen sind in absteigender Reihenfolge aufgelistet).
Bei Werken auf elektronischen Medien (Online-Veröffentlichungen, CD-ROM usw.) muss die ISSN auf dem Titelbildschirm oder, in Ermangelung eines solchen, im Hauptmenü angezeigt werden. Außerdem sollte sie möglichst auf jedem Etikett erscheinen, das an der Veröffentlichung fest angebracht ist. Wenn es nicht möglich ist, die ISSN auf dem Produkt oder dessen Etikett unterzubringen, muss sie auf dem Behältnis erscheinen, das das betreffende Produkt enthält.
Bei Online-Ressourcen muss die ISSN zudem in den Metadaten (im ID-Feld) erscheinen.
Linking ISSN (ISSN-L)
Nach Maßgabe der Norm ISO 3297:2020 (ISSN) wird einer fortlaufenden Ressource (siehe 4.3.2) eine Linking ISSN (ISSN-L) mit dem Ziel zugeteilt, die verschiedenen Produkt- bzw. Medienformen der betreffenden Ressource miteinander zu verknüpfen, unabhängig davon, wie viele Publikationsformen im Einzelnen vorliegen (jede Publikationsform muss zudem über eine weitere, individuelle ISSN verfügen).
Die ISSN-L besteht aus zwei durch Bindestrich voneinander abgesetzten Teilen mit jeweils vier Ziffern, denen die Buchstabenfolge ISSN-L vorangestellt ist, gefolgt von einem Leerzeichen:
ISSN-L 0251-1479
Wenn sich die Titel aller Publikationsformen einer Ressource zeitgleich und schlüssig ändern, ist auch eine Änderung der ISSN-L erforderlich. In einem solchen Fall wird jeder Publikationsform eine neue individuelle ISSN zugeteilt, und zugleich erhalten sie in ihrer Gesamtheit eine neue ISSN-L.
Internationales ISSN-Zentrum:
https://www.issn.org (EN)
ISSN-Handbuch:
https://www.issn.org2-23364-ISSN-Manual.php (EN)
ISO 3297:2020: Internationale Standardnummer für fortlaufende Sammelwerke (International Standard Serial Number, ISSN)
https://www.iso.org/standard/73846.html (EN)
Die ISO-Normen sind bei den Mitgliedern der ISO erhältlich; eine Liste der ISO-Mitglieder findet sich im Internet unter:
https://www.iso.org/members.html (EN)
4.4.3 Digital Object Identifier (DOI)
Der Digital Object Identifier (DOI) ist ein System zur Identifizierung eines Produkts in einer digitalen Umgebung und soll die permanente Aufrechterhaltung von Hyperlinks sicherstellen. Mittels DOI markieren lässt sich
Jeder DOI ist eine eindeutige und dauerhafte Kennung. Hat ein Dokument einen DOI erhalten, so ist es für immer mit diesem DOI verbunden; falls das betreffende Dokument eines Tages endgültig gelöscht werden sollte, wird der DOI nicht erneut verwendet.
Der DOI besteht aus einem Präfix und einem Suffix, die durch einen Schrägstrich getrennt sind. Er ist folgendermaßen darzustellen (vor dem Ziffernblock stehen die Kleinbuchstaben „doi“, gefolgt von einem Doppelpunkt, ohne Leerzeichen):
doi:10.2788/14231
Vom Grundsatz her erfolgt die Lokalisierung mittels DOI nach demselben Muster wie bei der ISBN bzw. der ISSN.
Internationale DOI-Stiftung (IDF):
https://www.doi.org (EN)
The DOI® handbook:
https://www.doi.org/hb.html (EN)
DOI name information and guidelines:
https://www.crossref.org/education/metadata/persistent-identifiers/doi-display-guidelines (EN)
4.4.4 Katalognummer
Zusätzlich zu den internationalen Kenndaten erhalten alle Werke, die beim Amt für Veröffentlichung erscheinen, eine interne Kennung in Form einer Katalognummer.
Die Katalognummer ist ein internes Verwaltungsinstrument des Amtes für Veröffentlichungen und wird zu Vertriebszwecken eingesetzt. Sie dient unter anderem zur Aufnahme der Veröffentlichungen in die Kataloge. Darüber hinaus wird sie in verschiedenen Anwendungsprogrammen als Identifikationsschlüssel genutzt.
Die Katalognummer erscheint im Druck oben rechts auf der vierten Umschlagseite. Wenn kein Umschlag vorhanden ist, ist sie gut sichtbar auf der Veröffentlichung anzubringen.