2.4 Formel zur Verbindlichkeit von Verordnungen
Verordnungen enthalten nach dem letzten Artikel folgenden Satz:
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
oder
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten.
(Diese Formel wird verwendet, wenn die Verordnung nicht in allen Mitgliedstaaten anwendbar ist, z. B., wenn sich sie sich lediglich auf Mitgliedstaaten bezieht, deren Währung der Euro ist (vgl. Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates).)
Dieser Satz ist nicht Teil des letzten Artikels und folgt einer eigenen typografischen Darstellung (siehe das Dokument Visual guide – Official Journal typographical rules).