ISSN 1831-5380
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3.6 Definition eines Ausdrucks oder eines Wortes

Zu definierende Ausdrücke oder Wörter sind stets in doppelte Anführungszeichen zu setzen (einfache Anführungszeichen, wenn sie bereits innerhalb einer Anführung stehen):

Die Kommission stellt fest, dass der Ausdruck „Schiffbau“ im Sinne der Schiffbau-Verordnung den Bau von Seeschiffen mit Eigenantrieb bezeichnet.

Bei Auflistungen stehen die zu definierenden Ausdrücke oder Wörter in doppelten Anführungs­zeichen:

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
1.
„ökologisch nachhaltige Investition“ eine Investition, in eine oder mehrere Wirtschaftstätigkeiten, die gemäß dieser Verordnung als ökologisch nachhaltig gelten;
2.
„Finanzmarktteilnehmer“ …

Die Nummerierung erfolgt mit arabischen Ziffern gefolgt von einem Punkt. Wenn eine weitere Untergliederung erforderlich ist, werden Kleinbuchstaben gefolgt von einer Klammer für die zweite Ebene und kleine römische Ziffern gefolgt von einer Klammer für die dritte Ebene verwendet.

Letzte Änderung: 1.6.2021
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